Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Beamte im Koinon Asia
Band II,2 (1896) S. 15641578
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Asiarches (Ἀσιάρχης). In alter sowohl als in neuer Zeit ist über die Asiarchen viel geschrieben worden. Am verbreitetsten ist wohl die Ansicht, wonach sie identisch mit den ἀρχιερεῖς Ἀσίας sein sollen; demnach würde ihr Amt in dem Praesidium über den Landtag Asias (s. o. Asia Nr. 3) bestehen und der durchaus damit verbundene provinciale Kaiserkult wäre vornehmster Gegenstand ihrer Beschäftigung. Ausser Marquardt St.-Verw. I 513 haben vor allem Bischof Lightfoot in einem ‚The Asiarchate‘ betitelten Anhang zu seiner Ausgabe des Martyriums Polykarps (Apostolic Fathers II) und Ramsay, namentlich in Classical Review III 174, diese Ansicht vertreten. Das ist allerdings nicht zu leugnen, dass die Asiarchen mit dem κοινὸν Ἀσίας in engster Verbindung und Beziehung stehen; aber damit sind sie noch nicht identisch mit den ἀρχιερεῖς Ἀσίας. Ich will kein zu grosses Gewicht darauf legen, dass zwei Titel – ἀσιάρχης und ἀρχιερεὺς Ἀσίας – für ein Amt etwas Ungewöhnliches ist, man müsste denn mit Mommsen R. G. V 319 annehmen, dass bei ursprünglicher Verschiedenheit beider Ämter im Laufe der Zeit dieselben und mit ihnen ihre Bezeichnungen verschmolzen wären. Aber vorerst ist die Frage nach ihrer Identität zu prüfen. Im allgemeinen möchte ich noch darauf hinweisen, dass vielfach dadurch Unklarheit in diese Frage hineingebracht ist, dass man einen ἀρχιερεὺς ohne jeden Zusatz als einen ἀρχιερεὺς Ἀσίας in Anspruch nahm; ich glaube, dass die ἀρχιερεῖς ohne Zusatz locale Oberpriester sind und nicht mit dem Provincialoberpriester verwechselt werden dürfen, s. u. Ἀρχιερεύς. Solche Fälle, wie Aurelia Hermonassa und Flavia Priscilla, die beide Oberpriesterinnen Asiens waren, [1565] während ihre Männer Aurelius …lokos und Aurelius Athenaios als Asiarchen bezeichnet sind (s. P. Paris Quatenus feminae res publicas attigerint 72), oder wie C. Iulius Iulianus Tatianus, der Asiarch und ἀρχιερεὺς διὰ βίου (natürlich seiner Vaterstadt) genannt wird, während seine Eltern C. Iulius Hippianos und Cornelia Secunde als ἀρχιερεῖς τῆς Ἀσίας charakterisiert sind (CIG 3495), machen einen stutzig und sprechen entschieden nicht zu Gunsten der Identität des Asiarchen und des Oberpriesters von Asien. Denn wenn beide identisch wären, wozu dann die verschiedene Bezeichnung eines und desselben Amtes bei den Frauen und ihren Männern, bei dem Sohn und seinen Eltern? Und in der That finden wir doch oft genug Männer mit ihren Frauen zusammen als Oberpriester Asiens bezeichnet, wie CIG 3495. Bull. hell. XI 102. 478. CIG 3489. 3092 = Le Bas 110. Es liegt doch nahe genug anzunehmen, dass da, wo wie in den obigen Fällen bei so nahen Beziehungen der Personen unter einander diese letzteren verschieden tituliert sind, auch wirklich ihre Ämter verschieden sind.

Und um auf die aus P. Paris genommene Inschrift zurückzukommen, so scheint es mir bezeichnend genug, dass die Frauen Aurelia Hermonassa und Flavia Priscilla Oberpriesterinnen Asiens, die Männer Asiarchen genannt werden. Dass Frauen sowohl allein als mit ihren Männern Oberpriesterinnen Asiens sein konnten, steht fest; ich brauche nur auf die bis jetzt ausgehobenen Inschriften hinzuweisen. Dagegen ist es unerhört, dass eine Frau Asiarchin war; dafür giebt es kein Beispiel. Denn aus der gewöhnlich hierher gezogenen Inschrift CIG 3324: Μ. Αὐρ. Ζήνων καὶ Μ. Κλ. Ἰουλιανὴ ἀσιάρχαι βʹ Ζωτικῷ … μνείας χάριν folgt doch höchstens, dass M. Aur. Zeno Asiarch war und dass bei der ungeschickten Fassung der Inschrift dieser Titel mit auf seine Frau übertragen ist. Aber eine Frau allein ohne ihren Mann, findet sich nicht als Asiarchin und darauf kommt es meines Erachtens an. Eine Frau allein ohne ihren Mann, kommt dagegen oft als ἀρχιέρεια Ἀσίας vor, vgl. CIG 2823. 2782. Bull. hell. VII 449.

Auf Münzen sowohl als auf Inschriften findet sich oft genug, dass der darauf genannte Magistrat zugleich Asiarch ist:

Pergamon, Antoninus Pius: ἐπὶ στρα. Πολλίωνος ἀσ. (oder ἀσι, d. h. ἀσιάρχου) Περγαμηνῶν νεοκόρων, Babington Numism. Chron. 1866, 120.
Valerian: ἐπὶ σ(τρατηγοῦ) Αὐρ. Δαμᾶ ἀσιαρχ., Babington a. a. O.
Synaos Phrygiae, L. Verus: ἐπὶ Μενάνδρου ἀσ(ιάρχου) ἀρχον. τὸ βʹ, Babington 127.
Hypaipa, Septimius Severus: ἐπὶ Μα. Ἀυρηλίου ἀσιάρχου ἄρχ(οντος) Ὑπαιπηνῶν, Revue numism. 1883, 399.

ἐπὶ Γλύκωνος ἀσιαρ. στρ(ατηγοῦ) τὸ βʹ, ebd.

ἐπὶ Μενάνδρου βʹ ἀσιαρ. στρ. Ὑπαιπηνῶν, ebd. 400.

Abydos, Commodus: ἐπὶ ἄρχ(οντος) Αἰλ. Ζωλίου ἀσ[ιάρχου, die Ergänzung ist sicher, Mionnet Suppl. V 505 nr. 54] τὸ βʹ Ἀβυδηνῶν, Imhoof-Blumer Gr. Münz. 622. [1566]
Kyzikos, Commodus: Στρ. Λ. Αὐρηλίου ἀσιάρχου Κυζικηνῶν νεωκόρων, Babington a. a. O. 119.
Gordian III.: Στρα. Π. Αἰλ. Ἀρτεμιδώρου ἀσιάρχου, Babington a. a. O.

