Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Behörde, bei der Beamte Rechenschaft ablegen nach ihrer Amtszeit
Band VI,1 (1907) S. 1517
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Eὔθυνος, eine der gebräuchlichen Benennungen für die in den meisten griechischen Staaten vorhandene Behörde, bei der die Beamten nach Ablauf ihrer Amtszeit Rechenschaft abzulegen hatten (vgl. Εὔθυνα). Doch liegt in dem Namen zugleich auch der Begriff des εὐθύνειν, des Strafens, so daß er wohl auch eine mit dem Strafvollzug beauftragte Behörde bezeichnen kann. So erklärt auch Schol. Plat. leg. XII 945 B (vgl. Poll. VIII 100) das Wort (ἐκπράσσει δὲ ὁ εὔθυνος, ὅσα ... ὦφλόν τινες εἰς τὸ δημόσιον) und in der Tat finden wir in Teos (Dittenberger Syll.2 523, 58) Euthynen als Vollzieher der Richtersprüche. Als Rechenschaftsbehörde finden wir sie vor allem in Athen; das meiste, was hier zu sagen ist, ist schon unter Εὔθυνα zusammengestellt, hinzuzufügen ist noch folgendes: Die 10 εὔθυνοι samt ihren je 2 πάρεδροι sind möglicherweise vom Rat aus seiner eigenen Mitte gewählt worden (vgl. v. Wilamowitz Arist. u. Athen II 234. Koch Zittauer Programm 1894). Ob sie auch in Athen mit dem Strafvollzug zu tun hatten, was Lipsius (bei Schömann Altertümer I4 439, 1) behauptet, ist zweifelhaft. Die früheste Erwähnung ist wohl IG I 34, bald nach 454/3, noch früher ist der Euthyn als Beamter des Demos Skambonidai in IG I 2. Euthynen als Rechenschaftsbeamte finden sich noch in Kalauria (Dittenberger Syll.2 578) und in Magnesia am Maeander (Dittenberger Syll.2 552, 84. 554, 15).