ADB:Eberhard I. (Graf von der Mark)

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Artikel „Eberhard II., Graf von der Mark“ von Wilhelm Crecelius in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 549–551, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_I._(Graf_von_der_Mark)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 16:14 Uhr UTC)
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Eberhard II.,[WS 1] Graf von der Mark, Sohn Engelberts I., dem er 1277 folgte. Sein Vater hatte sich, in dem Jahre seines Todes, dem großen Bunde der westfälischen und rheinischen Landesherren gegen Erzbischof Sifrid von Köln angeschlossen. Die dem Kirchenfürsten drohende Gefahr ging noch einmal glücklich an diesem vorüber; der plötzliche Tod des Bischofs von Paderborn und des Grafen von der Mark, die rasche Bezwingung des Grafen von Arnsberg mitten im Winter, endlich der unerwartete Sturz seines gefährlichsten Gegners, des Grafen Wilhelm von Jülich, (März 1271) befreite ihn nicht nur von der augenblicklichen Gefahr, sondern schien ihm für die Dauer die Stellung zu sichern, die er als erster Kirchenfürst und als Inhaber der herzoglichen Gewalt am Niederrhein und in Westfalen für sich beanspruchte, und die von seinen Vorgängern seit langer Zeit erstrebte Consolidirung der erzbischöflichen Territorialhoheit innerhalb ihres kirchlichen und politischen Machtbereichs in ungeahnter Ausdehnung zu verwirklichen. Allein gerade deshalb wurden die Gegenbestrebungen der dortigen weltlichen Landesherren um so einmüthiger und kräftiger. Auch sie waren, wohin ja damals überhaupt in Deutschland die politische Entwicklung drängte, mit allen Mitteln darauf bedacht, in selbständigen geschlossenen Territorien landesfürstliche Hoheit zu gewinnen. Wollten sie dieses erreichen, so mußten sie die herzoglichen Rechte des Erzbischofs in Niederlothringen und Westfalen beseitigen oder wirkungslos machen, sie mußten die Lehnsoberherrlichkeit des Erzstiftes über einen wesentlichen Theil ihrer eigenen Besitzungen in Vergessenheit gerathen lassen, sie mußten die Eingriffe der geistlichen Gerichtsbarkeit in die weltliche zurückweisen und so die Rechtsprechung sich als Ausfluß ihrer Landeshoheit sichern, sie mußten endlich überhaupt den kirchlichen Einfluß des Erzbischofs innerhalb ihres Gebiets möglichst aufheben, namentlich die Einziehung des von ihm beanspruchten Rottzehntens innerhalb ihres Gebiets hindern, da derselbe von Jahr [550] zu Jahr bedeutender wurde und den Kirchenfürsten ansehnliche Mittel zur Vergrößerung ihrer Kriegs- und Lehnsmannschaft gewährte. Anfangs waren es die Grafen von Jülich, welche in klarer Erkenntniß der politischen Nothwendigkeit in diesem Sinne ihre Stellung zum kirchlichen Oberhaupt am Niederrhein, das zugleich Inhaber der herzoglichen Rechte war, einnahmen und ohne ängstliche Rücksicht in der Wahl ihrer Mittel den Kampf führten (v. Haeften, Zeitschr. des Bergischen Geschichtsvereins II. S. 16 ff.). Seitdem in der Unglücksnacht von Aachen das Grafenhaus von Jülich so schwer gedemüthigt und zunächst auf die Vertheidigung der eigenen Existenz angewiesen war, tritt auf Seite der weltlichen Landesherren Graf E. II. von der Mark als Führer in den Kampf ein. Er und seine Nachfolger bewiesen in dieser Stellung nicht weniger politische Einsicht und unbeugsame Festigkeit, als die Jülicher, verfuhren aber mit größerer Besonnenheit und wußten auch