Diese Beispiele mögen genügen, sie zeigen, dass der münzprägende Magistrat, der bald Stratege bald Archon ist, gleichzeitig Asiarch sein kann. Wenn auf Inschriften in Decreten es heisst: Ψηφισαμένου τοῦ δεῖνα ἀσιάρχου καὶ γραμματέως τοῦ δήμου (Ephesos, Gr. Inscr. Brit. Mus. 500; vgl. Le Bas 158 a) oder προνοησαμένου τῆς ἀναστάσεως τοῦ ἀρχιπρυτάνιδος τὸ βʹ τοῦ δεῖνα ἀσιάρχου (Milet, Revue archéol. XXXIII 1874, 110. 111), so ist es klar, dass die betreffenden Beamten nicht vorher oder nachher, sondern gleichzeitig Asiarchen waren; denn dass auf Decreten der antragstellende oder einen Beschluss des δῆμος und der βουλὴ ausführende Beamte ausser seinem Titel, kraft dessen er das Vorliegende thut, noch andere vorher bekleidete Ämter und Würden aufzählen sollte, ist nicht glaublich. Wenn er trotzdem sich Asiarch nennt, so folgt daraus, dass er gleichzeitig mit seinem eigentlichen Amt noch Asiarch sein konnte. Mit jedem civilen Amt kann gleichzeitig der Asiarchat bekleidet werden. Ebenso konnte ein Oberpriester irgend einer Stadt gleichzeitig Asiarch sein wie Aurelius … ἀσιάρχου καὶ ἀρχιερέως κατὰ τὸν αὐτὸν καιρὸν τῆς πατρίδος (nämlich Thyateiras, s. P. Paris Quatenus feminae res publ. attigerint 72) und C. Iulius Iulianus Tatianus … ἀσιάρχην καὶ ἀρχιερέα διὰ βίου CIG 3495. Zwar nicht als Oberpriester einer einzelnen Stadt, aber wohl eines Städtebundes gehört hierher auch M. Claudius Fronto, der auf Münzen als Asiarch und Oberpriester der 13 ionischen Städte bezeichnet wird (Head Coins of Ionia 16). Also sowohl civile als sacrale Ämter vertragen sich mit der gleichzeitigen Übernahme des Asiarchats. Beim Oberpriestertum Asiens ist das anders. Man hat zwar längst erkannt, dass der Oberpriester Asiens gleichzeitig Oberpriester seiner Vaterstadt sein konnte, wie Tib. Claudius Menogenes Caecilianus ἀρχιερέα τῆς Ἀσίας καὶ τῆς πατρίδος κατὰ τὸ αὐτό (d. i. gleichzeitig) aus Thyateira (Bull. hell. XI 102) und C. Iulius Philippus aus Tralleis … ἀρχιερατεύοντος καὶ ἀγωνοθετοῦντος τὸ βʹ Γ. Ἰου. Φιλίππου … ἀρχιερέως Ἀσίας (Bull. hell. XI 298 = Papers of Amer. School I 102); selbst eine Dame gehört hierher, CIG 2823; aber weder auf Münzen noch auf Inschriften findet sich ein sicheres Beispiel, dass der Oberpriester Asias gleichzeitig ein civiles Amt wie die Strategie, das Stadtschreiberamt oder drgl. bekleidet hat. Denn niemand wird behaupten wollen, dass in Ehreninschriften wie Bull. hell. XI 478 … υἱὸν Π. Αἰλίου Παύλλου τοῦ ἱερέως τοῦ Ἀπόλλωνος καὶ στεφανηφόρου καὶ πρυτάνεως καὶ ἀγωνοθέτου καὶ ἀρχιερέως τῆς Ἀσίας oder ebd. 101 ἔκγονον Κλ. Σωκράτους καὶ Ἀντωνίας Καικιλίας τῶν ἀρχιερέων τῆς Ἀσίας καὶ ἀγωνοθετῶν καὶ στεφανηφόρων καὶ πρυτάνεων die betreffenden Leute die genannten Ämter gleichzeitig inne gehabt hätten, abgesehen davon, dass sowohl die Stephanephorie als auch die Prytanie sacraler Natur gewesen zu sein scheinen, s. P. Paris a. a. O. 82f.

Die Hauptsache, dass einerseits Frauen von [1567] dem Asiarchat ausgeschlossen, andererseits die gleichzeitige Übernahme eines civilen Amtes und des Oberpriestertums Asiens unerhört war, führt doch darauf, dass diese beiden Ämter, weit gefehlt identisch zu sein, im innersten Wesen verschieden waren. Wären sie identisch, warum fände sich da nicht eine Asiarchin, warum nicht ein Beamter, der gleichzeitig als Oberpriester Asiens charakterisiert wäre? Aber allerdings solche Schlüsse sind bei dem durchaus nicht lückenlosen Material, mit dem wir arbeiten, gewagt, und morgen kann, die wir heute noch vermissen, eine ἀσιαρχίσσα sich finden, wie bereits eine λυκιαρχίσσα sich gefunden hat. Aber auf alle Fälle sprechen die angeführten Thatsachen nicht für die Identität des Oberpriestertums Asias und des Asiarchats.

