54) Cn. Fulvius Flaccus, jüngerer Bruder des Q. Nr. 59 (Liv. XXVI 3, 10f.), wurde unter dessen drittem Consulat 542 = 212 Praetor und erhielt das Kommando über die in Apulien stehenden Truppen (Liv. XXV 2, 5. 3, 2. 4). Einige kleine Erfolge machten ihn und sein Heer so sorglos und unvorsichtig, daß Hannibal einen Hauptschlag gegen ihn führen konnte; bei Herdonea kam es
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zur Schlacht, in der das ganze römische Heer zusammengehauen wurde und F. sich durch schimpfliche Flucht in Sicherheit brachte (Liv. XXV 20, 5–21, 10. XXVI 1, 9. XXVII 1, 9. Oros. IV 16, 17. Sil. Ital. XII 467ff. vgl. XVII 303f.). Er wurde deshalb nach Niederlegung seines Amtes 543 = 211 von dem Tribunen C. Sempronius Blaesus angeklagt und suchte vergebens die Schuld auf sein Heer abzuwälzen (Liv. XXVI 2, 7–3, 4 stark ausgeschmückt); im dritten Termin wurde er durch Zeugenaussagen überführt (ebd. 3, 5; trotz der Treue eines seiner Sklaven, wenn Val. Max. VIII 4, 3 [o. Nr. 50] auf diesen Fulvius Flaccus bezogen werden darf), und die Erbitterung war so groß, daß die Klage jetzt aus einer Multklage in eine kapitale umgewandelt wurde. Nachdem sowohl die Hoffnung des F. auf einen Einspruch der übrigen Tribunen wie die auf ein erfolgreiches Eingreifen seines Bruders Q. zu nichte geworden war, ging er ins Exil nach Tarquinii, und ein Plebiscit bestätigte diese Strafe (ebd. 3, 6–11). Verwirrt ist die Darstellung des Val. Max. II 8, 3, F. habe einen ihm vom Senat dekretierten Triumph abgelehnt und sei vielmehr angeklagt und verbannt worden. Söhne dieses F. sind vielleicht Nr. 12 und Nr. 60.