80) P. Furius Philus Sp. f. M. n. (Fasti Cap. Acta triumph.) war Consul 531 = 223 mit C. Flaminius (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Cassiod.), wurde mit diesem zusammen gegen die Kelten geschickt, hatte ebenso an dem Ungehorsam seines Amtsgenossen gegen den Senat, wie an seinem großen Siege Anteil (Plut. Marc. 4, 2–5, vgl. 6, 1 o. Bd. VI S. 2497) und triumphierte gleich ihm über die Gallier und die Ligurer (Acta triumph.). Als nach dem Ende des Flaminius für das J. 538 = 216 nur erprobte Männer zu den höheren Ämtern gewählt wurden, übernahm F., obgleich Consular (Liv. XXII 53, 4), die städtische Praetur (ebd. 35, 5–7); er berief den Senat nach der Schlacht bei Cannae (ebd. 55, 1), übernahm darauf das Kommando über die Flotte (ebd. 57, 8. Appian. Hann. 27), versuchte in Afrika zu landen, mußte aber, selbst schwerverwundet, nach Sizilien zurückkehren (Liv. XXIII 21, 2; Hauptbericht ausgefallen). Er wurde 540 = 214 Censor mit M. Atilius Regulus (Liv. XXIV 11, 6); sie bestraften mit besonderer Strenge den M. Metellus und die anderen, die nach der Niederlage bei Cannae übers Meer hatten fliehen wollen (Liv. XXIV 18, 1ff., daraus Val. Max. II 9, 8. V 6, 8), und wurden im Anfang des folgenden Jahres, als sich der zum Volkstribunat gelangte Metellus an ihnen rächen wollte, von dessen Kollegen geschützt (Liv. XXIV 43, 2f.). Bald darauf, aber noch vor Abhaltung des Lustrums starb F., der neben seinen weltlichen Ämtern auch die Würde eines Augurs gehabt hatte (Liv. XXIV 43, 4. XXV 2, 1).