Textdaten
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Autor:
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Titel: Herr Dr. Thesmar
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 17, S. 252
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1859
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[252] Herr Dr. Thesmar, der Verfasser des im vorigen Jahre abgedruckten Artikels: „Die Privat-Irrenanstalten“ sendet uns auf die in Nummer 4. unseres Blattes abgegebene Replik der Bonner Aerzte eine Gegenerklärung ein, die allerdings den Beweis bringt, daß die in dieser Angelegenheit oft genannte Frau Geheimräthin Egen doch nicht so geisteskrank war, als die Bonner Aerzte in ihrer Replik angaben, wie denn auch ein Zeugniß ihres jetzigen Arztes, das ausdrücklich von „überstandenem Irrsinn“ spricht, den weitern Beweis liefert, daß diese Dame sich jetzt geistig wohl befindet und ihren Zustand in klarster Weise beurtheilt. Es fehlt uns an Raum, die etwas ausführliche Erklärung des etc. Thesmar in ihrem Wortlaut zum Abdruck zu bringen, und wir begnügen uns deshalb, zumal das betreffende Aktenstück bereits in der Kölner Zeitung, dem Frankf. Journal und andern Zeitungen veröffentlicht wurde, mit dieser kurzen Mittheilung. Interessiren dürfte es unsere Leser noch, daß der von Dr. Thesmar so entschieden angegriffene Lennartz wegen des an W. Franßen aus Xanten verübten Vergehens der Mißhandlung zu einmonatlicher Gefängnißstrafe verurtheilt worden ist. Die gegen Lennartz eingeleitete Untersuchung ist dadurch und zwar in der Art zum Abschluß gekommen, daß der größte Theil der verübten Verbrechen, weil sie länger als drei Jahre vor der Anhebung der Untersuchung zurücklagen, als verjährt angesehen werden mußte.