Bis jetzt gilt es als ausgemacht, dass es jederzeit nur einen Oberpriester Asias gegeben hat. Über die an den Provincialtempeln beschäftigten ἀρχιερεῖς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Περγάμῳ oder Ἐφέσῳ und das Weitere muss ich auf den Artikel Ἀρχιερεύς verweisen. Hier kommt nur der ἀρχιερεὺς Ἀσίας schlechthin ohne Zusatz eines der Provincialtempel in Betracht und derselbe findet sich jederzeit nur in der Einzahl. Die oft citierten Stellen aus Strabon XIV 649 über Tralleis: καὶ ἀεί τινες ἐξ αὐτῆς εἰσιν οἱ πρωτεύοντες κατὰ τὴν ἐπαρχίαν οὓς ἀσιάρχας καλοῦσιν und aus Acta apostol. XIX 31 aus Ephesos: τινὲς δὲ καὶ τῶν ἀσιαρχῶν, ὄντες αὐτῷ (nämlich dem Apostel Paulus) φίλοι πέμψαντες πρὸς αὐτὸν παρεκάλουν μὴ δοῦναι ἑαυτὸν εἰς τὸ θέατρον sprechen ganz zweifelsohne von mehreren Asiarchen. Nach Strabon giebt es in Tralleis immer mehrere Asiarchen. Nach den Acta apost. waren gleichfalls in Ephesos zur Zeit der Anwesenheit des Apostels mehrere Asiarchen vorhanden. Das ist doch die durchaus natürliche Interpretation der Stellen. Nun leugnet man dies zwar nicht, erklärt es aber so, dass der Asiarch nach Ablauf seines Amtes seinen Titel beibehielt; so, meint man, könne es mehrere Asiarchen geben. Aber angenommen, es gäbe nur einen Asiarchen, der jährlich wechselt wie der Oberpriester Asias, angenommen ferner, dieser behielte seinen Titel bei – wie käme es in aller Welt, dass in Tralleis immer, in Ephesos jedenfalls zu einer Zeit, aber doch wahrscheinlich auch immer, sich Leute fanden, die man Asiarchen nennt? Bekanntlich wird der Oberpriester Asias Jahr um Jahr einer anderen Stadt entnommen; identificiert man mit ihm den Asiarchen, so muss man dasselbe auch von dem letzteren annehmen. Und bei der grossen Zahl von Städten wäre es doch mehr denn sonderbar, dass gerade Tralleis und Ephesos immer mehrere Asiarchen aufweisen konnten. Selbst wenn man die Blüte und Grösse dieser beiden Städte in Betracht zieht, wird man doch kaum annehmen können, dass sie in einem Menschenalter mehrmals einen ihrer Bürger zum Asiarchen gemacht sehen konnten, vorausgesetzt immer, dass es jährlich nur einen Asiarchen gab. Aber ich will auf die innere Unwahrscheinlichkeit der oben mitgeteilten Erklärung kein allzu grosses Gewicht legen. Gegen dieselbe spricht aber Folgendes. Bezeichnungen wie ἀσιάρχης βʹ (δίς) oder γʹ (τρίς s. Revue des études grecq. II 35; andere Beispiele s. u.) sind unmöglich, wenn der Asiarch [1568] seinen Titel für Lebenszeit beibehielt. Bei dieser Annahme müsste man doch erwarten, auch einmal ἀσιάρχης διὰ βίου (vgl. βούλαρχος διὰ βίου, ἀρχιερεὺς διὰ βίου und ähnliches) zu finden, was sich aber thatsächlich nie findet. Und das auf einer Inschrift aus Tralleis in Papers of Amer. School II 334 nr. 388 sich findende ἀσιαρχήσαντα bedeutet doch gerade so wie στρατηγήσαντα, ἀγορανομήσαντα und ähnliches, dass der Betreffende einmal Asiarch war, aber es nicht mehr ist. Dürfte er den Titel Asiarch auch nach Niederlegung des Amtes weiterführen, wozu dann der in ἀσιαρχήσαντα liegende, ausdrückliche Hinweis auf die früher bekleidete Stellung und den früher getragenen Titel? Für die Annahme, dass die Asiarchen für Lebenszeit diesen Titel beibehielten, spricht nichts, dagegen aber viel. Und die natürliche Erklärung der Stellen aus Strabon und Acta apost., dass es mehrere Asiarchen gab, findet eine Stütze an einer gleichen Beobachtung aus Sardeis. Während υἱὸς ἀσιάρχου auf Münzen aus Akmonia (Imhoof-Blumer Monnaies grecq. 391 nr. 50 und Waddington Voyage numismatique p. 6. 7) und auf einem Gewicht aus Smyrna (Bull. hell. I 55f.) vorkommt und sogar auf einer Inschrift aus Ephesos (Le Bas 158 a) jemand als τὸν ἱεροκήρυκα καὶ βʹ ἀσιάρχου ἔκγονον bezeichnet wird, was nicht mit Waddington als Sohn und Grosssohn eines Asiarchen, sondern als Grosssohn eines Mannes, der zweimal Asiarch war, da auch die Iterationsziffer vorangestellt wird (s. Athen. Mitt. VIII 316 nr. 11 τοῦ κρατίστου δὶς ἀσιάρχου und ἐπὶ τοῦ δεῖνα βʹ ἀσιάρ(χου) auf einer Münze aus Hypaipa, Revue numism. 1883, 400), gedeutet werden muss, findet sich auf Münzen aus Sardeis mit dem Kopf des Valerian die Legende: ἐπὶ Δομ. Ρούφου ἀσιαρχ. κ(αὶ) υἱοῦ βʹ ἀσιάρχ(ου), Mionnet IV 140 nr. 800. 802. 799; das kann nur heissen: Domitius Rufus war Asiarch und Sohn eines Vaters, der zum zweitenmale Asiarch war. Da nun die Münzen nur das Amt nennen, das der Betreffende im Augenblicke inne hatte, als er prägen liess, nicht etwa auch ein solches, welches er vorher bekleidete, so scheint mir die Legende der Münzen keine andere Deutung zuzulassen, als dass Domitius Rufus gleichzeitig mit seinem Vater Asiarch war, nur war der Sohn es zum ersten-, der Vater dagegen zum zweitenmale. Wir werden also von verschiedenen Seiten darauf geführt, dass es mehrere Asiarchen (natürlich gleichzeitig) gab. Unmöglich ist dieser Thatbestand mit der Thatsache zu vereinen, dass es nur einen ἀρχιερεὺς Ἀσίας gab.

Ergaben schon die eben besprochenen Zeugnisse für einzelne Städte Asiarchen, so können jetzt folgende andere ihnen noch hinzugefügt werden. Auf einer Inschrift aus Thyateira Bull. hell. X 404 lesen wir … υἱὸν Φλ. Διονυσίου ἀσιάρ[χο]υ Περγαμηνῶν καὶ ἀγωνοθέτου καὶ ἀρχιερέως καὶ στεφανηφόρου δὶς τῆς πατρίδος und ganz entsprechend heisst es auf einem ephesischen Stein Le Bas 136 a: Τ. Φλ. Μουνάτιος φιλοσέβαστος ὁ γραμματεὺς καὶ ἀσιάρχης τῆς πρώτης καὶ μεγίστης μητροπόλεως τῆς Ἀσίας καὶ βʹ νεωκόρων τῶν Σεβαστῶν Ἐφεσίων πόλεως. Es ist gar nicht zu bezweifeln, dass Flavius Dionysius sowohl als Flavius Munatius Asiarchen für Pergamon [1569] bezw. für Ephesos waren, gerade wie Claudius Fronto auf einer Münze des κοινὸν ιγʹ πόλεων mit der Legende προ(νοίᾳ) Μ. Κλ. Φροντων. ἀσιαρχ. καὶ ἀρχι. ιγʹ πόλεων (s. o.) Asiarch der 13 Städte d. h. des ionischen Bundes war. Ich möchte auch glauben, dass auf einer Münze aus Stektorion bei Imhoof-Blumer Monnaies grecq. 412 mit dem Kopf des M. Iulius Philippus und dem Revers: ἐπὶ Δημητρίου ἀσιαρ – κ. τῆς πατ(ρίδος) Στεκτορηνῶν das allein stehende κ nicht καὶ aufzulösen ist, womit ich keinen rechten Sinn zu verbinden vermag, sondern für χ sei es verlesen sei es verprägt ist, also dass ἀσιαρ – χ zu lesen ist, das ist eine oft vorkommende Abkürzung für ἀσιάρχης; ἀσιάρχης τῆς πατρίδος entspricht durchaus dem öfter vorkommenden ἀρχιερεὺς τῆς πατρίδος und ähnlichem. Also gab es sowohl für einzelne Städte als auch für einen einzelnen Städtebund, deren es selbst in der Kaiserzeit trotz des allgemeinen Provinciallandtages mehrere gab (s. u. Asia Nr. 3), Asiarchen. Der ἀρχιερεὺς Ἀσίας war, was unzweifelhaft aus seinem Namen hervorgeht, für die ganze Provinz Asia bestellt; ein ἀρχιερεὺς Ἀσίας für einzelne Städte, wie z. B. der Pergamener, der Ephesier u. s. w. ist ein Unding. Es ergeben sich überall wesentliche Differenzen zwischen dem Asiarchen und dem Oberpriester Asiens.

