Topographia Palatinatus Rheni: Bisantz

Topographia Germaniae
Bisancz (heute: Besançon)
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Bitsch
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 8–9.
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Bisantz[WS 1] / Vesontio.

Dieses ist ein vornehme / schöne / deß H. Röm. Reichs Stadt gewesen / und noch eine Cammer / in der Grafschafft Burgund / und an dem Fluß Dub / oder le Dux, darein da die Addua kompt / gelegen / so die Frantzosen Besanzon, nennen. Ihrer wird beym Iulio Caesare, und in anderen alten Historien / viel gedacht. Wie sie dann schon vor Zeiten mächtig gewesen / also daß auch die Thor dieser Stadt vor Alters mit Gold überzogen gewest seyn sollen. Und hat sie in den prächtigen Gebäuen / und anderm / der Stadt Rom sehr nachgeartet; wie dann noch viel solcher Ort / als das Pantheon, Campus Martis, Dianae, Minervae, und Lunae, auch andere dergleichen alte monumenta daselbsten gewiesen werden. Und will man / daß das alte Thor bey Sanct Johanns Kirchen / vom besagten Iulio Caesare, noch herkommen solle / daran allerley Figuren / und Hieroglyphische Charactern seyn / so man insgemein la porte noire, oder das schwartze Thor / nennet. Es ist aber diese weit berühmte Stadt nicht nur ansehenlich erbaut / sondern auch von Natur / und den Wercken vest. Hat auch an Wein / Geträid / herrlichen Früchten / Fischen / Holtz / und dergleichen Sachen / einen Uberfluß. Und gehört zu solcher eine Vitzgrafschafft. Ist vor diesem monatlich / nach dem einfachen Römerzug / auff 7. zu Roß / und 30. zu Fuß / angelegt worden; und ihre Gebühr zur Unterhaltung der Cammer zu Speyer / jährlich 80. Gulden vor Alters gewesen. Hat aber auff dem Reichstag Anno 1551. possessionem vel quasi libertatis praetendirt, und ist daher die Sach ad Cameram erwachsen. Und dieweil damalen von den Ständen deß Reichs ein Decretum ergangen / daß / biß zu Außtrag der Sachen / unter dessen / der Contribution halber / der Fiscal nicht wider sie procediren solle / so vermeinte sie sich dessen zu behelffen / und wolte ferner nichts contribuiren, biß Anno 1601. da sie sich / der 98. jährigen Hülff halber / mit 2000. Cronen wieder eingestellt hat. Was folgends mit ihr vorgeloffen / und ob sie weiter etwas zugeschossen haben mag / das ist uns unwissend. Zwar ist dieselbe Anno 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg erschienen / und hat sich ihr Abgesandter / Herr Daniel Cheuannay de Danielibus, I. V. D. einen Congubernatorem Imp. liberae Bisantiensis genant. Anno 1579. suchte sie das Burgerrecht bey der Stadt Bern / so ihr aber / damit Spanien nicht offendirt werden möchte / abgeschlagen; gleichwol solches von Freyburg / und Solothurn / auff etliche Jahr bewilliget worden ist; wie Michael Stetler in der Schweitzer Chronic lib. 6. part. 2. f. 267. schreibet. Es hat da eine Hohe Schul / welche Anno Christi 1540. angerichtet worden: Es ist die Stadt der Römisch-Catholischen Religion zugethan; allda die Jesuiten sich in ziemlicher Anzahl befinden / und ein feines Collegium, so an statt der Academi, haben. Es seynd allhie sonderlich zu sehen / 1. die Hauptkirche zu S. Stephano, in welcher ein schöner Schatz / Item das Blut S. Stephani, und etwas von den Windlen / oder leinen Tuch / damit Christus ist begraben worden; wie auch ein herrlicher Leuchter / gewiesen werden. Und in dieser Kirchen / so hoch ligt / seynd auch die steinerne monumenta, wie ingleichem die Gemälde der alten Grafen in Burgund / zu sehen. 2. Das sehr prächtige Rathhauß / und an demselben der Reichs Adler / auch Käysers Caroli V. Bildnuß / darvor ein herrlicher springender Brunn ist. 3. Berichten theils von einem ansehenlichen Pallast / darinn sehr schöne Sachen Kunststück / Uhrwerck / und Gärten zu sehen. Ein Graf von Cantecroix solle vor diesem desselben Herr gewest seyn / und vielleicht noch. Von dem Regiment dieser Stadt / und den Geschichten / so sich allhie zugetragen / seynd die Burgundischen Historien Schreiber / und von dem privilegio, so Käyser Carolus IV. dieser Stadt ertheilet hat / Limnaeus de Iure publico lib. 7. c. 6. zu lesen. Wer eine mehrere Beschreibung dieser Stadt in Teutscher Sprach / begehrt zu haben / der findet sie in meiner Topographia deß Burgundischen Cräyses. Dann wir / wie oben im Eingang [9] gedacht worden / an diesem Ort nicht weitläufftig von den Sachen zu handlen uns fürgenommen haben.

