Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Fistus Trigeminus, P. cos. 453 v. Chr.
Band IV,2 (1901) S. 1832
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6) P. Curiatius Fistus Trigeminus wird von den Fasti Cap. (P. Curiati[us ... f...] n. Fistus Trigemin(us); vgl. Chronogr. Trigemino. Idat. Festo. Chron. Pasch. Φήστου). Diod. XII 7, 1 (… Τριγέμινον). Liv. III 32, 1 (P. Curiatius, vgl. Cassiod.) als Consul 301 = 453 und von Liv. III 33, 3 (P. Curiatius) als einer der Decemviri legibus scribundis 303 = 451 verzeichnet, deren Liste in den Fasti Cap. und bei Diodoros unvollständig erhalten ist. Dagegen nennt Dionys. X 53. 56 in beiden Magistratscollegien an Stelle des P. Curiatius einen Πόπλιος Ὁράτιος. Seine Angabe ist keineswegs glaubwürdiger wie die andere, sondern eher eine noch jüngere Interpolation, aber ihr Gewährsmann muss doch das Gefühl oder Bewusstsein gehabt haben, dass bei dem Namen des Consuls C. etwas nicht in Ordnung sei, und wollte vielleicht eine Fälschung durch Conjectur beseitigen. Der in den Fasti Cap. überlieferte erste Beiname des C. wird wohl mit dem von Strab. V 230 als Ort des Ambarvalienfestes genannten Φῆστοι irgendwie zusammenhängen; ein Argument zu Gunsten der Tradition ist daraus, dass er unerklärlich bleibt, nicht zu entnehmen. Auch der Name des Amtsgenossen des C. ist übrigens nicht sicher überliefert.

[Groag. ]