Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Maximus Messalla, M'. Sohn von M. Valerius Maximus Nr.244, cos. 263 v. Chr.
Band VIII A,1 (1955) S. 123125
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247) M.’ Valerius Maximus Messalla war Sohn des dreimaligen Consuls M. Maximus Nr. 244 (M. f. M. n. Fasti Cap. 491. 502. Acta triumph.). Sein Vorname M.’ (ebd. Polyb. I 16, 1. Ined. Vatic. 4 [Herm. XXVII 122 = Drachmann Diodors röm. Annalen 69f.]. Varro bei Plin. n. h. VII 214) ist in den lateinischen Texten (außer Varro) zu M. entstellt, aber längst verbessert (Val. Max. II 9, 7. Plin. XXXV 22. Censorin. de die nat. 23, 7. Eutrop. II 19, 1. Cassiod. Zu Naev. frg. 35 [aus Charis. GL I 128] s. Leo Der Saturn. Vers 44, 2. Cichorius Röm. Stud. 27). Das ererbte Cognomen Maximus Fasti Cap. Acta triumph. Chronogr. Hydat. Chron. Pasch. Plin. Macrob. Sat. I 6, 26. Schol. Bob. (s. u). Zonar. VIII 9 E.; unrichtig legt Sen. brev. vit. 13, 5 ihm den Beinamen Corvinus bei, und fügt Chron. Pasch, beim Consulat τὸ β' hinzu, weil 489 das gleiche ererbte Cognomen steht, das aber dort einem Fabier gehört (o. Bd. VI S. 1798f.). V. war jedenfalls schon ein bewährter Mann, als er für 491 = 263, das zweite Jahr des Sicilischen Krieges, mit M.’ Otacilius Crassus zusammen das Consulat und die Führung des Krieges erhielt, um das in die römische Bundesgenossenschaft aufgenommene Messana gegen die verbündete Macht von Karthago und Syrakus zu unterstützen. Die Überlieferung über den Feldzug und seine Ergebnisse bei Polyb. I 16, 3–17, 6 ist dürftig und vielleicht sogar mit Absicht zu Ungunsten des V. besonders einsilbig (s. Gelzer Herm. LXVIII 138); ihre wesentliche Ergänzung bildet die sicilische bei Diod. XXIII 4, 1f. und die jüngere römische, teils bei den von Livius abhängigen Historikern (Eutrop. Zonar.), teils bei den von Varro abhängigen Antiquaren erhaltene. Die beiden Consuln unterwarfen, gemeinsam oder einzeln vorgehend (Zonar.), alle Städte im östlichen Teile der Insel und zwangen König Hieron von Syrakus als ersten hellenistischen Fürsten zum Frieden unter den von ihnen gestellten Bedingungen. Der Verlauf der Ereignisse im Einzelnen ist nicht sicher festzustellen (s. o. Bd. XVIII S. 1859f.); der Anteil des V. erscheint als der stärkere bei einem Aufbruch gegen den Feind (Naev. s. Cichorius a. O.), bei der Gewinnung von Katane (Varro vgl. Eutrop.), bei dem Vertragsschluß mit Hieron (Ined. Vatican.), auch bei der Anregung von Rüstungen zur See (ebd.; unsicher Piso frg. 29 Peter bei Plin. XVI 192) und vor allem durch die höheren Siegesehren, wenn es auch ohnehin verständlich wäre, daß die Römer dem Consul, der einem der [124] ältesten, vornehmsten, ruhmreichsten Patriciergeschlechter entsprossen war, lieber den Ruhm ließen, als seinem plebeischen Kollegen, dessen Familie soeben erst ihren oskischen Adel mit dem neuen römischen Amtsadel vertauschte: Nur V. durfte einen Triumph de Poeneis et rege Siculor. Hierone XVI k. Aprit. feiern (Acta, triumph. Eutrop. II 19, 3). Er stellte ein Bild seines Sieges über die Karthager und Hieron neben der Curia Hostilia auf (Plin. XXXV 22; verwirrt Schol. Bob. Vat. 318 Or. = 147 St.), das kurz vor deren Brande (Anf. 702 = 52) noch vorhanden war oder doch der Örtlichkeit, wo die Bänke der Volkstribunen standen, den Namen ad tabulam Valeriam hinterlassen hatte (Cic. fam. XIV, 2, 2; Vatin. 