Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Bischof von Sirmium um 359 n. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 12621263
GND: 102394083
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Germinius, Bischof von Sirmium um 359. Eine Zeitlang gehörte er neben Ursacius und Valens zu den Führern der antinicänischen Partei im Abendland; er scheint die Gunst des Kaisers Constantius in hohem Grade besessen zu haben. Papst Liberius hat seinen demütigen Brief aus dem Exil nicht umsonst auch an G. gerichtet. Nach Athanasius hist. Arian. 74 und epist. encycl. 7 hatte ihn der Kaiser von Kyzikos nach dem entfernten Sirmium transferiert; nicht unmöglich, aber lange Zeit kann G. nicht Bischof in Kyzikos gewesen sein, und er wird, obwohl des Griechischen kundig, gern in seine Heimat Sirmium, wo er den abgesetzten Bischof Photeinos ersetzen sollte, zurückgekehrt sein. Wohl 356; denn auf der sirmischen Synode 357, welche die von Hosius unterschriebene, für alle damaligen Theologen Raum lassende Formel schuf (Hilar. de syn. 11), war er Vorsitzender; andererseits ist er den meisten Abendländern zu Ariminum 359 noch eine neue Größe gewesen. Im J. 359 präsidiert er, wiederum in Sirmium, der Versammlung von homöusianischen und homöischen Bischöfen, die am 21. Mai die Entscheidung für ,ὅμοιος κατὰ πάντα nach der Schrift‘ traf; auf der Synode zu Ariminum ist er bemüht, der nicänischen Majorität ein noch zweideutigeres Bekenntnis aufzudrängen. Zunächst trifft ihn dafür die Strafe der Absetzung; noch vor Jahresschluß revozieren aber die zehn Gesandten jener Majorität zu Nice das synodale Verdikt. Die Fragmente des sog. Opus historicum von Hilarius, in denen das auf G. bezügliche Material noch vollständiger als in den Kirchenhistorien des Socrates, Sozomenos, Theodoret und bei Athanas (besonders in de synodis) steckt, bieten auch noch ein Glaubensbekenntnis des G. adversus Arianos, das sich nicht gerade durch klare Stellungnahme [1263] auszeichnet (frg. XIII), sodann die Anfrage einer kleinen Konferenz in Singidunum vom 18. Dezember 366 an G., ob er den Glauben gewechselt habe (frg. XIV), und endlich ein Schreiben des G. an eine Reihe von bischöflichen Kollegen über seinen Glauben, das halb wie eine absichtliche Bestätigung jenes Mißtrauensvotums der ehemaligen Genossen klingt, halb wie die Veranlassung zu ihrem Vorwurf. Den weiteren Verlauf der Sache kennen wir nicht, wahrscheinlich ist G. bald nach 366 gestorben. Wir würden in den letzten Zeugnissen blos eine Hinwendung des G. zu der gemäßigten Richtung und ein Nachlassen des Einflusses von Ursacius und Valens erblicken, oder den Reflex der veränderten Haltung des Hofes auf einen Theologen, der nie eine eigene Ansicht besessen. Allein C. P. Caspari hat 1883 (Kirchenhist. Anecdota I p. V–VIII und 131–147) das Protokoll eines Religionsgesprächs aus zwei (Stuttgarter und Karlsruher) Hss. herausgegeben: Altercatio Heracliani laici cum Germinio ep. Sirmiensi, das, obwohl kein unparteiisches Protokoll, doch den Stempel der Urwüchsigkeit trägt. Darnach hätte am 13. Januar 366 noch G. – der sich hier als seit Jahrzehnten in Sirmium angesessen erweist – nicht bloß die Geschöpflichkeit des Geistes behauptet, sondern aufs ausdrücklichste das ὅμοιος κατὰ πάντα für den Sohn bestritten. Das Homousion ist ihm ein Fündlein nichtiger Leute, mit Verachtung redet er von den exiliatici Eusebius (von Vercellae) und Hilarius – 136, 4 allerdings rühmt er sich auch wieder der Zustimmung des Eusebius zu seiner fides! –, den Homousianer Heraclianus soll die Gemeinde wie einen Toten ausspeien, nur verbittet sich der Bischof die Anwendung von Zwang oder Auslieferung des Ketzers an die Polizei: und in demselben Jahre oder zu Anfang des nächsten kann G. schreiben (Hilar. frg. XV): semel didicimus et cotidie docemus, Christum ... per omnia Patri similem excepta nativitate? Dieser Umfall kommt denn doch selbst für einen der Fides-Fabrikanten, die, nach dem Urteil der Majorität von Rimini, totiens mutando quod crediderant, omnes ecclesias turbaverunt, zu schnell und zu unmotiviert; mir wird – aber auch bloß unter dem Eindruck der Altercatio – die Notiz am Schluß jenes Reskripts (frg. XV), G. habe wegen Handschmerzen die Unterschrift nicht selber vollziehen können, verdächtig; ob nicht dem Schwererkrankten, der nicht mehr zu protestieren vermochte, diese Absage von den alten Freunden untergeschoben worden ist? Wenn nicht, so bleibt G. nur als eine Figur in der Geschichte der kirchlichen Politik übrig; die Dogmengeschichte braucht sich um ihn nicht zu kümmern.