Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Cordus, A. scharfer Historiker, Senator, Nachruf auf Cicero, 25 n. Chr. angeklagt
Band IV,2 (1901) S. 17031704
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2) A. Cremutius Cordus (so vollständig nur bei Sen. consol. ad Marc. 1, 2 genannt), römischer Geschichtschreiber der späteren augusteischen Zeit. Da er nach Dio LVII 24 im J. 25 n. Chr. ἐν πύλαις ἤδη γήρως stand, wird seine Geburt etwa in das Jahrzehnt 35–25 v. Chr. fallen. Abgesehen von den mit seinem Tode in Beziehung stehenden Ereignissen wissen wir über sein Leben und seine Persönlichkeit so gut wie nichts. Er muss, da er später vor dem Senate angeklagt wird, selbst Senator gewesen sein. Sein Geschichtswerk hat er sicher schon bei Lebzeiten des Augustus verfasst, denn nach Sueton Tib. 61 hat der alte Kaiser selbst noch einer Vorlesung daraus beigewohnt, und auch Dio a. a. O. sagt ausdrücklich, dass die Abfassung lange Zeit vor dem Process des C. zurückgelegen habe. Ein Aufenthalt des C. in Ägypten ist vielleicht aus frg. 5 P. (Plin. n. h. X 74) zu erschliessen. Unter Tiberius hatte er sich dann durch ein boshaftes Witzwort den allmächtigen Seian zum Feinde gemacht (Sen. consol. ad Marc. 22, 4), der ihn 25 n. Chr. durch zwei seiner Creaturen im Senat anklagen liess. Zum Vorwand für diese Anklage wurde genommen, dass C. in seinem Geschichtswerk die Caesarmörder verherrlicht, und Cassius den letzten Römer genannt habe (Tac. ann. IV 34. Suet. Tib. 61. Dio a. a. O.). Obwohl der Process von vornherein für ihn aussichtslos war, verteidigte C. sich mit einer Rede – die bei Tacitus a. a. O. 34. 35 stehende ist natürlich von Tacitus selbst verfasst –, endete dann aber freiwillig durch Hungertod. Sein Werk wurde auf Beschluss des Senats durch die Aedilen überall confisciert und verbrannt. Gleichwohl blieben Exemplare davon im Verborgenen erhalten, und vor allem hatte sich die Tochter des Cordus, Marcia, die Adressatin von Senecas Consolation, um ihre Erhaltung bemüht (Sen. a. a. O. 1, 3. Dio a. a. O.). Nach Tiberius Tode hat dann Caligula die Verbreitung des Werkes – wie der unter Tiberius verbotenen Bücher überhaupt – ausdrücklich befördert (Suet. Calig. 16). Der Titel des Werkes ist nicht überliefert; denn mit den Worten ἱστορίᾳ, ἣν ... περὶ τῶν τῷ Αὐγούστῳ πραχθέντων συνετεθείκει giebt Dio nur seinen Inhalt an. Vielleicht hiess es annales (vgl. Tac. a. a. O.), und jedenfalls war es in Annalenform verfasst. Es behandelte die Geschichte mindestens seit 43, aus welchem Jahre der ältere Seneca suas. 6, 19 daraus eine auf den Tod Ciceros bezügliche Partie erhalten hat. Das späteste Citat betrifft Ereignisse des J. 18 v. Chr. (Suet. Aug. 35), und es ist nicht zu entscheiden, wie weit es etwa über diesen Zeitpunkt hinabgeführt worden ist. In welchem Zusammenhange die von [1704] Plinius angeführten beiden Stellen über mythologisch-naturwissenschaftliche Dinge bei C. vorkamen, lässt sich nicht vermuten. Ich halte es mit Schanz überhaupt noch gar nicht für unbedingt sicher, dass sie gerade aus dem Geschichtswerk des C. entnommen sind. Übrigens erscheint Cordus auch noch in dem Quellenverzeichnis zu Buch VII der Naturalis historia unter den von Plinius benützten Autoren. Zu einem Urteil über das Werk geben die wenigen Fragmente keinen genügenden Anhalt. Über den Nachruf auf Cicero spricht sich der ältere Seneca suas. 6, 23 sehr abfällig aus. Was aus dem Altertum sonst noch darüber überliefert ist, bezieht sich fast ausschliesslich auf die freimütige Art der Darstellung. Wie im Leben scheint C. auch in seiner Geschichte seiner scharfen, giftigen Stimmung freiesten Lauf gelassen zu haben, denn selbst seine Angehörigen hielten es, als das Werk wieder verbreitet werden durfte, für nötig, die stärksten und anstössigsten Partien zu streichen. Aber auch dann noch waren nach Quint. X 1, 104 audaces sententiae zahlreich genug darin enthalten. Ob wir überhaupt von dem Werke etwas wissen würden ohne diesen Freimut, ist sehr zu bezweifeln. Auf keinen Fall aber hat das Buch auf die spätere Tradition irgendwelchen tieferen Einfluss geübt.

Litteratur: Peter Hist. Rom. fragm. 286f.; Die geschichtl. Litter. üb. d. röm. Kaiserzeit II 38. Teuffel R. L.-G. § 277, 1. Schanz Gesch. d. röm. Litt. II 381. Rathlef De A. Cremutio Cordo, Dorpat 1860.