ADB:Günther (römisch-deutscher Gegenkönig)
[134] genannt. Da Günther’s älterer Bruder sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte, verwaltete er mit seinem Bruder Heinrich nach dem 1324 erfolgten Tode des Vaters die Besitzungen gemeinschaftlich, welche er überdieß mit weiteren Erwerbungen vermehrte, so daß viele Güter und Rechte längs der Schwarza, Saale, Gera und Unstrut zu seiner Herrschaft gehörten. Im J. 1330 wurde eine Erbtheilung vorgenommen und Graf G. bekam auf seinen Theil Schloß und Stadt Blankenburg, wie auch den vierten Theil von Saalfeld. Um diese Zeit und bis zum J. 1332 besaß er auch noch die halbe Stadt Jena gemeinschaftlich mit seinem Bruder. Er vermehrte aber seine Besitzungen ansehnlich. So erkaufte er nebst seinem Bruder 1331 das Schloß Windberg bei Jena von den Burggrafen von Kirchberg, 1332 den Hersfeld’schen Antheil der Stadt Arnstadt. Als 1337 sein Bruder Heinrich gestorben war, besaß G. mit dessen Söhnen Günther und Heinrich die Grafschaft. 1339 erkaufte er die Stadt Schlotheim, Schwalbenborn, Mehlra und halb Mehrstedt von den Grafen von Hohenstein und 1340 von den Grafen von Beichlingen Haus und Stadt Frankenhausen mit dem Salzbrunnen und allen Zugehörungen und Gerechtsamen, 1341 das halbe Rathsfeld als kaiserliches Lehen. G. war im Stande, bei ihm oft gesuchte Bürgschaften und Darlehen zu gewähren.
Günther XXI. von Schwarzburg, erwählter römischer König, geb. 1304, † den 18. Juni 1349, der Sohn Heinrich des XII. (VII.) aus der älteren Blankenburger Linie, wurde auf dem festen Blankenburg (jetzt Ruine „Greifenstein“) in Thüringen geboren. Seine Mutter Christine, wahrscheinlich geborne v. Querfurt. Ueber seine Jugend ist uns nur wenig überliefert, doch erfahren wir, daß neben den ritterlichen Uebungen, denen er sich mit großem Eifer hingab, auch seine geistige und religiöse Ausbildung nach Maßgabe damaliger Zeit gefördert wurde. Als Lehrer in Sprachen und Wissenschaften, wie als der Brüder gemeinschaftlicher Erzieher wird ein gelehrter Geistlicher, Meister Frowinus,Der Ruf aber seiner Tapferkeit wurde weit über die Grenzen seiner Besitzungen hinausgetragen. In der damaligen Lage des deutschen Reichs, welches durch Kämpfe verschiedener Art, theils der Gegenkönige wider einander, theils der weltlichen wider die geistliche Macht beunruhigt war, hielt G., wie sein Vater, treu zum Kaiser Ludwig, auch dann noch, als der Papst den Bann über diesen und seine Anhänger ausgesprochen hatte, obgleich manche dadurch erschreckt vom Kaiser sich zurückzogen. Als G. 1330 bei seiner Anwesenheit in München vom Kaiser, dem Günther’s Talente und vorzüglich dessen Tapferkeit nicht entgangen waren, die Lehen über Schloß und Stadt Blankenburg und über die dazu gehörige Grafschaft, sowie über den vierten Theil der Stadt Saalfeld, wie über alle Burgen und Güter, die von seinem Oheim auf ihn fallen würden, empfing, erhielt er auch die Würde eines kaiserlichen Raths und Kriegsobersten. Deshalb wurde er nicht nur bei verschiedenen Unterhandlungen und Staatsangelegenheiten, besonders während seines fünfjährigen Aufenthalts am kaiserlichen Hofe (1334–39) gebraucht, sondern er wohnte auch den Feldzügen in der Mark Brandenburg bei, mit welcher Kaiser Ludwig seinen ältesten Sohn nach Abgang der Markgrafen von Brandenburg aus dem ascanischen Stamme beliehen, leider auch sich und