Cossutianus. 1) Cossutianus Capito. a) Name. Ob Cossutianus Gentilnamen oder Cognomen ist, wissen wir nicht; inschriftlich ist es als Cognomen belegt; vgl. CIL XIV 2987. b) C. gehörte unter Claudius zu den Senatoren, die aus ihrer Thätigkeit als Sachwalter Geldgewinn zu ziehen suchten (maculosus foedusque, Tac. ann. XIII 33); daher opponierte er im J. 47 n. Chr. einem Antrage, der diese mit Strafe bedrohte (Tac. ann. XI 6, vgl. 7). Unter Nero verwaltete er als (praetorischer) Legat Kilikien (dass er Proconsul von Asia gewesen sei, ist eine irrige Annahme von Zumpt Comm. epigr. II 139, vgl. Marquardt St.-V. I² 387, 4); nach seinem Abgang wurde er im J. 57 von den Kilikiern angeklagt und vom Senate lege repetundarum verurteilt, da Thrasea Paetus für seine Ankläger eintrat (Tac. XIII 33. XVI 21. Quintil. inst. VI 1, 14. Iuv. VIII 92ff. und Schol., vgl. Friedländer z. St.). Vermutlich im J. 62 erlangte er den Sitz im Senate wieder durch Fürsprache seines Schwiegervaters Ofonius Tigellinus, der in demselben Jahre Praefectus praetorio wurde. Bald nachher klagte er den Praetor Antistius Sosianus der Majestätsverletzung an und eröffnete damit wieder die Reihe der Majestätsprocesse, die seit längerer Zeit geruht hatten (Tac. XIV 48). Im J. 66 erhob er im Verein mit Eprius Marcellus die Anklage wegen Hochvorrates gegen seinen einstigen Gegner, Thrasea Paetus; nach der Verurteilung Thraseas votierte ihm der Senat 500 000 Sesterzen zur Belohnung (Tac. XVI 21–33, vgl. o. S. 102). In demselben Jahre bedachte Annaeus Mela im Testamente C. und dessen mächtigen Schwiegervater mit einem grossen Legate, damit seine sonstige Hinterlassenschaft vor ihnen gesichert wäre (Tac. XVI 17).