Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Graben zur Aufnahme v. Feuchtigkeit
Band V,2 (1905) S. 1645
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Drainage. Über geblendete Gräben im Ackerlande bei den Römern ist bereits oben (s. Ackerbau Bd. I S. 279) gesprochen worden. Zunächst mit Bezug auf die Baum- und Rebenpflanzung sagt Theophrast (c. pl. III 6, 3. 4) folgendes: ,Wenn man in einem feuchten und quelligen Boden pflanzt, sind Gräben zu ziehen, die einen quer zur Aufnahme des Wassers, die anderen gerade, und diese mit Steinen und Erde, aber nicht vollständig zu füllen, darauf Sand und ausgehobene Erde zu werfen; dies alles nützt gegen das Übermass (von Feuchtigkeit); die Quergräben machen durch Aufnahme des Wassers das Erdreich trocken, die geraden, unten mit Steinen gefüllten, sammeln die Feuchtigkeit; ausserdem trocknen der Sand und die ausgehobene Erde.‘ Ähnlich verlangt Cato (agric. 43; vgl. Plin. XVII 81, wo die Worte Catos fälschlich auf die Pflanzgruben bezogen sind) bei der Anpflanzung von Oliven, Reben und andern Bäumen in einem nassen Boden muldenförmige Gräben, in welche das Wasser aus den hernach auszuhebenden (benachbarten) Pflanzgruben fliessen könne, zu ziehen, oben 3 Fuss, unten 11/4 Fuss breit und 4 Fuss tief, in diese Steine zu streuen oder Weidenstangen so zu legen, dass immer das stärkere Kopfende einer Stange mit dem dünnen Fussende einer andern zusammentreffe, oder zusammengebundene Zweige hineinzulegen. Wie mächtig diese Füllungsschicht sein sollte, geht aus seinen Worten nicht hervor, wenn er auch sagt, dass die Pflanzgruben für die Oliven 31/2 Fuss und für die Reben mindestens 21/2 Fuss tief werden sollten.

[Olck. ]