Textdaten
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Autor: Karl Wartenburg
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Titel: Ein Collegium practicum
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 21, S. 353–355
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Ein Collegium practicum.[1]


Es war im Sommer 1848 unter den Eichen des Leipziger Rosenthals, im Café Bonorand. Wir saßen an einem großen runden Tische zusammen, Studenten, Schriftsteller und Künstler, und debattirten über die Errichtungen des neuen deutschen Reichs, das damals in der Paulskirche zu Frankfurt am Main geschaffen werden sollte. Auf allen Gebieten des Staatslebens vollzogen sich die kühnsten Umwälzungen, natürlich zunächst nur in unseren Köpfen. Die Mehrzahl der Gesellschaft bestand aus jungen Juristen, von denen die meisten kaum das Pandectensemester hinter sich hatten, was bei mir selbst der Fall war, ein Umstand, der uns indessen nicht abhielt, die einschneidendsten Reformen auf dem Gebiete der Rechtspflege zu beschließen.

„Ja, das ist Alles recht schön und gut,“ warf da einer der Anwesenden, ein Journalist, im Vormärz viel genannt, ein, „aber was hilft das Alles? Brummen wird man auch in Eurem Zukunftsstaate müssen, und das ist eine höchst unangenehme Einrichtung auf dieser bestmöglichsten aller Welten. So ein Richter hat gar keinen Begriff davon, was es heißt, eingesperrt zu werden. Ich habe herzensgute Menschen unter den Criminalrichtern gekannt, die den Bissen Brod mit ihren Nebenmenschen theilten, aber mit der größten Gemüthsruhe mich, der ich ihr Dutzbruder war, wegen eines Zeitungsartikels zu ein paar Monaten Gefängniß verurtheilten. Das ist schauderhaft, Kinder, wirklich schauderhaft.“

Einige lachten über die Geberde des Abscheus, mit welcher der Journalist die letzten Worte begleitete.

„Die Sache ist nicht lächerlich,“ fuhr dieser fort; „wer noch nie gefangen war, hat keinen Begriff, wie peinlich und schmerzhaft das Gefühl für einen Menschen ist, der bis dahin Herr seiner selbst war, hinter einer verschlossenen Thür zu sitzen, nicht nach Belieben gehen oder bleiben zu dürfen, mit einem Worte, seiner Freiheit beraubt zu sein. Ich bin überzeugt, wenn die Gesetzgeber und Richter dieses Gefühl aus eigener Erfahrung kennten, sie würden bei vielen Vergehen, zumal bei solchen, die auf einer Meinungsverschiedenheit über staatliche Dinge beruhen, also bei politischen und Preßvergehen, viel gelindere Strafen festsetzen.“

„Dann wäre es zweckmäßig,“ warf ich schüchtern ein, „wenn jeder Jurist ein Collegium practicum im Brummen durchmachte.

Die Gesellschaft lachte über den Einfall. Die Meisten von uns hatten keine Ahnung, daß ihnen dieses Collegium practicum sehr nahe war. Die Maiereignisse von 1849 hatten zahllose politische Untersuchungen in Sachsen zur Folge, und auch von den Mitgliedern jener Nachmittagsgesellschaft im Café Bonorand wurden viele darein verwickelt. Mich hatte ebenfalls das Geschick erreicht, und wegen Aufreizung zum Kriege gegen die deutschen Fürsten, Versuch des Hochverraths etc. wurde mir ein Proceß gemacht, der sich ziemlich lange hinauszog und erst nach Beendigung meiner Studien und meiner juristische Prüfung im Jahre 1852 mit einer Verurtheilung zu achtzehn Monaten Gefängniß schloß.

Als Aufenthaltsort für diese achtzehn Monate wurde mir Schloß Hubertusburg bestimmt. Der Ort ist bekannt und berühmt durch den Friedensschluß, der hier den siebenjährigen Krieg beendete. Das Schloß liegt im Kreisdirectionsbezirke Leipzig, vielleicht zwei Stunden von der Station Luppe-Dahlen an der Leipzig-Dresdener Eisenbahn. Am Himmelfahrtsmorgen 1852 trat ich, von einem Beamten des Leipziger Criminalgerichts und ein paar Freunden begleitet, denen die Stunde meiner Abreise in meine Sommerfrische bekannt war, früh sechs Uhr vom Dresdener Bahnhofe in Leipzig aus meine Fahrt nach Schloß Hubertusburg an.