Aber diejenigen, welche für die Identität dieser beiden Würden eingetreten sind, haben sich hauptsächlich auf das Martyrium des Polykarp gestützt. Hierin verlangt (§ 12[WS 1]) die Menge von einem Asiarchen Philippos, dass er den Polykarp einem Löwen vorwerfen lasse. Diesen Asiarchen Philippos identificiert man mit dem in der Schlussnotiz[WS 2] genannten Oberpriester Philippos aus Tralleis: συνελήφθη (nämlich Polykarp) ὑπὸ Ἡρώδου, heisst es hier, ἐπὶ ἀρχιερέως Φιλίππου Τραλλιανοῦ ἀνθυπατεύοντος Στατίου Κοδράτου. Dies ist offenbar derselbe C. Iulius Philippus aus Tralleis, der auf Inschriften oft als ἀρχιερεὺς Ἀσίας bezeichnet wird (s. o. und weiter u.); diese trallischen Inschriften mit dem ἀρχιερεὺς Ἀσίας C. Iulius Philippus sowohl als auch andererseits solche, welche nach ἀρχιερεῖς Ἀσίας und Proconsuln datiert sind (s. Gr. Inscr. Brit. Mus. 498 und Μουσ. κ. βίβλ. III 180), lassen darüber uns nicht im Zweifel, dass der in der Schlussnotiz des Martyriums genannte ἀρχιερεὺς als Oberpriester Asiens aufzufassen ist. Sind also die beiden Philippi identisch, so ergiebt sich folgerichtig auch die Identificierung des Asiarchats und des Oberpriestertums Asiens; dies hat man längst allgemein angenommen, gerade wie man die im Martyrium erwähnten Spiele, welche der Asiarch Philippos giebt und wobei Polykarp den Märtyrertod erleidet, allgemein für Provincialspiele, für κοινὰ Ἀσίας hält. Der Name Philippos ist häufig – dieser Name allein kann die Identität der beiden Träger desselben nicht beweisen. Bezeichnend ist es doch, dass in der Schlussnotiz zum ἀρχιερεύς Philippos das Ethnikon hinzugefügt wird, während da, wo der Name zuerst erscheint, dasselbe fortbleibt. Ist es nicht selbstverständlich, dass Smyrnaeer, die bekanntlich in Briefform das Martyrium schreiben, wo sie von ihrem Landsmann reden, ihn einfach Philippos nennen, während ein aus einer anderen Stadt stammender [1570] Philippos gerade zum Unterschied von dem Einheimischen durch Hinzufügung des Ethnikon kenntlich gemacht wird? Wären beide Philippi identisch, wäre es da nicht natürlicher, ihn da, wo der Name zuerst erscheint, als Trallianer zu bezeichnen und nicht, wie es geschehen ist, am Schluss? Und in der That werden zu Anfang des Martyriums von den beiden Märtyrern, die vor Polykarp vor den Proconsul geführt werden, der eine, offenbar der Einheimische, einfach Germanikos genannt, während dem anderen, dem Fremden, das Ethnikon Φρύξ hinzugefügt wird. Ich glaube, dass hieraus eher ein Grund gegen die Identität der beiden Philippi hergeleitet werden kann. Und die von dem Asiarchen Philippos gegebenen Spiele – sind es wirklich Provincialspiele? Aus den Worten c. 12: ἅπαν τὸ πλῆθος ἐθνῶν τε καί Ἰουδαίων τῶν τὴν Σμύρναν κατοικούντων folgt doch eher, dass der Participialsatz sich auch mit auf ἐθνῶν bezieht, dass also ein locales Fest in Smyrna damit gemeint ist. Diese Auffassung wird durch die alte lateinische Übersetzung, welche die fragliche Stelle so wiedergiebt universus itaque populus Iudaeorum et gentium qui Smyrnam colebat, bestätigt.

Bei dem bedeutenden Zusammenfluss von Menschen aus Nah und Fern während eines Provincialfestes lag es nahe, gerade hier neben den Smyrnaeischen auch die aus der übrigen Provinz gekommenen ἔθνη καὶ Ἰουδαῖοι zu erwähnen. Im Martyrium selbst fehlt jede Andeutung eines Grundes für die Anwesenheit des Proconsuls in Smyrna; aber seine Anwesenheit ist doch wahrlich kein Grund, das Fest zu einem Provincialfest zu machen. Er konnte doch gerade so gut eines abzuhaltenden Conventus wegen gekommen sein, mit dem Spiele zusammenfielen. Aber die Provincialspiele, die bei der Tagung des Landtags stattfanden, fielen in den Herbst. Der Zusammentritt der Landesvertreter zu dem Provinciallandtag hatte im Herbst ἱσταμένου τοῦ ἔτους, also zu Anfang des Jahres, das ist im September, statt, das folgt aus Aristeides vierter heiliger Rede (531 Dind.). Die im Martyrium des Polykarp erwähnten Spiele fielen ins Frühjahr, genau gesprochen Ende Februar, weil am 23. dieses Monats der Todestag Polykarps ist. Und solange nicht jährlich zwei Tagungen des Landtags und damit zwei Festspiele der Provinz nachgewiesen werden, können die vom Asiarchen Philippos gegebenen Spiele keine Provincialfestspiele, keine κοινὰ Ἀσίας, sein. Und damit fällt auch ein weiterer Grund fort, weshalb man die beiden Philippi miteinander identificierte, weil nämlich den κοινὰ Ἀσίας der Oberpriester Asias, wie er sie meist selbst ausrichtete, so auch präsidierte; zwar präsidierte den im Martyrium genannten Spielen ein Asiarch, aber Asiarch und Oberpriester Asias müssen eben identisch sein, wenn anders hier ein Asiarch, dort ein Oberpriester Asias Provincialfestspielen präsidieren. Das Martyrium Polykarps betreffend scheint mir die Sache so zu liegen, dass die beiden Philippi gar nicht mit einander identisch sind, dass vielmehr zwei Männer desselben Namens zu unterscheiden sind, erstens ein Philippos aus Smyrna, der um die Zeit des polykarpischen Martyriums Asiarch war und offenbar als solcher Festspiele ausrichtete, und zweitens [1571] ein Phillippos aus Tralleis, der um dieselbe Zeit Oberpriester Asias war. Ist dies richtig, so ist auch der für die Identität des Asiarchats und des Oberpriestertums Asias auf das Martyrium Polykarps gestützte Nachweis hinfällig.