Was das Ertzbistumb allhie belangt / so wird für den ersten Vorsteher der Kirchen allda S. Anthidius gehalten / als der H. Irenaeus, Bischoff zu Lyon / etliche geistliche / und gelehrte Männer / welche den Anfang der Christlichen Religion legten / dahin geschickt hat. Es ist folgends die Revier umb Basel auch unter der Bisantzischen Kirchen-Gebiet / oder Verwaltung gewesen / biß Basel ihren eygenen Bischoff bekommen hat. Daher dann das Bistumb Basel / wie Wurstisen in der Basler Chronic lib. 2. c. 7. schreibt / noch dieser Zeit die Kirchen zu Bisantz für ihr Mutter / und Ertzbischoffliche Kirch erkennet. Welches auch Sitten / und Losanna / thun; wiewol das Losannische Bistumb jetzt die Berner innen haben. Und ob schon der Ertzbischoff zu Bisantz unter die Gallische Bischöff gerechnet wird / wie Gaspar Bruschius de Episcopatibus Germaniae pag. 3. meldet: So wird er doch sonsten für einen Fürsten deß Reichs Teutscher Nation gehalten; wie dann auch Anno 1641. der damahlige Ertzbischoff / Herr Claudius d’Achey, durch Gesandten / auff dem Reichstag zu Regenspurg erschienen ist. So ist er auff dem Moderation Tag A. 1551. auf 20. zu Roß / und 50. zu Fuß / monatlich / einfach / gesetzt worden. Seine Gebühr zur Unterhaltung der Cammer ist jährlich 100. Guld. gewesen. Er hat sich aber iederzeit beklagt / daß er solchen hohen Anschlag / nach Gelegenheit seines geringen Einkommens / nicht ertragen könne; daher er auch eine Zeitlang nichts geben haben solle. Wie es aber jetzt mit seiner Contribution bewandt / können wir nicht wissen.

Es war die Stadt Bisantz vor etlich Jahren noch eine Reichsstadt / ist aber A. 1651. als die Spanische Besatzung auß Franckenthal abgeführt worden / durch einen sonderlichen Vertrag an den König in Spanien kommen; wie davon bey D. Knipschild / de jurisbus et privilegiis Civitatum Imperialium l. 4. c. 1. n. 17. seq. zu lesen; der auch das Käyserl. diploma setzet / so die Churfürsten A. 51. und die andren Fürsten und Stände / zu Regenspurg auff dem Reichstag / Anno 53. bestätiget; die Reichsstädte aber mit Vorbehalt / wie er fol. 1008. berichtet / darein gewilligt haben. Es ist gleichwol der Ertzbischoff allhie / Hr. Claudius d’ Achey auf dem gemelten A. 53 und 54. gehaltenem Reichstag / durch seinen Gesandten Anatolium d’Agna, erschienen. Sie soll noch vor kurtzer Zeit in Frantzösische Gewalt kommen seyn.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Die Zeichen „tz“ wurden in der Vorlage nicht wie zwingend notwendig als Ligatur gesetzt, sondern aus Einzellettern und möglicherweise nachträglich vom Setzer geringfügig nachgearbeitet. Der Name Bisantz kann daher hier auch fälschlich als „Bisancz“ erscheinen und gelesen werden.