Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Kirchenschriftsteller, L. Caelius Firmianus Lactantius
Band XII,1 (1924) S. 351356
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Lactantius. 1) Kirchenschriftsteller, heißt mit vollem Namen L. Caelius Firmianus Lactantius: so nennen ihn die besten Zeugen beider Hss.-Klassen (s. u. S. 452, 61), während Caecilius nur in jüngeren Hss. der ersten Klasse bezeugt ist (s. Brandt S.-Ber. Akad. Wien 120 Abh. V 3); für Caecilius hat O. Seeck (Unterg. d. ant. Welt I 426) auf den Afrikaner L. Caecilius Firmianus CIL VIII 7241 hingewiesen; Hieronymus vir. inl. 80 nennt ihn Firmianus qui et Lactantius und charakterisiert dadurch L. korrekt als ‚Signum‘. Er ist auch a. a. O. unsere Hauptquelle über die Lebensumstände des L. Danach hat er als Jüngling in Afrika ein Symposium verfaßt und dann eine Reisebeschreibung (odoeporicum) von Afrika bis Nikomedia in Hexametern angefertigt. Er war also wohl Afrikaner von Geburt, wie er ja auch als Schüler des Afrikaners Arnobius (s. o. Bd. II S. 1206) bezeichnet wird. Die genannten Schriften sind ebenso wie der grammaticus verloren; desgleichen die weiterhin von Hieronymus bezeugten Briefsammlungen an Probus, an einen Spanier (Hieron. vir. inl. 111) Severus und seinen Schüler Demetrianus, von denen nur vereinzelte Fragmente erhalten sind (Brandts Ausg. II 1 p. 155). Von Diocletian ist er, wie Hieronymus berichtet, zusammen mit einem uns sonst nicht bekannten Grammaticus Fabius nach Nikomedia berufen, wo er aber keine nach Latein begierigen Schüler fand und sich deshalb der Schriftstellerei widmete. Er selbst erzählt, daß er beim Beginn der diocletianischen Verfolgung, also im Februar 303, in Bithynien gewesen sei (inst. V 2, 2 cum in Bithynia oratorias litteras accitus docerem, contigissetque, ut eodem tempore dei templum everteretur), und die Stelle erweckt den Eindruck, als ob seine Berufung damals noch in der jüngsten Vergangenheit gelegen habe. Während der Verfolgung (vgl. 1, 7 und die necessitas 1, 1. 20, 1) schrieb er die Schrift de opificio dei. Er widmete sie seinem Schüler Demetrianus (vgl. inst. II 10, 15), der im Reichtum lebt, um ihn vor Überschätzung des Irdischen zu warnen. Er erinnert ihn in versteckten Worten an sein Christentum (1, 9) und kommt dann auf sein Thema, das Verhältnis von Geist und Körper im Menschen, das bei Cicero de rep. IV, de leg. I und de nat. deor. II nur skizzenhaft behandelt sei. Es ist der teleologische Beweis für Existenz und Vorsehung Gottes, der hier durch eine Betrachtung der physiologischen und psychologischen Konstruktion des menschlichen [352] Organismus geführt wird, über die Quellen der Schrift handelt S. Brandt Wien. Stud. XIII (1891) 255. Am Ende des Büchleins (c. 20, 2, vgl. 15, 6) spricht er bereits von der Absicht, ein großes apologetisches Werk contra philosophos zu schreiben; er hat es bald zur Tat gemacht. Dies sein Hauptwerk sind die divinae institutiones in sieben Büchern. So wie die Juristen institutiones iuris civilis verfassen, aus