Geschichte der Pfarrei Sachsen bei Ansbach und der zugehörigen Orte/Volkskundliches

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| VIII. Volkskundliches

1. Kirchliche Sitten und Unsitten

 Wie es in vergangener Zeit damit bestellt war, ist schon in dem Abschnitt über die „Kirchliche Ordnung“ eingehend dargestellt worden (S. 219). Hier soll nur einiges nachgeholt und vor allem die Gegenwart behandelt werden.

 Die Taufen werden gegenwärtig schlicht und einfach gehalten, wie es der kirchlichen Art entspricht. Gute alte Sitte ist es, die Kinder womöglich am Sonntag zur Taufe in die Kirche zu bringen. Haustaufen sind nur in Notfällen üblich. Bei unehelichen Kindern wurde vordem das Geläute verweigert, wird aber jetzt gewährt, da man die Kinder nicht für die Fehltritte der Eltern büßen lassen will.

 Bei Hochzeiten wird ebenfalls jede Ausartung vermieden. Die Trauung im Gotteshause ist auch nach der Einführung der Zivilstandsgesetzgebung im Jahre 1876 regelmäßige Ordnung geblieben. Die alte Sitte, daß gefallene Brautleute ohne Kranz, Schleier und Strauß erscheinen, ist in den Städten schon seit längerem aufgegeben worden und verschwindet auch auf dem Lande mehr und mehr. Ein alter Aberglaube ist es, daß der Braut- und Hochzeitswagen in der Zeit von 11–12 Uhr und vor allem während des Zwölfuhrläutens nicht unterwegs sein dürfe, da sonst Unheil drohe; doch gibt es nur noch wenige Leute, die darauf achten. Dagegen kommt immer noch die Sitte vor, daß die Brautleute auf ihrem Weg vom Gotteshause heimwärts aufgehalten werden und sich durch das Auswerfen von Geldstücken gleichsam loskaufen müssen. Mehr scherzhaft wird die Meinung vertreten, wer von den beiden Brautleuten zuerst das Haus betritt, wird Herr im Hause sein. Beim Hochzeitsmahl erhalten öfters die Brautleute nur einen Teller vorgesetzt, aus dem sie gemeinsam zu essen haben, zum Zeichen, daß sie fortan einträchtig zusammenleben und gleichsam aus einer Schüssel essen müssen. Daß Ehen nur bei zunehmendem Monde zu schließen seien, damit der Kindersegen nicht ausbleibe, wird kaum mehr beachtet und mit Recht als Aberglaube angesehen.

