Ἀπατήσεως τοῦ δήμου γραφή, öffentliche Klage in Athen, gerichtet gegen den, der entweder Volk, Rat oder Gericht wider besseres Wissen (Demosth. XVIII 282. Dein. I 47) zu einem nachteiligen oder ungerechten Beschlusse verleitet (Poll. VI 152. [Lys.] XX 20) oder ein dem Volke gegebenes Versprechen nicht gehalten hatte (Demosth. XX 100). Das Verfahren war Probole (Poll. VIII 46. Xen. hell. I 7, 35) oder Eisangelie ([Demosth.] XLIX 67), die Strafe der Tod (Demosth. XX 135). Die Klagen waren anzubringen in der κυρία ἐκκλησία der 6. Prytanie (Arist. resp. Ath. 43). Vgl. Meier-Lipsius Att. Proc. 425, wo die Klage jedoch zu eng gefasst erscheint.