denen man bürgerlichen Rechtsstreit zu schlichten lernen kann, so will er mit divinae institutiones Aberglaube und Irrtum bekämpfen und seine Rhetorenkunst in den Dienst der göttlichen Weisheit stellen (I 1, 10–12). Am Anfang des fünften Buches kommt er noch einmal auf die Absicht des ganzen Werkes zu sprechen. Die bisher aufgetretenen lateinischen Apologeten Minucius Felix, Tertullian, Cyprian genügen nicht (V 1); das ist ihm besonders im Beginn der Verfolgung durch zwei literarische Angriffe auf das Christentum klar geworden, die in seinem damaligen Wohnsitz Bithynien ausgingen. Ein Philosoph schrieb ein Werk gegen die Christen in drei Büchern, ein anderer e numero iudicum et qui auctor in primis faciendae persecutionis fuit verfaßte zwei Bücher ad Christianos: es ist der auch von Euseb bekämpfte Hierokles (s. o. Bd. VIII S. 1477 Nr. 13 und Bd. VI S. 1394f.), wie auch aus dem Zitat V 3, 16 = Euseb. c. Hierocl. 2 p. 430 ersichtlich ist. Das reizte den L. zu einer Widerlegung nicht bloß dieser zwei, sondern der Christengegner überhaupt und zwar durch positive Belehrung: aliud est, accusantibus respondere, quod in defensione et negatione sola positum est, aliud instituere, quod nos facimus, in quo necesse est doctrinae totius substantiam contineri (V 4, 3). Das Werk hebt mit den gewohnten apologetischen Gemeinplätzen gegen den Polytheïsmus in seinen verschiedenen Formen an, arbeitet mit Euhemerismus und Dämonentheologie und freut sich an den Widersprüchen der philosophischen Schulen. Vom vierten Buch ab wendet es sich zur positiven Darstellung der christlichen Lehren, die mit dem Weissagungsbeweis und philosophischen Gründen gestützt werden. Eindrucksvoll sind seine ethischen Ausführungen im sechsten und die chiliastische Apokalyptik des siebten Buches. L. ist kein spekulativer Kopf mit eigenen, weiterführenden Gedanken, aber ein Mann von ausgezeichneter Bildung, der seine Klassiker kennt und einen glänzenden ciceronianischen Stil schreibt: er weiß, was das bedeutet, und hofft dadurch für das Christentum zu werben. Mit der Form hat er auch den Geist des Römertums der klassischen Periode in sich aufgenommen: der Ehrenname des ‚christlichen Cicero‘ gilt auch dem Träger und Künder echter virtus in christlichem Gewande. Gute Charakteristik bei Geffcken Zwei griech. Apologeten (1907) 291–295. Der Text ist durch zwei Klassen von Hss. überliefert: die eine weist u. a. zwei Zeugen saec. VI/VII auf, die andere hat ihren ältesten Vertreter in einem Codex der Karolingerzeit und ist durch die sog. ‚dualistischen‘ und ‚panegyrischen‘ Stellen charakterisiert, die in der ersten Klasse fehlen. Die ‚dualistischen‘ Stellen lehren einen von Gott geschaffenen [353] bösen Geist als Gegner des Logos in der Welt wirksam: sie stehen II 8, 3. 5. 7 und VII 5, 27; auch de opif. dei 19, 8 begegnet eine solche dualistische Stelle in denselben Hss. Diese Stellen zeigen Stil und Art des L., passen auch gut in den Zusammenhang, II 8, 7 wird sogar durch die Epitome gedeckt. Es kann also trotz Brandt (S.