Mein officieller Begleiter war ein höflicher Mann, der sich zwar in denselben Waggon, aber in ein anderes Coupé setzte, so daß wir ungestört plaudern konnten. In Luppe-Dahlen klangen noch einmal die Gläser zum Abschied aneinander, dann trennten wir uns. Meine Freunde reisten nach Leipzig zurück; ich bestieg mit dem Beamten eine Postkutsche, die uns nach vielleicht anderthalbstündiger Fahrt nach Wermsdorf brachte, dem nächsten größeren Dorfe, das kaum zehn Minuten von Hubertusburg entfernt liegt.

Eine Pappelallee führte hinauf zum Schlosse. Das Schloß und die Umgegend betrachtend, ging ich mit meinem Begleiter dem Orte zu, in welchem ich eine Zeitlang mich aufhalten sollte.

„Sie werden sich in Hubertusburg bald eingewöhnen. Ueberdies treffen Sie viel Gesellschaft dort,“ meinte der Beamte, „es sind nicht drei Zellen leer.“

Wir standen vor dem Thore des ehemaligen Jagdschlosses, über welchem ein kupferner Hirsch, der früher vergoldet war, prangte. Das Thor öffnete sich. Der Beamte gab seine Papiere und mich an einen anderen Beamten ab. Ich gab ihm die Hand.

„Adieu, Herr Wachtmeister! Reisen Sie glücklich nach Leipzig und behalten Sie mich in gutem Andenken!“ Wir schüttelten uns die Hände, und im nächsten Augenblicke stand ich vor dem Manne, der für die nächsten achtzehn Monate über die Art und Weise meines Lebens zu entscheiden hatte, dessen Willen ich mich unbedingt zu fügen hatte. Es war der Director der Anstalt, ein Hauptmann von der Armee, Herr Rudolph von Bünau. Herr von Bünau war ein Mann in den vierziger Jahren; er trug die Uniform der nicht activen sächsischen Officiere. Den Arm auf den Schleppsäbel gestützt, stand er an seinem Pulte und empfing mich mit einer Anrede, die in ernster, aber theilnehmender Weise sein Bedauern ausdrückte, daß sich ein so junger Mensch, statt sich nur seinem Berufe zu widmen, in solche gefährliche und verwerfliche politische Unternehmungen eingelassen. Darnach frug er mich, in welcher Weise ich mich hier beschäftigen wolle. Die Frage hing eng mit der Unterhaltsfrage zusammen, da Gefangene, die sich nicht selbst verpflegen können, von Seiten der Anstalt beschäftigt wurden. Ich erklärte ihm, daß ich meinen Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten würde.

„Ah so! dann können Sie Ihre Studien nach Belieben treiben.“ Darauf verabschiedete sich der Hauptmann-Director, und ich wurde von einem der Aufseher mit meinem Gepäck in eine Zelle geführt, die am Tage vorher ein Maigefangener, dessen Haft abgelaufen – es war der Advocat und Landtagsabgeordnete Bürgermeister Tzschucke aus Meißen – verlassen hatte. Der Aufseher gab mir eine kurze Darlegung der Hausordnung in Schloß Hubertusburg, stellte einen Krug frischen Wassers auf den Tisch und ließ mich dann allein, hinter mir zuschließend. Ich hatte die äußerste Zelle im sogenannten Flora-Pavillon inne. Abgesehen von einer unerträglichen Wärme, welche durch die Sonne und durch die große Küchenesse, die ihren Weg durch meine Zelle nahm, erzeugt wurde, war meine neue Wohnung ganz leidlich. In einem vor der Zelle befindlichen Alkoven stand das Bett. Das Fenster der Zelle ging auf den Garten des Schlosses, hinter welchem sich eine hügelige Landschaft ausdehnte. Ich rückte meinen Sessel an das vergitterte Fenster und betrachtete [354] die Gegend und etwas, was jeden Gefangenen interessirt, den Flug der Vögel.

