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zum Hause hinausgetragen wird, pflegen auch heute noch die Träger dreimal abzusetzen zum Zeichen, daß der Tote seine letzte Reise im Namen des dreieinigen Gottes antritt. Auswärtige Leichen werden auf dem voll aufgesetzten Leiterwagen (Erntewagen) nach Sachsen gefahren, dort an den von alters her bestimmten Plätzen auf die Totenbahre gelegt, vom Geistlichen, Kantor und Schülerchor abgeholt und abgesungen und dann zum Kirchhof geleitet. Dort findet am Grabe die kurze Einsegnungsfeier statt, worauf das Trauergeleite sich in das Gotteshaus zum Trauergottesdienst begibt. Ein alter Aberglaube ist es, daß der Zug der Leidtragenden, auch bei längerem Wege, nicht abbrechen darf, weil sonst bald ein zweiter Leichenzug aus dem Dorfe nachfolgen müßte; ebenso soll sich der Fuhrmann auf dem Pferde nicht umsehen, weil dies bedeuten würde, daß bald wieder ein Toter nachkommt. Das gleiche würde es bedeuten, wenn der Fuhrmann die beiden Strohbündel, auf denen der Sarg während der Fahrt ruhte, wieder mit nach Hause bringen würde; er muß sie unterwegs verlieren, was er durch rasches Fahren unschwer erreichen kann. Auch von solchen abergläubischen Vorstellungen gilt, daß sie vom Volke nicht mehr ernst genommen werden, auch wenn man äußerlich noch darauf achtet.

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 Der Hexenglaube, ein noch aus uralter Zeit stammendes Stück Aberglaubens, ist in der Geschichte der Pfarrei Sachsen nur selten hervorgetreten. Bekannt ist nur der Fall des Bäckers Hacht, der 1594 bezichtigt wurde, daß er an Kühen Zauberei getrieben habe, damit sie keine Milch mehr gäben. Er wurde sogar vor dem Pflegamt Lichtenau deshalb verklagt. Dieses gab zwar nicht viel auf die Klage, hielt es aber doch für ratsam, den Hacht und sein Weib „etliche Tage bei Wasser und Brot in den Turm (zu Lichtenau) zu sperren“. Auch sonst ist aus der Gegend nicht viel zu berichten. Eine Hirtin in Büschelbach wurde 1593 von einer Frau beschuldigt, daß sie ihre drei Kinder durch Zauberei umgebracht habe; ebenso eine Frau aus Immeldorf, daß sie sich „wegen Mißbrauchs des heiligen Abendmahls sehr verdächtig“ gezeigt habe und daß auch ihr Mann wegen „böser und zauberischer Händel“ berüchtigt sei. Im Jahre 1707 soll eine Dirne in Malmersdorf versucht haben, durch Zauberei dem Johann Eischer von Zandt und seiner Verlobten Uneinigkeit in der Ehe zu bereiten. Vernünftigerweise gaben die Nürnberger Behörden nichts oder doch nur wenig auf solche Anzeigen. Und ebenso hielt man es im Markgrafentum Ansbach, obwohl anderwärts, wie in Würzburg, Hexen in Menge beschuldigt, durch die Folter zu Geständnissen gezwungen und auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden. Bei uns hielten sich die kirchlichen und weltlichen Behörden frei von diesem blutigen Aberglauben, und so mußte auch das Volk zu besserer Einsicht kommen. Freilich der Aberglaube an sich starb nur ganz langsam aus. Noch