Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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T. Fulvius Iunius Macrianus, Gegenkaiser des Valerianus und Gallienus um 260 n. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 253257
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73) T. Fulvius Iunius Macrianus, Gegenkaiser des Valerianus und Gallienus. Seinen vollen Namen lernen wir nur aus den Papyri und Münzen kennen. Die Schriftsteller nennen ihn einfach Macrianus, Polem. Silv. bei Mommsen Chron. min. I 521 Macrinus; die Verwechslung dieser beiden Namensformen geradeso wie mit der Form Marcianus (IGR III 27), an sich leicht möglich, kommt häufig vor, insbesondere auch bei dem Vater des F., s. Nr. 82. Die lateinischen Münzen (Eckhel VII 466f. Cohen VI² 3–6) bieten Imp(erator) C(aesar) Ful(vius) Macrianus, p(ius) f(elix) Aug(ustus), die Papyri und die griechischen Münzen (aus Alexandria, Mionnet VI 466, 3402–3404. Poole Cat. Brit. Mus. 298. 2300f. Dattari Numi Augg. Alexandrini, 359, 5378-5380 tav. VI; aus Nicaea, Leake Numism. Hell., Asiat. Gr. 90. Eckhel VII 467. Mionnet II 464, 296; Suppl. V 165, 962 [schlecht gelesen]. Wroth Cat. Brit. Mus. Pontus etc. 177, 157–159) haben den Namen vollständiger: Α(ὐτοκράτωρ) Κ(αῖσαρ) Τ. Φούλ(ουιος) Ἰούνι(ος) Μακριανὸς εὐσ(εβὴς) εὐτ(υχὴς) σεβ(αστός). Daß diese Münzen auf ihn, nicht auf den Vater zu beziehen sind, ergibt sich bei den griechischen schon aus dem Namen, bei allen aber aus dem jugendlichen Porträt (auch Cohen VI² 3, 2 ist nicht deutlich zu erkennen, daß das Gesicht bärtig ist; die Züge sind jugendlich). Die einzige Inschrift, in welcher der Name des Macrianus erhalten ist, IGR III 27, ist gerade in diesem Namen korrupt überliefert; der Herausgeber liest T. Φ(ούλβιον) [Ἰ]ού(νιον) Μαρκιανόν; Macrian hat hier die namentlich im 3. Jhdt. nicht seltene Bezeichnung [γ]ῆς καὶ θαλάσσης καὶ παντὸς ἀνθρώπων γένους δεσπότης. Er war der Sohn [254] des M. Fulvius Macrianus (Nr. 82), eines Feldherrn im Dienste Valerians (Zonar. XII 24 p. 145 D. Hist. aug. tyr. trig. 12, 10); seine Mutter, deren Namen wir nicht kennen (vielleicht eine Iunia), war vornehmer Herkunft (tyr. trig. 13, 3). Von seiner früheren Laufbahn erfahren wir nur, daß er unter Valerian Militärtribun war (tyr. trig. 12, 10). Nach der Gefangennahme Valerians (im J. 260 n. Chr.) wurde er mit seinem Bruder (T. Fulvius Iunius) Quietus zum Kaiser erhoben, da sein Vater auf den ihm angebotenen Purpur zugunsten seiner Söhne verzichtete (Zonar. a. a. O., vgl. Euseb. hist. eccl. VII 10, 8. Hist. aug. Gall. 1, 2–5; tyr. trig. 12, 10-12. 13, 1. 3. 14, 1). Doch scheint diese Verzichtleistung nicht sogleich erfolgt zu sein, da wir zwei mit Unrecht verdächtigte Münzen des älteren Macrianus (s. Nr. 82) besitzen, die ihn als Augustus nennen (auch Gall. 1, 3; tyr. trig. 12, 2. 