Eine lateinisch geführte Unterhaltung meiner Zellennachbarn störte mich in meiner Beobachtung der Schwalben, Tauben und Sperlinge. Die Unterhaltung galt dem neuen Nachbar, also mir. Meine Nachbarn, die mich noch nicht gesehen, sondern nur die Einquartierung des Ankömmlings gehört hatten, tauschten ihre Vermuthung über die Natur des Vergehens, dessen ich mich schuldig gemacht habe, aus. Der Eine hielt den Ankömmling für einen jener Leipziger Geschäftsmänner, die wegen des Verbrechens bestraft werden, welches die römischen Juristen das crimen lenocinii nannten, der Andere für einen Wilddieb. Beide Voraussetzungen waren nicht schmeichelhaft, aber ich mußte darüber lachen. Als das Gespräch verstummte, klärte ich meine Schicksalsgefährten gleichfalls in lateinischer Sprache über meine Persönlichkeit auf und nannte Ihnen meinen Namen. Damit war ich in die Gemeinschaft der politischen Gefangenen dieses Flügels, den man scherzhafter Weise seiner bessern Lage und Aussicht auf die Gärten wegen die Pairs-Kammer nannte, aufgenommen. Mein Nachbar, ein Candidat der Theologie und politisch entschieden freisinnig, in religiöser Beziehung aber durchaus orthodox, in welchem ich später einen ebenso kenntnißreichen, wie liebenswürdigen Menschen kennen lernte – er ist jetzt Director einer öffentlichen höheren Lehranstalt im deutschen Reiche – fragte mich, ob ich vielleicht Hunger habe? Ich verneinte, doch mußte mich der Andere nicht verstanden haben, denn ein paar Minuten später wurde mir mitgetheilt, daß der Telegraph arbeiten werde, und zugleich flog eine doppelte Bindfadenschnur an mein Fenstergitter, die man mir mit der Bedeutung zuwarf, daß ich sie anziehen solle. Ich zog an, und eine Bratwurst, ein Cotelett, ein Weißbrödchen, eine saure Gurke, Cervelatwurst, Cigarren tanzten an dem Telegraphen durch mein Fenstergitter. Jeder meiner Mitgefangenen hatte seinen Beitrag gesteuert.

Doch ich will nicht bei dem Erzählen dieser Erinnerung meine persönlichen Schicksale in den Vordergrund stellen. Ich schreibe dies nieder, um zu zeigen, wie es damals nach einer Zeit des leidenschaftlichsten Kampfes in Deutschland Gefängnisse gab, in welchen politische Gefangene in einer Weise behandelt wurden, die in Uebereinstimmung stand mit den Grundsätzen der Humanität und die dem Charakter des Vergehens Rechnung trug. Es hat Strafanstalten gegeben, wo dies nicht der Fall gewesen ist. Ich erinnere an die Schilderungen aus Waldheim, die ein sehr düsteres Blatt in der Geschichte der Behandlung politischer Gefangenen in Deutschland ausfüllen. Denn wenn auch manche Erleichterung, welche wir in Schloß Hubertusburg genossen, der Persönlichkeit des Directors, Hauptmann von Bünau zu danken war, der, soweit dies mit seiner verantwortlichen Stellung vereinbar war, sich als ein Mann von Humanität und – es klingt dies in diesem Falle fast eigenthümlich – sogar von liebenswürdigem Wesen gegen uns zeigte, so war doch auch die an sich sehr straffe Gefängnißordnung in Hubertusburg eine solche, die dem Gefangenen mehr Erleichterungen gewährte, als dies in vielen anderen deutschen Gefängnissen der Fall war und gegenwärtig der Fall ist. Nicht ohne Erstaunen, ja mit Empörung habe ich die Schilderung gelesen, die jüngst ein neuerdings vielgenannter Schriftsteller, Paul Lindau in Berlin, von seiner kurzen Haft in Plötzensee gegeben hat. In Hubertusburg gab es für die politischen Gefangenen, die ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestritten, keine Gefängnißkost. Man hatte die Wahl, aus dem Gasthofe „Zum Rothen Ochsen“ in Wermsdorfs sich zu beköstigen oder auf das Anstaltsessen zu abonniren.