 Wenn ein Toter im Hause lag, war früher die Totenwache üblich. Nachbarn und Freunde kamen im Hause zusammen und hielten nachts die Wache. Dabei suchten sie sich die Zeit mit Gesprächen, mit Spielen, Trinken und anderem zu vertreiben und es ging oft nichts weniger als würdig zu. Es war deshalb wohlgetan, daß dieser Brauch abgestellt wurde. Weiter hielt man einst streng darauf, daß kein Vieh eingespannt wurde, solange der Tote im Hause lag. Wenn der Sarg| zum Hause hinausgetragen wird, pflegen auch heute noch die Träger dreimal abzusetzen zum Zeichen, daß der Tote seine letzte Reise im Namen des dreieinigen Gottes antritt. Auswärtige Leichen werden auf dem voll aufgesetzten Leiterwagen (Erntewagen) nach Sachsen gefahren, dort an den von alters her bestimmten Plätzen auf die Totenbahre gelegt, vom Geistlichen, Kantor und Schülerchor abgeholt und abgesungen und dann zum Kirchhof geleitet. Dort findet am Grabe die kurze Einsegnungsfeier statt, worauf das Trauergeleite sich in das Gotteshaus zum Trauergottesdienst begibt. Ein alter Aberglaube ist es, daß der Zug der Leidtragenden, auch bei längerem Wege, nicht abbrechen darf, weil sonst bald ein zweiter Leichenzug aus dem Dorfe nachfolgen müßte; ebenso soll sich der Fuhrmann auf dem Pferde nicht umsehen, weil dies bedeuten würde, daß bald wieder ein Toter nachkommt. Das gleiche würde es bedeuten, wenn der Fuhrmann die beiden Strohbündel, auf denen der Sarg während der Fahrt ruhte, wieder mit nach Hause bringen würde; er muß sie unterwegs verlieren, was er durch rasches Fahren unschwer erreichen kann. Auch von solchen abergläubischen Vorstellungen gilt, daß sie vom Volke nicht mehr ernst genommen werden, auch wenn man äußerlich noch darauf achtet.
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 Der Hexenglaube, ein noch aus uralter Zeit stammendes Stück Aberglaubens, ist in der Geschichte der Pfarrei Sachsen nur selten hervorgetreten. Bekannt ist nur der Fall des Bäckers Hacht, der 1594 bezichtigt wurde, daß er an Kühen Zauberei getrieben habe, damit sie keine Milch mehr gäben. Er wurde sogar vor dem Pflegamt Lichtenau deshalb verklagt. Dieses gab zwar nicht viel auf die Klage, hielt es aber doch für ratsam, den Hacht und sein Weib „etliche Tage bei Wasser und Brot in den Turm (zu Lichtenau) zu sperren“. Auch sonst ist aus der Gegend nicht viel zu berichten. Eine Hirtin in Büschelbach wurde 1593 von einer Frau beschuldigt, daß sie ihre drei Kinder durch Zauberei umgebracht habe; ebenso eine Frau aus Immeldorf, daß sie sich „wegen Mißbrauchs des heiligen Abendmahls sehr verdächtig“ gezeigt habe und daß auch ihr Mann wegen „böser und zauberischer Händel“ berüchtigt sei. Im Jahre 1707 soll eine Dirne in Malmersdorf versucht haben, durch Zauberei dem Johann Eischer von Zandt und seiner Verlobten Uneinigkeit in der Ehe zu bereiten. Vernünftigerweise gaben die Nürnberger Behörden nichts oder doch nur wenig auf solche Anzeigen. Und ebenso hielt man es im Markgrafentum Ansbach, obwohl anderwärts, wie in Würzburg, Hexen in Menge beschuldigt, durch die Folter zu Geständnissen gezwungen und auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden. Bei uns hielten sich die kirchlichen und weltlichen Behörden frei von diesem blutigen Aberglauben, und so mußte auch das Volk zu besserer Einsicht kommen. Freilich der Aberglaube an sich starb nur ganz langsam aus. Noch| 1808 wurde über viel Aberglauben in unseren Gemeinden geklagt, und die letzten Ausläufer reichen noch bis in die Gegenwart herein. Besonders das „Brauchen“, die früher oft geglaubte und geübte Kunst, mit Hilfe von allerlei zauberhaften Formeln und Gebräuchen, bei denen der Name Gottes stark mißbraucht wurde, kranke Tiere und auch kranke Menschen heilen zu wollen, kam noch in nicht zu ferner Zeit vor. Doch wird immer wieder versichert, daß dieser und auch anderer Aberglaube aus der Gemeinde so gut wie verschwunden sei.


2. Weltliches Brauchtum

 Noch in einem gewissen Zusammenhang mit der Kirche steht die heute noch geübte Sitte des Osterfeuers. Schon längere Zeit vor Ostern sammeln Knaben und auch junge Burschen allerlei brennbares, aber sonst nicht weiter brauchbares Material aus Häusern und Höfen, dazu Reisig und Gestrüpp, und tragen es auf eine das Dorf überragende, möglichst weit hinausschauende Höhe. Dort wird am Ostermontag abends der hochaufgeschichtete Haufen angezündet, wobei die Jugend unter fröhlichem Geschrei mit Fackeln in den Händen um das Feuer springt. Früher bestand auch die Sitte, am Johannistag solche Feuer abzubrennen; die markgräfliche Regierung verbot es jedoch im Jahre 1784. Die jetzt wieder üblich werdende Sitte des Johannisfeuers im Gedenken an die Sommer-Sonnenwende ist somit nur die Erneuerung eines alten Brauchtums.

 Einst achtete man viel auf die Zwölfnächte zwischen Weihnachten und Epiphanias. Es durften da bestimmte Arbeiten nicht geschehen, z. B. keine Wäsche aufgehängt werden. Auch sonst hielt man die Tage für bedeutungsvoll für das Geschick der Menschen im kommenden Jahre. Heute achtet niemand mehr darauf, außer daß manche das Wetter an diesen Tagen beobachten und daraus Schlüsse für die Witterung der nächsten 12 Monate ziehen.

 Noch besteht die Sitte des Grenzumgangs durch die mit der Grenzüberwachung und Grenzsteinsetzung betrauten „Siebner“. Vordem erfolgte der Umgang jährlich, jetzt nur noch von Zeit zu Zeit. Gerne nimmt man dabei einige Knaben oder junge Leute mit, um diesen den Verlauf der Flurgrenze genau einzuprägen. Verrückung eines Grenzsteines in der Flur gilt noch heute wie ehedem als schweres Verbrechen, das auch nach dem Tode noch gesühnt werden muß. Allgemein glaubte man früher, daß ein solcher Sünder im Grabe keine Ruhe fände und bei nächtlicher Weile am Grenzstein „umgehen“ müßte.

