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Artikel „Babst, Diederich Georg“ von Heinrich Klenz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 46 (1902), S. 154–158, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Babst,_Diederich_Georg&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 22:51 Uhr UTC)
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Babst: Diederich Georg B., plattdeutscher Dichter, geboren am 24. Juli 1741 zu Schwerin i. Mecklenburg, † am 21. April 1800 zu Rostock. B. besuchte die Domschule seiner Vaterstadt und das Gymnasium zu Lübeck, wohin seine Eltern infolge der Wirren des siebenjährigen Krieges flüchten mußten. Schon als Knabe zeigte er Anlage zur Dichtkunst und erlangte wegen der von [155] ihm zu vorhandenen Melodien gedichteten Lieder eine Art Berühmtheit, so daß er dieselben sogar bei Hofe vortragen mußte. Als Studium wählte er die Jurisprudenz, welcher er in Rostock oblag. Hier wurde er auch nach bestandenem Examen als Procurator beim städtischen Niedergericht zugelassen und erhielt später die Stelle eines Secretärs des zweiten Quartiers der repräsentirenden Bürgerschaft. Eine Anstellung in fürstlichen Diensten zu erlangen, wollte ihm nicht glücken:

„De Gunst van groten groten Harren
Hätt männig’n Bur’n tum Amtmann högt;
Ick häww keen’ Vedders, weet keen’ Quarren,
Bünn doch vergnögt“ (S. 181; vgl. auch 194).

Zwar fehlte es ihm nicht an Verwandten und Freunden, sie waren aber sämmtlich einflußlos. So gab er sich zufrieden mit seiner bescheidenen städtischen Stellung und schätzte sich bald glücklich in seiner gemüthlichen Häuslichkeit. Und wenn er den Seinen auch keinen Reichthum hinterlassen konnte, so tröstete er sich doch dafür mit den Worten:

„Mien ihrlich Nam’ verbliwwt den Arwen,
Ick starw’ vergnögt“ (S. 182).

Er war in der That wegen seiner vielfach bewährten Rechtschaffenheit, die in damaliger Zeit unter Juristen und Beamten nicht gerade häufig gewesen zu sein scheint, allgemein geachtet. Den Namen eines Dichters zu hinterlassen, daran dachte der bescheidene Mann nicht. Und doch muß er uns heute als der erste mecklenburgische Volksdichter der neueren Zeit gelten, der die bei den Gelehrten in Verachtung gerathene plattdeutsche Mundart wieder hervorsuchte und zeigte, daß sie noch immer fähig sei, wenn der richtige Ton in ihr angeschlagen, zu den Herzen der Menschen so warm, ja oft noch wärmer als die hochdeutsche Sprache zu reden. Seiner einfachen Ursprünglichkeit entsprechend, schrieb er das Plattdeutsche so, wie es der gemeine Mann seiner Heimath und Zeit sprach, und fürchtete deswegen nicht den Tadel der Recensenten, die ja auch meistentheils seine plattdeutschen Gedichte wegen der Seltenheit dieser Gattung gar nicht richtig zu beurtheilen vermochten.

„Vär Dadel will ick mi nich schugen,
 wat’t deit, dat deit’t!
Mi sall vär kehnen Mäkler grugen,
 de’t nich versteit.
Ick heb dat Glück, datt diß Art Böker
 fast gar nich sünd,
de’t beter maakt, den holl ick klöker
 un vär mien Fründ.
Datt ick kehn olles Pladdütsch schrewen,
 dat weet ick gnoog,
so, aß wie im gemeenen Lewen
 nu spreken noch.
Dat heet ick, aß man hier kann lesen,
 de Moderspraak;
ick woll mit Fliet nich klöker wesen,
 dat waß mien Sak!“ (Ausg. v. J. 1812, Ingang.)

