« Kapitel B 18 Beschreibung des Oberamts Göppingen Kapitel B 20 »
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19. Gemeinde Hohenstaufen,[1]
bestehend aus 15 Parcellen. G. E. 1362.
a) Hohenstaufen, evang. Pfarrdorf mit Marktgerechtigkeit und 1153 Einw., wor. 11 Kath. Früher, so lange das Schloß stand, | Staufen, auch Staufen der Markt, oder Staufen am Berg, genannt. Das Dorf liegt auf der Höhe des Bergrückens, über welchem der Hohenstaufen (s. unten) emporsteigt, um den ersteren terassenförmig hingebaut, 11/2 St. von Göppingen. Die Höhe über dem Meere beträgt an der alten Kirche 2098 württ. oder 1850,3 Pariser Fuß. Die Aussicht ist eine der schönsten des Landes, aber natürlich weniger weit, als auf der Spitze des Berges; doch eröffnet sich z. B. vor den Fenstern des Pfarrhauses eine großartige, 12 — 18 Stunden begreifende Fernsicht. Die Gemeinde gehört in die II. Classe, zum Forstamt Lorch und ist Sitz eines Revierförsters. Der große Zehente gehört dem Staat; den Heu- und kleinen Zehenten hat die Ortspfarrei anzusprechen. Hier und in den Parcellen, mit Ausnahme von Maitishof, Hirschhof und Hohrein, ist der Staat Grundherr. Seit 1817 haben die ersteren Orte für 2169 fl. 39 kr. an solchen Rechten abgelöst. Die Lage des Dorfes ist angenehm. Von der Kirche an zieht sich dasselbe fast 1/8 St. lang den Berg hinab. Die Reihe der meist armseligen Häuser werden hin und wieder von schönen Baumgärten unterbrochen. Das untere Dorf dagegen ist ziemlich eben. Durch Hohenstaufen führt die lebhafte Vicinalstraße von Göppingen nach Gmünd; die hierher führende Steige ist aber gefährlich. Der Luftkreis ist gesund, die Sterblichkeit aber doch ziemlich groß (s. oben S. 36). Viele Brunnen reichen gutes und frisches Wasser, versiegen aber größten Theils in trockenen Sommern (oben S. 8). Die Zahl der Gebäude in der ganzen Gemeinde ist 190, worunter 52 Nebengebäude. Zunächst am Fuße des Bergkegels, auf der höchsten Lage des Dorfes, steht die alte kleine und unscheinbare, St. Jakob geweihte Kirche, welcher ein Alter von 700 Jahren zugeschrieben | werden will. Vor etwa 120 Jahren wurde der Thurm um 40’ niedriger, die Kirche um 30’ länger gemacht. In jenem hängen noch die 3 Glocken; eine derselben, 16 – 20 Ctr. schwer, wurde 1492 gegossen. Die Baulast hat die Stiftungspflege. An der Wand neben der Kanzel sieht man die Spuren einer zugemauerten Thüre, durch welche nach der Sage Kaiser Friedrich I. von seiner Burg herab in die Kirche getreten seyn soll, wenn er oben Hof gehalten. Auf jener Stelle ist des Kaisers Bild, 1723 erstmals und 1814 von Carl Heideloff aus Stuttgart auf das Neue gemalt. Über seinem Haupte ist folgende Inschrift:

     „Hic transibat Caesar.
Der großmüthigst Kaiser wohl bekannt,
Fridericus Barbarossa genannt,
das demüthig edel deutsche Blut,
übt ganz und gar keinen Übermuth,
auf diesem Berg hat Hof gehalten,
wie vor und nach ihm die Alten;
zu Fuß in diese Kirch ist gangen,
ohn allen Pracht, ohn Stolz und Prangen,
durch diese Thür, wie ich bericht,
ist wahrlich wahr und kein Gedicht.
     Amor bonorum, terror malorum.

