Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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cos. 327
Band IV,1 (1900) S. 1043 (IA)
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2) Consul 327. Wohl derselbe, der 314 als Unterhändler von Constantin d. Gr. an Licinius abgesandt wurde (Anon. Vales. 5, 14). Im J. 315 erscheint er als Provincialbeamter, der Sardinien unter sich hat, da ein an ihn gerichtetes Gesetz in Caralis publiciert wird (Cod. Theod. VIII 5, 1). Doch dass er damals schon Praefectus Praetorio war, wie eine andere Adresse ihn nennt, ist unwahrscheinlich (Cod. Theod. VIII 4, 1; vgl. Ztschr f. Rechtsgesch. Rom. Abt. X 213). Dagegen bekleidete er wirklich dies Amt, und zwar im Orient (Cod. Theod. I 5, 1, das in Antiochia publiciert, nicht gegeben ist), in den J. 324–327 (Cod. Theod. II 24, 2. XII 1, 11. XV 14, 1. Cod. Iust. XI 68, 1).

[Seeck. ]