Topographia Sueviae: Boll
Ein Fleck / bey einer kleinen Meil von Göppingen / vnd in selbigem Ambt / gelegen / so vmbs Jahr 1596. vnd folgende / in die 160. wol erbawte Häuser / mit Schifersteinen bedeckt: sonderlich aber ein schöne / grosse / vnd weite Kirch / zween Prediger / ein Rath- vnd Badhauß / Mühle / vnnd etliche Wirtshäuser / gehabt. Jst aber von voriger Herrlichkeit sehr, gefallen / gleichwol jetzt / nach [40] dem Kriege / noch die Kirche mit etwan 60. Häusern / da stehet / darzu nur ein Pfarrer bestellet ist. Das Rathhauß hatte Anno 1652 noch keine Fenster / vnnd das Badhauß war gar hinweg: Aber ein Bader / vnd 2. Wirth / befanden sich allda. Vnd von diesem Flecken hat das berümbte / vnd bey einer guten viertel Stund davon / gegen Kirchheim vnder Teck / gelegnes Bad / den Nahmen / daß man es ins gemein das Bollerbade nennen thut. Johannes Bauhinus, der Artzney Doctor / vnd Fürstl. Würtembergischer bestellter Leib-Artzt / hat solches erstlich Anno 1598. Lateinisch beschrieben / so folgends M. David Förster / im Jahr 1602. verteutscht hat / so respectivè zu Mümpelgart / vnd Stutgart / in 4. getruckt worden. Hernach hat auch H. Hieronymus Walch / Medicinae Doctor, der Statt Göppingen / vnnd deß BollerBads Physicus Ordinarius, diesen Wunderbronnen Anno 1650 beschrieben; dessen Wort also lauten: Vnder andern heilsamen Bädern vnnd Sauerbronnen / damit der Allmächtig Gott dieses Hochlöbliche Hertzogthumb Würtemberg miltiglich gesegnet / ist auch nit das geringste / das bereits wolbekandte vnnd hochberümbte köstliche Bad Boll: Welches vor diesem die Sitter / anjetzo aber das Wunderbad / oder Wunderbronn (wegen vnzehlich / viel herrlich vnd wunderbarlichen Effect vnnd Würckungen / so es in den aller beschwarlichsten / vnd sonsten vnheilsamen LeibsZuständen / durch Göttliche Benedeyung / viel Jahr hero erwiesen / ) genennet wird.
Dessen Tugenden zwar / vor vngefähr 132. Jaren / so viel man Nachricht hat / etwas seyn bekandt gewesen / aber erst durch Weyland / den Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Friderichen / Hertzogen zu Würtemberg vnd Teck / Grafen zu Mümpelgart / Herrn zu Heydenheim / etc. beyder Königl. Cronen Franckreich vnd Engelland / vnd gantz Europa bekandten Rittern / etc. Nach dem Jh. Fürstl. Gn. dises Hertzogthumb Würtemberg / Erb- vnd Eygenthumblich an vnd heimbgefallen / vnd Jhro Fürstl. Gn. von diesem Bronnen was hören sagen / in rechtes Auffnemmen (in dem sie für rathsamb erachtet / mit That der Medicorum eygentlich zu erforschen vnd zu erkundigen / was für Art deß Erdreichs vnnd Metalla daselbst vorhanden seyn möchten.) kommen / vnd dieser hochnutzliche Wunderbronn durch Jhro Fürstlichen Gnaden sonderbaren Eyfer gegen GOtt / vnd auch trewe Vätterlich Vorsorg / gegen dero lieben Vnderthanen / auß ewigwärender Mildte vnd Freygebigkeit gegen den Armen vnd Presthafften / in vnd ausser Lands / mit höchst angewendtem Fleiß vnd Kosten / ist gefasset vnd auffgerichtet / auch herrliche Gebäw vnd Vnterkommen / sambt einem stattlichen Garten dabey gemacht worden.
