Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Placidus, Kommentator des Statius
Band XII,1 (1924) S. 356361
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2) Lactantius Placidus. Unter dem Namen des L. geht in einigen Hss. ein Kommentar zu Statius: er findet sich im cod. Monac. 19482 (ol. Tegerns.) s. XI/XII (M), der die Scholien zur Thebais und Achilleis enthält und von erster Hand die Überschrift trägt Celii firmiani placidi Lactancii expositio in thebaidem Stacii; ferner im cod. Paris. 8063 s. XIV (Pa), betitelt commentum Lactencij super statio Thebaidos, im cod. Paris. 8064 s. XV (Pb) mit fast gleicher Über- und Unterschrift, in beiden Hss. nur die Thebaisscholien umfassend; unvollständig ist der Kommentar (nur zu Theb. II 281–XII 676) im cod. Valentin. 514 (ol. 377) s. IX/X. Zu den Hss. kommt noch die Ausgabe des Statius von Lindenbrog (Tiliobroga, Paris 1600) hinzu, der einen cod. Pithoeanus für den Kommentar zur Thebais und Achilleis und einen weniger guten cod. Regius für den ersteren benutzte; letzterer ist anscheinend mit dem Paris 8064 identisch. Über den nur wenig bekannten cod. Valent. ist ein Urteil noch nicht möglich; von den anderen drei Hss. gehen die beiden Parisini gegenüber dem Monac. enger zusammen, aber schließlich führen alle auf eine gemeinsame Vorlage zurück (so fehlen in allen die Erklärungen zu XII 516–615); diese ist jedenfalls in der Weise entstanden, daß die Scholien und Glossen einer Statius-Hs. von dieser losgelöst und zu einem selbständigen Kommentar zusammengeschrieben wurden: darauf führt u. a. die Anordnung der Scholien, die vielfach nicht genau der Reihenfolge des Statiustextes entspricht. Neben dem geschlossenen Kommentar stehen die losen Scholien, die sich an den Rändern und zwischen den Zeilen von Statius-Hss. finden: so im cod. Monac. 6376 (Frising.) s. X (Mon.), der ziemlich dieselben Erklärungen wie M enthält, im cod. Paris. 10317 s. X (Pc), cod. Bamberg. N IV 11 s. XI (Bamb.), cod. Cassel. Mscr. poet. fol. 8 s. XI (Cassel.), Gudianus 54 s. X/XI, Paris. 8055 s. XIII u. a. Diese offenen Scholien decken sich zum Teil mit denen des Kommentars, daneben enthalten sie aber auch viel Abweichendes, und zwar handelt es sich, soviel bekannt, um Zusätze aus Servius, Fulgentius, Isidor, den Germanicusscholien u. dgl. Aber auch die Hss. des Commentums sind schon nicht mehr ganz rein von solchen Zutaten; während in M sich nur vereinzelte aus Servius oder Fulgentius herrührende Anmerkungen finden, begegnen solche in den beiden Parisini erheblich häufiger; dazu werden hier auch noch einige Autoren angeführt, die in M fehlen: Boethius IV 106, Martianus I 265, [357] Sedulius VIII 286, Servius I 274. Es kann kaum zweifelhaft sein, daß es sich hierbei um mittelalterliche Erweiterung des ursprünglichen Scholienbestandes handelt, bei dessen Beurteilung man daher von ihnen ganz abzusehen hat. Auch die Zitate (besonders aus Vergil), die die Parisini gegenüber M mehr haben, werden wenigstens zum größten Teil später zugesetzt sein: manchmal sind sie so ungeschickt angebracht, daß sie den Zusammenhang zerreißen; sie waren wohl anfänglich am Rande beigeschrieben. Danach stellt M den ältesten Bestand der Überlieferung am reinsten dar, und alle Untersuchung muß von dieser Hs., auch wenn sie nicht zu den ältesten gehört, ausgehen: sie gibt uns ein Bild von dem, was etwa zu Beginn der Karolingerzeit an Statiuserklärungen vorhanden war. Ergänzt und bestätigt wird es durch die Auszüge, die die Verfasser der als Mythographus Vaticanus I und II bezeichneten Fabelsammlungen, die der späteren Karolingerzeit angehören (sie benutzten den Kommentar des Remigius von Auxerre zu Martianus Capella, vgl. Raschke De Alberico mythologo 91), aus den Statiusscholien gemacht haben, wenn sie sich naturgemäß auch nur mit den mythologischen Scholien befaßt haben.