Fassen wir alles, was bisher auseinandergesetzt wurde, zusammen, so ergiebt sich, dass Asiarchat und Oberpriestertum Asiens unmöglich identisch sein können, dass sie vielmehr von einander verschieden sind, dass es sich also um zwei Ämter handelt. In welchem Verhältnis standen nun aber die Asiarchen zu den Oberpriestern Asiens, wenn wir zwischen beiden unterscheiden und den einen von dem anderen trennen müssen? Die Antwort hierauf giebt uns das Martyrium Polykarps, wenn anders wir richtig den darin genannten Asiarchen Philippos vom gleichnamigen Oberpriester gesondert und als zwei Personen aufgefasst haben. Wir haben schon darauf hingewiesen, dass der Oberpriester Philippos zweifelsohne der C. Iulius Philippus aus Tralleis ist, der Bull. hell. XI 298 (= Papers of Amer. School I 102). X 456 (= Athen. Mitt. XI 203 = Papers II nr. 379). Athen. Mitt. VIII 316 nr. 6 (= Papers I 100) und bei Le Bas 1652 c vorkommt und zwar als ἀρχιερεὺς Ἀσίας und gleichzeitig Oberpriester seiner Vaterstadt. Dieses Oberpriesteramt fällt nach Ramsays Lesung Papers I a. a. O. in die 56. Olympiade (worunter selbstverständlich, da wir es mit trallischen Inschriften zu thun haben, eine trallische Olympiade zu verstehen ist), nach derjenigen des französischen Herausgebers Bull. hell. XI 298 dagegen in die 53. Olympiade. Diese Datierung fördert uns leider nicht weiter, solange das Anfangsdatum der trallischen Olympiaden nicht zu ermitteln ist.

Ramsays Ansätze beruhen auf blosser Vermutung. Fällt das Martyrium Polykarps, wie jetzt allgemein angenommen wird, ins J. 155 n. Chr., so muss dies Jahr auch dasjenige sein, in welchem Philippos Oberpriester Asiens war. Von demselben C. Iulius Philippus besitzen wir auch eine Inschrift aus Olympia, Archaeol. Ztg. 1880, 62: ἡ ὀλυμπιακὴ βουλὴ Γ. Ἰούλιον Φίλιππον Τραλλιανὸν τὸν ἀσιάρχην ἠθῶν ἕνεκα ὀλυμπιάδι σλβ: Also in der 232. Olympiade, welche den J. 149–152 n. Chr. entspricht, war C. Iulius Philippus Asiarch. Wenn aber jemand 149–152 n. Chr. Asiarch, 155 Oberpriester Asias war, so folgt daraus, dass der Asiarchat früher, das Oberpriesteramt Asias später bekleidet wurde, mit einem Wort, dass ersteres in der Wertschätzung die niedrigere, letzteres die höhere Würde war, wenn anders auch für Asia der Satz gilt, dass einem Mann nicht das höhere Amt zuerst, das niedrigere zuletzt übertragen zu werden pflegte. Allerdings ist es ein missliches Ding um die Ämterreihenfolge in Asia – aber das Oberpriesteramt Asias gilt allgemein für ein sehr hohes Amt; was vor demselben an Würden bekleidet wurde, stand sicher an Wertschätzung darunter.

Ramsay und Lightfoot, die beide an der Identität dieser beiden Würden festhalten, sind gezwungen, wegen dieses C. Iulius Philippus, der zwischen 149–152 Asiarch und 155 Oberpriester Asias war, einen vierjährigen Zeitraum für die Amtsthätigkeit des Asiarchen anzunehmen. Ob die Provincialspiele Asias pentaeterische waren, [1572] ist hier nicht zu erörtern. Jedenfalls war der Asiarch nicht vierjährig. Aus der Zeit Gordians III., der sechs Jahre regierte, giebt es sicher drei (Kyzikos; Smyrna; Saettai), wahrscheinlich vier (Sardeis s. Eckhel IV 207) Städte, auf deren Münzen Asiarchen verzeichnet sind. Und wie sich vier Asiarchen auf sechs Jahre verteilen, bleibt ein Rätsel, wenn man deren Amt für ein vierjähriges ausgiebt.

Aber man bedarf ja gar keiner so künstlichen Erklärungen, die sich durch einen Blick auf die Münzen von selbst richten, wenn man eben den Asiarchat und das Oberpriestertum Asias, wie wir es thun, von einander sondert und für zwei von einander verschiedene Würden hält. Dies that auch Waddington zu Le Bas 885; er erklärt die Asiarchen für Spielgeber und -leiter bei den Provincialversammlungen, und während nach ihm der Oberpriester Asias dieser Versammlung praesidiert, fällt die Veranstaltung und Leitung der Provincialspiele dem Asiarchen zu. Die Hauptstütze für diese Ansicht, nämlich das Martyrium Polykarps, fällt jetzt fort, wenn anders es sich darin um locale Spiele handelt. Aber auch in den Inschriften findet Waddingtons Ansicht keine Bestätigung. Dass ein Asiarch Gladiatorenspiele gab, steht fest. Bekannt sind Inschriften φαμιλία μονομάχων τοῦ δεῖνα ἀσιάρχου (CIG 3213 Smyrna. Gr. Inscr. Brit. Mus. 620. 621 Ephesos. CIG 3677 Kyzikos). Gewöhnlich sieht man hierin Aufschriften von Grabstätten der Gladiatoren des betreffenden Asiarchen, aber die koische Inschrift CIG 2511 = Paton-Hicks 141[WS 3]: φαμιλία μονομάχων καὶ ὑπόμνημα[WS 4] κυνηγεσίων Νεμερίου … ἀσιάρχου legt doch, solange ὑπόμνημα κυνηγεσίων unserem ‚Andenken an Tierhetzen‘ entspricht, die Erklärung nahe, dass alle diese Inschriften als Erinnerungszeichen einer Gladiatorenbande, die das Andenken an das durch sie auf Kosten des oder jenes Asiarchen veranstalteten Schauspiels auf die Nachwelt kommen lassen wollten, anzusehen sind – eine Auffassung, der auch Mommsen Ephem. epigr. VII p. 403 zuneigt. Keine dieser Inschriften giebt aber eine Andeutung, an welchem Feste diese Gladiatoren auftraten; in Ephesos, Smyrna, Kyzikos fanden allerdings die Provincialspiele statt, aber niemals in Kos, und damit ist eine sichere Beziehung dieser Inschriften auf κοινὰ Ἀσίας ausgeschlossen – denn dass die oben erwähnte Inschrift aus Kos anderswo gesetzt wäre, als wo die Gladiatorenspiele und Tierhetzen stattfanden, müsste doch erst erwiesen werden. Auch als Agonotheten grosser berühmter Agone finden wir Asiarchen, aber nirgends an den Provincialfesten. Als Asiarch zum zweitenmale ist Tib. Iulius Rhegeinos ἀγωνοθέτης δι’ αἰῶνος der Hadrianeia in Ephesos (Gr. Inscr. Brit. Mus. 604), und ebenso ist Cn. Dottius Asiarch und agonotheta perpetuus certaminis sacri Hadrianeion Ephesi CIL III 296. Allerdings verlangen diese zwei Inschriften noch eine genauere Besprechung in einem anderen Zusammenhang, beweisen aber doch, dass Leute als Asiarchen Agonotheten waren und zwar an einem Localfest, nicht an einem Provincialfeste. Ich glaube auch, dass der etwas ungewöhnliche Eingang einer Ephebenliste aus Kyzikos CIG 3665: ἀγαθῇ τύχῃ· ἱππαρχούσης Αὐρηλίας … θυγατρὸς Αὐρ. Μενελάου ἀσιάρχου ἀγομένου ἀγῶνος [1573] Ἀδριανῶν Ὀλυμπίων, ἐφηβαρχοῦντος τοῦ δεῖνα so zu deuten ist, dass der Vater Aurelius Menelaos Asiarch war, als der Agon der Hadrianeia Olympia stattfand. Denn sowohl die Nennung des Vaters als auch diejenige der Spiele ist in einer derartigen Inschrift ungewöhnlich und nur erklärlich aus dem Bestreben, die Tochter durch des Vaters Verdienste mit ehren zu wollen. Zur Zeitbestimmung diente ja die Erwähnung der Hipparchin, des Ephebarchen und des Unterephebarchen; die seltsame Zeitbestimmung obendrein nach Spielen dient doch offenbar nur zur Hebung des Vaters, also mittelbar der Tochter, und lässt doch vermuten, dass ersterer sich um die Hadrianeia verdient gemacht, sie also wohl ausgerichtet hat. Wären, wie Boeckh annimmt, die Knaben zur Zeit des genannten Agons in die Ephebenliste eingetragen, so stände sicher das ἀγομένου ἀγῶνος unmittelbar vor oder hinter dem οἵδε ἐφήβευσαν, womit die Liste der Epheben anhebt.