Die Mineralien belangend / oder was das wunderbadische Wasser auß der Erden mit sich führet / seynd nach Beschreibung deß Edlen Hochgelehrten Herrn Johan Bauhin / damaln Hochgedachten Jhro Fürstl. Gn. bestellten Hoff-Medicum zu Mümpelgart / etc. nachfolgende. Bergwachs / Augstein / Schwefel / Schiferstein / Alaun / Saltz / Victriol / Bolus / AlbSchoß. Durch welcher Krafft es erwärmet / trücknet / eröffnet / erweichet / zeucht zusammen / treibt / reiniget das Geblüt vnnd heylet / purgirt / macht Harnen / Schwitzen / Außschlagen: Dienet derowegen dieser Wunderbronn / wie durch vil vnd mannigfaltige / so viel Jahr hero / Erfahrung probirt worden / für nachfolgende Gebrechen vnd Kranckheiten.
Vor Catarrh. vnnd innerliche Hauptflüß / so von Kälte vnd Feuchte herkommen / für den Schwindel / Schlag vnd Hauptwehe / für das Saufen oder Klingen der Ohren vnd Dauben.
Für Brustkranckheiten / als Husten / Engbrüstigkeit / Lungensucht / Seitengeschwär / Blutspeyen vnd Kropff.
Für blöden / schwachen / erkälten / vbeldäwenden Magen / auch für das Kluxen / Auffstossen / Außdäwung vnnd Auffblehung deß Magens / für das Reissen vnd Grimmen im Bauch / für das langwürige Bauchfliessen / oder Durchgang.
Für innerliche obstructiones vnd kalte Blödigkeiten der Leber: deß Miltzes / vnnd Krößgeäders / auch für die wassersucht / ist zu Außführung deß Sands / Grieß / sonsten zähen Schleims vnd Eyter auß den Nieren [41] vnd Blasen / nimbt hinweg die Schmertzen der Lenden / Nieren / vnd Hüfft / leget die Harnwind / vnd das beschwärliche tröpfliche harnen.
Es erwärmet vnd bringet zurecht die GeburtsGlieder bey Mann vnd Weib / in allerley Weiberkranckheiten vnd Schmertzen / sonderlich Schwachheit der Mutter / Vnfruchtbarkeit / für weisse Flüß wird es sehr gerümbt / befürdert die verhaltene Monatzeit der Weiber / hindert aber die gar zu starck fliessende / bringet zurecht den vnordentlichen Monatfluß / vertreibet Muttergrimmen / Mutterfräßlein / Auffblähungen vnnd dergleichen Kranckheiten / hilfft denen die zu frühe gebären / die Flüß tragen / vnd denen in der Geburt mißlinget: Für allen vnmässigen Blutfluß / Blut speyen / Blutharnen / zu viel Flüssen der RuckAder vnd dergleichen.
Hilfft auch vnd lindert stattlich denen / so mit der beschwärlichen Herren-Kranckheit deß Podagrams / Gleichwehe / vnnd Zipperlins behafftet / mehr als zu beschreiben ist / dann sie entweder jhrer schmertzlichen Kranckheit gar entbunden / oder doch grosse Milterung haben / vnd auf etlich Zeit befreyet werden: Für das Zittern der Glieder / so von Forcht / Trunckenheit / vnd andern Vrsachen kompt / den Krampff / auch Lähme / Contractur vnd schwache Gliedmassen: Für Schwinden vnd Abnemen / auch Reissen / Gicht vnd Gesicht der Glieder: Für Geschwulst an Gliedern / so die Natur nach Vberwindung einer Kranckheit / oder bösen Materi auß dem Leib getrieben / auch für die Oelschenckel: Es heylet offene Geschwär / alte vnd newe offene Schäden / benimbt die Schmertzen derselben / vnd gibt gute Ruhe. Wunden so vbel geheilet seyn / bricht es wider auff / vnd widerbringet die Beinbrüch / für allerley Vnreinigkeit der Haut / Außschlagen / Krätzen / Jucken der Haut / Beissen der Händ / Zitternachten oder Zitrachten / Blatern / angehenden Aussatz / Schorbock. Für Feygwartzen / Fistel vnd allerley Geschwär / die böse offne erfrörte Füß / vnnd andere erfrörte Glieder / heylet es auß dem Grund. Wider das Rothlauff / Flueg oder Gesegnete / ist es auch trefflich gut befunden worden.