Die Prüfung des ältesten Bestandes unserer Überlieferung ergibt aber, daß wir es auch hier keineswegs mit einem einheitlichen Kommentar zu tun haben, sondern daß sich an einen älteren Kern allerhand angesetzt hat; wir treffen eine Menge von Erklärungen, die offenbar erst nachträglich (besonders häufig mit sive) eingefügt worden sind; dieselbe Sache wird an verschiedenen Stellen verschieden erklärt; auch Doppelscholien zur selben Stelle fehlen nicht; manche Scholien sind anscheinend verkürzt oder gar verstümmelt, und sicher werden auch eine Anzahl Erklärungen im Laufe der Zeit verloren gegangen sein, wie jetzt auch die Inhaltsangabe zum 1. Buche fehlt und die Einleitung vermißt wird, auf die das Scholion zu I 61 (harum omnium seriem fabularum in argumento digessimus, vermutlich eine Übersicht über den thebanischen Sagenkreis) hinweist. Alle diese Veränderungen finden am besten darin ihre Erklärung, daß die Scholien nicht als ein geschlossener Kommentar, sondern auf den Rändern von Statius-Hss. fortgepflanzt worden sind. Trotzdem läßt sich aber nicht verkennen, daß dem, was uns erhalten ist, eine einheitliche Statiuserklärung zugrunde liegt; darauf weisen schon die Inhaltsangaben für die einzelnen Bücher und jenes verlorene Argumentum hin, sodann manche Verweisungen innerhalb des Kommentars und überhaupt die inneren Beziehungen zwischen den Erklärungen, unter denen sich Gruppen einheitlicher Art deutlich erkennen lassen. Während Bemerkungen grammatischer und rhetorischer Natur verhältnismäßig selten sind, tritt die Wort- und Sacherklärung stark in den Vordergrund, und namentlich spielen die Fabeln eine große Rolle, wie das ja bei diesem Dichter sehr nahe liegt; hier und da begegnet eine Kritik des Dichters, häufiger wird sein Verhältnis zu Vergil und Lucan untersucht; gelegentlich wird auch auf Textvarianten hingewiesen. Der Kommentator ist in den geläufigen Autoren wohl bewandert: neben Vergil bevorzugt er besonders Lucan (auch Iliaca und Catachthonion), aber [358] auch Horaz, Ovid, Persius, Iuvenal (zu I 457 zitiert er die 13. Satire mit in quinto), Terenz und Lucrez, Sallust und Cicero begegnen häufig (allerdings sind die Zitate vielfach recht ungenau und zuweilen erst so geformt, daß sie für die Statiuserklärung verwendbar werden); bemerkenswert sind Zitate aus Varro ant. rer. divin. und de gente pop. Rom., Ennius, Plautus, Pomponius (?), Tibull, Petron, Seneca, Claudius, Martial, Corvilius (?), Terentian und Olympius (Nemesianus?; vielleicht erst später hinzugekommen, s. u.), auch aus dem Homerus latinus; von Nichtrömern werden angeführt Homer und Hesiod, Pindar, Bakchylides, Aristophanes (?), Sophokles, Euripides, Kallimachus, Arat, Thukydides, Pythagoras, Platon, Aristoteles, Epikur; Tages (?), Osthanes (?, s. u.); auch ein Tiresiae liber de turis signis kommt vor. Ob alle diese Zitate von ein und demselben Statiuserklärer zusammengebracht sind, ist zweifelhaft; als sicher aber wird man annehmen dürfen, daß sie zum guten Teil aus den benutzten Quellen übernommen sind; manche mögen auch Lesefrüchte darstellen, die dieser oder jener Statiusliebhaber in älterer Zeit sich am Rand seiner Handschrift notierte und die von da den Weg in den Kommentar fanden. Für diesen wurde, soviel sich erkennen läßt, neben einem mythologischen Handbuch, das mit der unter Hygins Namen gehenden Fabelsammlung eng verwandt ist, auch ein nicht erhaltener Vergilkommentar, vielleicht der des Aelius Donatus, benutzt. Wenn auch gelegentlich einer abweichenden Auffassung über die Deutung einer Stelle des Dichters gedacht wird, so reichen doch die derartigen Bemerkungen nicht für die Annahme aus, daß ein richtiger älterer Statiuskommentar benutzt worden sei. Auch die Ansicht, unsere Scholien seien durch Auflösung eines älteren Sachkommentars (De Statio) entstanden, findet in dem, was uns vorliegt, keine hinreichende Stütze.