Vor B. hatte sein Landsmann Johann Heinrich Voß in den Jahrgängen 1777 und 1778 seines Musenalmanaches einige Idyllen in niedersächsischer Mundart veröffentlicht, die aber nicht das Gepräge des Volkes tragen, sondern die Mache des gelehrten Philologen nur zu sehr verrathen.

B. begann mit poetischen Beschreibungen, die er 1788 anonym erscheinen ließ. Zuerst kam „de Rekrut“ heraus, worin er einen jungen Soldaten in Briefen an seine Grete den feierlichen Einzug des Herzogs Friedrich Franz in Rostock schildern läßt. Darauf folgten weitere Briefe des Rekruten, welche über [156] die an den Einzugstag sich anschließenden Festlichkeiten berichten. Eine dritte Publication handelt von dem Festessen der Rostocker Hundertmänner. In demselben Jahre begann er auch eine Sammlung kleinerer Gedichte, die in Zeitschriften zerstreut oder nur handschriftlich oder mündlich bekannt gewesen sein mochten, in 3 Theilen zu veranstalten; dieselbe lag 1790 vollständig vor: „Allerhant schnaaksche Saken tum Tietverdriew; afers Wahrheten üm sick meeto to spegeln, in unse Moderspraak von dem Prokerator Diederich Georg Babst, de den Rekruten maakt het, … bey C. Müller, E. E. Rathsbuchdr.“ Diese dreitheilige Sammlung enthält 86 Gedichte. Nachdem B. aus seiner Anonymität herausgetreten war, veröffentlichte er noch drei größere poetische Beschreibungen, nämlich eine des am 28. Juni 1793 unter Theilnahme der Söhne des Herzogs Friedrich Franz gefeierten Festes der Rostocker Straßen- und Bruchfischer; eine des Rostocker Königschusses, und eine des diesmal auf den 10. Juli verlegten und unter Theilnahme des Herzogs selbst gefeierten obengenannten Festes vom Jahre 1797. 12 Jahre nach des Dichters Tode wählte sein Sohn J. L. D. B., Cantor an St. Jacobi zu Rostock, 46 Gedichte aus, setzte ihnen einen „Ingang“ (gleichfalls in plattdeutschen Versen) vor und gab sie in Druck u. d. T.: „Uhterlesene Pladdütsche Gedichte van Diederich Georg Babst. Rostock 1812“. Als auch diese Ausgabe vergriffen war, sah sich 1843 die Stiller’sche Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin durch „vielfältige Nachfragen“ veranlaßt, „einen zeitgemäßen Auszug wiederum erscheinen zu lassen, in welchem zugleich auf eine gleichmäßigere Schreibung des Plattdeutschen, nach hiesiger Aussprache, Bedacht genommen ward“. Derselbe führt den Titel: „Allerhand schnaksche Saken tum Tiedverdriew, äwers Wahrheeten, ümm sick meeto to speegeln in unse Modersprak’, van Diederich Georg Babst. Im Auszug auf’s Neue herausgegeben“ und enthält 56 Gedichte, also 10 mehr als die Ausgabe vom Jahre 1812, jedoch so, daß sie mit dieser nur 35 gemein hat, dagegen 21 neue bringt, darunter Nr. 56: „De fürstliche Peter unn Pagel“ (d. i. Peter-Paulsfest, Fest der Straßen- und Bruchfischer am Peter-Paulstage).

