Ἀποδοκιμάζειν, bei einer Prüfung verwerfen; wenn schon nicht zweifelhaft ist, dass der Ausdruck bei jeder Prüfung gebraucht werden konnte, so steht er doch technisch von dem Verwerfen bei der staatlich angeordneten Prüfung des Rates und der Beamten in Athen vor dem Antritt ihres Amtes (Arist. resp. Ath. 45. 55, s. Δοκιμασία); vgl. Lys. XIII 10. Dein. II 10. Meier-Lipsius Att. Proc. 242. Wo die Abstimmung durch Handmehr erfolgte, konnte dafür natürlich auch ἀποχειροτονεῖν gesetzt werden (Arist. a. a. O. 49).