Aus Hieron. adv. Rufin. I 16 darf gefolgert werden, daß es um die Mitte des 4. Jhdts. noch keinen Statiuskommentar gab; da Statius erst um 400, anscheinend durch Servius, in die Reihe der auctores idonei aufgenommen wurde, wird man den in unseren Scholien steckenden Kommentar als frühestens im 5. Jhdt. entstanden annehmen können, und wenn die Bemerkung im Scholion zu XII 64 kein späterer Zusatz und auf die Bestattung Attilas zu beziehen ist, so kommen wir in die Zeit nach 451; wir müßten noch weitere 100 Jahre heruntergehen, wenn die letzten Worte des erwähnten Scholions eine Kenntnis der Getica des Iordanes verrieten und vom Kommentator selbst herrührten; aber beides ist einigermaßen unsicher.

Die Frage nach dem Verfasser läßt sich auch nicht leicht beantworten. Zwar das ‚commentum‘, das in der Karolingerzeit hergestellt wurde, ging seitdem unter dem Namen des L.; unter diesem zitiert es auch im 10. oder 11. Jhdt. Albericus, der Verfasser des sog. Mythographus Vaticanus III., im 14. Jhdt. kennt Boccaccio den L. als Statiuserklärer. Aber welche Gewähr haben wir für die Autorschaft des L.? Zu VI 364 (342) lesen wir folgendes Scholion MVNDO SVCCINCTA LATENTI ‚latentem mundum‘ antipodas dicit, ‚succincta‘ autem pro pendenti, quia si media est, nulla stabilitate firmatur. sed de his rebus, prout ingenio meo committere potui, ex libris ineffabilis doctrinae [359] Persei praeceptoris seorsum libellum composui Caelius Firmianus Lactantius Placidus, und zwar findet es sich nicht nur im geschlossenen Kommentar, sondern z. B. auch im Paris. 10317. In Lindenbrogs Ausgabe fehlen die beiden ersten Namen, die offensichtlich auf einer Verwechslung mit dem Kirchenvater Lactanz beruhen; ob L. darin dem Pithoreanus folgt oder selbst die Angabe stillschweigend berichtigt hat, läßt sich nicht erkennen, doch ist das letztere wahrscheinlicher. Da die Randscholien, aus denen das ‚commentum‘ oder die ‚expositio‘ zusammengestellt wurde, schwerlich eine Subskription gehabt haben, so dürften die Auf- und Unterschriften unserer Hss. mit Hilfe jenes Scholions hergestellt worden sein. In diesem hat sich also sein Verfasser selbst verewigt; erklären läßt sich diese auffällige Angabe mitten im Kommentar doch wohl nur so, daß L. nicht ein eigenes Werk zur Statiuserklärung schrieb, sondern ein bereits vorhandenes durch Zusätze erweiterte; wobei die Vermutung naheliegt, daß er einen Statius mit Randscholien vor sich hatte, denen er seine Bemerkungen bequem an- und einfügen konnte. Die Annahme, der Verfassername sei den Worten ego composui erst beigefügt worden, als ein vorher selbständiger Statiuskommentar des L. auf die Ränder einer Statius-Hs. übertragen wurde, ist sehr unwahrscheinlich.

