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Artikel „Fischer, Ferdinand“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 48 (1904), S. 567–568, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fischer,_Ferdinand&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 17:04 Uhr UTC)
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Fischer: Dr. Heinrich Ferdinand F., Geh. Justizrath, um das Verfassungsleben in Staat und Kirche verdienter Politiker, als Sohn eines Breslauer Kaufmanns am 18. Juli 1805 zu Breslau geboren, studirte 1826 bis 1829 in Halle und Berlin die Rechte, wurde am 28. October 1829 als Auscultator vereidet und nach abgelegtem Assessorexamen am 1. April 1837 Justizcommissar beim Fürstenthumsgericht in Neisse, wo er die erste sog. Philomathie Schlesiens (d. h. Abhaltung wissenschaftlicher Vortragscyklen) einrichtete. 1839 nach Breslau versetzt, nahm er, für freiheitliche Entwicklung des öffentlichen und religiösen Lebens (Gustav-Adolphverein) begeistert, neben seiner ausgedehnten Amtsthätigkeit an allen Humanitätsbestrebungen innigen Antheil. Von jeher war ihm Ziel der deutsche Einheitsstaat, der ihm der alleinige Weg zur Freiheit erschien. Er bewahrte sich einen offenen Blick für das Parteileben, der ihn, trotz seiner Theilnahme für die liberalen Bestrebungen, [568] die Fehler und Mängel seiner Partei nicht übersehen ließ. So entstanden die Schriften: „Preußens Wunsch vom Jahre 1845“, Leipzig 1845; die in Briefform gehaltene Schrift „Republik und Socialismus oder Blicke auf Preußens Zustände“, Hamburg, Hoffmann & Campe, 1848, mit ihrem Appell zur Gründung eines echten socialistischen Vereins mit dem Zwecke der Emporhebung und Vereinigung des Proletariats mit dem Bürgerthum, endlich die von ihm als Mitglied der ersten Preußischen Kammer geschriebene „Geschichte der Preußischen Kammern. Vom 26. Februar bis zum 27. April 1849“, Berlin 1849. Sein Beruf war ihm Herzenssache; für die Praktiker und den Geschäftsmann verfaßte er in kurzen Mußestunden eine ganze Reihe heute vergessener juristischer Handbücher und Anleitungen. Mannhaft ergriff er in Tendenzprocessen die Sache des Angeklagten, so schon 1844 für Sylvester Jordan („Jordan. Vertheidigungsschrift eines deutschen Advocaten“, Leipzig 1844) und 1859 für den von der ultramontanen Partei wegen seines Gustav-Adolphkalenders angriffenen und gerichtlich verfolgten evangelischen Pfarrer Ritter, endlich für Dr. Sydow („Das Berliner Consistorium und Dr. Sydow vom Standpunkte des Rechts beurtheilt“, Berlin 1873). Werthvoll wegen seiner damals gemachten persönlichen Erfahrungen ist sein umfangreichstes Werk „Preußen am Abschlusse der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts. Geschichtliche, culturhistorische, politische und statistische Rückblicke auf das Jahr 1849“, Berlin 1876, und sein Aufsatz „Das Ende der deutschen Nationalversammlung“ in den Preuß. Jahrbb. XXXII, 303–332. Bei seinen Clienten, wie bei Collegen war er hochgeschätzt; letztere wählten ihn zum Präsidenten ihres Ehrenraths. In aller Stille feierte er, durch Ertheilung der juristischen Doctorwürde seitens der Universität geehrt, am 28. October 1879 sein 50jähriges Amtsjubiläum. Er erlag am 24. November 1880 seinem alten Leiden, dem Asthma. Am Tage darauf traf das Patent ein, das ihm die Ernennung zum Geheimen Justizrathe meldete.

Nekrolog im 58. Jahresbericht der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur, Breslau 1881, S. 286/7. – Beilage zur Allgemeinen Zeitung 1880, S. 4896. – v. Mohl, die Gesch. und Litt. d. Staatswissenschaften II, 350. – Schulze, Das Preuß. Staatsrecht (2) I (Leipzig 1888), S. 115. – Blätter f. litter. Unterhaltung 1849, S. 648; 1877, S. 786. – Zarncke’s Lit. Centralblatt 1876, Sp. 1521. – Sybel’s hist. Zeitschr. 37, S. 191.