Seite:De Merian Frankoniae 069.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Kauff / an Würtzburg kommen / welchem Stifft dieser Ort noch gehörig ist. Der König auß Schweden hat diese Vestung und Proviant-Hauß / im Herbst Anno 1631. erobert: so aber die Schwedische Besatzung An. 1635 dem Bischoff von Würtzburg / im Decembri / mit Beding / wieder zugestellt hat.


Es ist auch ein Königshofen an der Tauber / in Francken / so mancherley Herrschafften / Chur-Mäyntz aber das meiste allda / wie berichtet worden / haben solle. Ist der Römisch-Catholischen Religion zugethan / und hat grosse Freyheiten. Es solte zwar dieser Ort anderswo in einem besondern Tractat eingebracht worden seyn: Aber / auß dieser Ursach / weilen solcher / wie gemelt / mehr Herren haben solle / wird er auch allhie gesetzt: wiewol Munsterus lib. 5. cap. 343. seq. sagt / es gehöre diese Stadt Chur-Mäyntz zu / lige an einem sehr lustigen und guten Ort / und werde der Wein / so da wachse / weit verführt / auch Jährlich auff S. Matthaeus Tag ein stattlicher Jahrmarckt allhie gehalten: Es habe auch viel schöner Steinbrüche allda / und gehe eine schöne steinerne Brucke über die Tauber; so Anno 1566. gebauet worden / Anno 1525. seynd in die 7900. Bauren darbey erschlagen worden / auch alle Burger allhie / biß auff 15. drauf gangen. Abraham Saur / in parvo Theatro Urbium, am 325. Blat / nennet diesen Ort nur einen schönen Marcktflecken / so an einem sehr lustigen und guten Ort gelegen / da Korn / Wein / Holtz und andere Dinge seyen / und thut er einen zimlichen Bericht davon: und sagt unter andern / daß gedachter Jahrmackt / vom Käyser Carolo V. seye befreyet worden; Item / daß man dergleichen Bruck im gantzen Taubergrund nicht; auch so viel schöner und herrlicher Steinbrüche von Sandstein / im gantzen Franckenland kaum finde: und sey der Bauren Niderlag auf den Thurnberg bey Königshofen geschehen / und der Burger 285. umbkommen; und habe die Pest allhie Anno 1575. so starck regiert / daß nicht über 13. Ehen gantz blieben seyen.

Anno 1634. den 25. Decembris, hat der Herr General Piccolomini etc. Granaten und Feuerkugeln / in solche Vestung / so damals die Schweden innen hatten / werffen lassen; ist aber vor dißmal unverrichter sachen / wieder abgezogen. Also hat das folgende 35. Jahr / der General Major Sperreuter / damaln noch in Schwedischen Diensten / zu Ende deß Augusti / die Belagerer dieses Orts hinweg geschlagen / und solche Vestung Proviantirt. Endlich aber gieng dieselbe / den 3. Decembris, dieses Jahrs / mit Accord über. Erich Andersson war damaln Commendant darinn. Sihe / was Chemnitzius hievon berichtet.


Kreglingen.

An der Tauber / 2. Meilen von Rotenburg / ein Marggräffisch Ohnspachisch Städtlein. Hat ein Ampt / von welchem / und denen dahin gehörigen sechs Mäyndörffer / so vorhin zur Herrschafft Brauneck gehört / als Sickershausen / Stefft / Obernbreit / Gnodstat / Mertelsheim und Ober-Ickelsheim / Paulus Matthias Mehnerus, in pract. Observ. lit. S. v. Schaurn / p. 591. col. 1. also schreibet: In his pagis decimae debentur dem Domprobsten zu Würtzburg: et econtra gibt der Domprobst dem Marggrafen Jährlich 12. Malter Schirmhabern / und dreyssig Pfund Untz Pfenning / etc. zu Schirmgeld / die Unterthanen darfür zu beschauren / h. e. zu schützen und beschirmen. So offt auch die Hochgericht in berührten 6. Flecken vom Amptman zu Creglingen besucht und gehalten werden / quod quolibet anno ter fieri solet, als im Herbst / Februario und Mayen; So mag der Amptmann mit so viel Personen und Pferdten / als ihm beliebt / und deren Zahl man nicht wissen mag / darzu auch mit schönen Frauen und Spielleuten / etc. deß Abends ankommen / und deß folgenden Tags / nach gehaltenem Hochgericht / umb die Zeit und Stunde er vorigen Tags angelangt / und also nach 24. Stunden wieder abziehen. Was damaln verzehrt / muß der Domprobst zu Würtzburg außrichten / quod hodieque servatur, etc.

Ist vorhin Hohenlohisch gewesen / und deß Jahrs 1359. vom Käyser Carolo IV. G. Gottfriden von Hohenlohe erlaubt worden / daß er möge / und solle / auß dem Dorff Kreglingen eine Stadt machen: Käyser Sigismundus hat ihr auch Anno 1418. einen Wochen- und zwey Jahrmärckt / einen auff S. Walpurgen / und den andern auff S. Simonis und Judae, zu halten / geben. Was die / in besagtem unsern Text / ernannte / und in das Ampt Kreglingen gehörige 6. Mäyn-Dörffer / Ober-Ickelsheim / Mertesheim / Gnodstadt / Obernbrait / Stefft / und Sickershausen / anbelangt: davon der Zehend nach Würtzburg gehet: hergegen die Probstey daselbst / Jährlich / auch die Unkosten

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Franconiae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1648, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Frankoniae_069.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)