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Artikel „Cellarius, Balthasar“ von Wilhelm Gaß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 79–80, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Cellarius,_Balthasar&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 00:29 Uhr UTC)
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Cellarius: Balthasar C., geb. 10. October 1614 zu Rottleben bei Frankenhausen im Schwarzburgischen, † 15. September 1689, Sohn des Frankenhäuser Pastors und in beschränkten Verhältnissen aufgewachsen, wurde auf dem Gymnasium zu Gera unterrichtet und ging 1632 nach Jena, wo er Theologie studirte, 1636 Magister wurde und 1637 bis 41 als Docent und schon als Schriftsteller thätig war. Nach einem etwa einjährigen Aufenthalte in Wittenberg (1641–42) begab er sich als Mentor eines vornehmen Schwarzburgers, Friedrich Hofer v. Uhrfahren aus Rudolstadt, 1642 nach Helmstädt, begann wieder Collegia zu lesen und zu hören und schloß sich hauptsächlich an Hornejus und G. Calixt an. Seine damalige Anwesenheit daselbst dauerte zwei Jahre, dann erhielt er einen Ruf nach Braunschweig als Prediger zu St. Ulrich und wurde am 5. Juli 1644 dort eingeführt. Es wird erzählt, daß er im Sept. dieses Jahres bei der Erklärung des Spruches Joh. 1, 7 sich der Worte bedient habe: das Blut Christi befreiet uns von allen Sünden, „sofern wir im Lichte wandeln“; man habe ihm dieses „sofern“ sehr verübelt, er aber geantwortet, daß er nur ein einfaches wenn si, ἐάν, nicht ein zweifelndes quatenus gemeint habe, zugleich jedoch versprochen, daß er sich dieser gefährlichen Partikel in Zukunft lieber enthalten wolle. Als nun 1646 in Helmstädt eine doppelte Vacanz eintrat, wurde C. auf Calixt’s Antrag als Generalsuperintendent und zugleich für die anhängende „theologische Profession“ dorthin berufen. Doch hatte seine Anstellung einige Schwierigkeit und erfolgte erst 1648; denn Justus Gesenius, Oberhofprediger in Hannover, dessen Schwiegersohn er nachher wurde, hatte ihm ein vorheriges Colloquium oder Examen zugemuthet, wogegen er protestirte. In [80] Helmstädt eingeführt, übernahm er außer jenem geistlichen Amt die zweite Professur des Neuen Testaments mit der Obliegenheit die Perikopen zu erklären und mit der Berechtigung, an der Polemik gegen die katholische Kirche Theil zu nehmen, wurde 1650 bei Gelegenheit der Visitation der Universität neben G. Titius zum Doctor der Theologie und nachher zum Abt von Marienthal ernannt. In den gleichzeitigen synkretistischen Streit hat er sich wenigstens litterarisch nicht eingelassen; dagegen bewies er viel praktischen Eifer, sein Charakter wird gerühmt, und als Vicerector half er 1662 mit aller Anstrengung, „das gräuliche Uebel des Pennalismus“ ausrotten. Auch ist er seinem Lehrer Calixt stets treu geblieben, welchem er während seiner letzten Krankheit mit Trost und christlicher Freundschaft zur Seite stand und am 10. April 1656 die Leichenrede hielt. Er selbst starb 1689 und wurde bei der St. Stephanskirche in Helmstädt beerdigt. – Seine Hauptschrift ist: „Examen potiorum controversiarum, quae ecclesiis A. Confessioni addictis cum Pontificiis intercedunt“, 1657. Außerdem werden Abhandlungen genannt, z.  B. „Theologia naturalis“, „Tabulae ethicae, politicae et physicae“, „De constitutione, natura et partibus theologiae“, 1651 u. a.

H. Witten, Memoriae theolog. renov.II. p. 1726; G. Th. Meieri Monum. Julia p. 61; Freheri Theatr. Vir. clar. p. 701; J. C. Böhmeri Inscript. sepulchr. Helmst. p. 46; Rehtmeier, Kirchenhistorie von Braunschweig IV. S. 570. 583; Henke, G. Calixt, II. 2, S. 64.