ADB:Engelbert I. (Graf von der Mark)

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Artikel „Engelbert I., Graf von der Mark“ von Wilhelm Crecelius in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 125–126, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Engelbert_I._(Graf_von_der_Mark)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 05:35 Uhr UTC)
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Engelbert I., Graf von der Mark, folgte seinem Vater, dem Grafen Adolf I., 1249 (s. unter Eberhard I., Graf von Altena). Seinem Bruder Otto, der bis dahin Canonicus am Dom zu Lüttich gewesen war und in den weltlichen Stand zurücktrat, mußte er einen Theil des väterlichen Erbes mit den Burgen Altena und Blankenstein abtreten. Durch dessen kinderlosen Tod (1262) wurde indessen die Gefahr der Zersplitterung für die Grafschaft glücklich abgewehrt und der ganze Hausbesitz wieder in der Hand des Grafen C. vereinigt. Bald darauf [126] gerieth dieser mit dem Erzbischof Engelbert II. von Köln in Fehde wegen einiger Bürger von Soest, welche des Grafen Drost, Ritter Bernhard genannt Bitter, gefangen genommen hatte. Nach vielfachen Gefechten und Verwüstung der beiderseitigen Gebiete wurde 1265 Friede geschlossen und Graf E., dessen erste Gemahlin Kunigunde bereits verstorben war, heirathete die Nichte des Erzbischofs, mit welchem er seitdem in gutem Einvernehmen blieb. Als aber der Nachfolger Engelberts II., Erzbischof Sifrid von Köln, um den Bestand und den überwiegenden Einfluß seines Erzstiftes gegen die weltlichen Territorialherren am Rhein und in Westfalen zu sichern und womöglich zu erweitern, ein großes Bündniß gegen diese zu Stande brachte, da näherten sich dieselben gleichfalls einander und schlossen unter der Leitung des Bischofs Simon von Paderborn (dessen Stift durch die herzoglichen Rechte des Erzbischofs in Westfalen in seiner Selbständigkeit bedroht war) am 7. April 1277 zu Deutz einen Bund gegen den Erzbischof. An diesem nahm auch Graf E. Theil, wol hauptsächlich von seinem Sohne Eberhard bestimmt. Aber am Allerheiligentage desselben Jahres wurde er auf einer Reise nach der Grafschaft Tecklenburg, die unter seiner Vormundschaft stand, durch Hermann v. Lon aus einem Hinterhalt überfallen und verwundet nach der Burg Bredenvort gebracht, wo er mehr an den Folgen des Verdrusses als der Verwundung am 16. Nov. starb. Der Leichnam wurde dem Sohne, Grafen Eberhard II., welcher gleich herbeieilte, ausgeliefert und in der Abtei Kappenberg bestattet. Eberhard belagerte die Raubburg und zerstörte sie. Der Chronist Levold von Northof sagt von Graf E. I.: Fuit magnae constantiae et zelator iustitiae, qui iniquos odio habuit et aequitatem dilexit.

Quellen s. bei Eberhard I., Graf von Altena.