Mag nun die vorgebrachte Erklärung der kyzikenischen Inschrift das Richtige treffen oder nicht, das steht fest, dass bis jetzt wenigstens noch kein Asiarch als Ausrichter und Leiter der Provincialfestspiele sicher beglaubigt ist, dass wir also von Waddingtons Ansicht naturgemäss absehen müssten.

Wenn gegen die bis jetzt geäusserten Ansichten über die Asiarchen sich gewichtige Bedenken erheben, die uns denselben beizutreten verbieten, so wollen wir jetzt, bevor wir weiter gehen, erst die bis jetzt gewonnenen charakteristischen Merkmale der Asiarchen zusammenstellen.

1. Es giebt deren gleichzeitig mehrere, ja sogar es giebt deren gleichzeitig mehrere für eine Stadt. Aus analogen Titeln wie ἀρχιερεὺς Ἀσίας oder ἀρχιερεὺς Ἀφροδισιέων πόλεως oder ἀρχιερεὺς τῆς πατρίδος, wo der Genetiv allemal die Begrenzung der Amtsthätigkeit auf das durch denselben ausgedrückte Gebiet enthält oder die Factoren, von denen die Ernennung ausgeht, angiebt, erklären wir auch die ἀσιάρχαι Περγαμηνῶν, τῆς … Ἐφεσίων πόλεως, τῆς πατρίδος (sc. Stektorions) so, dass die hier genannten Asiarchen nicht blos ihre Thätigkeit auf Pergamon, Ephesos, Stektorion beschränkten, sondern vor allem ihre Ernennung zum Asiarchat diesen Städten verdankten. Es ist gewiss nicht zu kühn, wenn wir hiernach behaupten, dass die einzelnen Städte die Asiarchen bestellten.

2. Der Asiarchat konnte gleichzeitig sowohl mit einem civilen als auch mit einem sacralen Amte bekleidet werden. Hieraus folgt, dass derselbe, um mich so auszudrücken, im Nebenamte geführt wird, dass er eine Würde ist, zu der das Hauptamt an sich seinen Inhaber erhob oder womit die Mitbürger angesehene Beamte auszeichneten und ehrten.