14, 1 wird gesagt, daß der Vater zugleich mit den Söhnen zum Kaiser erhoben worden sei), während eine Münze den jungen Macrian nobil(issimus) Caes(ar) nennt, Eckhel VII 466. Cohen VI² 4, 4, s. v. Sallet Ztschr. f. Numism. XI (1884) 252. Auch behauptet Revillout, daß auf einer bilinguen Mumienetiquette, Rev. égyptol. VII 28, 8, die nach dem ersten Jahre Μακριανοῦ καὶ Κυήτου τῶν σεβαστῶν datiert ist, die Worte von καὶ angefangen kleiner geschrieben und später hinzugefügt sind, woraus er schließt, daß ursprünglich vielleicht nur nach dem älteren Macrianus datiert war. Die Zeit seiner Erhebung läßt sich ziemlich genau bestimmen; da die Gegenkaiser im Orient erhoben worden waren, wurden sie auch dort anerkannt, und so finden wir mehrere Papyrusstücke, die nach ihrer Regierung datiert sind. Die wichtigsten Zeugnisse hierfür sind Pap. Lips. I 57 und Pap. Strassb. I 6; in der ersten Urkunde finden wir eine Datierung nach dem ersten Regierungsjahre des Macrianus und Quietus; das vorhergehende Jahr wird bezeichnet als διεληλ(υθὸς) ζ ἔτος τῆς πρὸ ταύ[τ]ης βασιλείας, womit die Regierung Valerians und Galliens umschrieben ist; also ist das achte Jahr dieser Kaiser (260/261) zugleich das erste Jahr Macrians. Ebenso ergibt sich aus der Anordnung der Steuerrechnungen im Straßburger Papyrus, daß die, welche nach dem ersten Jahr des Macrianus und Quietus datiert ist, aus dem J. 260/261 stammt (Preisigke z. St. S. 30), und zwar, da das Tagesdatum erhalten ist (Z. 28), vom 1. Oktober 260. Das ist das früheste völlig gesicherte Datum dieser kurzen Gegenherrschaft. Wahrscheinlich (Zweifel äußert P. M. Meyer Berl. phil. Wochenschr. 1907, 557) ist aber auch ein aus der Korrespondenz des Heroninos stammender bisher unpublizierter Brief in der Leipziger Sammlung mit dem Datum 29. Thoth des ersten Jahres auf Macrian zu beziehen, Vitelli Pap. Fior. S. IX; dann wäre der 26. September als das früheste Datum aus dieser Regierung gegeben. Keinesfalls kann man den Anfangspunkt noch viel weiter zurückverlegen; denn mit dem 1. Thoth = 29. August 260 beginnt ja das erste Regierungsjahr. Daß die Herrscher wirklich gerade an diesem Tage eingesetzt worden wären, wie Pap. Fior. I S. 30, 1 glauben machen müßte, der nach dem 1. Thoth des ersten Jahres datiert ist, wird nicht leicht anzunehmen sein; wir haben es hier vielmehr offenbar [255] mit einer Rückdatierung zu tun; vgl. Vitelli a. a. O. S. IX und Wessely Anzeiger der kaiserl. Akad. 1906, 38. Im Laufe des Monats September 260 ist also sicher die Erhebung des Macrianus und Quietus, sowie ihre Anerkennung in Ägypten erfolgt. Daß sie mindestens ein Jahr lang ihre Herrschaft behauptet haben, ersehen wir aus dem angeführten Straßburger Papyrus, wo (Z. 37f.) der 3. Hathyr des zweiten Jahres, d. i. 30. Oktober 261, angegeben ist. Das ist das letzte sichere Datum aus ihrer Regierungszeit. Ihr Sturz ist aber noch vor dem 30. März 262 erfolgt; denn in demselben Straßburger Papyrus (7, 1) wird an dem letztgenannten Tage schon nach Gallienus datiert. Wenn aber, was kaum zu bezweifeln ist, auch das Fragment aus der schon erwähnten Korrespondenz des Heroninos, das Comparetti in der Festschrift für Gomperz S. 86 mitteilt und das im Datum den Choiak(?) des neunten Jahres enthält, die Regierungsjahre des Gallienus zählt, dann bliebe für das Ende der Gegenkaiser ein noch engerer Spielraum, zwischen 30. Oktober und 26. Dezember 261. