Ἐπίδοσις. Es war in Griechenland namentlich seit dem 4. Jhdt. sehr beliebt, die Mittel des Staates im Falle der Not, doch zuweilen auch sonst, z. B. zu kultlichen Zwecken (vgl. aus Lindos Bull. hell. IX 85), durch freiwillige Beiträge zu erhöhen, die von wohlhabenden Bürgern oder Fremden geleistet wurden; das sind die ἐπιδόσεις. Die Praxis ist nur aus Athen genauer bekannt; dort erging die Aufforderung, ἐ. zu leisten, in der Volksversammlung, oft unter Bestimmung eines Maximums und Minimums; so gibt IG II 334 ein Maximum von 200, ein Minimum von 50 Drachmen. Doch zeigen die Beispiele (eine große Anzahl bei Boeckh Staatsh. I³ 686, andre Gilbert Griech. Staatsaltert, I² 407, 3), daß der Staat auch viel großartigere Geschenke gern annahm. Wer zu solchen Beiträgen bereit war, meldete sich sofort in der Versammlung oder beim Rat und den Strategen; diese Meldung galt als Verpflichtung, wer sie später nicht erfüllte, dessen Name wurde bei den Eponymen öffentlich angeschlagen (Isai. V 37); weitere Zwangsmaßregeln sind uns unbekannt. Die Beiträge bestanden nicht nur in Geld, sondern oft auch in Waffen, Schiffen, freiwilligen Trierarchien, Übernahme von Soldzahlungen, Lieferung von billigem Getreide. Die Namen der Geber pflegte man unter Angabe ihrer Spenden auf Steinurkunden zu veröffentlichen (z. B. IG II 980–984); auch andere Ehrenerweisungen erfolgten, bei Fremden häufig die Bürgerrechtserteilung. Außer in Athen sind s. belegt aus: Rhodos, Kyzikos, Erythrai, Olbia, Teos, Knidos, Lindos (Belegstellen Gilbert a. a. O. II 372, 2), dazu Thera (IG XII 3, 326).