Übrigens gibt das Kirchlein jenes hohe Alter nicht zu erkennen, indem namentlich seine Bauart den ehemaligen katholischen Cultus nicht zugelassen haben würde. Die Sage dürfte sich daher auf eine ältere, zuvor hier gestandene, Kirche beziehen. Aber auch dann bleibt es auffallend, daß Crusius, der doch alle hiesige geschichtliche Merkwürdigkeiten genau prüfte und berichtete, der Kirche gar nicht gedenkt. – In der Nähe steht die neue Kirche. Weil nemlich jene zu klein war, so entschloß sich die Gemeinde zum Baue dieser; da aber ihre Mittel nicht zureichend sind, so bildete sich 1833 ein Verein, der sich zunächst die Erhaltung der alten Kirche zur Aufgabe machte. Durch freiwillige Beiträge in den Stand gesetzt, kaufte er dieselbe an sich, und mit diesen Mitteln baute nun die Gemeinde 1838/39 die neue Kirche nach einem Plane des verstorbenen Professors Heigelin. Sie hat nur eine kleine Emporkirche, worauf die neue, von Schäfer in Göppingen gebaute, Orgel steht. Dieses Gebäude ist übrigens nur von Fachwerk und kann, auf dieser Höhe, von keiner langen Dauer seyn. Das bei der alten Kirche sehr angenehm gelegene Pfarrhaus hat der Staat zu erhalten, welcher dasselbe 1826 fast ganz neu herstellen ließ.

Die Dorfbewohner zeichnen sich durch gesunden Verstand, Witz und Munterkeit, verbunden mit Gutmüthigkeit, Ehrliebe und Religiosität | vortheilhaft aus; die Filialbewohner sollen dabei noch sittlicher seyn. In Hohenstaufen wurde 1714 Johann Gottlieb Walz, wie es scheint Sohn des damaligen Pfarrers, geboren. Nachdem er die theologischen Studien absolvirt und dann eine Hofmeistersstelle versehen hatte, wurde er zum k. polnischen und kursächsischen Mathematicus und Commissionsrath ernannt; er starb 1747 zu Dresden. Die Hauptnahrungsquellen sind Feldbau und Viehzucht; der Wohlstand kann aber nicht aufkommen (oben S. 44), da die Einwohnerzahl zu den wenigen Feldgütern im Mißverhältniß steht, daher denn Viele auswärts dienen und der Genuß der Gemeindegüter (s. hiernach) ihnen unentbehrlich ist. Einige Steinbrüche liefern gute Kalksteine, aber keine Bausteine. Der Boden ist zwar meist gut und fruchtbar an fast allen Getreidegattungen, aber – weil überall bergigt und größtentheils dem Fuhrwerk unzugänglich – sehr beschwerlich zu bauen. An dachjähen Bergabhängen müssen die Leute auf- und absteigen, den Dünger und die oft herabrutschende Erde hinauf und die Ernte herabschleppen, und das, was anderwärts mit dem Pflug in einer Stunde geschehen kann, mit Hacke und Spaten Tage lang erzwingen. Fast Alles, was Menschen und Vieh nährt, muß heimgetragen werden. Es ist daher auffallend, daß Kröpfe hier eine unbekannte Sache sind. Von Getreide gedeihen hauptsächlich Haber, Roggen und Gerste; auch die Wiesen sind gesund und fruchtbar, hauptsächlich in den Parcellen. Die eigentliche Brodkammer des Dorfes ist aber der „Aasrück;“ ein seit uralten Zeiten gebautes, 80 Jauchert großes Allmandstück, wo des guten Bodens wegen fast alle Fruchtgattungen trefflich gerathen. Gleichwohl reicht der Getreidebau für den eigenen Bedarf der Einwohner nicht hin. Obstbau gedeiht vornehmlich nur auf der Mittagsseite von Hohenstaufen und auf den wärmer liegenden Parcellen c. d. h. k. n und o. Zwetschgen- und Kirschen-Bäume kommen insbesondere gut fort. Es wird ein sehr guter Kirschengeist gebrannt. In guten Jahren ist für Manchen sein Obstsegen so bedeutend, wie seine Getreide-Ernte. Früher war hier sogar Weinbau. Eine Urkunde von 1489 gedenkt „des Wingarts der hinab geht gen Hochrain.“ Die Viehhaltung beschränkt sich mit wenigen Ausnahmen auf Rindvieh, welches hier besser zum Zuge taugt, als die Pferde. Fünf Käsereien setzen ihre Waare in der Umgebung ab. Die Schafzucht ist beträchtlich. (S. Tab. III.) An Gewerben sind hauptsächlich nur die gewöhnlichen, auf den Ort berechneten hier, mit Ausnahme vieler Weber (im J. 1835 32 M.), welche um den Lohn arbeiten, die 5 Bandmacher sodann klagen in neuester Zeit sehr über Mangel an Absatz und können, seit die Göppinger Fabriken bestehen, ihr Gewerbe nicht mehr fabrikmäßig betreiben. | Ein Bierbrauer, zugleich Wirth, siedet nur für den eigenen Verbrauch. Außer diesem werden noch 4 Schildwirthe, 6 Schenkwirthe und 11 Branntweinbrenner gezählt. Spinnen wird zwar noch als Nebengewerbe betrieben; die Minderbegüterten leben aber hauptsächlich vom Taglohnen bei bemittelten Bauern der Umgegend. Der frühere, nicht unbedeutende Schnellerhandel ist schon seit längerer Zeit eingegangen. Der Viehhandel aber ist beträchtlich. Die drei Viehmärkte (womit auch Kram-Märkte verbunden sind) gehören, wie oben S. 63 gezeigt worden, zu den bedeutenderen des Bezirkes, da es sogar an Käufern aus dem Unterlande nicht fehlt und die Mastung auf den benachbarten Höfen stark betrieben wird. Auch der Handel mit Schafen, zumal in die Schweiz und die Donaugegenden, ist von Bedeutung.