seinem Sohne einen langwierigen Krieg mit den benachbarten Fürsten zugezogen hatte. Außerdem hatte er 1334 den Erzbischof von Mainz, Heinrich von Virneburg, in einer Fehde gegen die Erfurter unterstützt und 1339 mit den Grafen von Hohnstein ein Schutzbündniß geschlossen. Um das Jahr 1341 sehen wir ihn das wichtige Amt eines Landfriedensrichters in Thüringen bekleiden. Doch hinderte ihn das nicht, im Geiste seines Zeitalters an dem Herzoge Albrecht von Mecklenburg geradezu einen Landfriedensbruch zu verüben. Dieser merkwürdige Act der Selbsthülfe bestand darin, daß er den vom Könige von Schweden und Norwegen Magnus II. Smek an den Kaiser Ludwig gesandten Herzog, der einer von seinem Vater schon eingegangenen Verbindlichkeit gegen die Schwarzburger ebensowenig, wie jener, nachzukommen gedachte, – auf seinem Wege in der Nähe von Blankenburg überfiel und nach Ranis in Gefangenschaft setzte. Trotz aller zwischen dem Kaiser Ludwig und dem Schwedenkönige deshalb gepflogenen Verhandlungen entließ er den Gefangenen erst spät seiner Haft. – 1342 schlichtete er in des Kaisers Auftrag an der Spitze einer Heerschaar die obwaltenden Streitigkeiten zwischen den verbündeten Städten Hamburg, Lübeck, Rostock, Wismar, Stralsund und Greifswald gegen Holstein [135] und Schweden, sodaß 1343 der Friedensvertrag zu Helsingborg abgeschlossen werden konnte. In die langwierigen, verwickelten und gegenseitig mit großer Erbitterung geführten Thüringer Fehden 1342–45 zwischen den Grafen von Orlamünde, Herren zu Weimar, Friedrich II. und Hermann VIII. und dem Landgrafen Friedrich von Thüringen wurde er naturgemäß, leider zum großen Nachtheile des Landes, verwickelt. In das J. 1346 fällt der mit seinen Vettern geschlossene Familienvertrag, den Besitz Arnstadt’s betreffend und 1347 berathet er mit dem Landgrafen Friedrich in Eisenach über mehrere seine Unterthanen berührende wichtige und vortheilhafte Einrichtungen. Ein Vertrag sicherte den Schutz der Landstraßen, des Frankenhauser Salzhandels u. A.
Nach Kaiser Ludwigs Tode blieb G. den Wittelsbachern treu, daher er, als Karl IV. in die Mark Brandenburg einfiel und mit Hülfe des falschen Waldemar Ludwig den Brandenburger beinahe ganz daraus vertrieb, dennoch streitend und rathend bei diesem aushielt. Dadurch und durch Günther’s früheres Leben, in dem er stets einen unerschrockenen Muth, eine starke Faust gezeigt und in den schwierigsten Verhältnissen große Umsicht und Klugheit entwickelt hatte, wird es leicht begreiflich, daß die Wittelsbacher bei ihrem Bestreben, Karls Macht durch Aufstellung eines Gegenkönigs zu brechen, auch zu Graf G. gelangten, von dessen patriotischer Gesinnung, Tapferkeit und Abneigung gegen den Papst sie schon so viele Proben kannten. Einige mächtigere Fürsten: König Eduard von England und Markgraf Friedrich von Meißen, hatten die angebotene Krone zurückgewiesen. Graf G. XXI. von Schwarzburg wurde gewählt. Heinrich, Erzbischof von Mainz, bezeichnet ihn als einen „rechtgläubigen, edlen, mächtigen und besorgten Mann, der durch tugendhaften Wandel vielfach empfehlenswerth, geschickt sei, des Reiches Rechte zu handhaben, zu schirmen, zu bessern und in Frieden zu fördern.