Ich zog das Letztere vor. Für den Preis von zusammen sechs Thalern abonnirte ich mit meinem Zellennachbar auf die erste Classe der Anstaltskost, weil ein einziger Mensch unmöglich das verzehren konnte, was ihm für diese sechs Thaler monatlich geliefert wurde. Jeder von uns gab also monatlich drei Thaler, und wir erhielten dafür außer Kaffee – der allerdings nur für eine Person berechnet war, so daß wir je eine Woche um die andere abwechselnd noch eine Portion täglich vom Oberaufseher entnahmen – Mittags und Abends soviel gutes Essen, daß wir häufig noch davon verschenken konnten. Es gab täglich Gemüse mit Fleisch oder Suppe mit Braten, Abends kalte Küche, Schinken, Wurst, kalten Braten, zuweilen auch eine Kaltschale, und Alles war frisch und sehr gut zubereitet, viel besser, als in manchen Leipziger Restaurationen, in denen wir als Studenten zu essen pflegten. Außerdem bekamen wir für diese sechs Thaler täglich eine Kanne Braunbier, genügendes Brod und wöchentlich ein Stück frische Butter. In der ersten Classe der Anstaltskost erhielt man dasselbe Essen, welches die höheren Anstaltsbeamten, die keinen Hausstand hatten, bekamen. Lagerbier durfte, ich weiß nicht warum, nicht eingeführt werden. Dagegen war es gestattet, außer dem Braunbier Wein zu trinken und Cigarren in der Zelle zu rauchen. Den Wein konnte man sich von auswärts kommen lassen, erhielt ihn aber auch aus der Anstalt billig und gut geliefert. Wir hatten in der Mehrzahl unsere eigenen Betten, und manche hatten die bescheidene Ausstattung ihrer Gefängnißzelle durch ein Sopha oder einen Sessel, den sie dem Magazine eines Möbelverleihers in Wermsdorf entliehen, etwas comfortabler zu machen gesucht. Vor- und Nachmittags wurde uns eine kurze Promenade in einem kleinen Grasgarten des Schlosses, in welchem sich auch eine Turnanstalt befand, gestattet.

Diese Freistunden waren die einzigen Tageszeiten, in welchen wir uns von Angesicht zu Angesicht sahen, denn während des übrigen Tages saß Jeder in seiner Zelle allein. Alle Stände und Altersclassen waren vertreten, Aerzte, Geistliche, Assessoren, Lehrer, Advocaten, Rechtscandidaten, Studenten aller Facultäten, Buchhändler, Schriftsteller, Officiere a. D., Ingenieure, Fabrikanten und Handwerker; sogar ein Gymnasiast, ein junges, munteres Blut Namens von T., dem auch der wunderschöne Monat Mai die Brust mit Freiheitsdrang erfüllt und ihn auf die Dresdener Barricaden geführt hatte, war da. Doch waren die Vertreter der wissenschaftlich gebildeten Berufsclassen viel zahlreicher, als die der anderen.

Ein Original unter diesen Gefangenen war ein ehemaliger königlich preußischer Premier-Lieutenant von H. aus einer alten Adelsfamilie Preußens. Er verdankte seinen Aufenthalt in Schloß Hubertusburg, wie er mir einst auf einem Spaziergange im Garten erzählte, einer Broschüre, die er geschrieben und die ihn in Conflict mit der Leipziger Criminalbehörde gebracht hatte. Die Broschüre führte den curiosen Titel: „Der Hunger und die deutschen Fürsten, ein deutsches Rechenexempel“. Obgleich damals in seinen Vermögensverhältnissen etwas derangirt, verleugnete von H. auch im Gefängnisse den Gentleman nicht. In Ermangelung einer andern Sommergarderobe trug er die grauen Sommerkleider von Leinwand, die ihm von der Anstalt geliefert wurden, aber nie fehlten die schönen Reste einer bessern Vergangenheit, die buttergelben Glacés und die Glanzstiefel. Er war der Einzige, der über das Ende seiner Strafhaft, das nahe bevorstand, nicht gerade sehr erfreut war, und zwar weil sich, wie er mir sagte, über seine Heimathsangehörigkeit in Folge des häufigen Wechsels seines Domicils – er hatte früher in Posen in Garnison gestanden – eine Controverse entsponnen hatte, die ihn, wenn er frei wurde, wahrscheinlich zu einem Heimathslosen machte. Nach Jahren führte mich der Zufall wieder mit ihm zusammen. Er war nicht ohne eine wissenschaftliche Bildung, und dieser verdankte er die günstige Lage, in der ich ihn wieder sah. Er war ein sehr gutmüthiger, anständiger Charakter, und um so mehr bedauerte ich die Katastrophe, die wenige Monate nach unserm Zusammentreffen über ihn hereinbrach. Er hatte ein junges, schönes Mädchen geheirathet, das sich dann von einem Officier entführen ließ. Auf der Flucht verfolgt und so gut wie ergriffen, vergiftete sich das verzweifelnde Paar. Die tragische Geschichte ging damals – es war im Anfange der sechsziger Jahre – durch die deutschen Zeitungen und erregte bei Denen, welche die Persönlichkeiten kannten, allgemeine Theilnahme.