Die bürgerlichen Beneficien bestehen in dem Genusse von Allmanden. Dazu gehört der oben genannte Aasrücken, ein niedriger, gewölbter Bergrücken, der das Filsthal von dem Remsthal scheidet und in 125 Parcellen getheilt ist, wovon jeder ältere Bürger einen Theil frei genießt. Sodann sind auch die seit 50 Jahren angebauten 200 M. Viehweide in der Art zur Benützung bestimmt, daß auch jüngere Bürger daran Theil haben. Die jüngeren Bürger rücken allmälig bei Erledigungsfällen vor; die Wittwen behalten ihre Allmandtheile bis an den Tod. Das Marktrecht ist sehr alt. – Der Pfarrsprengel umfaßt die ganze Gemeinde, mit Ausnahme des nach Ottenbach eingepfarrten Brühlhofes, und außerdem auch Maitis, Lenglingen, OA. Welzheim, und die evang. Einwohner von Ottenbach und Kitzen, Breitfelderhof, Saurenweinshöfle und Thälenshof. Alle Filialien liegen in einem Umkreise von 11/2 bis 3 Stunden um den Mutterort her; sie sind auch hierher schulpflichtig, mit Ausnahme von Maitis, Maitishof und Hirschhof, welche zur Schule in Maitis halten. An der Schule stehen 1 Schulmeister, 1 Unterlehrer und 1 Lehrgehülfe. Der Schulfonds beträgt 317 fl. Eine Industrieschule und eine Kleinkinderschule bestehen erst seit einigen Jahren. Der Begräbnißplatz ist neuerlich außerhalb des Dorfes angelegt worden. Seit 1828 werden aus einer Kasse, zu welcher alle Angehörigen der Kirchengemeinde nach der Kopfzahl steuern, sämmtliche Bedürfnisse des Kirchenwesens, soweit nicht ursprünglich die Stiftungspflege dazu verpflichtet ist, und aus einer andern, in gleicher Weise ausgestatteten, Kasse alle Bedürfnisse der Schulgemeinde, mit der ebengedachten Einschränkung, bestritten.

