Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gedicht des Baebius Italicus
Band IX,1 (1914) S. 10571060
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Ilias latina pflegt man ein Gedicht von 1070 Hexametern zu nennen, das erst breit, dann immer knapper die Handlung der I. nacherzählt, verfaßt von Baebius Italicus[WS 1] etwa zur Zeit der Flavier.

Bekanntlich hat Livius Andronicus, als er den Homer in die römische Schule einführte, nicht die I., sondern die Odyssee zum Übersetzen erwählt. Da auch das carmen Priami zu keiner Bedeutung gelangt zu sein scheint und die Bühne mit den epischen Personen ja viel freier verfuhr, blieb der eigentliche Stoff der I. also wohl im allgemeinen viel weiteren Kreisen unbekannt als die Fahrten des Odysseus, und daran werden auch die Übersetzungen des Mattius, des Ninnius Crassus, des Labeo nicht viel geändert haben, so spärlich ist die Kunde, die wir von ihnen haben. Wer also die I. nicht wie Horaz griechisch zu lesen verstand, fand höchstens noch in den mythologischen Compendien ihre Handlung nacherzählt. So begreift man, daß gegen Ende des 1. Jhdts. n. Chr. ein Gedicht wie die I. l. einem Bedürfnis entgegenkam: seine Kürze und Übersichtlichkeit hat denn auch den Erfolg erzielt, daß es die Erzählung der I. im ausgehenden Altertum und bis zum Ende des Mittelalters lebendig gehalten hat; hier liegt das weltliterarische Verdienst des sonst wenig erfreulichen Werkchens.

Das Gedicht ist nicht ohne literarische Prätension: die bisherigen Ausgaben, welche es in 24 Stücke, die Argumenta der Homerbücher, zu zerhacken pflegten, wurden dem Verfasser nicht gerecht. Er wollte nicht nur Inhaltsangaben bringen, sondern in seiner Weise die Handlung der I. nacherzählen. Von künstlerischem Ernst und Gewissenhaftigkeit ist dabei keine Rede: [1058] ganz deutlich sieht man, wie er der Sache immer mehr überdrüssig wird und dem Ende zuhastet; auf den Stoff der fünf ersten Bücher verwendet er 537 Verse, dann wird die Erzählung immer summarischer: Buch Ρ erhält z. B. nur vier Verse; Χ und Ω werden wieder etwas ausführlicher behandelt. Ab und zu nimmt der Nacherzähler überhaupt auf die Folge der homerischen Bücher keine Rücksicht. Den äußeren Maßen entspricht der Inhalt: zu Anfang hält sich Italicus streng an die Vorlage, später kürzt er nicht nur, sondern verschiebt und gestaltet frei, vertauscht Namen und bringt Eigenes. Sein Ziel dabei liegt zu Tage, rhetorische Ausgestaltung im Geschmacke seiner Zeit. Der erste Zusatz ist eine Erweiterung des Gebetes des Chryses an Apollo durch rhetorische Gemeinplätze (v. 35–43) und so geht es weiter; die späteren Zutaten bringen phrasenhafte Kampfbeschreibungen (z. B. v. 141–143. 294–301. 456ff. 514ff. usw.), poetische Floskeln (v. 157f. 165f. 635 u. a.), Beschreibungen wie die der Rüstung Hectors (v. 228–232), des Begräbnisses von Hector (v. 1052–1062), Reden (v. 261ff. 621ff. 818ff. 850ff. 1034ff. u. a.), Gleichnisse wie v. 298ff. 417ff. 488ff. 595ff., – alles Dinge wie sie das poetische Handwerk der Zeit bevorzugte. Als Beispiel für die Freiheit, mit der Italicus sich dem Homerischen Gedichte gegenüberstellt, sei erwähnt die Wechselrede zwischen Hector und Aiax nach ihrem Zweikampfe (v. 620ff.): Aiax stellt sich da vor als Sohn des Telamon und der Hesione, also als Vetter des Hector, und darum scheiden die Helden in Frieden. Diese merkwürdige Sagenvariante (ich finde sie nur noch Dares 19 p. 25, 3 M. und Dracontius Rom. VIII 50ff. 226ff. 290ff.) erweist neben anderen, daß Italicus außer Homer noch mythographische Quellen benutzte, welche die troischen Sagen unter dem Gesichtspunkte der Romfreundlichkeit