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß dies für den Tod des Quietus gilt, während die Macriani vielleicht einige Monate früher gefallen sind. Man sieht nun auch, daß es doch alexandrinische Münzen Macrians aus dem zweiten Jahre geben könnte, während v. Sallet Die Daten der alexandrinischen Kaisermünzen (S. 76) 76 solche Münzen für unecht hielt; in der Tat können wir jetzt zwei Münzen des älteren Macrian (s. d.) aus dem zweiten Jahr als echt ansehen, während sich bisher keine des jüngeren Macrian und des Quietus aus diesem Jahre gefunden hat. Ein Widerspruch zu der eben aufgestellten Berechnung ergibt sich nur in einem Ostrakon aus Theben vom 24. März 261, wo noch das achte Jahr der Kaiser Valerian und Gallienus zur Datierung verwendet wird (Wilcken Ostraka II 1474), und auch einige wenige nach dem achten Jahr datierte alexandrinische Münzen des Gallienus (Eckhel VII 467; in der Sammlung Dattari nr. 5229. 5250. 5269. 5290; sie können im September 260 geprägt sein) und selbst des Valerianus (vgl. Prosop. imp. Rom. II 287 nr. 178; Dattari nr. 5156. 5159. 5190; Münzen der Salonina 5324, des jungen Valerian 5356. 5359. 5377 bis), der damals doch schon gefangen war, zeigen, daß man aus Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit bisweilen noch in der alten Weise fortdatierte. Die Datierung des Ostrakons kann daher nichts beweisen gegen die vielen Urkunden (sämtlich aus dem ersten Jahr ihrer Regierung), die jener Berechnung vollkommen entsprechen: Pap. Grenf. I 50 vom 24. Okt. 260. Pap. Reinach 55 vom 25. Okt. 260, vgl. Wessely a. a. O.; Pap. Lond. III 954 vom 28. Nov. 260; ebd. 955 wahrscheinlich auch aus dem ersten Jahre, also 15. Febr. 261; ein neu publizierter Papyrus bei Wessely a. a. O. vom 18. Dez. 260. Mitt. Rain II/III 33f.; vgl. 28 (= Wessely Führer durch d. Ausstellung nr. 284) vom 1. März 261; P. Lips. I 57 vom 6. März 261; P. Strassb. I 6, 36f. vom 23. März 261; Rev. égyptol. VII 29, 8 nicht genauer datiert. Im vollen Einklang mit den eben angeführten Daten steht auch die Angabe des Dionysius von Alexandreia bei Eusebius hist. eccl. VII 23, 2. 4 (und Rufinus p. 684f. Mommsen-Schwartz), wonach Macrians Besiegung im neunten Jahr des [256] Gallienus erfolgte. Auch das in der Hist. aug. Gall. 1, 2 überlieferte Datum Gallieno et Volusiano conss. (= 261) ist nicht gerade unrichtig, sondern nur ungenau: es paßt nicht zu der Erhebung, wohl aber zur Regierung und dem Sturz Macrians. Der betreffende Autor hat vielleicht dieses Datum bei einem stark verkürzenden Chronographen gefunden, wo Erhebung und Fall der Gegenkaiser unter diesem Jahre erwähnt waren.