 Vor 50 Jahren kam es noch vor, daß in der Nacht zur Fastnacht aller Unrat im Hause mit einem alten Besen zusammengekehrt, auf| eine Kehrichtschaufel gefaßt und samt Besen und Schaufel auf ein Nachbargrundstück geworfen wurde. Man glaubte damit alles Ungeziefer ein Jahr lang aus dem Hause vertrieben zu haben.

 Ein alter Brauch war der Niederfall. Wenn früher nach wochen- und oft monatelangem Dreschen endlich der Dreschflegel zur Ruhe kam, dann mußte die Bäuerin ein festliches Mahl anrichten, damit sich die Leute nach vollbrachter Arbeit gütlich tun konnten. In Ratzenwinden, Oberrammersdorf und anderwärts wurde auch schon bei Beendigung der Ernte, wenn die Schnitter ihre Sichel wieder aufhängen durften, eine solche fröhliche Mahlzeit gehalten. Beides nannte man den „Niederfall“, ein Wort, dessen Erklärung noch nicht feststeht. Die Sitte wurde manchmal auch auf den Abschluß anderer Arbeiten ausgedehnt. Als 1562 Kirche und Turm in Neukirchen wieder hergestellt wurden, hielt man am Ende einen Niederfall, bei dem laut Rechnung reichlich „verzehrt“ wurde. Gleiches wird aus Sachsen 1606 überliefert, wo nach dem Umbau des Turmes eine „Mahlzeit beim Niederfall“ gehalten wurde. Etwas hat sich ja von diesem Brauch bei größeren Bauten bis heute erhalten, wo nach der Aufrichtung des Dachstuhles eine kleine Feier mit dem Zimmermannsspruch stattfindet und eine bescheidene Zehrung gehalten wird; nur ist der Name hierfür verlorengegangen.

 Wenn an Lichtmeß die Dienstboten wechselten, so galt es als feste Ordnung, daß sie bis spätestens 11 Uhr mittags auf der neuen Stelle einzutreffen hatten. Kamen sie erst später, gleichviel ob mit oder ohne ihre Schuld, so glaubte man ehedem, daß sie das Jahr über nicht „aushalten“ würden. Wenn früher ein Stück Vieh gekauft und in den Stall gebracht wurde, so pflegte man Besen und Mistgabel über den Weg zu legen und das Vieh darüber zu führen in dem Glauben, daß es dann im Stall wohl gedeihen werde.

 Von der Unsitte des Wetterläutens ist schon auf S. 195 gehandelt worden, ebenso von der noch gefährlicheren Unsitte, daß der Dachdeckergehilfe nach vollbrachter Arbeit am Turm ein Paar neue Schuhe und Strümpfe erhielt, diese aber auf dem Knopf des Turmes stehend anziehen mußte (S. 197). Beides war ein Spiel mit dem Leben und wurde mit Recht verboten.

 Zu jedem Bauernhofe gehörte einst ein Hofhaus, das für die alten Bauersleute den Wohnsitz bildete, wenn sie den Hof an die jungen Leute übergeben hatten. Dabei behielten sie sich stets ein zureichendes Ausgeding an Naturalien aller Art vor, so daß sie im Hofhause einen selbständigen Haushalt führen konnten. Heute sind die Bauernhäuser meist so geräumig gebaut, daß die alten Leute auch darin wohnen bleiben können. Gern führen sie mit den jungen Leuten den gemeinsamen Haushalt weiter und gehen ihnen bei der Arbeit in| Haus und Hof nach Möglichkeit an die Hand. Das Hofhaus führte auch den Namen „Korb“.

 Eine schöne Sitte war es einst, daß man einzelne Bäume teils mitten in der Flur, teils an bestimmten Grenzen stehen ließ als Merk- und Wahrzeichen für die Gemeinde. So stand einst im Talgründlein an der von Neukirchen nach Sachsen führenden Straße ein mächtiger Eichbaum, der für die Fraischgrenze des Bezirks Lichtenau bedeutungsvoll war, aber später von gewinnsüchtiger Hand niedergeschlagen wurde. Auch östlich von Neukirchen stand zwischen den Feldern, da wo heute noch der Fraischstein steht, einst ein großer Birnbaum, der ebenfalls für die Fraischgrenze richtunggebend war. Ferner war am Kirchenweg von Külbingen nach Sachsen beim Eintritt in den Wald eine hohe Fichte zu sehen, die sogenannte „Kirchfichte“. Auch bei Oberrammersdorf stand südlich vom Dorfe auf dem „Schelmwasen“ ein alter Birnbaum, an dem die Fraischgrenze vorüberführte. Und so gab es sicher noch manchen Merkbaum da und dort im Pfarrbezirk.

