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- S. 2124, 61 zum Art. Charcha:
1) Ch. erwähnen, ausser Ammian, die Not. dign. XXXVI 11 = 25. 32 (daselbst ist das Cartha des Textes, wie schon Seeck bemerkt, in Carcha zu verbessern); ferner Theophylact. V 1, 13 = Euagr. VI 21, wo τὸ Χαρχᾶς zu lesen ist. Weiter stellt man zu Ch. gewöhnlich auch den Ort Καρχαρωμάν bei Theophylact. I 13. Vgl. Mannert Geogr. d. Griech. und Röm. V 2, 221. Ritter Erdk. XI 151. Seeck in seiner Ausg. der Not. dign. p. 78. Nöldeke ZDMG XXXIII 151. Ch. muss jedenfalls in der Ruinenstätte Kerkh (Kurkh), südöstlich von Amid, am Gök-su gesucht werden. Die Gegend, in der Ch. liegt, kennen schon die assyrischen Keilschriften als Kirḫu; s. Streck Ztschr. f. Assyr. XIII 101. XIV 170 (Bemerk. v. Nöldeke). Der zweite Bestandteil ρωμαν in Καρχαρωμάν war bisher seiner Bedeutung nach unklar; denn Ritters Übersetzung a. a. O.: ,das Carcha der Römer‘ kann nicht gebilligt werden. Ich vermute, dass Κάρχα Ῥωμάν als = ,die befestigte Stadt Roman‘ zu erklären ist; denn Ammian. Marc. XVIII 10, 1 erwähnt als römisches Castell (dem entspricht aram. Karkhâ in der Grundbedeutung) einen Ort Reman in der Nähe von Amid; also Reman = Ruman. Dann muss also Καρχαρωμάν von Ch. getrennt werden; es wäre auch auffallend, dass ein und derselbe Autor den nämlichen Ort einmal Χαρχᾶς, das anderemal Καρχαρωμάν nennt.