6) Vitellius Honoratus. Er war etwa 98 n. Chr. Proconsul von Africa und ist nur bekannt aus dem Prozeß, den die Bewohner dieser Provinz gegen Marius Priscus und dessen Mitschuldige wegen Erpressung und Unterschlagung anstrengten und in dem Tacitus und der jüngere Plinius die Vertreter der Anklage waren (Plin. epist. II 11). Die gerichtliche Verhandlung fand Anfang Januar 100 in drei aufeinanderfolgenden Senatssitzungen in Gegenwart Traians statt und Plinius gibt davon a. O. eine ausführliche Schilderung. Nach dem Wortlaut der Klage hatte V. um dreihunderttausend Sesterzen die Verbannung eines römischen Ritters und das Todesurteil gegen sieben von dessen Freunden erkauft. Er war zur Sitzung vorgeladen worden, hatte sich aber der peinlichen Verhandlung durch Freitod entzogen (ebd. § 8f.). Daß sich Plinius in seiner Klagerede nichtsdestoweniger auch mit V. eingehend befaßte, wird man aus der langen Dauer dieser seiner actio (§ 14 dixi horis paene quinque) vermuten dürfen. – Prosop. Rom. III 454 nr. 508. Mommsen im Index der Pliniusausg. v. H. Keil p. 430.