13) M. Chrestos, Sohn M.’ V. und Bruder M.’ VI., nach Strab. X 477 mit dem Bruder zur Nachfolge bestimmt. Doch geht aus den Worten Strabons a. O.: δυεῖν δὲ ὄντων υἱῶν τοῦ Εὐεργέτου διεδέξατο τὴν βασιλείαν Μ. und den delischen Inschriften Syll. or. 368 und 369: βασιλέως Μιθραδάτου Εὐπάτορος καὶ τοῦ ἀδελφοῦ αὐτοῦ Μιθραδάτου Χρηστοῦ hervor, daß nur M. Eupator König wurde. Die Erwähnung des Bruders ohne Königstitel deutet wohl darauf hin, daß er, wie auch Strabons Angabe: τὴν διαδοχὴν δὲ εἰς γυναῖκα καὶ παιδία ἤκουσαν verstanden werden kann, vom Vater zur Nachfolge bestimmt war, aber vom Bruder bald beiseite gedrängt wurde. Später wurde er beseitigt: Memn. 30. Appian. Mithr. 112.