Damit aber in oberzehlten Anligen vnd Zuständen / dieses Bad mit Nutzen gebrauchet werde / so ist hoch von nöthen / daß der Leib zuvor gebührender massen mit Purgieren / vnd erheischender Notturfft nach / mit Aderlassen darzu wol praeparirt, geöffnet werde: Welches doch alles mit Rath eines wolerfahrnen Medici, der zuvor sein temperament, Complexion vnd LeibsZustand wol vnd eygentlich examinire vnd erkundige / beschehen soll. Aldann mag in einem Tag 4. oder 5. hernach / mit dem Baden ein Anfang gemachet werden / bey welchem nachfolgende Reguln in acht zu nehmen:
Erstlich soll man sich Anfangs nicht vberbaden / sondern nur mit einer Stundt anfangen / sittsam täglich auffsteigen / biß man 5. Stund / 3. Vormittag vnd 2. Nachmittag erreychet.
Zum Andern / ist die bequemste Zeit zu baden Morgens frühe nüchtern / wann der Magen leer ist vmb sechs Vhren: Abendts aber nach verdäwter MittagsMahlzeit / vngefähr nach 3. Vhren.
Drittens / soll man nicht zu heiß vnnd zu tieff baden / sonderlich im Einsitzen vnd Außgehen / soll das Bad nicht zu heiß seyn / Anfangs gelind / darnach mittelmässig / vnd zu Außgang wider kühler.
Vierdtens / das Haupt solle in dem Bad für dem Dampff vnd Baddünsten wol bedecket seyn.
Fünfftens / im Außgang deß Bads sich vor Kälte / vnnd hartem Lufft zu bewahren / den Leib wol abzutrücknen / vnd ein Weil sich in das Beth legen vnd ruhen.
Zum Sechsten / im Bad ist gantz nichts zu essen oder zu trincken / es sey dann zur Labung / vnd da der Durst gar zu groß / wirdt erlaubt etwas von RosenZucker / Veyelzucker / eingemachten Weichßlen / Ribes, Citronat, oder frisch gezuckerten Citronenscheiblein / Rosinlein in Rosenwasser / Spanische Prunellen vnd dergleichen.
Zum Siebenden / man soll auch die Kräfften wol in acht nehmen / vnnd so viel baden / was dieselbe wol erleyden mögen / dann sonsten das Bad schlecht oder gar nicht würcken kan.
Zum Achten die LeibsVerstopffung soll fleissig verhütet / vnnd derselben mit guten Mitteln jederzeit begegnet werden. [42] Es bezeuget auch die tägliche Erfahrung / dz zwar in den LeibsGebrechen die Doctores Medicinae mit tauglichen Artzneyen wol ersprießlich seyn: Wann aber D. Koch vnd D. Keller nicht auch das beste thun / nimbt es gemeiniglich ein vnglückseeligen Außschlag. Das geschicht auch in den Wildbädern / mit denen jhrer starcken Mineren halb / weniger als mit den Apotecker Büchsen zu schertzen. Derowegen am fürträglichsten ist / sich einer guten Diaet zu befleissen / mässig halten / vnd nicht mehr einfassen / als die Natur diß wider zu Einsitzen verdäwen kan: Wenig vnd etwas guts zu essen ist am besten / wil aber einer das Bad viel Essens / Panckethierens vnnd Kurtzweil wegen besuchen / der kans besser daheim vnd im Wirtshauß verrichten.
