Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Versch. grammatisch-antiquarische Schriftsteller
Band II,1 (1895) S. 935 (IA)–937
Aristokles aus Rhodos in der Wikipedia
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18) Für die Sonderung verschiedener grammatisch-antiquarischer Schriftsteller dieses Namens giebt Strabon XIV 655 einen festen Anhalt. Er bezeugt, dass A. aus Rhodos stammte und sein Zeitgenosse war; er lässt durch den Zusammenhang, in dem er ihn nennt, keinen Zweifel, dass der Rhodier A. Grammatiker gewesen ist. Es ist geboten, alle Citate, die den Rhodier ausdrücklich nennen, diesem A. zuzuweisen. Das sind folgende: Erotian bezeugt in der Vorrede (32, 10 Klein) grammatisch-lexikalische Behandlung des Hippokrates durch A. von Rhodos, und zwar, wenn eine von Klein auf genommene, sehr probable Umstellung von Mor. Schmidt richtig ist, eine Bearbeitung des Hippokrateslexikons des Euphorion. Aus dem Zusammenhange ergiebt sich, dass A. das Buch vor Didymos geschrieben hat. Ammonios s. ἐπικήδειον nennt von dem Rhodier eine Schrift περὶ ποιητικῆς: er führt aus ihr eine Notiz über den Unterschied von ἐπικήδειον und θρῆνος an. Schriften περὶ ποιητικῆς, insbesondere über die Unterschiede der einzelnen Dichtungsgattungen, gehören zum eigentlichsten Arbeitsbereiche der Grammatiker, wie das Beispiel des Didymos und A. zeigt, mit Musik haben sie nichts zu thun. Ferner wird durch Proklos zu Platons Tim. 27 a (und 7) bezeugt, dass A. von Rhodos den Platon in philologisch-historischem Sinne, nicht philosophisch, commentiert habe (Rose Aristot. ps.-epigr. 619. Usener Rh. Mus. XXV 614. XXVIII 433. Michaelis Parthenon 320. 370). Endlich wird der Rhodier A. von Dionys. Hal. de Dinarch. 8 als ῥήτωρ bezeichnet. Die Identification ist darum sicher, weil es speciell in Rhodos üblich gewesen [936] ist, dass die Grammatiker zugleich Rhetoren waren; F. Marx Berl. phil. Wochenschr. X 1007. Die Brücke zwischen Rhetorik und Grammatik bildet bei A. seine Schriftstellerei περὶ ποιητικῆς. Durch all diese einzelnen Anführungen des Rhodiers wird Strabons Angabe, er sei Grammatiker gewesen, vollauf bestätigt. Zugleich ist damit die Sicherheit gewonnen, alle rein grammatischen Bruchstücke, die von A. ohne näheren Zusatz citiert werden, dem Rhodier zuzuweisen. Dahin gehören die Schrift περὶ διαλέκτων, erwähnt von Herodian περὶ διχρόνων 299, 1 (= Lentz II 18, 16. I 526, 1). Et. M. 545, 8, die στιγμή zu Il. XLX 218 im Schol. Townl. z. St., die Exegese einer Pindarstelle im Schol. Pind. Ol. VII 66, und zwei Citate bei Varro de l. l. X 10. 75, aus denen sich ergiebt, dass A. über die similitudo verborum geschrieben hat. Alle diese Stellen geben ein einheitliches Bild von der Thätigkeit des A. von Rhodos und fixieren in übereinstimmender Weise seine Zeit. Die Schrift über Hippokrates liegt vor Didymos, der unter Augustus schreibt, dem Varro lag zur Zeit, als er die Bücher de lingua latina abfasste – sie sind 43 v. Chr. abgeschlossen –, eine andere Schrift des A. vor: Strabon also, der von 68 v. Chr.–23 n. Chr. lebte, konnte diesen Mann noch ganz gut als seinen Zeitgenossen bezeichnen. Die Wirksamkeit des A. reicht also etwa von der Mitte bis zum Ende des 1. Jhdts. v. Chr.

Von dem Rhodier zu trennen ist der A., der ein bei Athenaios vielbenütztes Werk περὶ χορῶν (einmal, Athen. XIV 620 e, auch unter dem Titel περὶ μουσικῆς citiert) verfasst hat. Dieses Buch ist, wie die Reste bei Athenaios zeigen, nicht grammatischen, sondern musikalischen Inhaltes. Eine seiner Hauptquellen war Aristoxenos. Wir verdanken ihm eine Reihe wertvoller singulärer Notizen. Es bestand aus mindestens acht Büchern (Athen. XIV 630 b). Sein Verfasser führt niemals den Beinamen Ῥόδιος, überhaupt kein Ethnikon. A. schrieb sein Buch περὶ χορῶν nach Ptolemaios Physkon (145–116 v. Chr.), von dessen Regierung als einer vergangenen er Athen. IV 174 c spricht. Ausserdem verfasste A. einen Brief – wir wissen nicht, an welchen Adressaten –, in dem er musikalische Instrumente behandelte. Gegen diesen Brief schrieb Apollodor eine ἀντιγραφή, Athen. XIV 636 f. Unter Apollodor ist an dieser Stelle der Athener zu verstehen. Das hat man seltsamerweise aus chronologischen Gründen neuerdings bestritten. Aber es ist nicht einzusehen, warum nicht Apollodor von Athen, der noch im J. 119 v. Chr. nachweislich thätig gewesen ist, gegen die Schrift eines Mannes geschrieben haben soll, der ein anderes Werk nach 116 v. Chr. verfertigt hat. Die Zeit dieses A. bestimmt sich somit auf die letzten Jahrzehnte des 2. Jhdts. v. Chr. Welchem A. und ob überhaupt einem von diesen beiden die von Photios s. μίνθη erwähnte Schrift περὶ Γιγάντων, ferner die unter dem Namen Ἀριστοτέλης überlieferten und durch Conjectur (V. Rose Aristot. pseud. 616. 618) auf A. zurückgeführten Titel περὶ θεογονίας (Schol. Eurip. Rhes. 28) und περὶ Ἑρμιόνης ἱερῶν (Schol. Theokr. 15, 64) angehören, lässt sich nicht sagen. Die dem A. vom falschen Plutarch (parell. min. 25. 41. 29, und daraus Stob. flor. 64, 37) [937] zugeschriebenen Bücher Ἰταλικά und Παράδοξα sind Erfindungen dieses Schwindlers. Vossius De hist. graec. 165. 333. Müller FHG IV 329–332. Bapp Leipz. Stud. VIII 87. 134. Susemihl Alex. Lit.-Gesch. I 526–531. II 676.