Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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(Tuscus?)
Band IV,1 (1900) S. 1591
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398) Cornelius (Tuscus?). Cornelius und Servilius waren nach Tac. ann. VI 29 die Ankläger des Mamercus (Aemilius) Scaurus; beide wurden noch im selben Jahre, 34 n. Chr., verbannt, weil sie sich durch Bestechung von einer andern Anzeige hatten abhalten lassen, Tac. ann. VI 30. Als einen Ankläger des Scaurus nennt Senec. suas. 2, 22 einen Tuscus homo quam improbi animi tam infelicis ingenii, von dem er eine Rede citiert. Es ist also zweifelhaft, welchem der beiden das Cognomen Tuscus zukommt.

[Stein. ]