Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Römischer Usurpator
Band II,2 (1896) S. 25452546
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Aureolus, römischer Usurpator. Quellen: Wenig inhaltreich ist die Vita (Hist. Aug. triginta tyranni 11), kürzer und gehaltvoller der Bericht des Zosimus (I 40-41) und der des Zonaras (XII 24–26). In den Darstellungen der Geschichte des Gallienus (Hist. Aug. Gallieni duo, im Texte nur mit Zahlen ohne weiteren Zusatz citiert) und des Claudius (Hist. Aug. Claudius) wird A. gelegentlich erwähnt; die einschlägigen Stellen sind in den unten angegebenen Litteraturwerken citiert und gebotenen Falles hier angeführt. Sicher beglaubigte Münzen von ihm existieren nicht (Cohen VI 90); sein Name ohne jeden Zusatz erscheint in der Inschrift CIL III Suppl. 11999.

Litteratur: Bernhardt Geschichte Roms von Valerian bis zu Diocletians Tode I 81-90. 116-117. 127. Schiller Geschichte der römischen Kaiserzeit I 832-835. 840, 845.

Die Quellen über A. stimmen wenig mit einander überein; eine Lösung der Schwierigkeiten hat Bernhardt (a. a. O. 295-297) versucht und danach seine Darstellung gegeben, der sich die folgenden Zeilen im wesentlichen anschliessen. A. stammte aus Dacien — einen Kelten nennt ihn aber Syncellus (I 717 Bonn.) —‚ war von niederer Herkunft, wurde φροντιστής der kaiserlichen Reiterei und nahm als solcher an dem Siege des Gallienus über Ingenuus bei Sirmium teil (Zon. XII 24).

Zweimal ist A. dann im Interesse des Gallienus bei der Niederwerfung von Usurpatoren selbständig thätig gewesen, einmal beim Kampfe gegen Macrianus und seinen Anhang in Illyrien (2, 5. Hist. Aug. trig. tyr. 12, 12—14)‚ sodann gegen Postumus in Gallien (7, 1). Gegen Macrianus scheint A. mit Energie vorgegangen zu sein, wie es ja auch in seinem Interesse lag, einen tüchtigen General in unmittelbarer Nähe seines Commandos (Aur. Vict. Caes. 33, 17), der ihm einmal unbequem werden konnte, zu beseitigen. Den Postumus dagegen soll er geschont haben, [2546] ja war vielleicht im Einverständnis mit ihm (Zon. XII 24).

Zwischen beide Kämpfe fällt sein erster Usurpationsversuch. Gallienus muss sich irgendwie mit ihm verständigt haben, denn er gewann den A. zur Bekämpfung des Postumus. Klar ist die Stellung des A. zu Gallienus von dieser Zeit an nicht. Bernhardt (82 und 295) giebt die innere Unwahrscheinlichkeit, dass der rechtmässige Throninhaber sich mit einem einmal abgefallenen und selbst zum Imperator ausgerufenen Feldherrn versöhnt habe, Anlass zu der Auskunft, die Schriftsteller verwechselten bei A. ‚die Gesinnung mit der ihr entsprechenden That‘. Jedoch 2, 6. 3, l und Hist. Aug. Claud. 5, 1 reden zu deutlich von einem namhaften Erfolge, der eher in einer — wohl kaum officiellen — Anerkennung des A. von seiten des Gallienus zu suchen wäre. Soll bei Zonaras (XII 25) des A. Stellung als Befehlshaber der gesamten Reiterei verschieden sein von dem Amte eines φροντιστὴς τῶν βασιλικῶν ἵππων, wie er XII 24 heisst, so hat er wohl jetzt diese Machterweiterung erfahren. Aurelius Victor (de Caes. 33, 17) sagt von ihm, er sei zu dem Entscheidungskampfe mit Gallienus nach Italien aufgebrochen, cum per Raetias legionibus praeesset.

A. missbraucht das Vertrauen oder die Not des Gallienus. Unter dem Vorwande oder auf ausdrücklichen Befehl des Gallienus (Zos. a. a. O.), den Postumus von Italiens Grenzen fernzuhalten, führt er seine Truppen nach Mailand, besetzt die Stadt und macht sich selbst zum Kaiser (Zos. und Zon. a. O.). Gallienus zieht ihm aus Thrakien entgegen (Zos. a. O.), schlägt ihn und schliesst ihn in Mailand ein (Zon. a. O.). Während der Belagerung findet Gallienus durch eine Verschwörung seiner eigenen Generale, bei der nach Aur. Vict. (Caes. 33, 20), Syncellus (I 717 Bonn.) der belagerte A. seine Hand im Spiele hat, den Tod; sein Nachfolger Claudius vollendet den Krieg und zwingt den A. zur Ergebung; dessen Anträge auf eine Verständigung mit ihm weist Claudius ab (Hist. Aug. Claud. 5, 2). Von einem nochmaligen Empörungsversuche‚ der diesem unmittelbar gefolgt sein müsste, der also eine Verzeihung von seiten des Claudius zur Voraussetzung hätte, spricht Zonaras (XII 26), von einer Schlacht zwischen Claudius und A. am pons Aureoli nach des Gallienus Tode berichtet Hist. Aug. trig. tyr. 11, 4. Beide Nachrichten müssten, wenn man sie glauben will — denn nach Aur. Vict. Caes. 33, 18; epit. 33, 3 fand die Schlacht zwischen Gallienus und A. daselbst statt — wohl mit einander in Verbindung gesetzt werden. Der Name des Schlachtorts ist aus naheliegenden Gründen ohne Gewähr. Jedenfalls findet A. nun seinen Tod, sei es von seinen erzürnten Soldaten (Zos. I 41, 1. Zon. XII 26. Hist. Aug. Claud. 5, 3), sei es durch Aurelian (Hist. Aug. Aurel. 16, 2).

Bei pons Aureoli soll ihn Claudius haben begraben lassen. Die metrische Grabinschrift, die (Hist. Aug. trig. tyr. 11, 5) sich als Übersetzung eines griechischen Originals ausgiebt, hat einen modernen Rückübersetzer gefunden; beide Texte sind für echt gehalten und in das CIG aufgenommen worden. Den Irrtum hat Mommsen (CIL V 645*) aufgeklärt, jetzt steht der griechische Text unter den falsae in Kaibels IGI 355*.

[Henze. ]