So wie der ältere Macrianus den Soldaten für seine und seiner Söhne Erhebung doppelten Sold versprach (Hist. aug. tyr. trig. 12, 11; vgl. die allgemeine Bemerkung Dessaus Klio VIII 463), so mußten die jungen Kaiser auch während ihrer Regierung durch Freigebigkeit ihren wankenden Thron zu halten trachten, und wir finden als einen interessanten Beleg dafür die Angabe eines σιτηρέσιον, das der μεγαλοδωρία der Kaiser Macrian und Quietus verdankt wird (Pap. Lond. III 127f., 955; es würde naheliegen, aber kaum zutreffen, wenn man diese Getreidespende für dieselbe ansehen wollte, wie das bei Euseb. hist. eccl. VII 21, 9 erwähnte δημόσιον σιτηρέσιον, das wahrscheinlich früher, beim Eintritt von Jahren einer zu niedrigen und einer zu hohen Nilüberschwemmung [vgl. a. a. O. 5. 6], wie wegen der jahrelang andauernden Pest [21, 9. 22] angeordnet wurde). Auf Steuernachlaß weisen ihre Münzen mit der Reversumschrift indulgentiae Aug. (Cohen VI² 4f., 6. 7) hin.

Während Quietus bei dem Heere im Orient zurückblieb, setzten Macrian und sein Vater mit etwa 45 000 Mann wohl über Byzanz (Münzen des Macrianus von dort) nach Europa über. Mit ihrer Bekämpfung wurde Gallienus’ Feldherr Aureolus betraut, dessen Unterfeldherr Domitianus die Gegenkaiser besiegte. Sie wurden von ihren eigenen Truppen verraten und getötet; diese, angeblich nur mehr 30 000 Mann, ergaben sich dem Sieger. Die Örtlichkeit der Schlacht ist nicht genau festzustellen; es war in Illyrien, an der Grenze von Thrakien (Zonaras a. a. O. p. 146 sagt in Pannonien, kaum richtig; sonst erzählt er ausführlicher, aber etwas abenteuerlich den Hergang der Schlacht; außerdem Hist. aug. Gall. 2, 6. 7. 3, 1. 6; tyr. trig. 11, 2. 12, 12–14. 13, 3. 14, 1. 15, 4; über die Widersprüche bei den Autoren vgl. Bormannheft der Wien. Stud. 1902, 107–109).

Das Herrschaftsgebiet der Kaiser Macrianus und Quietus erstreckte sich nur über den Orient, wo ja die Erhebung erfolgte (vgl. Pol. Silv. a. a. O.). Darauf weisen auch die Münzen hin, die aus Byzanz (Poole Cat. Brit. Mus. Thrace 109, 5f.), Nicaea und Alexandria (s. o.) stammen. Daß sie in Ägypten anerkannt waren, wird auch hinlänglich belegt durch die vielen Papyrusurkunden, die nach ihnen datiert sind, und die Weihung aus Koptos (IGR I 1181), in der nur der Name des Quietus erhalten ist, die aber wohl für beide Kaiser bestimmt war. Auch die Erwähnung bei Dionys. Alex. (Euseb. hist. eccl. VII 10. 23, 5) zeigt deutlich, daß sie in Ägypten herrschten. Aus Bithynien ist auch die schon erwähnte Inschrift IGR III 27, aus Nacolea in Phrygien die Inschrift des Quietus, Σύλλογος IX (1875) S. XXI nr. 4. Macrianus der Vater war in Samosata erhoben worden und kam bis an die thrakisch- illyrische [257] Grenze, Quietus hat sich in Emesa gegen Odaenath verteidigt und ist hier getötet worden. Zonaras a. a. O. p. 145 sagt ganz unbestimmt, daß sie in Asien anerkannt wurden. Den kriegerischen Charakter seiner auf Waffengewalt aufgebauten Regierung beweisen Münzlegenden wie fides militum (Cohen 4, 4), fort(una) redux (4, 5), Marti propugnatori (5, 9), Soli invicto (5, 12), Victoria Augg. (5f., 14f.). Die wenig ausdrucksvollen Münzporträts lassen keine deutliche Vorstellung von seinem Äußeren zu, doch ist ein derbkräftiger Gesichtszug kaum zu verkennen.

[Stein. ]