-Ber. Akad. Wien 118 [1889] Abh. VIII) ihre Echtheit und Ursprünglichkeit nicht bezweifelt werden, wie Brandt denn auch Berl. phil. Wochenschr. 1903, 1225 nachträglich selbst anerkannt hat. Daß ein dogmatisch bedenklicher Mann sie später strich und eine gereinigte Ausgabe herstellte, ist ohne weiteres verständlich. Dieselbe zweite Klasse bringt aber gegen Anfang (I 1, 13–16) und Ende (VII 27, 2) des Werkes ausführliche Anreden an Kaiser Constantin, der als Bringer von Gerechtigkeit und Glück für das Reich und die Christenheit gepriesen wird, und II 1, 2. III 1, 1. IV 1, 1. 3, 1 ist durch die Worte Constantine imperator die Widmung wiederholt. Es liegt nahe, auch diese Stellen, da sie die gleiche Überlieferung haben, ebenso zu beurteilen, und in der Tat kann an ihrer Echtheit kein Zweifel obwalten (vgl. für alles dies R. Pichοn Lactance 6. Brandt S.-Ber. Akad. Wien 119 [1890] Abh. I). Die erste Anrede 1, 13 widmet das Buch dem Constantin (opus nunc nominis tui auspicio inchoamus) und feiert ihn als den, der gleich bei seinem Regierungsantritt primus Romanorum principum repudiatis erroribus maiestatem dei singularis ac veri et cognovisti et honorasti und die iustitia wiederhergestellt hat, während anderswo noch die Christenverfolgungen wüten: damit ist das de mort. 24, 9 bezeugte Toleranzedikt für Gallien vom J. 306 gemeint. Die Schlußapostrophe VII 27, 2 gehört, wie die Anfangsworte zeigen, hinter 26, 10 und setzt völligen Sieg des Christentums und den Sturz aller Christenverfolger voraus: das wäre die Zeit nach dem Mailänder Erlaß von 313: illi poenas sceleris sui et pendunt et pependerunt, also leben Diocletian († 3. Dez. 313 oder 316) und vielleicht Maximinus Daia († Juni oder August 313) noch. Die Tilgung der Stellen könnte derselbe glaubenseifrige Mann besorgt haben, der die dualistischen Partien strich: denn um 350/60 galt in manchen Kreisen auch Constantin als Begünstiger des Arius, wie Lucifer von Calaris bezeugt. Dann wäre das Werk zwischen 307 und 313 verfaßt und stückweise publiziert worden. So ansprechend Pichon. Bedenklich bleibt, daß das Werk selbst ganz den Geist der Verfolgungszeit atmet und auch gegen Ende noch von Verfolgung redet (V 9, 11ff. 19, 22ff. VI 17, 6. VII 27, 3), daß die Stelle VII 27, 2 an falschem Ort steht und mit zwei Exzerpten aus de opif. dei 19, 1–8. 20, 1–2 verbunden ist, und die Streichung der memoria Constantins doch singulär ist. Es muß aber zu gestanden werden, daß jede andere Lösung noch größere Schwierigkeiten schafft. Als Buch V (vgl. 2, 2) geschrieben wurde, weilte der Verfasser außerhalb Bithyniens, möglicherweise in Gallien, dem Herrschaftsbereich Constantins. Jedenfalls ist er am Ende seines Lebens extrema senectute in Gallien Lehrer des gegen 307 geborenen Crispus, Sohnes [354] Constantins, gewesen (Hieron. vir. inl. 80; s. o. Bd. IV S. 1723, 3: wenn der Titel Caesaris Crispi (Hieron.) für die Zeit des Unterrichts (so Seeck Gesch. d. Unterg. I 429) gilt und nicht spätere Formulierung ist, so wird das J. 317 als Terminus a quo festgelegt.