Doch ich bin von der Schilderung des Stilllebens in Schloß Hubertusburg abgekommen. Briefe, abgehende wie ankommende, unterlagen der Controle des Directors. Ebenso konnten Besuche nur im Directionszimmer und unter Aufsicht empfangen werden. Von Zeitungen erhielten wir täglich zum Nachmittagskaffee die „Leipziger Zeitung“, deren Ankunft Jeder mit Spannung entgegen sah, da sie ja die einzige Quelle war, aus welcher uns politische Neuigkeiten zuflossen. Sonntags war für Manche der Kirchenbesuch eine Unterbrechung der Einförmigkeit ihres Daseins. An einem Sonntage war es auch, an dem mir der Director, eben als ich aus der Kirche kam, in welcher der Pastor W. mit [355] großem Aufwande von Rhetorik über die Epistel Pauli an die Römer, 13, 1–4, gepredigt hatte, die Beendigung meiner Haft vor Ablauf meiner Strafzeit ankündigte. Die Ordre aus Dresden war eine halbe Stunde vorher eingetroffen. Ich ließ mein Gepäck in Ordnung bringen und nahm Abschied von meinen Freunden und Gefährten. Noch ein kurzer Rundgang durch den Garten und in die katholische Kirche, die mir noch unbekannt war und in deren Vorhalle das Bild der bekannten Gräfin Cosel, wie mir der begleitende Aufseher mittheilte, an die Geschichte des galanten Sachsens erinnert – und ich stand wieder frei vor dem Thore von Schloß Hubertusburg, durch das ich vor Monaten als politischer Gefangener eingetreten war.

„Ah, Freiheit ist ein edles Ding!“, singt der alte englische Dichter Chaucer, und nie habe ich mehr die Wahrheit dieses Wortes empfunden, als in jener Sonntagsnachmittagsstunde vor dem Schloßthore von Hubertusburg. Die Einbuße der Freiheit und die mit einer Haft unvermeidlichen Beschränkungen und Entziehungen langjähriger Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse sind für einen politischen Gefangenen schon so empfindliche Dinge, daß eine strenge Gefängnißordnung, wie sie für den gemeinen Verbrecher nothwendig, den Charakter einer unmotivirten Härte erhält.

Alle die zahlreichen Gefangenen, welche Schloß Hubertusburg beherbergte, sahen trotz der humanen und rücksichtsvollen Behandlung doch mit Sehnsucht dem Tage entgegen, der sie ihrer Familie, ihren Freunden, ihrem Berufe, in einem Worte, der Freiheit wieder gab.

Wir waren sammt und sonders Opfer jener Kämpfe für die Reichsverfassung. Heute ist die Hauptsache dessen, was die Bewegungspartei von 1848 und 1849 anstrebte, in der Verfassung des deutschen Reichs enthalten; heute entbehren wir zwar noch manche Grundrechte der 1849er Verfassung, aber wir haben doch die Grundlagen derselben: eine Reichsgewalt und ein Reichsparlament. So ändern sich die politischen Verhältnisse; so wechselt das öffentliche Recht der Völker.

Aber eben weil die politischen Zustände und das öffentliche Recht dem Wechsel unterworfen ist, sollten die Grundsätze der Humanität den politischen Gefangenen gegenüber unveränderlich und unabhängig von diesem Wechsel sein. Im Schloß Hubertusburg huldigte man diesem Grundsatze, und es gereicht mir zur Freude, heute, wo jene trüben Zeiten weit hinter uns liegen und die damals schwarzumhüllte Sonne nationaler Einheit und Freiheit wieder hell strahlt, davon Zeugniß ablegen zu können.
Karl Wartenburg.


  1. Der vorstehende Artikel, lediglich durch die jüngst mehrfach besprochene Behandlungsweise hervorgerufen, welche die wegen politischer Vergehen Verurtheilten in Plötzensee und anderen Gefängnissen erfahren haben, will nur in flüchtigen Strichen die Thatsache illustriren, daß das Gefängnißwesen von heute mit den Humanitätsreformen auf anderen Gebieten in mancher Beziehung nicht Schritt gehalten hat, vielmehr im Vergleich mit den betreffenden Zuständen früherer Zeit hier und da sogar einen Rückschritt bekundet.
    D. Red.