Die Speisen sollen im Wunderbad wol dawlich seyn / eines guten Saffts / anmüthigen Geschmacks / wenig Vberflüssigkeit zeugen / vnd tägliche Nahrung geben / damit das Wasser die vbrige schädliche Feuchtigkeiten desto leichter mit sich nehmen / vnd der Leib deß Mineralischen Wassers durchtringende Würckung besser außstehen / vnd keine Vnordnung im menschlichen Cörper folgen möge.
Es sollen auch die Bad-Leuth auß erheblichen Vrsachen / alle Sorgen / Bekümmernuß / Forcht / Zorn / Melancholi, Schwermütigkeit vnnd Vngedult auß dem Sinn schlagen / vnd dargegen jhnen selbst Kurtzweil vnd Ergötzlichkeit machen.
Der Allerhöchste Qui solus curat languores nostros, wolle seine Gnad reichen Segen geben / daß dieser Wunderbronn wie bißhero / auch künfftig allen / die jhn gebrauchen / zu Nutz vnd guter Gesundheit gereyche / vmb deß rechten Leibs: vnd der Seelen Artzts JEsu Christi willen / Amen. Biß hieher wolermelter H. Doctor. Darzu ich noch etwas wenigs thun will / nämlich / daß in der Fürstlichen allda / an einer Tafel / sich befindenden vnd An 50. den 4. Julij / ernewerten BadOrdnung / vnder anderm / stehet / daß 12. gar arme / vnd gar krancke Menschen / nämlich 6. Außländische / vnd sechs Innländische / das Jahr vber / so lang sie baden / auff deß Herrn Hertzogen zu Würtemberg Vnkosten / zu vnderhalten. 2. Alle 14. Tag / am Sontag / solle eine Predige / vom Pfarrer zu Boll / allda / (im Badhause) gehalten werden. 3. Welcher den Nahmen Gottes leichtfertiger weise mißbrauchen / vnd lästern / auch ohne Vrsach den Teuffel nennen wirdt / der soll jedesmals einen Batzen zur Straff in die Büchsen geben. 4. Wann einer sich bey dem Teuffel selbst verfluchen / oder andere mit freventlichen Reden demselben ergeben / vnd heimbweisen thäte / der solle / ohne Nachlaß / vmb 4. Batzen gestrafft werden. 5. Schandlose vppige Wort / vnnd sonsten verkleinerliche Nachreden / so wol auch ärgerliche Lieder / vnnd Gesäng / sollen bey Straff eines halben Guldens verbotten seyn / deßgleichen vnzüchtige Geberden / vnd Erzeigungen gegen ehrlichen Frawen / vnnd Jungfrawen / bey vnnachläßlicher Straff eines Gulden / so offt das geschicht. 6. Es soll niemands / der in dieses Wunderbad kombt / den andern / auß der Herberg / oder deß Bads gantzen Bezirck / vnnd Zugehörd / fordern / noch mit Worten / oder Wercken / einige Vnfreundtschafft Frevel / verkleinerliche Nachreden / oder Thätligkeiten / nicht fürnehmen / sondern / an diesem Orth / ein sicherer / vnnd steiffer Burgfried gehalten werden. 7. Alle / vnd jede Badgäste / sollen sich deß vnnötigen disputirens / in ReligionsSachen / wie auch anderer verdrüssiger Gespräch / welche der BadenCur / vnd BadLeuthen / zuwider seyn möchten / deßgleichen deß Wasserspritzens enthalten. 8. Es soll auch kein Badgast / den andern / auß seinem eingebnen Gemach / Zuber / vnnd Platz / so er Badens halber / bestellt / zu vertreiben sich vnderstehen. 9. Welcher bezechter / vnnd vollerweiß im Bad erfunden wird / der soll zu Straff einen halben Gulden geben / vnd da er solcher Gestalt noch weiters / in einem oder mehr Puncten / wider dise Ordnung handlen / vnd sich vergreiffen thäte / für jede solche Vbertrettung besonders gestrafft werden. 