 Auch an der Kirche zu Sachsen, besonders in der Nähe der Sakristei, kann man, wie so vielfach an kirchlichen und weltlichen Sandsteinbauten, länglich ausgeschliffene Rillen sehen, die der Volksmund gern als Teufelskrallen bezeichnet. Man hat diese oft mit alten kirchlichen Gebräuchen in Verbindung zu bringen gesucht, ohne aber hierfür einen urkundlichen Nachweis finden zu können. Die Vermutung liegt nahe, daß ihre Entstehung auf einen rein weltlichen und vielleicht rein praktischen Brauch zurückgeht, wie z. B. die notwendige Schärfung der früher für Sicheln und Sensen gebrauchten Wetzsteine beim Beginn der Ernte. Daß dabei am liebsten die harten Steine an Gotteshäusern benützt wurden, mag mit gewissen abergläubischen Vorstellungen zusammenhängen.


3. Alte Sagen

 Es ist nicht viel, was an alten Sagen im Gebiete der Pfarrei Sachsen überliefert ist. Zunächst sind es einige Geister- und Gespenstergeschichten. So soll es an gewissen Orten nachts nicht geheuer sein, weil es dort „umgeht“, wie an dem Fraischstein zwischen Zandt und Großbreitenbronn oder auch im Rosenbergwald bei Zandt. Im Gründlein zwischen Zandt und Oberrammersdorf soll beim steinernen Steg des Nachts öfters eine weiße Geiß gesehen worden sein. Auf dem Strüthof ist vordem in der heiligen Weihnacht um 12 Uhr das wilde Heer durch das Haus und den Hof gezogen. Oft sei es auch vorgekommen, daß in der Nacht sich eine Drud auf die Brust des Schlafenden setzte und ihn drückte. Alle solche und ähnliche Geschichten| finden heutigentags im Volk keinen Widerhall mehr und werden in das Gebiet des Aberglaubens verwiesen.

 Etwas anders steht es mit den Geschichten von den „feurigen Männern“, die früher manchmal gesehen wurden und von denen ein alter, glaubwürdiger Mann aus der Pfarrei dem Verfasser dieses Buches erzählte, daß er selbst in seiner Jugend eine solche Erscheinung beobachtet habe. Immer verhält es sich mit diesen Feuermännern so, daß sie mit Einbruch der Nacht irgendwo aus einem Talgrund, in der Regel aus einer sumpfigen Niederung aufsteigen, kurze Zeit über das Tal hin oder auch einen Berghang hinauf schweben und dann verschwinden. Die Erdkunde hat längst nachgewiesen, daß es Sumpfgase sind, die in der nächtlichen Kühle aus dem Boden aufsteigen, sich von selbst entzünden und dann vom Winde da und dorthin geweht werden, bis sie vergehen. Die menschliche Phantasie mag sie leicht für gespenstische Gestalten halten. Mit der zunehmenden Bodenkultur verschwinden von selbst solche Erscheinungen.

 Eine besondere Sage wird aus Hirschbronn berichtet. Danach lieferten die drei zum Kloster Heilsbronn gehörigen Bauern aus Hirschbronn vorzeiten einmal ihr jährliches Gültgetreide nach Nürnberg ab. Auf dem Heimwege hörten sie bei Wicklesgreuth mitten im Walde laute Hilferufe aus der Richtung von Vestenberg her. Sie gingen den Rufen nach und fanden drei Frauen in vornehmen Kleidern, die sich im Walde verirrt hatten. Diese hatten zwar eine Glocke läuten hören, der sie nachgehen wollten, fanden aber keinen Ausweg mehr aus dem Walde. Die drei Bauern führten sie nun den richtigen Weg zurück. Beim Scheiden erklärten die Frauen, es sollten die Bauern einen Wunsch aussprechen, den sie ihnen gern erfüllen wollten. Da die Bauern nicht recht wußten, was sie sagen sollten, erklärten die Frauen weiter, daß der Wald, worin sie gefunden worden seien, fortan den drei Bauern gemeinsam gehören sollte. So sei es dann auch tatsächlich geschehen. – Richtig ist an der Geschichte, daß die drei nach Heilsbronn zins- und gültpflichtigen Bauern von alters her einen gemeinsamen Wald in der Gegend zwischen Wicklesgreuth und Vestenberg besaßen und heute noch besitzen. Es sind die Anwesen Hs.–Nr. 2, 8 und 11/12, von denen die beiden letzten früher einen Hof bildeten. Der Wald hat trotz einer neuzeitlichen Abgabe zum Straßenbau immer noch die stattliche Größe von rund 15 Tagwerk. Seit wann der Wald im Besitz der genannten Anwesen steht, ob er durch Kauf oder Schenkung oder sonstwie erworben wurde, läßt sich nicht feststellen. Ähnliche Sagen finden sich ja vielfach. Hier will die Erzählung offenbar den Besitz eines vom Dorf ziemlich weit entfernten Grundstückes erklären.


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