erzählten. Die gleiche Tendenz des Gedichtes selbst zeigt sich am deutlichsten in den Versen, mit denen Italicus die Rettung des Aeneas aus der Hand des rachegierigen Achilles begleitet (v. 899ff.): quem nisi servasset magnarum rector aquarum, ut profugus Latiis Troiam repararet in arvis Augustumque genus claris submitteret astris, non clarae gentis nobis mansisset origo. Lachmann (Kl. Schriften II 161) hat dazu bemerkt: ‚die Verse waren nicht mehr wahr und schicklich, nachdem Tiberius gestorben und nicht vergöttert war‘; das ist entschieden zu eng gegriffen, der Dichter hat nicht an die wirkliche Geschichte gedacht, sondern an die Prophezeiung des Anchises Aen. VI 788ff. hic Caesar et omnis Iuli progenies, magnum caeli ventura sub axem, und solches Dichterwort konnte man in Rom natürlich immer verwerten ohne anzustoßen. Wir werden also die Verse 899ff. für die Zeitbestimmung am besten ganz außer acht lassen; freilich fehlt auch im übrigen eine feste Handhabe zur Datierung des Gedichts; ich setze es nach der ganzen Art des rhetorisch-poetischen Gebarens in die Zeit des Statius und Silius, also unter Domitian; Prosodie und Sprache stehen diesem Ansatze nicht entgegen (s. den Index gramm. et metricus bei Remme a. a. O. S. 47–64), auch die sicheren Nachahmungen stimmen [1059] dazu: Italicus hat sein Werk mit einer großen Anzahl Entlehnungen aus Vergil und Ovid geschmückt, manchmal so dicht, daß man einen Cento zu lesen glaubt, aber daß er andere und spätere Dichter verwertet, läßt sich nicht erweisen; ich wenigstens kenne keine unbestreitbare Nachahmung des Seneca oder Lucan, auch nicht aus Statius oder Silius. – Die Frage nach dem Verfasser des Gedichtes hat viel Staub aufgewirbelt: närrische Launen des Zufalls scheinen es hier darauf abgesehen zu haben, die Philologen zu foppen. Unsere älteren und besseren Hss. kennen den Namen des Übersetzers nicht, sondern betiteln das Werkchen Homeri liber oder Homerus; im 12. und 13. Jhdt. ist dann durch ein grobes Mißverständnis (s. Vollmer 1913 S. 143) Pindarus Thebanus zum Verfasser gemacht worden. Das Gedicht selbst aber trägt den Namen seines Urhebers an der Stirne: die sieben Verse der Homerischen Einleitung sind zu acht lateinischen zerdehnt worden, um den Namen Italicus als Akrostich zu tragen, und nach Abschluß der Erzählung ist ein Epilogus von wiederum acht Versen angehängt worden mit der Akrostichis scripsit. Unsere recht schlechte Überlieferung hat beide Wörter gestört; scqipsit läßt sich durch eine leichte Umstellung in v. 1065 glatt zu scripsit bessern, aber v. 7, der mit V beginnen sollte, beginnt mit Protulerant, und noch ist keine sichere Emendation gefunden. Ängstliche Gemüter finden darum den Mut, das ganze Akrostichon für Zufall zu erklären, aber seine Stellung zu Anfang und zu Ende des Gedichts, seine richtige Form (schon Ennius kennzeichnete Gedichte mit Q. Ennius fecit) sind unwiderleglich. So ist denn auch von den meisten Italicus als Verfasser des Gedichts anerkannt worden, und man hat seit Büchelers Anregung dazu ernsthaft die Frage hin und her erwogen, ob nicht Silius Italicus, der Dichter der Punica, in seiner Jugend die I. l. verfaßt haben könne (Bücheler Rh. Mus. XXXV 1880, 391. Döring Über den Homerus Latinus, Progr. Straßburg 1884; De Silii Italici epitomes re metrica et genere dicendi, diss. Straßburg 1886. Hilberg Verh. d. 39 Philol. Vers., Zürich 1887, 234. Verres De Sil. Ital. Punicis et Italici Iliade lat. quaest. gramm. et metr., diss. Münster 1888. Eskuche Rh. Mus. XLV 1890, 254. Altenburg Observat. in Italici Iliadis latinae et Sil. Ital. Punicorum dictionem, diss. Marburg 1890); ich betrachte die