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Seite
Siebzehntes Kapitel. Warum diese Mundart die erlauchte genannt wird; auch wird Cino von Pistoja erwähnt 124
Achtzehntes Kapitel. Warum diese Mundart Angel-, Hof- und Rechtssprache genannt werde 125
Neunzehntes Kapitel. Daß die italischen Mundarten auf eine zurückgeführt werden, und daß diese die lateinische genannt wird 126
Zweites Buch.
Erstes Kapitel. Wem es zukomme, sich der gebildeten und geschmückten Volkssprache zu bedienen, und wem es nicht zukomme 128
Zweites Kapitel. In welchem Stoffe sich die geschmückte Volksberedsamkeit gezieme 131
Drittes Kapitel. Es unterscheidet, in welchen Weisen die in der Volkssprache Versemachenden dichten 133
Viertes Kapitel. Von der Weise der Kanzonen und von der Schreibart Derjenigen, welche Gedichte machen 135
Fünftes Kapitel. Von der Abfassung der Verse und deren Mannichfaltigkeit vermöge der Sylben 139
Sechstes Kapitel. Von der Satzverbindung oder von der regelmäßigen Verknüpfung der Wörter, deren man sich in den Kanzonen zu bedienen hat 140
Siebentes Kapitel. Welche Wörter zu gebrauchen sind, und welche im Versmaß der Volkssprache nicht vorkommen dürfen 142
Achtes Kapitel. Was eine Kanzone sei, und daß sie in mehreren Weisen sich abändert 144
Neuntes Kapitel. Welches die Haupttheile der Kanzone sind, und daß die Stanze der Haupttheil der Kanzone ist 147
Zehntes Kapitel. Was der Gesang der Stanze sei, und daß die Stanze sich in mehreren Weisen verändert in der Kanzone 148
Empfohlene Zitierweise:
Dante Alighieri: Dante Alighieri’s prosaische Schriften II. F. A. Brockhaus, Leipzig 1845, Seite VII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dante_Prosa_0_007.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)