13) P. Gabinius. Aus Cic. div. in Caec. 64, wo der Vorname allein überliefert ist, und Arch. 9 ergibt sich, daß er 665 = 89 Praetor war und später wegen Erpressungen, die er in Achaia, wohl als Statthalter, begangen hatte, von L. Piso angeklagt und verurteilt wurde. Nach Varro und Fenestella (frg. 18 Peter) bei Lactant. div. inst. I 6, 14 wurde im J. 678 = 76 ein P. Gabinius mit zwei anderen Gesandten nach Erythrai geschickt, um sibyllinische Sprüche zur Wiederherstellung der zugrunde gegangenen Weissagungsbücher auf dem Capitol zu beschaffen (vgl. darüber Wissowa Religion und Kultus der Römer 463). Ist dieser P. Gabinius, wie wahrscheinlich, mit dem Praetor von 665 = 89 identisch, so muß seine Anklage und Verurteilung nach 678 = 76 und kurz vor dem Verresprozeß (nuper Cic. dir. in Caec. 64) angesetzt werden. Vgl. Nr. 7.