Frage als entschieden durch die Überschrift in der Humanistenhs. Wien 3509, zuerst bekannt gegeben von Schenkl (Wiener Stud. XII 1890, 317) Bebii Italici poetae clarissimi epithome in XXIV libros homeri iliados; wir haben nicht den geringsten Grund Bebii als erfunden oder gar als aus Silii verderbt zu betrachten; wer, ohne das Akrostichon zu bemerken, richtig Italici im Titel brachte, hatte es aus bester Quelle, und diese (natürlich eine uns verlorene alte Hs.) konnte ebensogut auch das richtige Gentile enthalten (vgl. PLM II² 3 p. IV Anm. und S.-Ber. Akad. Münch. 1913, 142). Zur Akrostichafrage nenne ich noch die Literatur (Übersichten in den Literaturgeschichten und bei Rasi Sugli acrostici dell’ Ilias latina, [1060] Riv. di filol. XXVI 1898, 399ff.): Seyffert bei Munk Gesch. d. röm. Lit. II² (1877) 242. Caesar bei Altenburg S. 1. Hertz Ztschr. f. d. Gymn.-Wesen XXXI (1877) 572. XXXIX (1885) 424. Bücheler a. a. O. Vollmer Rh. Mus. LIII (1898) 165. Rasi a. a. O. und dazu Vollmer Berl. Philol. Woch. XIX (1899) 69ff. Hilberg Wiener Stud. XXI (1899) 264. XXII (1900) 217. Tolkiehn Homer und die röm. Poesie, Leipzig 1900, 98ff. Nathansky Wien. Stud. XXIX (1907) 279ff. Vollmer S.-Ber. d. Münch. Akad. I Kl. 1909, Abh. 9, 12ff.; 1913 Abh. 3, 27. 140. Rasi Boll. di filol. class. XX (1914) 222ff. – es ist nachträglich halb belustigend, halb betrüblich (wenigstens für den Beteiligten) zu sehen, welchen Zickzackweg die fortschreitende Erkenntnis genommen hat. Das Werk also war nicht als Schulbuch gedacht (schon die Abweichungen vom griechischen Texte sprechen gegen solche Annahme; ausführliche Vergleichungen bei Plessis Einleitung S. XXXff. Tolkiehn a. a. O. 102ff. Nathansky a. a. O. 269ff.), aber es ist noch vor Ausgang des Altertums als solches verwendet worden, das macht wahrscheinlich einmal die Zitierung durch den Statius-Scholiasten (Homerus in funere Hectoris v. 1048–1050), dann aber die nicht auf den Autor zurückgehende, doch schon im Archetyp all unserer Hss. durchgeführte (teilweise fehlerhafte, s. S.-Ber. 1913, 18ff.) Einteilung in 24 Bücher. Seit der Mitte des 9. Jhdts. finden wir das Werk nun auch auf festem Platze in dem Bildungsstoffe der aufblühenden abendländischen Gelehrsamkeit: eine Reihe von Zitaten, Bibliothekskatalogen, vor allem die nicht abreißende Fülle von Hss. (über 100 sind verzeichnet S.-Ber. 1913, 10ff.) macht das ganz deutlich, obwohl ältere Scholien uns nicht erhalten sind. Auf uns ist das Gedicht gleichwohl in sehr verderbtem Zustande gekommen, da die Hss., so viel ihrer sind, doch nur auf ein altes Exemplar zurückgehen, das niemals die Hand eines antiken Philologen erfahren hat. Schon die ältesten erhaltenen (keine älter als das 10. Jhdt.) zeigen, daß die weitere Vervielfältigung durch zwei Abschriften (1. PW; 2. die übrigen) erfolgt ist, von denen keine absolut besser ist als die andere. Diese Überlieferung hat zuerst gründlicher erforscht Baehrens (PLM III¹); jetzt s. Remme De Homeri latini codicum fatis atque statu disp. crit., diss. München 1906. Vollmer Zum Homerus latinus, krit. App. mit Commentar und Überlieferungsgeschichte, S.-Ber. Akad. Münch. 1913 Abh. 3. Zur Textberichtigung haben die wertvollsten Beiträge gegeben die Niederländer Bondam, van Dorp, Schrader, Higt; heranzuziehen sind auch heute noch die erklärenden Ausgaben von Wernsdorf (Poetae lat. min. IV Helmstätt 1784; bei Lemaire III 455ff.) und van Kooten-Weytingh, Leyden 1809; die Textausgaben L. Müllers (Berlin 1857) und Baehrens’ sind jetzt ersetzt durch Poetae lat. min.² ed. Vollmer Vol. II 3, Leipzig 1913.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vgl. auch Baebius 28a.