Das Dorf soll zu gleicher Zeit mit der Burg von Friedrich dem Alten gegründet worden seyn, da Bischof Otto von Freisingen (I.8.) von ihm ausdrücklich sagt: »in Castro Stoyphe dicto coloniam posuerat« und es auch an sich sehr wahrscheinlich ist, daß er um seine Burg her die nöthigsten Bauleute sammelte. Diese rodeten | den Wald aus und legten ihre Sitze an, wie in gleicher Weise noch im vorigen Jahrhunderte mehrere der zugehörigen Parcellen entstanden. Frühe schon wurden dem Dorfe sehr bedeutende Freiheiten eingeräumt, wozu seit den ältesten Zeiten das Marktrecht gehört. Nach Lagerbüchern und andern Urkunden, hauptsächlich aber nach einem 1300 verfaßten und 1489 erneuerten „Gemeindsbüchlein des Markts Staufen“ waren diese aber folgende:

1) Leibeigenschaft besteht im ganzen „Markte“ nicht. Will ein Auswärtiger hier Bürger werden, so ist es Herkommen, zu forschen, „ob er keinen nachfolgenden Herrn habe, dem er geschworen, oder keinen nachfolgenden Krieg; hat er dann keinen, so nimmt man ihn auff... vnd wenn er 6 Wochen vnd 2 Tag in dem Markt Stoffen bleibt vnd darnach ein Herr käm vnd ihn annemen“ (ansprechen) „wollt, so muß ein Gewalt zu Stoffen ihm beyständig seyn vnd ihm helfen zu gerecht, als einem andern Burger ze Stoffen. Vnd wann Einer vor den 6 Wochen vnd 2 Tagen vß dem Markt ging vnd ein Herr käm vnd ihn fing, so ist man ihm nit schuldig zu helfen vnd trät keinem Herrn darein; wann aber ein Herr Einen vß dem Markt nähme mit Gewalt, so wär er verfallen eine Hand vnd einen Fuß von seinem Leib, das ist die Straf, wann Einer die Freyung bräch’ in dem Markt.“ – Lokal-Leibeigenschaft bestand übrigens auch in den zugehörigen Parcellen nicht. Eigenthümliche, später aufgekommene, Bestimmungen betreffen aber diejenigen Leibeigenen der Herrschaft Württemberg, welche hierher übersiedeln, so lange diese im Dorfe Staufen wohnen, bleiben sie von allen leibeigenschaftlichen Leistungen frei, ziehen sie aber an einen andern Ort, innerhalb oder außerhalb des Ämtchens Staufen, so hat jede Person, auch wenn sie im Auslande ist, „der Herrschaft Württemberg an den Berg Hohenstaufen“ alljährlich eine Leibhenne zu geben, welche ein Hühnervogt für die Kellerei einzuziehen hat; doch wurde von einem Ehepaar nur Eine Henne genommen. Der Brautlauf bei der Verheirathung solcher Leibeigenen war 2 bis 5 fl.; das Hauptrecht nach dem Tode des Mannes „das Häs oder Gürtelgewand“ und das beste Stück Vieh oder 5 von 100 fl. des Werthes der Verlassenschaft, und „sein bestes Wöhr,“ wenn er nicht durch die Landesordnung zum Besitze von Waffen verpflichtet war; nach dem Tode der Frau „das beste Oberkleid, das sie an hochzeitlichen Tagen zu Kirchen vnd Straßen getragen.“

2) Der neu aufgenommene Bürger hat der Gemeinde 1 Pfund Heller, dem Amtmann 5 Schilling und dem Gericht 4 Schilling zu entrichten „zu einem Anzeichen, daß er Burger worden sey.“ Nach Verfluß von fünf Jahren wird er lebenslänglich als | Bürger behandelt, auch wenn er wieder aus dem Dorf wegzieht; im Falle des Wegzuges ist er aber „der Gemeind verfallen den zwanzigsten Theil was er hat, liegende vnd fahrende Hab, gesuchts vnd vngesuchts“ etc.[2]

3) Umgeld wird nicht erhoben. Vielmehr hat jeder Bürger das Recht, nach Belieben und abgabenfrei Wirthschaft zu treiben. Doch soll er dann die Eichmaas schenken „vnd einem jeglichen Gast vfftragen mit voller Eychmaß, vnd voll Maß vff den Tisch setzen.“

4) Die Steuer des Dorfes beträgt nicht mehr als 9 Pfund 5 Schilling Heller.

