Halimus. Ἁλιμοῦς, Demot. Ἁλιμούσιος), einer der kleineren Demen im städtischen Bezirk der Leontis. Nach Strab. IX 398 war H. dem Phaleron benachbart, und daß es am Meere lag, geht aus dem Namen hervor. Im Bereich dieses Demos nennt Pausanias ein Heiligtum der Demeter Thesmophoros (I 31, 1), das identisch ist mit dem Demetertempel beim Vorgebirge Κωλιάς, s. Hesych. Κοιλιάς · ἔστι δὲ καὶ Δήμητρος ἱερὸν αὐτόθι πολύστυλον. Von großer Wichtigkeit für die topographische Ansetzung von H. ist ferner Demosthenes' Angabe, daß es 35 Stadien von Athen entfernt war (LVII gegen Eubul. § 10). Demnach ist der Demos, wie Milchhöfer in den Karten von Attika (Text II 1–4) des näheren ausgeführt hat, in der Gegend des Kaps τρεῖς πύργοι südlich von Georgios zu suchen, das die phalerische Bucht im Osten abschließt; dieses Kap ist die Κωλιάς der Alten. Das Vorhandensein der Salzteiche bei Georgios ist eine Bestätigung für die Richtigkeit der topographischen Festlegung des Demos H. (vgl. Milchhöfer Karten von Attika, Text II 1–4 und Abh. Akad. Berl. 1892 Anhang S. 23. Löper Athen. Mitt. XVII 378f.). Die früheren Topographen Hanriot Recherches sur la topographie des dèmes de l'Attique 70f. Ulrichs Reisen II 160 und Bursian Geographie von Griechenland I 361 setzten fälschlich den Demos Phaleron bei Τρεῖς πύργοι an und waren infolgedessen gezwungen, H. weiter nach Süden zu suchen, was sich mit Demosthenes’ Entfernungsangabe nicht verträgt (s. Phaler). Es bleibt noch die Frage zu erörtern, ob H. zum Stadtbezirk oder zur Paralia gerechnet werden muß. Nun steht fest, daß zur Küstentrittys der Leontis die Demen Sunion, Potamae, Deiradiotai und Phrearrioi gehören, die sämtlich im Süden der Halbinsel liegen. Deshalb ist es wenig wahrscheinlich, daß H. zum Küstenbezirk zu rechnen ist, denn es würde eine vollkommene Enklave bilden. Dagegen sprechen die von Löper Athen. Mitt. XVII 389ff. zusammengestellten Demen- und Prytanenverzeichnisse sehr entschieden für die Zuweisung von H. zum Stadtbezirke. Löper hat nämlich erkannt, daß die Demen nach ihrer lokalen Zusammengehörigkeit aufgeführt werden, wenn es auch vielleicht zu viel behauptet ist, daß in dem Prytanenverzeichnis IG II 864 jede der drei Kolumnen je eine eine Trittys repräsentiert. Da nun IG II 864 und 991 H. neben anderen Demen mit dem städtischen Σκαμβονίδαι vereinigt ist, so hat Löper den zutreffenden Schluß gezogen, daß es gleichfalls zum Stadtbezirk zu rechnen ist (vgl. a. a. O. 378–392. Milchhöfer, der Abh. Akad. Berl. 1892, 19 H. als Enklave des Küstenbezirkes
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bezeichnete, hat Athen. Mitt. XVIII 294ff. seine Ansicht zu Gunsten von Löpers Vorschlag geändert. v. Wilamowitz Aristot. und Athen II 156. Kirchner Prosop. Att. II 507).