21. Schol. Bob. Hülsen o. Bd. IV S. 1822, 21ff. O’Conor Class. Philol. III 278ff.). Vor allem empfing er den von Messana, dem Ausgangspunkt oder dem Schauplatz seiner kriegerischen Erfolge (s. Beloch GG2² IV 1, 648f. 2, 535f.), abgeleiteten Siegesbeinamen Messalla (Fasti Cap. 491: qui in hoc honore Messall. appell. e. Ovid. fasti I 595. Sen. brev. vit. 13, 5. Macrob. Sat. I 6, 26, vgl. Fasti Cap. 502. Acta triumph. Plin. VII 214. XXXV 22), nicht als der erste, der überhaupt in Rom einen solchen empfing (s. Mommsen Röm. Forsch. II 295f.), aber als der erste, der ihn nach einer außeritalischen Stadt bekam (s. zur sprachlichen Erklärung Meister Latein.-griech. Eigennamen I 130f.) und der ihn seiner Familie zu dauerndem Gebrauch hinterließ; schon sein Sohn Nr. 251 begnügte sich unter Verzicht auf das ererbte ältere Cognomen Maximus mit diesem ruhmvolleren neuen, und alle seine Nachkommen sind ihm darin gefolgt, bis es gerade zuletzt in der weiblichen Form zwar zum Kaiserthron emporgehoben, aber zugleich so tief in den Schmutz gezogen wurde, daß ,Messallina‘ (Nr. 403) bis zum heutigen Tage sprichwörtlich geblieben ist. Als Beutestück aus Katane brachte V. eine Sonnenuhr nach Rom und ließ sie bei der Rednerbühne aufstellen, wo sie fast hundert Jahre lang als öffentliche Uhr maßgebend blieb, obgleich sie die Zeit falsch angab, weil Katana und Rom um etwa vier Breitengrade auseinander lagen (Varro bei Plin. VII 214. Censorin. de die nat. 23, 7. s. Rehm o. Bd. VIII S. 2420, 2ff.). Immerhin ist die Anbringung der Sonnenuhr wie die des Schlachtgemäldes für die Geistesrichtung des V. und sein Verhältnis zu der überlegenen griechischen Kultur bezeichnend. Sein Einfluß konnte unter Mitwirkung seines Kollegen Otacilius seinem Gentilgenossen L. Flaccus Nr. 172, dem Haupte einer andern Familie des Valerischen Geschlechts, zum Consulat für 493 = 261 verhelfen; aber er selbst mußte bei den nächsten Censorenwahlen hinter anderen Patriciern zurückstehen, die als Consulare ihm nachstanden, 496 = 258 dem Consul von 495 = 259, der also unmittelbar von dem einen Amte zum andern aufstieg, L. Scipio (o. Bd. IV S. 1428f.), und 501 = 253 seinem eigenen Nachfolger im Consulat L. Postumius Megellus (s. d.). Erst als dieser nach Antritt der Censur 501 = 253 starb und daraufhin sein überlebender plebeischer Kollege zur Abdankung gezwungen wurde, so daß eine Neuwahl beider Censoren für 502 = 252 erfolgte, wurde V. mit P. Sempronius Sophus (o. Bd. II A S. 1438f.) [125] gewählt (Fasti Cap.). Die Censoren strichen 16 Senatoren aus der bisherigen Senatsliste (Liv. ep. XVIII) und versetzten auf die Klage des Consuls C. Aurelius Cotta 400 Ritter unter die Aerarier, weil sie im Sicilischen Kriege seinem Befehl zur Teilnahme an Schanzarbeit nicht gehorcht hatten (Val. Max. II 9, 7. Ohne Namen der Censoren Frontin. strat. IV 1, 22). Nachkommen des V. haben fast genau 100 und 200 Jahre nach ihm ebenfalls das Censorenamt verwaltet (Nr. 253 und 266).