5) Das Dorf war der Sitz eines eigenen Ämtchens. In dasselbe (nicht aber sämmtliche zur Herrschaft Hohenstaufen, s. unten) gehörten: das Dorf Staufen, Kerrichhof, 2 Höfe zu Ottenbach, 2 Güter zu Kitzen, Reichartsweiler, Lochhof, 2 Höfe zu Krummwälden, der größere Theil von Hohrain, der Weiler Maitis, ein Theil von Burgholz (OA. Welzheim), Radelstetten zum Theil, und Beutenhof (dess. OA.), der Saurhof und Voglershof, und ein Lehen zu Lerchenberg. Dazu gehörte ein eigenes Hochgericht, wovon aber schon 1700 kein Gebrauch mehr gemacht ward. Es stand auf dem vorgedachten Aasrücken, und der dortige Galgen wurde erst vor etwa 30 Jahren durch einen Blitzstrahl zersplittert. Das Ämtchen legte auch noch im J. 1555 seinen eigenen Amtschaden um. An seiner Spitze stand ein „reisiger Amtmann,“ zu dessen Beinutzungen das „Bieterlohn“ gehörte, bestehend in 2 Pfenningen von jedem im Dorf, 1 Schilling von einem Fremden und 1 Simri Dinkel von jedem auswärts gesessenen, in das Gericht gehörigen, Bauern, „darumb muß er ihnen das ganz Jahr bieten vnd Amtes halben gewärtig seyn.“ Auch an den erkannten Freveln hat er Theil; und wenn „Eine die Andere eine Hure schilt, oder blutrissig schlägt, so verliert sie ihr bestes Kleid, das hat bisher“ (1700) „ein Ambtmann zur Beynutzung genommen.“ Ferner waren alle Amtsangehörige wegen ihrer Güter der Herrschaft nicht nur steuerbar, sondern auch reisbar und dienstbar. Die Bewohner des Dorfes hatten in Kriegszeiten und bei andern sorgsamen Läufen auf dem Schlosse abwechslungsweise Wachdienste zu thun. Die Frohnen des Ämtchens bestanden auch für sich, und so wenig die übrigen Göppinger Amtsorte daran Theil nahmen, eben so wenig war (wenigstens bis 1555) das Ämtchen Staufen zu den Diensten dieser verbunden. Die Dorfbewohner hatten nämlich Wege und Stege zum Schlosse Hohenstaufen zu | bauen und zu erhalten, Früchte von da nach Göppingen in die Mühle und das Mehl und andere Nahrungsmittel hinauf zu führen, wogegen mehrere der Weiler und Höfe das erforderliche Holz in herrschaftlichen Waldungen zu hauen und hinaufzuführen, seit dem Abgange des Schlosses aber für 68 Klafter das Hauerlohn zu bezahlen und noch 34 Klafter zum Göppinger Sauerbrunnen zu führen hatten. In den Bau der zum Schloß gehörigen 5 Jauchert Ackers und 15 Tagwerk Wiesen theilten sich sämmtliche Amtsangehörige. Burgholz war wegen der weiten Entfernung aus Gnaden, andere Güter waren sonst davon befreit. Gegenleistungen wurden hauptsächlich nur beim Bau der Wiesen gewährt; denn für das erste Gras erhielt „ein Mäder eine Suppe, ein Paar gesottene Eyer, eine Milch vnd einen Pfennigwecken.“

Die Grundherrschaft im ganzen Ämtchen, soweit nicht unten Ausnahmen bemerkt sind, stand den Inhabern von Hohenstaufen zu. Aber die daher rührenden Verbindlichkeiten waren unbedeutend und meist nur auf den gelindesten Grad der Vogteilichkeit gegründet. Im Dorfe selbst war aller Grundbesitz, mit Ausnahme eines kleinen, dem Kl. Adelberg zuständigen Feldlehens, seit den ältesten Zeiten vollkommenes ungebundenes Eigenthum und für die Kellerei außer Steuer und Freveln nichts zu erheben.

