Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sex. Sohn v. Nr. 5, Person in Ciceros Briefen
Band XIX,1 (1937) S. 5051
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6) Sex. Peducaeus war der Sohn von Nr. 5, ähnelte ihm in seinem ganzen Wesen und übernahm von ihm die freundschaftlichen Beziehungen zu Cicero und Atticus (Cic. ad Att. X 1, 1. XIII 1, 3; fin. II 58). Daß er 699 = 55 Volkstribun gewesen sei, wird von denen angenommen, die in der Lex Mamilia Roscia Peducaea Alliena Fabia ein tribunicisches Gesetz dieses Jahres erblicken (s. dazu Nr. 4). Im Hochsommer 704 = 50 kam es nach dem Tode des Q. Hortensius zu einem heftigen Kampfe um dessen Nachfolge im Augurat, wobei der Caesarianer M. Antonius mit Hilfe seiner Parteigenossen den Caesarfeind und Consular L. Domitius Ahenobarbus aus dem Felde schlug; dabei scheint P. zugunsten des Antonius gewirkt und sich eine Anklage zugezogen zu haben; denn der auf derselben Seite stehende M. Caelius Rufus schreibt von der Anklage eines andern Beteiligten durch den Sohn des Domitius (fam. VIII 14, 1 um den 24. Sept.): quod iudicium nunc in exspectatione est, etiam in bona spe post Ser. Peducaei absolutionem. Nach dem Ausbruch des Bürgerkrieges Anfang 705 = 49 blieb P., der ja schon hier eine Hinneigung auf Caesars Seite gezeigt hatte, in Rom und trat etwas später geradezu in Caesars Dienste. Es ist bei Nr. 5 der Versuch gemacht worden, die auf ihn bezogenen Äußerungen in Ciceros Briefen an Atticus von Mitte Januar bis in den März hinein (VII 13, 3. 14, 3. 17, 1. IX 7, 2. 10, 10. 13, 6) von seinem Vater zu verstehen und dessen Tod im März wahrscheinlich zu machen; nur die späteste Briefstelle dieser Zeit, die den Sohn als Gesinnungsgenossen des verstorbenen Vaters lobt, bleibt dann für ihn übrig (ebd. X 1, 1 vom 3. April). Ende 705 = 49 besetzte Caesar als Herr der westlichen Reichshälfte die Statthalterposten in ihr und schickte in die Provinz Sardinien den P. (Σέξτον Πεδουκαῖον Appian. bell. civ. II 197) jedenfalls mit dem Range, wenn auch vielleicht nicht mit dem Titel eines Propraetors; er scheint die Verwaltung der Insel zwei Jahre hindurch, 706 = 48 und 707 = 47, behalten zu haben (s. u. a. Letz Provinzialverwaltg. Caesars [Diss. Straßb. 1912] 46f.). Mit Cicero kam P. wieder im Mai 709 = 45 in ein näheres Verhältnis, teilweise durch Vermittlung des gemeinsamen [51] Freundes Atticus (Cic. ad Att. XIII 1, 3), der damals auch eine Auktion für ihn besorgte (ebd. XII 50. 51, 1. XIII 2, 3). Öffentlich bezeugte die Freundschaft im Mai oder Juni 709 = 45 Cic. fin. II 58: Sex. Peducaeus Sex. f., is qui hunc nostrum reliquit effigiem et humanitatis et probitatis suae filium. Noch zahlreicher sind die vertraulichen brieflichen Äußerungen vom Sommer und Herbst 710 = 44. In direktem Briefwechsel (z. B. Cic. ad Att. XVI 15, 4: nihil iucundius litteris Sexti, nihil amabilius) und noch öfter auf dem Wege über Atticus wurden zwischen den Freunden politische (ebd. XV 7) und literarische Fragen (ebd. XV 13, 3) besprochen, z. B. der Eindruck der zweiten Philippika, (ebd. XVI 11, 1. 14, 4). Wiederholt nennt Cicero in diesen Jahren wie schon im Frühjahr 705 = 49 (X 1, 1 s. Nr. 5) den P. Sextus noster (XV 7. XVI 3, 6) oder Peducaeus noster (XIII 1, 3; vgl. o. fin. II 58), was an den auf den Vater bezogenen Stellen nur einmal begegnete (IX 10, 10), und wie er damals gesagt hatte, daß die auctoritas, die er dem Vater zugestanden habe (vgl. IX 10, 10, X 1, 1 [Nr. 5]), ebenso bei dem Sohne P. für ihn vorhanden sei (eodem est apud me pondere X 1, 1), so versichert er jetzt von neuem (XV 13, 3): Peducaei auctoritatem, magnam quidem apud me et in primis gravem, und (XVI 11, 1): Εἷς ἐμοὶ μύριοι! Aber ähnlich wie Atticus hat P., der schon dem Caesar gedient hatte, sich auch den Erben Caesars gefügt, denn sicherlich ist er und kein anderer der eine der zwei Unterfeldherren, die von Octavian nach dem Ende des Perusinischen Krieges 714 = 40 mit dem Proconsul L. Antonius und zu dessen eigener Überwachung nach Spanien geschickt wurden oder sogar schon vor ihm dort waren (Appian. bell. civ. V 229f. s. Nr. 3). Im J. 722 = 32 wurde P. von Atticus an sein Sterbebett gerufen, zusammen mit dessen Schwiegersohn M. Agrippa und mit dem älteren L. Cornelius Balbus als nächster Freund (Nep. Att. 21, 4). Freigelassene dieses P. sind nach Gardthausen (Augustus II 25, 1) der Buchhändler Sex. Peducaeus Dionysius in Rom (CIL VI 9218) und ein Sex. Peducaeus Sex. l. Hilarus in Mutina (ebd. XI 904); dazu können aus römischen Columbarien noch andere hinzugefügt werden (ebd. VI 23895: Sex. Peducaeus Dio. 37304: Sex. Peducaeus Sex. et Cn. Petroni l. Anteros. 37464: famil … Sex. Peducaei), die alle der Augustischen Zeit angehören.