3. Die Dauer des Asiarchats ist einjährig, jedenfalls nicht lebenslänglich.

4. Ihre Beziehung zu dem κοινὸν Ἀσίας und den damit in Verbindung stehenden Einrichtungen steht fest. Es ist bekannt, dass die Provinz Asia nicht mit einem Provincialtempel, der ausschliesslich dem Kaiserkultus geweiht war, sich begnügte, sondern nach und nach deren mehrere erbaute, [1574] so in Pergamon, Ephesos, Smyrna und anderen Städten. Die vom κοινὸν Ἀσίας zur Verwaltung und Beaufsichtigung dieser Provincialtempel ernannten Priester hiessen ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Περγάμῳ Ἐφέσῳ Σμύρνῃ u. s. w.; s. unter Ἀρχιερεύς, wo die Belege verzeichnet sind. Neben diesem meist üblichen Titel kommt auch asiarc(ha) templ(orum) splend. civit. Ephes(iorum) ex liberalitate sua (CIL III 297 aus Antiochia Pisidiae), ἀσιάρχης ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ (CIG 2464 Thera. Bull. hell. XII 102 Stratonikeia), ἀσιάρχης ναῶν τῶν ἐν Σμύρνῃ (Bull. hell. IV 442 Lesbos) vor. Und um die Gleichsetzung dieser Titel ausser allen Zweifel zu setzen, wird derselbe Mann T. Iulius Rhegeinos in Inschriften aus Ephesos einmal als ἀσιάρχου βʹ ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ, das anderemal als ἀρχιερέως βʹ ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ bezeichnet, Gr. Inscr. Brit. Mus. 604. 605. 611. Dass diese Oberpriester an den einzelnen Provincialtempeln vom Landtage erwählt werden, erhellt aus Aristeides vierter heiliger Rede. Das Nähere s. unter Ἀρχιερεύς. Darnach müssen wir dasselbe auch von den Asiarchen der Provincialtempel voraussetzen; sie sind vom Landtag zur Wahrnehmung der Geschäfte an diesen Provincialtempeln bestellt. Wollten wir dieselben nach Analogie der obigen Beispiele als Leute, die von den einzelnen Provincialtempeln zu ihrer Vertretung beim Landtag ernannt wären, auffassen, so liessen wir die durchaus nicht zu bezweifelnde Wechselbeziehung zwischen ihnen und den ἀρχιερεῖς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ u. s. w. ausser acht, und ausserdem verdient doch Beachtung, dass unter den fünf Asiarchen bei Provincialtempeln sicher vier nicht am Ort, wo der Tempel sich befand, heimische Bürger, sondern Fremde sich befinden: in Ephesos Leute aus Thera und Stratonikeia – über die Heimat des Cn. Dottius, dessen Inschrift in Antiochia Pisidiae, wo er patronus coloniae, IIvir und munerarius war, gefunden ist, steht nichts fest –, in Smyrna ein Mann aus Lesbos. Auch in diesem Punkte tritt die Wechselbeziehung zwischen Asiarchen und Oberpriestern an den Provincialtempeln deutlich hervor; unter den letzteren sind viele Fremde, d. h. am Ort des Provincialtempels, für den sie bestellt sind, nicht heimische Bürger, so in Ephesos Aristokrates aus Keramos in Karien, CIG 2987 b, in Smyrna M. Ulpius Eurykles aus Aizanoi, CIG 2741 vgl. mit CIG 3836 und Le Bas 866–69, in Pergamon M. Aurelius Diadochus aus Thyateira, CIG 3494, und Iulius Calpurnius aus Philadelpheia, CIG 3416. Diese Beispiele mögen genügen. Diese Asiarchen an den Provincialtempeln, die ἀσιάρχαι ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ, Σμύρνῃ, sind gleich den ἀρχιερεῖς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ u. s. w. vom Landtag ernannt – daher die vielen am Ort der Tempel nicht Eingesessenen unter ihnen – und üben sicher ebenso wie die letzteren auch priesterliche Functionen aus. Allerdings ob sie während der ganzen Zeit ihrer Bestellung ihren Wohnsitz nach dem betreffenden Ort des Provincialtempels verlegten oder nur dorthin kamen aus Anlass besonderer Festlichkeiten oder wenn sonst ihre Anwesenheit wünschenswert schien, wissen wir nicht. Dass die Asiarchen priesterliche Functionen ausübten, geht aber nicht, wie man gewöhnlich annimmt, [1575] aus einer in den Digesten XXVII 1, 6 § 14 erhaltenen Stelle aus Modestinus lib. II excusationum hervor, worin es heisst: ἔθνους ἱεραρχία (so Mommsen; ἱερωσύνη Politianus) οἷον ἀσιαρχία βιθυναρχία καππαδοκαρχία παρέχει ἀλειτουργησίαν ἀπὸ ἐπιτροπῶν τοῦτ’ ἔστιν ἕως ἂν ἄρχῃ. So bedauernswert es ist, dass der cod. Florentinus gerade zu Anfang dieser Stelle so unleserlich ist und wohl über die ursprüngliche Lesung des Wortes nach ἔθνους (ob ἱεραρχία, ob ἱερωσύνη, ob etwas anderes da gestanden) nie Sicherheit erzielt werden wird, so kann doch der Sinn des Ganzen nicht unsicher sein. Die Basilika ed. Heimbach III 681 geben: οἱ ἱερεῖς τῶν ἐπαρχιῶν τοῦτ’ ἔστιν ἀσιάρχαι καὶ οἱ λοιποί, und offenbar ist dasselbe gemeint, was Aristeides p. 531 Dind. ἱερωσύνην κοινὴν τῆς Ἀσίας nennt, also das Provincialpriestertum. Die Provincialpriester sollen während ihrer Amtszeit von Übernahme von Vormundschaften frei sein. Wenn der Sinn des Ganzen hiermit richtig wiedergegeben scheint, so ist die mit οἷον beginnende Anführung von Beispielen auffallend. Provincialpriester waren doch im 3. Jhdt., als Modestinus lebte, in jeder Provinz, in den westlichen sowohl als in den östlichen; man versteht nicht recht, warum hier ein allgemein bekanntes Institut durch Beispiele und dazu noch durch solche, die nur dem Osten angehören, erläutert wird. Und wenn ἔθνους ἱεραρχία wirklich dastand und damit das Oberpriesteramt einer Provinz bezeichnet wird, so stimmt jedenfalls bei Asia – von Bithynien und Kappadokien ist hier nicht zu sprechen – das Beispiel nicht; es kann doch nicht bezweifelt werden, dass der ἀρχιερεὺς Ἀσίας dieses Amt bekleidete, und wenn überhaupt jemand zur Erläuterung des vorangestellten Begriffes genannt werden sollte, grade er genannt werden musste. Die Scholien zu den Basilika (s. Heimbach a. a. O.) erläutern die Worte derselben: οἱ ἱερεῖς τῶν ἐπαρχιῶν τοῦτ’ ἔστιν ἀσιάρχαι καὶ οἱ λοιποί mit Alytarchen, Syriarchen, Phoinikarchen. Nun hat doch gewiss noch niemand Alytarchen für Provincialoberpriester gehalten. Ich führe dies nur an, um darauf hinzuweisen, wie unsicher die Kenntnis des späteren Altertums in Bezug auf Provincialkult und dessen Priester geworden war, seitdem das Christentum zur Herrschaft gelangt und der von der Provinz gepflegte Kaiserkult ausgestorben war. Constant. Porphyrog. de themat. I 4 hält die Asiarchen sogar für Proconsuln. Ich glaube, dass Modestinus schrieb: ἔθνους ἱεραρχία παρέχει ἀλειτουργησίαν ἀπὸ ἐπιτροπῶν ἕως ἄν ἄρχῃ. Erst späterer Zusatz ist: οἷον ἀσιαρχία βιθυναρχία καππαδοκαρχία. Etwas Ähnliches liegt im Codex Iustin. V 27, 1 vor: Imp. Constantinus A. ad Gregorium. Senatores seu perfectissimos vel quos in civitatibus duumviralitas vel sacerdotii, id est Phoenicarchiae vel Syriarchiae, ornamenta condecorant placet maculam subire infamiae, wo die Worte nach sacerdotii von id est bis Syriarchiae Glossem sind. Ganz dasselbe Gesetz findet sich auch im Codex Theodos. IV 6, 3; hier aber heisst es … quos in civitatibus duumviralitas vel quinquennalitas vel flaminis vel sacerdotii provinciae ornamenta condecorant. In diesem Falle kann es doch keinem Zweifel unterliegen, dass die Syriarchen und Phoinikarchen erst durch Glossem in das Gesetz [1576] des Constantinus vom J. 336 hineingekommen sind.

5. Die Asiarchen haben vielfach sowohl Gladiatorenspiele als auch Agone veranstaltet und die letzteren geleitet. Wir haben gesehen, dass bis jetzt keine Beweise dafür erbracht sind, dass sie den Provincialspielfesten als Leiter oder Ausrichter vorgestanden haben. Eine Stelle des Codex Theodos. XV 9, 2 cunctos iudices admonemus, ut ludorum quidem quibus moris est intersint festivitati et oblectamentis favorem eliciant populorum, verum expensarum non excedant duorum solidorum librata impendia, nec inconsulta plausorum insania curialium vires, fortunas civium principalium domus, possessorum opes, rei publicae robur evellant. Exceptis alytarchis, syriarchis, agonothetis itemque asiarchis et ceteris quorum nomen votiva festivitatis sollennitas dedicavit kann dies nicht beweisen. Ohne auf diese Stelle genauer einzugehen, muss doch hervorgehoben werden, dass grammatisch der mit exceptis beginnende Satz höchst anstössig ist. Exceptis alytarchis u. s. w. setzt doch eine Negation voraus; man vergleiche im unmittelbar vorangehenden Gesetz: ut exceptis consulibus ordinariis nulli prorsus alteri auream sportulam dandi facultas sit. Man erwartet: niemand sonst soll mehr als zwei solidi für Spiele ausgeben exceptis alytarchis u. s. w. Jetzt aber ist cunctos iudices – evellant ein in sich geschlossener Satz, dem der folgende sich meines Erachtens sehr ungeschickt anreiht. Nimmt man aber mit Gothofredus z. d. St. die iudices ‚die Provincialstatthalter‘ selbst als Veranstalter und Leiter der Spiele, dann passt das folgende exceptis alytarchis u. s. w. gar nicht – dann müssten doch unter den Provincialstatthaltern selbst einige ausgenommen werden. Und dann, was wir sonst von Alytarchen wissen, lässt uns dieselben als Aufsichtsbeamte bei Spielen, in untergeordneter Stellung erscheinen; nie sind sie Spielgeber oder Ausrichter von Spielen. Agonotheten ist ein allgemeiner Ausdruck: jeder, der in leitender Stellung mit Spielen zu thun hat – und darauf kommt es im Gesetz offenbar an – ist agonotheta; was sie hier unter den Ausnahmen sollen, ist ganz unklar. Das Gesetz will übermässigen Aufwand bei Spielen beschränken und verhindern, dass durch den tosenden Beifall der Menge veranlasst doch grössere Aufwendungen als vorgeschrieben gemacht werden. Diejenigen, welche als Begüterte, denen man Beiträge zu solchen Aufwendungen aufbürdet, in Betracht kommen, werden genannt. Fallen nicht notwendig in eine dieser Kategorien die genannten Alytarchen, Syriarchen, Agonotheten und Asiarchen? Gothofredus fasst sie alle als sacerdotes und zwar als sacerdotes provinciae und stellt dieselben den iudices gegenüber. War aber jemals ein Alytarch sacerdos provinciae? Konnte jemals ein Provincialoberpriester so kurzer Hand mit Agonothet gekennzeichnet werden? Mir ist es nicht zweifelhaft, dass das Gesetz mit evellant schliesst und dass exceptis bis dedicavit Glossem ist. Ich muss hier an die oben schon nachgewiesenen Glosseme im Modestinus und im Codex Iustinianeus erinnern. Alle drei betreffen die Würden auf -αρχης mit vorangehendem Provinznamen und stammen sicher aus einer Zeit, wo [1577] diese Würden ausser Gebrauch gekommen nur als Reminiscenzen fortlebten.