Im Übrigen theilte das Ämtchen alle politischen Schicksale mit der Burg Hohenstaufen. Außer dem, was dießfalls hienach bemerkt wird, ist noch hervorzuheben, daß das Dorf 1448 von den Gmündern geplündert worden und im dreißigjährigen Kriege sehr viel gelitten hat. Anfangs Juni 1635 plünderte eine starke Truppe Dragoner dasselbe aus und brannte 26 Gebäude nieder, nachdem sie am Tage zuvor das wenige noch vorhanden gewesene Vieh geraubt hatten. Die meisten Einwohner flüchteten sich in die Schweiz und nach Oberschwaben, und erst 1646 kamen Einige zurück; aber lange nachher lagen noch viele Güter ungebaut, und noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts zählte der Ort kaum 100 Bürger. (S. auch oben S. 103.)

Was das Kirchengeschichtliche betrifft, so ist die Pfarrei von hohem Alter und wohl so alt als das Dorf selbst. Mit der Burg ging auch das Patronat auf Württemberg über. Graf Ulrich der Vielgeliebte trat aber dasselbe mit der Schloßkapelle nebst allen Zehenten 1450 dem Kl. Adelberg ab, worauf 1454 die Kirche diesem einverleibt wurde. Die Reformation wurde zugleich wie in Göppingen eingeführt; die Kirchenbücher reichen bis 1558 zurück. Aber wie dort (S. 141), so wurde auch hier, während die Erzherzogin Claudia Herrin des Amtes Göppingen war, der fathotische Cultus wieder eingeführt. Der damalige Pfarrer J. G. Häuglin wurde | durch einen Meßpriester von dem Kl. Adelberg vertrieben, der den größern Theil der Gemeinde zum Abfall brachte und erst am 18. Sept. 1647 einem evangelischen Prediger wieder den Platz räumen mußte. Dieses war der 1697 als Prälat von Lorch verstorbene Joachim Martini, von welchem die Leichenrede rühmt, daß er nicht nur die Abtrünnigen seiner Gemeinde zurückgeführt, sondern auch, mit Gefahr seines Lebens, zwei Jahre lang die unter dem Commandanten Thomas Hoff gestandene Garnison auf Hohenrechberg auf des Letztern Begehren als Seelsorger berathen habe. Der Kirchsprengel ist seit den ältesten Zeiten der gleiche, nur daß bis zur Reformation auch das weit entlegene Burgholz hierher eingepfarrt war und Maitis früher nach Lorch gehörte.

b) Brühlhof, H. mit 4 kath. Einw., Filial von Ottenbach, liegt auf der Markung von Lochhof und wurde erst vor wenigen Jahren angelegt.

c) Cyriacushof, H. mit 7 evangel. Einw. östlich von Hohenstaufen, an der Grenze gegen das OA. Gmünd gelegen. Der Hofbesitzer reichte früher neben Laudemien nur einen Schirmschilling und der Hof gehörte, wie auch der Schurrhof, bis 1806 zur Vogtei Schorndorf, in das Amt Plüderhausen.

d) Fuchshof, H. mit 9 evangel. Einw. südöstlich von Hohenstaufen. Scheint ebenfalls erst in neuerer Zeit entstanden zu seyn. Die Zehenten bezieht die Pfarrei Ottenbach.

e) Geyrenwaldhof, H. mit 32 Einw., wor. 5 kath. Aus einigen, zerstreut im Walde liegenden, Häusern bestehend, südöstlich von Hohenstaufen. Zehentverhältnisse wie zuvor. Die württ. Rentkammer gestattete 1713, den „Geyrenwald“ auszuroden, worauf schon 1717 zwei Höfe hier angelegt waren.

f) Herbenhof, H. mit 14 evangel. Einw. Herbenhof, Jackenhof und Strudelhof liegen nahe beisammen, gegen die Grenze des OA. Gmünd hin, und hießen in ältesten Zeiten Reichartsweiler, oder von ihren Besitzern Pfeifershöfe. Der größere Pfeifershof wurde in neueren Zeiten in den Herbenhof und den Strudelhof abgetheilt. Reichartsweiler war stets eine Zugehör von Hohenstaufen und bis 1486 und 1495 zu Gnaden verliehen. Die Zehentverhältnisse bei diesen 3 Höfen wie bei Fuchshof.