L. selbst hat auf Wunsch eines Pentadius frater eine freie Epitome aus den Institutiones angefertigt, und zwar in der Zeit des Kirchenfriedens (Epit. praef. vgl. 48, 5): sie ist vollständig nur in einem Turiner Codex saec. VII erhalten. Die anderen Hss. haben einen am Anfang (bis c. 50) verstümmelten Text, und so lag die Epitome schon Hieronymus vor, der sie (vir. inl. 80) als librum unum acephalum bezeichnet. Inst. II 17, 4 verrät L. die Absicht de ira dei eine eigene Schrift zu schreiben: er hat sie ausgeführt und das Werk einem Donatus gewidmet (1, 1. 22, 1), wohl demselben, dem auch de mort. persec. gewidmet ist (mort. 1, 1) und der 311 nach 6jähriger Kerkerhaft befreit wird (mort. 16, 3. 35, 2). Die Abfassung ist nach den Institutionen anzusetzen, deren viertes Buch in 2, 6 zitiert wird: die von Harnack (Chronologie II 424) vorgeschlagene Fixierung auf Ende 305 ist nicht beweisbar, da ihre Voraussetzung, daß nämlich Donatus noch in Freiheit sei, durch nichts gestützt wird (s. Krüger Gött. Gel. Anz. 1905, 52). Über das vielbehandelte Thema der Schrift, ob die Gottheit des Zornaffektes fähig sei, das hier vom philosophischen, aber christlich orientierten Standpunkt erörtert wird, s. Pohlenz Vom Zorne Gottes 1909[WS 1] (= Forschungen z. Relig. u. Liter. d. Alten u. Neuen Test., herausg. v. Bousset u. Gunkel nr. 12). Rabbow Antike Schriften über Seelenheilung (1914) 171. Angefochten ist die Echtheit des in einer einzigen Hs. des 11. Jhdts. von der sonstigen L.-Überlieferung getrennt erhaltenen Buches de mortibus persecutorum. Es ist eine historisch-politische Broschüre, die durch lebendige Schilderung des Sturzes und Todes der Christenverfolger Diocletian, Maximian, Galerius, Maximinus Daia und Maxentius samt ihren Familien lehren will, quatenus virtutem ac maiestatem suam in extinguendis delendisque nominis sui hostibus deus summus ostenderit (1, 5): sie schließt mit dem Mailänder Toleranzedikt vom 13. Juni 313 ab. Die Hs. nennt das Werk Lucii Cecilii liber usw., und schon der erste Herausgeber Baluze hat angenommen, daß damit L. gemeint sei, da auch Hieronymus de persecutione librum unum dem L. zuschreibt (vir. inl. 80). Es kommt bestätigend hinzu, daß der Autor spezielles Interesse für Nikomedia hat (6, 10. 17, 4. 19, 2. 35, 1. 47, 5. 48, 1. 50, 3) und aus dieser Stadt allerlei Einzelheiten meldet. Daß er die ganze Verfolgung dort miterlebt habe, darf man freilich aus den wenigen und allgemeinen Worten (1, 7) ut omnes, qui procul remoti fuerunt … scirent nicht schließen: genaueste Kenntnis der Tatsachen nimmt er allerdings für sich in Anspruch, wenn er dem in Nikomedia gefangen gewesenen Donatus gegenüber erklärt (52, 1) quae omnia secundum fidem – scienti enim loquor – ita ut gesta sunt, mandanda litteris credidi. Das konnte L. sagen, auch wenn er zur Zeit der Abfassung von inst. V 2, 2 nicht in Bithynien geweilt hatte, [355] ja auch jetzt wieder (oder noch?) fern von dem Schauplatz der Ereignisse schrieb. Daß die Haltung der scharfen und haßatmenden Schrift von der philosophischen Ruhe der gelehrten apologetischen Werke absticht, ist richtig, aber auch im literarischen γένος begründet. Im übrigen finden sich ausreichend stilistische Parallelen zu den übrigen Schriften des L. Die beste Verteidigung der Echtheit gibt Pichon Lactance 337ff., der Brandt mit seiner gründlichen Bestreitung (S.-Ber. Akad. Wien. 125 Abh. VI 22) schließlich überzeugt hat (Berl. phil. Wochenschr. 1903, 1257). Das letzte in der Schrift genannte Datum ist der 13. Juni 313 (48, 1): da nach 1, 3 die principes die Tyrannen niedergeworfen haben und nun pax iucunda et serena die Menschen erfreut, so ist die Schrift noch vor dem Ausbruch des Krieges zwischen Constantin und Licinius Oct. 314 geschrieben: dieser Ansatz ist auch der allgemein übliche. Aber wenn Diocletian wirklich am 3. Dez. 316 und nicht 313 gestorben ist (42, 2. Seeck Jahrb. f. Philol. CXXXIX [1889] 628; Gesch. d. Unterg. I 459) und die in c. 50. 51 erzählten Ereignisse hinter 314 führen, so ist entweder mit Nachträgen des Verfassers zu rechnen (Harnack Chronologie II 422, 3) oder die Abfassung der Schrift mit Seeck (Gesch. d. Unterg. I 457ff.) etwa 320 zu datieren: die zweite Annahme erscheint mir schwieriger wegen der Gesamthaltung des Buches, s. auch A. Müller bei Dölger Konstantin d. Gr. (1913 = Röm. Quartalschr. Suppl. 19) 66. Koch in Ztschr. f. neutest. Wiss. XVIII (1918) 196. Mit neuen Gründen hat Silomon im Herm. XLVII (1912) 250 und XLIX (1914) 538 die Echtheit bestritten.