“ G. gab seine Einwilligung zur Wahl erst, nachdem die Kurfürsten versprochen hatten, öffentlich und feierlich zu erklären, daß der Kaiserthron erledigt sei und daß die Mehrzahl derjenigen Fürsten, die durch feierlichen Beschluß als rechtmäßige Wähler anerkannt würden, ihn ohne Bestechung („ohne einige Simonie“) zu diesem Stande berufen und erwählen würden. Die Vorwahl fand am 1. Januar, die feierliche Wahlhandlung erst am 30. dess. Mon. statt. Für G. stimmten der Erzbischof Heinrich, Markgraf Ludwig von Brandenburg, Herzog Erich von Sachsen-Lauenburg und die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht. Auf des Gegners Seite standen Gerlach von Nassau, Herzog Albrecht von Oesterreich, Erzbischof Balduin von Trier, Landgraf Friedrich von Thüringen, die Herzöge Rudolf und Otto von Sachsen. Frankfurt öffnete, wie einst nach Ludwigs Wahl, ohne langen Verzug die Thore, nachdem die Bürger gegen die Fürsten vergeblich geltend gemacht hatten, der Gewählte müsse erst 45 Tage vor der Stadt abwarten, ob nicht ein Gegner auftrete. Am 6. Februar hielt G. seinen feierlichen Einzug und wurde in der St. Bartholomäuskirche vom Erzbischof von Mainz in Gegenwart der genannten Kurfürsten und anderer Fürsten und Herren geweiht. Am 8. Februar huldigten die Bürger, G. empfing die Reichskleinodien und leistete den Eid. Da es nun galt, die neu betretene Laufbahn rühmlichst zu behaupten, übertrug er die Regierung über die heimischen Besitzungen seinen Schwägern, den Grafen Heinrich, Dietrich, Bernhard und Ulrich von Hohnstein, um gegen Karl, dem hohe Geburt, Reichthum und Ansehen der Kirche zur Seite stand, eine schnelle Entscheidung, sei es durch das Schwert, herbeizuführen. Den ihm sich bietenden Schwierigkeiten trat er muthig entgegen. Aber auch Karl hatte Mittel gefunden, die Macht Günther’s von vornherein zu untergraben. Er hatte Günthers Neffen, Heinrich und Günther, bereits für sich gewonnen, ferner sich im Monat März mit Anna, der Tochter des Pfalzgrafen Rudolf, vermählt, wodurch auch dieser auf Karls Seite gezogen [136] wurde; die übrigen baierischen Prinzen aber fingen deshalb auch an, wankelmüthig zu werden. Auf die von Karl zu gütlichen Unterhandlungen ergangene Einladung weigerte sich G. einzugehen, päpstliche Drohung wies er mit Ernst zurück, wie er auch die von den in Mainz versammelten Fürsten an ihn gelangte Einladung nach Speyer, woselbst eine Aussöhnung zwischen beiden Gegnern angebahnt werden sollte, ohne Antwort ließ. Karl sah sich also genöthigt, zu rüsten und zog ein Heer zwischen Speyer und Worms zusammen. Da erkrankte G. noch vor seinem Abzuge von Frankfurt und zwar so bedenklich, daß eine Genesung mehr als zweifelhaft erschien. Die Zeitgenossen glaubten an Vergiftung durch den von Günther’s gegnerischer Partei zu dieser Frevelthat gewonnenen Arzt, Meister Freidank, und die Volksmeinung blieb dabei. Der Verdacht mußte den Gegner treffen. Allein, wenn auch ältere und neuere Geschichtsschreiber erzählen, G. sei durch Gift umgekommen, so wird mit Recht geltend gemacht, daß schon das Abweichende in ihren Erzählungen Zweifel erregen muß. Mit historischer unzweifelhafter Gewißheit ist bis jetzt die Thatsache nicht festgestellt worden. Trotz seiner schweren Erkrankung ließ G. den Muth nicht sinken und zog vielmehr dem König Karl bei Eltvil im Rheingau entgegen, welcher den Erzbischof Heinrich aus dieser Burg zu vertreiben suchte. G. griff hier Karl so herzhaft an, daß es ihm beinahe gelungen wäre, denselben gefangen zu nehmen. Indeß die fortwährend zunehmende