g) Hirschhof, H. mit 9 evangel. Einw., nördlich von Hohenstaufen gelegen. Die grundherrlichen Rechte gehören der Gutsherrschaft von Wäschenbeuren, OA. Welzheim. Der Hof kommt früher auch unter dem Namen „Niedermaitis“ vor, war von jeher ein Bestandtheil der Herrschaft Wäschenbeuren und dieser bis 1806 mit aller Hohheit unterworfen.

h) Hohrein, W. mit 97 evangel. Einw., liegt südwestlich 1/2 St. | von Hohenstaufen, auf einem hohen „Raine.“ Den großen Zehenten bezieht wegen des Kl. Adelberg und den kleinen wegen des Stiftes Oberhofen der Staat. Die Grundherrschaft von Wäschenbeuren besitzt hier einige Gefälle. Der Boden ist gut und an Quellen reich. Die Einwohner sind wohlhabend und betreiben die Hammelmastung mit Vortheil. Der ganze Weiler ist, mit zwei Ausnahmen, eine alte Zugehörde von Hohenstaufen; ein Lehen aber gehörte stets zur Herrschaft Wäschenbeuren und ein zweites dem Stift Oberhofen. Der Besitzer des ersteren war dem Gerichte zu Wäschenbeuren und der des letzteren dem zu Bartenbach in allen Dingen unterworfen. Die übrigen Einwohner gehörten unter den Stab des Amtes Hohenstaufen. An der Grundherrschaft hatte noch weiter das Kl. Adelberg Theil, welches 1537 hier 6 Lehengüter besaß, wovon 5 der Pfarrei Hohenstaufen zum Genuß eingeräumt waren. Der Besitz der Kellerei bestand aus dem schon 1477 in 8 Parcellen aufgelösten Bernhardshofe und aus dem sogenannten Staufershof. Diesen verkaufte 1365 Johann von Heubach um 82 Pfd. Heller an Hans Brumann, Bürger zu Göppingen; 1470 kam er durch Kauf um 120 fl. an Hans Staufer von Blosenstaufen und von dessen Nachkommen 1549 an Württemberg. Das Wäschenbeurensche Lehen kam erst 1806 unter württembergische Hohheit

i) Jackenhof, H. mit 2 evang. Einw. S. oben Herbenhof.

k) Lochhof, H. mit 8 evang. Einw., liegt nahe bei dem Jackenhof. Ein kleines Hofgütchen, das auch unter dem Namen „Tigertobel“ früher vorkommt und mit den grundherrlichen Rechten einer Caplanei in Gmünd zustand. Es gehörte zwar stets zum Ämtchen, aber nicht zur eigentlichen Herrschaft Hohenstaufen, und hatte daher auch nicht zum Schlosse zu frohnen.

l) Maitishof, H. mit 5 evang. Einw., liegt südöstlich, an der Grenze des OA. Welzheim. Der Hof ist ein Bestandtheil des den Grafen v. Degenfeld zugehörigen Rittergutes Eybach, OA. Geislingen (s. oben Bartenbach).

m) Saurenhof, H. mit 2. evang. Einw., liegt östlich am Rechberg, an der Grenze des OA. Gmünd. Die Zehentverhältnisse wie beim Herbenhof. Er besteht aus 2 Hofgütern, dem Saurenhof und dem Voglershof. Beide gehörten in das Ämtchen Hohenstaufen. Den Sauerhof verkaufte 1439 Fritz von Winkenthal um 100 Pfd. Heller an die Pflegniß unserer lieben Frau und St. Martins zu Oberhofen für eigen und frei, ausgenommen, daß „er vogtbar ist gen Hohenstaufen.“ Der Voglershof dagegen gehörte seit den ältesten Zeiten auch mit der Grundherrschaft zu Hohenstaufen. Die Kellerei tauschte aber den Sauerhof von dem Stifte ein, vereinigte beide Höfe und verlieh sie 1555 als Erbleben.

| n) Schurrhof, H. mit 10 Einw., wor. 8 kath., östlich bei dem Cyriacushof gelegen. Zehentverhältnisse wie beim Herbenhof. Er stand früher ganz in denselben Verhältnissen und scheint auch um dieselbe Zeit angelegt worden zu seyn, wie der Cyriacushof.

o) Strudelhof, H. mit 9 evang. Einw. S. oben Herbenhof.

p) Wannenhof, auf der Markung von Hohenstaufen, südlich 3/4 Stunden von diesem. Eine neuere Ansiedelung.