Ein Gedicht in 85 Distichen de ave Phoenice wird in Sammelhandschriften seit dem 9. Jhdt. dem L. zugeschrieben, Gregor v. Tours (de cursu stellarum 12 p. 861, 1 K.) kennt es als Werk des L., und bereits in Claudians Phoenix scheint es benutzt zu sein (s. Birt Rh. Mus. XXXIV 8). Es behandelt den Phoenixmythus in eleganten Versen, deren Sprache und Inhalt bei L. mancherlei Parallelen haben, so daß die Echtheit des Gedichtes hohe Wahrscheinlichkeit hat. Vgl. Riese Rh. Mus. XXXI (1876) 446. Dechent ebd. XXXV (1880) 39. Brandt ebd. XLVII (1892) 390 und S.-Ber. Akad. Wien Bd. 125 (1892) Abh. VI 131. Knappitsch De Lactantii ave Phoenice, Progr. Graz 1896. Pascal Sul carme de ave Ph. attribuito a Lattanzio, Neapel 1904. Landi in Atti e memorie[WS 2] di Padova XXXI (1914/15). Die auch unter L.s Namen gehenden Gedichte de resurrectione und de passione domini sind unecht.

Die Literatur über L. ist riesengroß. Am besten verzeichnet sie Krüger bei Schanz Gesch. d. röm. Lit. III³ (1922) 413–437. Weiter Bardenhewer Gesch. d. altkirchl. Lit. II² (1914) 525–549. Harnack Gesch. d. altchristl. Lit. I (1893) 736–744: Chronol. II (1904) 415–426. Monceaux Hist. lit. de l’Afrique chrét. III (1905) 287–359. Eine vorzügliche Monographie lieferte R. Pichon Lactance: étude sur le mouvement philosophique et religieux sous le règne de Constantin, Paris 1911 (Thèse, fac. d. lettres). Grundlegend sind die Studien [356] von S. Brandt in den S.-Ber. Akad. Wien ‚Über die dualistischen Zusätze und die Kaiseranreden bei L. nebst einer Untersuchung über das Leben des L. und die Entstehungsverhältnisse seiner Prosaschriften‘, Bd. 118 Abh. VIII, Bd. 119 Abh. I, Bd. 125 Abh. VI. Die Werke des L. sind sehr oft herausgegeben worden: s. Brandt Proleg. seiner Ausg. II 1 p. XXXIX–LXXI. Jetzt ist alles antiquiert durch die Ausgabe von Brandt und Laubmann im Wiener Corpus Scr. eccl. lat. Vol. XIX (1890) und XXVII (1893–1897). Übersetzung von mort., ira dei, epitome, opif. dei durch Hartl und Knappitsch in der Bibl. d. Kirchenväter Bd. 36 (1919).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1899
  2. Vorlage: momorie