Der lyrische Dichter tritt in Babst’s Sachen nicht stark hervor. Als Lieder dürften wol nur bezeichnet werden: „De Gesundheit“ und „Dat Glück“ (beide nicht in der Ausg. v. 1843, sondern nur in der v. 1812 enthalten). Eine Ballade oder Romanze ist „Susette“ (gleichfalls nur in der Ausg. v. 1812). Naturschilderungen gelingen ihm gut, vgl.: „De Spatziergang in de Ost“ (Nr. 15), „De Harwst“ (Nr. 27), „De Nacht“ (Nr. 32). Sehr bilderreich ist seine Ausdrucksweise nicht; am liebsten bedient er sich noch der beseelenden Personification, z. B.: „Dat Rahdhus schien’ to säggen: Hüt’ iß mien Ihrendagg“ (S. 123). In seinen Fabeln und Erzählungen erinnert B. an Hagedorn, Pfeffel, besonders aber an Gellert (vgl. „De Heekel“ und „De Bildhauer“, beide nur in der Ausg. v. 1812); dieser wird von ihm S. 196 erwähnt. Auf das anschaulichste weiß er das Leben und Treiben von Bürger und Bauer in Mecklenburg, namentlich in Rostock und Umgegend, während der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts mit gelegentlichem Rückblick auf die früheren Zeiten zu schildern. Er erzählt, wie der Schäfer beim Wollhandel den Kaufmann in der Stadt hineinlegt und von diesem wieder hineingelegt wird; wie der Schreiber den Gutsherrn zu Gunsten des Kaufmanns, der Bauer den Förster hintergeht. Wo es sich um menschliche Schwächen nicht gar schwerer Art oder um Untugenden ganzer Stände handelt, nimmt er sich der damit Behafteten an und sucht sie zu entschuldigen, indem er auch ihre guten Seiten hervorkehrt.

„Fiend’ mi in de Welt to maken,
Iß mien’ Affsicht går nich weßt;
Man de Fehlers uttostaken,
[157] Schreww ick, wat man hierin leßt.
Ick verihre jeden Stand,
Vaderstadd unn Vaderland!“ (S. 288.)

Wirklicher Verderbtheit tritt er jedoch mannhaft entgegen und zeigt sich dann als strenger Sittenrichter, z. B. den schlechten Weibern gegenüber in der in Alexandrinern abgefaßten Satire „Ank unn Trien“ (nur in der Ausg. v. 1812). Er verdammt die Ehrabschneiderei in „De Mul’blädrige“ (Nr. 33) und „De Läßtertung’“ (Nr. 38), sowie das Unwesen der „Fuschers“ (Curpfuscher), mögen es nun alte Weiber oder Bartkratzer sein (Nr. 23). Zum warnenden Beispiel stellt er in besonderen Gedichten hin: den Geizhals, den Spieler, den Säufer, den Vielfresser (Nr. 17, 20, 28, 51). Er spricht einer strengen Erziehung durch Schule und Eltern das Wort und schildert das spätere Elend eines früher verzogenen Mutterkindes (vgl. z. B. Nr. 22). Das vorwiegend didaktische Element seiner Dichtung zeigt sich am wirksamsten in „Dat Sark“ (Nr. 36), welches Gedicht mit Recht „ein in Versen gemalter Todtentanz“ genannt worden ist.

„Finnt uns de olle Knakenmann
So mirren mank de Sünnen,
Wur grimmig kickt he uns denn an,
Mit siene Seiss’ to schienen.
Denn bewern wi aß Eschenlow;
Bedenkt dat, Minschen, alltohop.

Drümm, den watt Leegs to dohn inföllt,
De möt an’t Sark man denken;
Denn de ditt deiht unn sien Wurt höllt,
Ward sick tum Rechten lenken.
Darmit ick nu ditt jo bemark’,
So mal’ ick an mien Berr een Sark.“

