Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Einrichtung für den Transport fiskalischer Güter, Reallast an Grundstücken
Band III,1 (1897) S. 110 (IA)
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Bastaga, abgeleitet von βαστάζειν, eine Einrichtung für den Transport fiscalischer Güter. Ein praepositus bastagis copiarum devehendarum, aus dem Stande der Centurionen hervorgegangen, wird zuerst im Anfang des 3. Jhdts. erwähnt (Dessau 2764). Diese Transportleistungen scheinen eine Reallast gewesen zu sein, die an bestimmten Grundstücken haftete (Nov. Theod. 5, 3, 1) und deren Inhaber, falls sie nicht durch besondere Privilegien geschützt waren (Cod. Theod. VIII 4, 11), zu Bastagarii machte. Gleichwohl wurden diese als ein Beamtencollegium, ihr Dienst als militia betrachtet, die anfangs wohl lebenslänglich war (Cod. Theod. X 20, 11), später nach einer bestimmten Reihe von Jahren aufgegeben werden konnte (Cod. Iust. XI 8, 8, wo in dem eben genannten Gesetze: aeternam fiximus legem, ne umquam bastagariis militiam suam deserere liceat vel aliam [antequam eam impleverint] subreptiva impetratione temptare die eingeklammerten Worte interpoliert sind, was auf eine Änderung des Rechtes in iustinianischer Zeit hinweist). Unter Valens wurde ihnen, um einer zeitweiligen Not abzuhelfen, auf je neun Lasttiere eines von Staatswegen gestellt (Cod. Theod. X 20, 4); später scheint sich daraus ein regelmässiger Ersatz des fünften Tieres ausgebildet zu haben (Cod. Iust. XI 8, 4). Die Aufsicht über die Bastagarii war Praepositi übergeben, von denen jeder einen bestimmten Strassenzug unter sich gehabt zu haben scheint (Not. dign. Occ. XI 78–85. XII 28. 29). Je nachdem sie die Transporte des Fiscus oder der kaiserlichen Domänenverwaltung leiteten, standen sie unter dem Comes sacrarum largitionum oder unter dem Comes rerum privatarum, Not. dign. Or. XIII 19. 33. XIV 5; Occ. XI 78ff. 99. XII 28. 29.

[Seeck. ]