Nur so ist zu erklären, wie hier im Codex Theodosianus ebenso wie im Scholion zu der oben angeführten Basilikastelle die Alytarchen unter die Asiarchen, Syriarchen gekommen sind, mit denen sie doch ausser der Ableitungsendung nichts zu thun haben, nur so kann man verstehen, wie immer derselbe Kreis von Würden erscheint, wie immer auf den Orient mit seinen ihm eigentümlichen Asiarchen, Phoinikarchen u. s. w. exemplificiert wird, während doch das, worum es sich an den betreffenden Stellen handelt, das Oberpriestertum der Provinzen und die Spiele, das ganze Reich und nicht etwa nur die östliche Hälfte betrifft.

6. Sind die Asiarchen wirklich wie in die Modestinusstelle so auch in das Gesetz des Codex Theodosianus vom J. 409 durch Glossem hineingekommen, dann fehlt auch ein Beweis, dass sie im 4.-5. Jhdt. noch existiert haben, dann dürfen wir nach dem früher vorgelegten Material schliessen, dass sie mit Ende des 3. Jhdts. aufhören. Über diese Zeit führt keine Inschrift, keine Stelle eines Schriftstellers hinab. Wenn sie, wie gesagt ward, mit dem Provinciallandtag Asiens in Verbindung standen, so ist es durchaus erklärlich, dass sie zu derselben Zeit aufhörten, als dieser aufgelöst wurde. Denn dass mit der Teilung Asias in sieben Provinzen auch der frühere die ganze Provinz umfassende Landtag sein Ende fand, scheint mir so selbstverständlich, dass es keines Beweises bedarf.

Was wir Positives und Charakteristisches über die Asiarchen ermitteln konnten, führt uns dahin, sie als Landtagsabgeordnete, als Deputierte der einzelnen Städte zum Landtag zu erklären. In Strabons Zeit gab es nur einen Provincialtempel und zwar in Pergamon – der zweite wurde erst unter Tiber in Smyrna gebaut. Folglich können die bei ihm erwähnten Asiarchen nicht als Vorsteher von Provincialtempeln aufgefasst werden und ähnlich steht es mit der Stelle aus den Acta apostolorum. Aber streng genommen beweisen beide Stellen nicht blos, dass es gleichzeitig mehrere Asiarchen, sondern dass es gleichzeitig mehrere in einer Stadt gab, gerade wie in Aristeides vierter heiliger Rede von Smyrna aus mehrere Abgeordnete zum Landtag gehen. Ich glaube, dass für diese mit allgemeinem Ausdruck σύνεδροι genannten Abgeordneten Asiarchen der eigentliche Titel ist. Warum Aristeides den Ausdruck Asiarchen vermieden hat, weiss ich nicht; aber schwerlich kann daraus ein Grund gegen die oben vorgebrachte Erklärung abgeleitet werden. Sind die Asiarchen Abgeordnete, also nur für einige Tage bezw. Wochen von ihrem Wohnsitz entfernte Beauftragte ihrer Vaterstadt, erklärt sich ungezwungen, wie sie trotzdem in der letzteren ein Amt bekleiden konnten. Wir werden jetzt vollkommen begreifen, warum Asiarchen nebenher sowohl civile als sacrale Ämter inne haben konnten, während die ἀρχιερεῖς Ἀσίας von der gleichzeitigen Bekleidung civiler Ämter ausgeschlossen waren; denn das Oberpriestertum Asias war ein Amt, was der Asiarchat nicht war. Und die nur Asiarchen ohne jeden Zusatz und die Asiarchen ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ genannten Abgeordneten sind beide [1578] gleichmässig von ihren Städten gewählt, nur sind die Asiarchen ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ unter der grossen Zahl von Asiarchen, die auf dem Landtag zusammenkamen, die von letzterem mit der Wahrnehmung der Geschäfte an den Provincialtempeln Beauftragten. Sicher hat das Bedürfnis, diese Vertrauensstellung schon durch den Titel etwas über die grosse Zahl derjenigen, die dieselbe Bezeichnung, allerdings ohne den Zusatz ναῶν u. s. w. führen durften, hinauszuheben und sie dem einzig dastehenden ἀρχιερεὺς Ἀσίας näher zu rücken, dahin geführt, dass die Asiarchen ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ etc. zu ἀρχιερεῖς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ u. s. w. wurden. Diese letzteren kommen denn auch viel häufiger vor. Der Asiarchen Dauer war offenbar wie die des Landtags jährlich, vielleicht mehrjährig, jedenfalls nicht lebenslänglich. Gegen ihre Lebenslänglichkeit sprechen entscheidende Gründe. Die Würde eines Asiarchen war begehrt – das zeigen die vielen Münzen aus den vielen Städten mit Aufschriften von Asiarchen, die alle mit Stolz diese ihre Würde der Nachwelt zu überliefern beflissen sind. Und dass auch nur Begüterte diese Würde suchten und erhielten, scheint durchaus angemessen, wenn man die damit verbundenen Reisen und Ausgaben in Betracht zieht, solange eben keine Diäten für die Abgeordneten Asias nachgewiesen sind. Hierauf weist auch der Umstand hin, dass so manche Asiarchen Gladiatorenspiele gaben oder Agonotheten waren. Diese von ihrer Seite freiwillig übernommenen Aufwendungen waren gleichsam ihr Dank für das Vertrauen ihrer Mitbürger und für die ihnen übertragene Würde.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Martyrium des Hl. Polykarp § 12 in der Bibliothek der Kirchenväter
  2. Martyrium des Hl. Polykarp § 21 in der Bibliothek der Kirchenväter
  3. Corpus Inscriptionum Graecarum 2511 = Paton-Hicks 141
  4. Vorlage: ὑπόμηνμα.