Schwäche, die Vorahnung seines nahen Todes, dazu die von ihm bemerkte wankende Treue Ludwig des Brandenburgers, der von Karl selbst ausgesprochene Wunsch nach Versöhnung, endlich der Hinblick Günther’s auf seine unglückliche Familie, für welche er noch einigermaßen zu sorgen wünschte, – dies Alles ließ ihn nach langer Weigerung im Angesichte des Todes bereit finden, zu Gunsten Karl’s dem Kaiserthrone zu entsagen. Der Vertrag wurde den 26. Mai 1349 im Lager vor Eltvil abgeschlossen. Gegen eine Entschädigung von 20000 M. Silber für aufgewandte Kosten, wozu noch 1200 M. für anderweit veranlaßte Ausgaben hinzukamen, ferner gegen die Zusage von Verzeihung und Schutz für Diejenigen, welche zu ihm gehalten hatten, trat er vom Kampfe um das Reich zurück. Später vertauschte er auch den Königsnamen wieder mit dem des Grafen. Bis zur Bezahlung der Summe setzte Karl Burg und Stadt Gelnhausen, den Zoll zu Mainz oder Oppenheim und die Städte Goslar, Nordhausen und Mühlhausen ein. Unmittelbar nach abgeschlossenem Vertrage ließ sich G. nach Frankfurt zurückbringen, wo der Tod am 18. Juni sein kurzes, thatenreiches Leben beschloß. Sein Leichnam wurde in der St. Bartholomäus-Stiftskirche mit kaiserlichen Ehren bestattet. Auch Karl wohnte nebst allen anwesenden Kurfürsten und Fürsten dem Traueracte bei. Sein Grabmal ist daselbst noch zu sehen, nur hat es auf Befehl Karls VII. 1743 die liegende Stellung mit einer stehenden vertauschen müssen. Man stellte es neben der Thür auf, die zur ehemaligen Wahlcapelle führt. Günther’s Gemahlin war Elisabeth von Hohenstein. Er hinterließ fünf Kinder, einen Sohn und vier Töchter. Sein Sohn Heinrich, von Kaiser Karl im Besitze der schwarzburgischen Grafschaft bestätigt, starb kinderlos 1357 und mit ihm erlosch der männliche Stamm des Königs; G. und Diejenigen, welche den alten Namen der nun gefürsteten Grafschaft bis jetzt inne haben, sind Nachkommen von Günther’s frühe verstorbenem Bruder Heinrich.
- In dem Taschenbuche der Geschichte u. Topographie Thüringens, 2. Thl.: Günther von Schwarzburg, erwählter römischer König, dargestellt von F. L. Hoffmann, Rudolstadt 1819, sind alle früheren auf die Geschichte König Günther’s bezüglichen Quellen bis zum J. 1819 verzeichnet und zwar 1) chronologisches Verzeichniß der Urkunden, denen indeß jetzt noch manche beizufügen sind; 2) die gleichzeitigen Chronisten; 3) Biographien Günther’s; 4) allgem. [137] schwarzburg. Geschichtsbücher, vorzüglich die Chronik des Jovius; 5) andere darauf bezügliche Schriften. Außerdem sind noch zu vgl.: Junghans, Gesch. der schwarzburgischen Regenten, Leipzig 1821, S. 75–106; H. A. Erhard, Die Königswahl Günther’s von Schwarzburg mit ihren Ursachen und Folgen – in der Zeitschrift für vaterländ. Geschichte und Alterthumskunde; herausgegeben von dem Verein etc. Westfalens durch Erhard und Rosenkranz, 11. Bd., Münster 1849, S. 193 ff.; Römer-Büchner, König Günther’s von Schwarzburg Tod, Grabdenkmal in der Bartholomäuskirche und die von Schwarzburg empfangenen Frankfurter Reichsgelder, Frankfurt a/M. 1856; desselben Grabmal König Günther’s von Schwarzburg. Frankfurt. Conversationsblatt 7. 8. Septbr. 1858; Uetterodt, Günther, Graf von Schwarzburg, erwählter deutscher König. Leipzig 1862. – Günther’s Leben und Schicksal wurde vielfach zum Gegenstand poetischer und dramatischer Bearbeitungen gewählt.