ADB:Heinrich I. (Bischof von Chur)

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Artikel „Heinrich I., Bischof von Cur“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 515, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_I._(Bischof_von_Chur)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 23:36 Uhr UTC)
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Heinrich I., Bischof von Cur, † den 23. December 1078. Unbekannter Herkunft (von Neueren ohne Beweis dem Stamme der Grafen von Montfort im Vorarlberg zugezählt), Mönch in Reichenau, wurde H. am 24. April 1070 zum Bischofe von Cur geweiht und zeichnete sich als solcher unter den Anhängern Papst Gregors VII. als eifriger Verfechter von dessen Ideen und Sache aus. An der auf Gregors Verlangen im August 1071 von Erzbischof Siegfried von Mainz ebendaselbst versammelten Synode, wo über die Besetzung des Bisthums Konstanz verhandelt wurde, nur durch einen Bevollmächtigten vertreten, scheint hingegen H. im Frühjahr 1074 an der gregorianischen Synode in Rom persönlich theilgenommen zu haben. Denn er begleitete von da aus, mit dem Bischofe Reinald von Como, die Kaiserin Agnes im März 1074 nach Deutschland, als sie, den päpstlichen Legaten folgend, in Nürnberg bei der Zusammenkunft derselben mit König Heinrich IV. erschien, wo die Wiederaufnahme des letzteren in den Schooß der Kirche und die Lossprechung seiner Räthe vom Banne erfolgte, die Legaten aber vergeblich auf Besammlung eines Concils der deutschen Bischöfe drangen. Im Herbste 1075 erschien H. selbst, der mittlerweile neuerdings in Rom gewesen sein mag, als päpstlicher Legat bei Erzbischof Siegfried, um denselben aufzufordern, mit Abstellung der Priesterehen und der Simonie unter der Geistlichkeit seines Sprengels Ernst zu machen. H. wohnte der im October in Mainz versammelten Synode bei, in welcher der Erzbischof hierzu den Versuch machte, aber vor dem tumultuarischen Widerstand, der sich erhob und ihn mit Lebensgefahr bedrohte, zurückweichen mußte. H. selbst soll solcher Gefahr nur durch Vermittlung des Erzbischofs entgangen sein, wenn Tritheim’s Bericht zu glauben ist. Daß H. an dem entscheidenden deutschen Concile von Worms vom Januar 1076 Antheil genommen, wo König Heinrichs IV. Bruch mit dem Papste durch das gegen letzteren ausgesprochene Absetzungsdecret sich vollzog, ist hingegen, wiewol Brusch, Guler u. A. es aussagen, nicht glaublich. Wenigstens wissen die Quellen nichts von dem Widerspruche, den H. einzulegen nicht ermangelt haben würde. Ebensowenig ist ein gleichzeitiges Zeugniß für seine Theilnahme an der antigregorianischen Synode der lombardischen Bischöfe in Pavia, zu Ostern 1076, bekannt. Wenn auch Crusius hiervon spricht, so erscheint die Sache doch an sich schon unglaublich. Anderseits war Bischof H. auch nicht bei der Wahl des Gegenkönigs Rudolf in Forchheim, am 15. März 1077, anwesend, wie der genannte Autor meldet. Denn kein schwäbischer Bischof nahm an diesem Acte Theil. Wol aber trat H. in dem nun beginnenden Thron- und Kirchenstreite, seiner bisherigen Haltung getreu, auf des Gegenkönigs Seite und kämpfte für Papst Gregors und Rudolfs Sache gegen Heinrich IV. Wie er übrigens seine Diöcese behauptete und verwaltete, ist nicht näher bekannt. Er starb vor Austrag der großen Frage der Zeit, am 23. December 1078, und sah auch nicht mehr die Verwüstung, die Welfs Angriff auf den Grafen Otto von Bregenz-Buchhorn in der Fastenzeit von 1079 über Rhätien brachte. Irrig ist es, wenn Brusch u. A. des Bischofs Tod dem Gram über dieses Ereigniß zuschreiben.

Bertoldi chron.Lambert. Hersfeld. – C. Bruschius, Magni operis de omn. Germ. episc. Epitome (Tom. I. 25 v.). – Crusius, Ann. Suev. (Lib. VIII p. 242). – Guler, Rhätia. – Eichhorn, Episc. Curiensis, p. 64. – P. Kaiser, Gesch. des Fürstenth. Lichtenstein. – Codex dipl. Raetiae, h. von Th. v. Mohr, I. 136. – W. Juvalta, Necrologium Curiense.