Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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nur genannt in einem Gesetz des J. 395 (Cod. Theod. IX 23, 2), bezeichnet
Band IV,2 (1901) S. 2246
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Decargyrus nummus, nur genannt in einem Gesetz des J. 395 (Cod. Theod. IX 23, 2), bezeichnet wahrscheinlich jene kleinsten römischen Silbermünzen, die nur 0,83–1,13 Gramm wiegen und zuerst in der Zeit des Honorius auftreten. Sie scheinen mit jenen argentei minutuli identisch zu sein, die Hist. Aug. Alex. 22, 8; Aurel. 9, 7. 12, 1 erwähnt sind (Seeck Rh. Mus. XLIX 221). Nach ihrem Namen zu schliessen, sollten sie 10 Kupferdenaren oder 1/60 des Goldsolidus an Wert gleichkommen, was in deutschem Gelde 21 Pfennig bedeuten würde. Aber da in jener Zeit die Curse der drei Metalle, auch wenn sie gemünzt waren, immerfort gegen einander schwankten, ist diese Wertung nicht als feste zu betrachten. Seeck Ztschr. f. Numismatik XVII 66. Mommsen Geschichte des römischen Münzwesens 791. 840.

[Seeck. ]