das Reichsoberhaupt mit in den Streit hineinzuziehen. Gleich nach dem Tode seines Vaters ging E., nachdem er mit dem Erzbischof Frieden geschlossen hatte (15. Juni 1278, Lacomblet, Urk. B. II. 716), an den Hof des Königs Rudolf I. und nahm an dessen Heereszug gegen Ottokar Theil. Der Chronist Levold v. Northof berichtet darüber: „Everhardus adolescens ad curiam Rudolphi regis assumptus est, cui non mediocriter carus erat. Dicebant namque quidam ipsius regis familiares, regem non posse tristem esse quamdiu hic adolescens in eius conversabatur conspectu. Erat enim adspectu delectabilis et colloquio affabilis, quem ipse rex militari demum caractere insignivit“. Vom Hofe zurückgekehrt, hatte sich E. der vielfachen Belästigungen und Uebergriffe zu erwehren, welche die erzbischöflichen Amtleute sich gegen sein Land erlaubten. Er war nun seit 1281 unermüdlich thätig, einen Bund zu Schutz und Trutz gegen den Kirchenfürsten zu stiften; hierfür gewann er nicht nur seine Standesgenossen die Grafen von Berg, Cleve und Jülich, sondern unterhandelte auch mit den Städten Köln, Neuß, Münster und Osnabrück, und zwar, wie es scheint, im Auftrag des Königs und insgeheim von diesem unterstützt. Wirklich gelang es ihm, einen solchen zu Stande zu bringen, als der Erzbischof in dem Streit um die Nachfolge im Herzogthum Limburg für den Grafen Reinold von Geldern gegen den Grafen von Berg, den rechtmäßigen Erben, und den Herzog Johann von Brabant, welchem jener die Erbansprüche verkauft hatte, Partei ergriff. Die Verbündeten erfochten am 5. Juni 1288 den glänzenden Sieg bei Worringen, welcher den Erzbischof selbst dem Grafen von Berg als Gefangenen in die Hände lieferte. Nach dessen Freilassung (1289) begannen die Kämpfe zwischen ihm und E. bald von neuem, namentlich um die streitige Vogteischaft über Essen, welche König Rudolf 1291 unserem Grafen zusprach und welche dieser auch nach dem Tode seines königlichen Freundes glücklich behauptete, obgleich dessen Nachfolger, König Adolf, des Erzbischofs Bundesgenosse bei Worringen und durch ihn mit auf den Thron erhoben, anfangs auf Sifrids Seite stand. E. wußte indeß bald auch des neuen Königs Gunst zu gewinnen und wurde von diesem sogar für kurze Zeit mit der Statthalterschaft über das eroberte Meißen betraut. Nach Sifrids Tode (1296) wurde unter Mitwirkung Eberhards Wichbold von Holte (1297–1304) zum Erzbischof erwählt. Beide traten zu Albrecht von Habsburg über, und Eberhards ältester Sohn Engelbert heirathete Wichbolds Nichte Mechtild von Arberg. Trotzdem erneuerten sich bereits 1298 die alten Streitigkeiten. Der König stand anfangs auf der Seite des Erzbischofs; als dieser aber den Bestrebungen Albrechts, im Südwesten Deutschlands seinem Hause gleichfalls eine feste Machtstellung zu gewinnen, im Verein mit den Kirchenfürsten von Mainz und Trier entgegentrat, rief der König die sämmtlichen Landesherren am Niederrhein und Westfalen gegen ihn in die Waffen, so daß das Erzstift aufs äußerste bedrängt und in Schulden gestürzt wurde und [551] namentlich in Westfalen an Gebiet und Rechten immer mehr verlor. E. II. starb 1308 nach mehr als dreißigjähriger Regierung und wurde im Kloster Fröndenberg bestattet. Es folgte ihm sein Sohn Engelbert II. (s. d.).

Quellen: s. bei Eberhard I. Graf von Altena.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. in der EADB und der Wikipedia als Eberhard I. (Graf von der Mark) geführt