10. Es soll keiner von verdächtigen Orten / da der Erbsucht vnd sterbender Laufft halben / der Lufft nit rein ist / in diß Wunderbad sich begeben Sonsten wird von jedem Vberfahrer / zur Straff 12. Gulden eingezogen / vnd die vnvermöglichen mit einer Leibsstraff darumb angesehen werden. 11. Der Badmeister solle nicht gestatten / daß [43] ohne Fürstlichem Vorwissen / vnnd Erlauben / einig Badwasser / von diesem Wunderbad / an andere Ort / geführet werde / sondern wer dasselbe mit Baden gebrauchen will / der soll es beym Brunnen / in dem darzu geordneten Badhause / thun. Die vbrigen 20. Articul / weil es zu lang seyn wurde / sie hieher zu bringen / werden allhie vbergangen. Sonsten werden die Zimmer nach / vnd nach / fein wider reparirt, vnnd thut Herr Badmeister Hanß Wolff Plöbst (so zugleich auch Wirth ist / ) sambt seiner Haußfrawen / an dem behörigen Fleiß / Trew / vnd Vorsichtigkeit / nichts ermanglen lassen; vnnd hofft man / daß mit der Zeit / der steinerne im Hof stehende grosse Röhrkasten auch wider lauffendes frisches Wasser / für die BadLeuthe / zum Kochen / vnd anderm Gebrauch / vnnd der grosse Fürstliche Garten / seine / vor dem Krieg / gehabte Zierde wider bekommen werden / darzu dann ein eigner Gärtner bestellet ist. Auß Stuben / vnnd Kammer / werden Wochentlich von 2. in 4. Gülden / nach dem man accommodirt ist / vnnd auß einem Zuber / deß Tags 6. Kreutzer gegeben. An allerhand Victualien / vnd gutem Wein / ist auch kein Mangel da. Den Sauerbrunnen bringt man von Jbenhausen / so anderthalb Stund davon gelegen / dahin; der aber nicht für jederman tauglich ist. Jhr viel an diesem Ort / trincken nur das Badwasser / so nit gar kalt / auch nicht allerdings lau ist / vnd im Winter nicht gefreurt / noch im Regenwetter trüb wird / sondern schön / vnnd lauter verbleibet. Die dessen nicht gewohnt / denen kombt es / wegen seines starcken Geruchs / wie ich selber Anno 52. erfahren widerwärtig vor / machet auch den Halß / wie Bauhinus bekennet / dürr / vnd drucken. Daß er Bauhinus, aber schreibet / wie daß etliche hinein geworffene Grundeln / vom 19. Septemb. biß auff den 23. desselben Monats lebendig geblieben; daß will sich / heutigs Tags / nicht mehr also finden. Die grössere Quell dieses Bronnens fleußt von Mittag gegen Gruibingen; die kleinere gegen dem Flecken Boll / dem Auffgang zu. Der Schöpffbrunn ist auff die 217. Meß / oder Werckschuhe in die Tieffe außgegraben worden / vnd etwan 32. Schuh zur Seiten hinein außgehölet. Die Weite deß Brunnen von einer Mauer zur andern hat neun Schuch. Die Eymer / damit man das Wasser schöpffet / müssen mit einem Rad / biß zu oberst deß Brunnen gezogen / vnd also in die Kessel vnd BadZüber geleitet worden. Vom Garten schreibet Bauhinus, dz er in die 347 Schuh weit / vnd breyt / in seinem Vmbkreyß seye. Es ligt das Bad / so gegen vber / mit seinem Brunnen / vnd Gebäw / auff einer lustigen / vnd schönen Wiesen / 5. Stund von Aurach. 6. Stundt von Schorndorff. 4. oder 5. von Reutlingen. 7. oder 8. Stunden von Tübingen. 2 Stund von Wisensteig / zwo Stundt von Göppingen. 2. Stund von Kirchheimb / anderthalb Stund von Weilheim; ein kleine Tagreyse von Stutgart / vnnd vier starcke Meilen / auff Gaspach vnd Nellingen zu / vber die Alb / von der Statt Vlm.