61) D. Iunius Brutus Scaeva, war jedenfalls Sohn von Nr. 60 und Consul mit Q. Fabius Maximus Gurges 462 = 292 (Liv. X 47,5: D. Iunius Brutus Scaeva. Cassiod.: D. Brutus. Chronogr.: Scaevola statt Scaeva. Idat. Chron. Pasch.: Bracchus statt Brutus). Aus den Fasten ist sein Name als der eines Legaten in den annalistischen Schlachtbericht des vorhergehenden J. 461 = 293 übertragen worden (Liv. X 43, 3f.: D. Brutus Scaeva). Mit dem Bericht über seine Wahl zum Consul endet die erhaltene erste Dekade des Livius, daher ist über seine Taten wenig bekannt. Seinem Amtsgenossen wurde der Krieg gegen die Samniten und ihm der gegen die Falisker übertragen; jenem wurde in seinem Vater Q. Fabius Maximus Rullianus und ihm in Sp. Carvilius Maximus je ein älterer und kriegskundiger Legat beigegeben (Zonar. VIII 1: Ἰούνιος Βροῦτος); der Ruhm dieser Feldherren hat das eigene Verdienst der Consuln verdunkelt (über Carvilius s. o. Bd. III S. 1630, über Fabius VI S. 1798f., 1810f.), doch hat Zonar. a. Ο. die Wahrheit überliefert, daß auch nach dem Faliskersiege des Carvilius vom vorhergehenden Jahre erst dem Brutus die endgültige Unterwerfung der Feinde und Einschüchterung der übrigen Etrusker gelang. Daß für das nächste J. 463 = 291 einer seiner Verwandten (Nr. 56) zum Consul gewählt wurde, ist ebenfalls ein Beweis für sein wohlerworbenes Ansehen.