Dem Manne, der hier in der ersten Person sing, von sich spricht, begegnen wir noch an anderen Stellen unseres Kommentars: IV 599 fügt er mit den Worten hoc autem mihi videtur dixisse Statius historiae ductus exemplo eine längere Bemerkung über Alexander d. Gr. an, die in die Angabe ausmündet abstinendum usu fabae suadent; V 134 setzt er, wie es scheint, hinzu et est ratio philosophica … sed de multis paululum dicam (die Träume Äußerungen der an den Kerker des Körpers gefesselten Seele); II 58 philosophi lunam terram esse dicunt … de globo autem lunari, quare proximus sit terris et ultimus, apud mortalium genus caeli ratio ignoratur: leviorem (?) perstringam … (in diesem Scholion ‚Olympus‘ zitiert; vgl. V 389); III 274 heißt es ähnlich nach einem kurzen Scholion quamquam Veneris et Vulcani notissima fabula sit, breviter tamen exinde pauca perstringam (folgt eine weitere Ausführung des Scholions zu II 272); IV 306 beginnt ein langes Scholion über Atreus und Thyestes mit plenus enim (!) fabulae ita se continet textus und hinterher folgt mit sed ab orgine irarum quae fuerit causa describam noch eine Ergänzung; endlich IV 530 wird eine längere Anmerkung über Minos eingeleitet licet de disceptatore animarum et censore vitae alia sit secreta et arcana veritas, tamen quod ex opinione translatum sit in fabulis scribam (angehängt ein Stück aus Seneca in Thyestis choro = 342–352). Denselben Verfasser erkennt man unschwer III 560 huius fabulae (von Deukalion und Pyrrha) quod argumentum sit accipe mit dem Schlusse fama cataclysmi inanis est nec fieri potuit, sed mystice per fabulam figuratum est usw.; desgl. IV 516, wo die Rede ist vom deus δημιουργός, cuius scire nomen non licet und weiterhin die Wendung vorkommt sed quid veritas habeat percipe. Dieses Scholion ist für die Anschauungen des in Frage stehenden Statiuserklärers besonders bezeichnend: er zitiert [360] die philosophi ‚Pythagoras‘ und ‚Platon‘, d. h. die Neuplatoniker (vgl. principem et maximum dominum, ceterorum numinum ordinatorem, de cuius genere sint soli Sol atque Luna), die Persae, Etrusci (Tages) und polemisiert gegen die magi; angeführt werden auch Orpheus, Moyses ‚dei summi antistes‘ und Esaias; zum Schluß treffen wir dasselbe ineffabilis wie in VI 342. Der Verfasser hängt demnach sicherlich der neuplatonischen Lehre an, die bei ihm mit orientalischen Elementen durchsetzt erscheint, ein Umstand, der wohl auf die östliche Reichshälfte verweist; als Zeit des Autors dürfte das 5. oder 6. Jhdt. in Frage kommen.

Mit Hilfe der angeführten Scholien wird es möglich sein, eine größere Anzahl weiterer Anmerkungen, in denen die gleichen Anschauungen begegnen, auf denselben Verfasser zurückzuführen: so gehören ihm u. a. wohl I 105 und VI 664. I 256. 704. 717. 718–720 (Sol ineffabilis!). II 404. 715. III 35. 36. 63. 479. 483–486. 511. IV 527. 537. 570. VI 105. 338. 664. 860. VII 166. Auch Scholien, in denen auf bildliche Darstellungen Bezug genommen wird, könnten von ihm herrühren, da er es anscheinend ist, der IV 516 (vgl. 515) auf eine ‚pictura‘ Bezug nimmt: vgl. III 194. VI 521. VII 37. IX 410. X 644. Möglicherweise gehören ihm auch die Stellen, wo bemerkt wird, Statius habe etwas philosophice behandelt: vgl. IV 515. III 483. V 66. VI 340 (thesis philosophica), 362; desgleichen mindestens ein Teil der astrologischen Anmerkungen (matheseos III 295. 558, Berufung auf die mathematici, arithmetici und physici) und sicherlich auch eine Anzahl der Fabeln. Eine genauere Untersuchung, bei der vielleicht auch eine Prüfung der Sprache der Scholien förderlich ist (ein Teil weist rhythmischen Satzschluß auf; außerdem finden sich manche Eigenheiten in Wortschatz und Syntax), dürfte wohl ein genaueres Bild von dem Anteil ergeben, den L. an dem Kommentar hat. Dazu ist aber zunächst eine gründliche Analyse der Scholienkonglomerate, die unser Kommentar enthält, notwendig und in Verbindung damit die Emendation des Textes, deren nicht wenige Stellen noch bedürfen.