Babst’s Hauptbedeutung scheint mir nun aber keineswegs darin zu liegen, daß er ein Vorläufer Fritz Reuter’s gewesen ist, sondern vielmehr in den der Zukunft durch seine ins einzelne gehende poetische Schilderung aufbewahrten alten Rostocker Gebräuchen und Festlichkeiten, von denen heute schon so viel verloren gegangen ist und in kurzem kein Mensch mehr etwas wissen würde. Auf diese culturhistorische Bedeutung der Babst’schen Gedichte hat schon Goethe hingewiesen, der den Verfasser aber auch als Dichter gelten läßt. In dessen Tagebuch (Smtl. Werke in 3 Bdn., Stuttgart 1869, Bd. II, S. 1074 f.) heißt es: „Von Both [der spätere Vicekanzler der Rostocker Universität] und Gemahlin aus Rostock … brachten mir eines Natur- und Nationaldichters, D. G. Babst, Productionen, welche sich neben den Arbeiten seiner Gleichbürtigen gar wohl und löblich ausnehmen. Höchst schätzbar sind seine Gelegenheitsgedichte, die uns einen altherkömmlichen Zustand, in festlichen Augenblicken neu belebt, wieder darstellen“. B. hing pietätvoll an dem Althergebrachten seiner Heimath; wenn er auch nicht den Zweck einer jeden alten Einrichtung erkennen konnte, so war er ihr deshalb doch nicht gram:

„Dat weet ick eben nich, alleen de leewen Ollen
De häwwen dat jo so vör hunnert Jahr’ all hollen.“ (S. 120.)

Wie beschämend für Viele in der Gegenwart! Desgleichen – um dies hier einzufügen – seine Hochschätzung der Heiligen Schrift, die er „dat schmuckste Bok van allen“ (S. 189) nennt! – Von den alten jährlich wiederkehrenden öffentlichen Lustbarkeiten der Rostocker lernen wir in Babst’s Gedichten kennen: das Fest der Träger (am Pfingstmontag; Nr. 9), den Königschuß (Nr. 2), das Fest der Straßen- und Bruchfischer oder Peter-Paulsfest (am 28. Juni, s. oben), das Fest der Pantoffelmacher (an Pantaleon, 28. Juli; Nr. 7) und das Friedensfest (am Matthäus, 21. September, zur Erinnerung an den vor alter [158] Zeit einen Aufruhr beschließenden Frieden; nur in der Ausg. v. 1812). Ferner machen wir im Geiste eine von den Rostocker Studenten im Masken-Aufzuge gehaltene Schlittenfahrt (Nr. 5) mit, und erfahren den genauen Hergang bei einer Rostocker Doctorpromotion (in „Lier’ watt, so weest du watt“, Nr. 12) sowie bei einer Rathsherrenwahl daselbst im J. 1794 („De Rostocker Rahdsherrnwahl na ollen Schmack“, Nr. 14). Auch berichtet B. von den alten Freiheiten und Vorrechten der Zünfte und Gewerke (z. B. der „Drägers“, Nr. 9; der „Fischers“, Nr. 3; der „Tüffelmakers“, Nr. 7), greift auf die Entstehung jener Privilegien zurück und tritt für deren Beibehaltung ein, da sie durch Muth und Entschlossenheit im Kampfe für die Vaterstadt vor Jahrhunderten erworben seien.

Als juristischer Schriftsteller trat B. nicht hervor, wenn man nicht sein 56 Quartseiten enthaltendes „Repertorium des grundgesetzlichen neuen Rostockschen Erb-Vertrages“ (zwischen dem Herzog Friedrich Franz und der Stadt Rostock am 13. Mai 1788 abgeschlossen) hierher rechnen will.

B. blieb bis an sein Lebensende mit seinem bescheidenen Loose zufrieden und heiter, ohne sich nach Reichthum zu sehnen. Er gönnte seinen Mitmenschen alles Gute und war höflich gegen jedermann, wobei ihm sein Landesvater, der alte Friedrich Franz, bekanntlich ein Muster von Höflichkeit, vorleuchtete.

Bei den Citaten ist, wo keine Jahreszahl angegeben, stets die Ausgabe von 1843 gemeint, deren Vorwort einige Nachrichten über das Leben des Dichters entnommen sind. Auch wurde ein kurzer Bericht der „Rostocker Zeitung“ über einen von Karl Eggers im „Verein für Rostocks Alterthümer“ am 15. December 1897 gehaltenen Vortrag benutzt. Hauptquelle blieben die Gedichte.