38) L. Clodius Macer (der ganze Name findet sich auf den Münzen), Legat des Heeres in Africa im J. 68 n. Chr. (als legatus wird C. bezeichnet von Tac. hist. IV 49 und Suet. Galba 11; dass er Legat des Proconsuls gewesen sei, ist ganz unwahrscheinlich; sein Titel mag, wie der seines Nachfolgers C. Calpetanus Rantius Quirinalis Valerius Festus [s. o. Bd. III S. 1363], legatus (Augusti) pro praetore exercitus Africae gelautet haben). Er commandierte demnach die Legio III Augusta und die zu ihr gehörigen Auxiliartruppen. Als im Frühjahr 68 Vindex und Galba sich gegen Nero erhoben, fiel auch C. von ihm ab (dass sich C. erst nach Neros Tode zu selbständigem Handeln entschlossen habe, wird wohl durch Plut. Galba 6 widerlegt, ist auch an und für sich unwahrscheinlich). Über seine ephemere Wirksamkeit geben hauptsächlich die auf seinen Befehl geprägten (Silber-)Münzen Aufschluss (sie sind gesammelt bei L. Müller Numism. de l’anc. Afrique II 170f. nr. 380–392. Cohen I² 316ff.). Nach dem Zeugnis dieser Münzen erklärte sich
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C. für den Senat, als dessen Statthalter in Africa er auftrat (er besass auch Karthago, vgl. Müller nr. 381. Cohen nr. 10f.; den Proconsul von Africa wird C. gewaltsam aus seiner Stellung verdrängt haben); dass er ernstlich an Wiederherstellung der Republik gedacht habe, ist kaum anzunehmen. Auf fast allen Münzen des C. findet sich neben dessen Namen der Vermerk s(enatus) c(onsulto); auf den beiden, die sein eigenes Bild tragen (Müller nr. 380. Cohen nr. 12. 13), bezeichnet er sich nach republicanischer Art als pro prae(tore) Africae. Neben dem Bilde der personificierten Provinz Africa liest man libera oder liberatrix (Müller nr. 384–387. Cohen nr. 3. 6–8). Der Legio III Augusta gab C. den Beinamen Liberatrix (leg. III Lib. Aug. Müller nr. 385–392. Cohen nr. 3–7). Er selbst bildete durch Aushebungen mehrere Cohorten und eine neue Legion, die er legio I Liberatrix Macriana nannte (Müller nr. 383f. Cohen nr. 1. 2. 8; vgl. Tac. hist. II 97 legio cohortesque delectae a Clodio Macro; nach Mommsen CIL VIII p. XX. Fiegel Hist. leg. III Aug. Diss. 1882, 16 und Klebs Prosopogr. I 417 nr. 922 hätte C. nur die legio III Aug. reconstituiert und ihr den Namen legio I Lib. Macr. gegeben; Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 367 nimmt an, dass C. die legio III Aug. aufgelöst und durch zwei neue Legionen, die I und III Lib. Macr., ersetzt habe; die hier vertretene Meinung haben Cantarelli Bull. com. XIV 1886, 117ff. Cagnat L’armée Rom. d’Afrique 149ff. und Pallu de Lessert Fastes des prov. Afr. I 320f. mit überzeugenden Gründen als die wahrscheinlich richtige erwiesen, vgl. Vaglieri bei Ruggiero Dizion. epigr. I 816). Auch nach Neros Tode (9. Juni 68), als Galba überall – auch vom Senate – als Kaiser anerkannt worden war, beharrte C. in seiner bisherigen Haltung; er hatte sich durch Grausamkeit und Habgier derart compromittiert, dass ihm jeder Rückzug abgeschnitten war, während er andererseits doch nicht den entscheidenden Schritt wagte, sich von seinen Truppen zum Kaiser ausrufen zu lassen (vgl. Plut. Galba 6). Vielleicht dachte er an die Gründung eines selbständigen nationalen Staates in Africa, wie ihn Vindex in Gallien geplant hatte (ähnliche Tendenzen wurden im folgenden Jahre dem Procurator der beiden Mauretanien, Lucceius Albinus, zugeschrieben, vgl. Tac. hist. II 58). Zum Überfluss fand sich noch die unter Nero einflussreiche Calvia Crispinilla (s. o. Bd. III S. 1413f.) bei ihm ein, um ihn zu offensivem Vorgehen gegen Galba zu veranlassen (Tac. hist. I 73; ob man aus der Reverslegende zweier Münzen des C. Sicilia [Müller nr. 381. Cohen nr. 10. 11] den Schluss ziehen darf, dass C. in Sicilien festen Fuss gefasst habe, scheint zweifelhaft). Auf Anstiften derselben Dame versuchte C. durch Zurückhalten der africanischen Kornschiffe die Hauptstadt auszuhungern (Tac. hist. I 73. Plut. Galba 13). Wie er sich jedoch in seinem eigenen Herrschaftsbereich verhasst gemacht hatte (Plut. Galba 6), so büsste er, wie es scheint, endlich auch die Anhänglichkeit seiner Truppen ein (vgl. Tac. hist. I 11). Daher konnte es dem Procurator Trebonius Garutianus, der hiezu von Galba den Befehl erhalten hatte, wohl ohne grosse Schwierigkeit
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gelingen, dem unhaltbar gewordenen Zustande durch Beseitigung des C. ein Ende zu machen (Tac. hist. I. 37. Suet. Galba 11. Plut. Galba 15; einer der Mörder des C. war der Centurio Papirius, Tac. hist. IV 49). C.s Ende fällt noch in das J. 68 vor Galbas Eintreffen in Rom (vgl. Tac. hist. I 7. 37. Plut. Galba 15). Die Inschrift CIL VIII 8036 (M. Clodius Macer ann(orum) XX iugulatus [h(ic)] s(itus) e(st). Pater fili(o) fecit) gehört wohl in spätere Zeit; vgl. Nr. 37 und 71. Litteratur: Mommsen Herm. XIII 1878, 96ff. Cagnat 30ff. Pallu de Lessert 318ff. Herzog St.-Verf. II 239, 2. Klebs a. a. O.