Die Scholien zur Achilleis finden sich im cod. Monac. M, sie standen auch in Lindenbrogs Cod. Pithoeanus und auch in den von den Mythographi Vaticani benutzten Hss., ferner im Bamberg. und im Paris. 8040. Sie sind, soweit es sich nicht um kurze Glossen handelt, zum größten Teil aus Servius abgeleitet; auf einen anderen Vergilkommentar (Donat?) führt das Scholion zu 238. Von einem Anteil des L. fehlt jede Spur.

Ausgabe: R. Jahnke Lact. Placidi qui dicitur comment. in Statii Thebaida et comm. in Achilleida, Lips. 1898 (darüber vgl. Jahresber. f. Alt. CXIII 213f.). Literatur: Teuffel Gesch. d. r. L. § 321, 10. Schanz R. L.-G. § 408; vgl. Jahresber. f. Alt. CXIII 213. CXIX 186. CLXXXVIII 228; dazu A. Klotz Arch. f. l. Lex. XV 485ff. Philipp Quell. u. Forsch. z. alt. Gesch. u. Geogr. H. 25, 61 ff.

Unter dem Namen des L. P. gehen auch die Narrationes fabularum Ovidianarum. Im cod. Florent. Marcianus 225 s. XI stehen sie anonym vor den einzelnen Büchern Ovids, im cod. Neapol. IV F 3 s. XI ebenso namenlos am Rande (in beiden fehlt das 15. Buch); selbständig erscheinen sie im [361] cod. Paris. 8500 s. XIV und im cod. Laurent. 90, 99 s. XV extr., und nur in der letztgenannten Hs. findet sich die Überschrift Celii Firmiani Lactantii in fabulas P. Ovidii Nasonis comentum incipit, die dann auch in die Ausgaben übergegangen ist. Die Zuweisung an L. ist demnach nichts weiter als eine Vermutung der Itali, die von dem Scholion zu Stat. Theb. VI 342 ausgegangen ist; sie ist genau so wenig wert, wie die Zuteilung an Donat in der Ed. princ. Patav. 1476. Immerhin mochte man eine gewisse Bestätigung jener Vermutung in der Fab. V 4 (6) gefunden haben, die zum großen Teil wörtlich mit dem Scholion zu Stat. Theb. V 347 übereinstimmt (eine sachliche Abweichung ist durch Ovid. V 385f. bedingt). Daß der Verfasser der Narrationes nicht einfach den Inhalt von Ovids Metamorphosen zusammengefaßt, sondern andere Quellen herangezogen hat, steht wohl fest (er nennt z. B. öfter Hesiod, vereinzelt Euripides, Phanokles, auch Varro wird zitiert; dazu verschiedene sprachliche und sachliche Erläuterungen), aber welcher Art diese waren, ist noch nicht genügend ermittelt (man hat z. B. an Benutzung von Vergilscholien gedacht). Benutzt sind die Narrationes von den Mythographi Vaticani I und II. Über die Zeit ihrer Abfassung steht so wenig fest wie über den Verfasser.

Ausgabe von H. Magnus P. Ovidi Nasonis Met. l. XV, Berlin 1914, 625ff. Literatur bei Schanz Gesch. d. r. L. § 313; dazu Schulz De Mythogr. Vat. I font., Halle 1905, 46ff. Keseling De Myth. Vat. II font., Halle 1908, 98ff. Baehrens Studia Serviana, Gent 1917, 2ff.