2) Decani, zuerst gegen Ende des 4. Jhdts. auftretend (Ambros. epist. 20, 4 = Migne L. 16, 995), die niedrigste Classe der Hofbeamten (Johann. Chrysost. in epist. ad Hebr. VIII 13, 5 = Migne G. 63, 109), sind bis jetzt nur im Dienste der kaiserlichen Frauen nachweisbar (Cod. Iust. XII 59, 10 § 5. Marci diac. vita S. Porphyrii 39. 40 = Abh. Akad. Berl. 1874, 190). Bei diesen sind sie als Thürhüter (Marcus diac. 40) und Botenläufer thätig (Marcus diac. 39). Wenn Georgios Kedrenos das Wort durch ῥαβδοῦχοι übersetzt (Migne G. 121, 336), so darf man vielleicht daraus schliessen, dass sie, wenn die Kaiserin öffentlich erschien, als Stabträger vor ihr hergingen. Sie bilden ein zahlreiches Corps (Coripp. laud. Iustini III 160: turba decanorum), an dessen Spitze vier Primicerii stehen. Diese scheiden, nachdem sie zwei Jahre lang diesen höchsten Rang bekleidet haben, aus, um den Nachrückenden Platz zu machen (Cod. Theod. VI 33). Sie stehen, wie fast alle Corpora von Hofbeamten, unter dem Magister officiorum, der nach einer Bestimmung von Theodosius II. auch in Civilprocessen ihr Richter sein soll (Cod. Iust. XII 26, 2). Gothofredus zum Cod. Theod. VI 33.