Burg Hohenstaufen.
Über dem Dorfe Hohenstaufen erhebt sich in pyramidalischer Gestalt und einem Spitzhute ähnlich in sehr steilen Abdachungen ein nur mit dünner Erdrinde bedeckter Bergkegel, dessen kahle Seiten wie von Menschenhänden geglättet und gerundet erscheinen. Seiner Gestalt hat er auch den Namen zu danken, mag man nun diesen von dem alten stufon (steigen), oder – noch wahrscheinlicher – von dem alten Stoupha, das einen Trinkbecher bezeichnete, und wovon sich noch hin und wieder „der Stauff“ oder „das Stäufflein“ erhalten hat, ableiten. Die Fläche des gleichfalls kahlen Gipfels mißt nur etwa 3 Morgen. Hier, auf dieser Höhe – 2381 1/2 württ. oder 2100 Parißer Fuß über der Meeresfläche – eröffnet sich dem Blicke ein überraschend weites, unermeßliches, Gebiet, ebenso großartig, als schön und manchfaltig. Gegen Osten treten der Albuch mit dem Rosenstein, der Rechberg mit dem Hornberg, Stuifen und Bernhardsberg, südlich der grüne Berg und andere Gebirge des Geislinger Thales hervor, an welches sich das schöne Filsthal mit Göppingen und Staufeneck anschließt. Jenseits aber breitet sich die Alp ihrer ganzen Länge nach aus, den Breitenstein, die Teck, Hohen-Neuffen, Achalm, den Roßberg und Hohenzollern in Einer Rahme darbietend. Fast unbegrenzt ist jedoch die Fernsicht gegen Westen; denn während sich die Fläche bis zum Schwarzwald entwickelt und im Vordergrunde Hohenheim und Solitude glänzen, entdeckt das scharfe Auge sogar die höchsten Spitzen der Vogesen. Nordwestlich sind über Tannenwälder hin der Stromberg und Heuchelberg, nördlich aber der Welzheimer Wald, die Löwensteiner Gebirge sichtbar, und im Vorgrunde blickt Gmünd freundlich aus dem Remsthale herauf, indeß das Schloß von Ellwangen und die Wallfahrtskirche auf dem dabei gelegenen Schönenberg das Panorama schließen. Auf der kleinen Fläche dieses Berges erhob sich einst kühn und stolz die Kaiserburg, der Sage nach schon von den Römern gegründet. Diese Sage, an sich schon wegen der in der Nähe gefundenen Spuren der Römer (s. oben S. 104 u. f.) nicht unwahrscheinlich, erhält eine Bestättigung durch die Verbindung mit Gmünd, Eßlingen und Herbrechtingen, | in welcher die Burg bereits zur Zeit Carls des Großen erscheint. [3] Die Wiederherstellung oder Wiedererbauung der Burg, die also wohl auf römischem Fundament geschah, wird aber von übereinstimmenden Chroniken Friedrich, dem ersten Herzoge Schwabens aus dem staufenschen Hause, zugeschrieben und in das J. 1079 gesetzt. Die Burg wurde auch von seinen Nachkommen in Ehren gehalten, da sie – selbst auf dem Kaiserthrone – immer noch gerne hier weilten. Herzog Friedrich vertheidigte sie mit seinem Bruder Conrad gegen den Kaiser Lothar, als dieser sie im J. 1127 belagerte; und als Kaiser Friedrich I. die Stiftung des Kl. Adelberg 1181 bestättigte, geschah es »in castro Stowfen.« (Besold docum.) Irene, die Gemahlin Kaisers Philipp, vergabte hier »apud Stouffen« dem Kl. Adelberg ein Gut zu Ober-Eßlingen; die Urkunde besiegelten einige Burgleute und Graf Ludwig von Württemberg. Acht Tage darauf aber, als sie die Ermordung ihres Gemahls vernommen, starb sie, von dem Grafen Ludwig von Württemberg hierher geleitet, auf dieser Burg, nachdem sie zu früh entbunden worden war. Allein schon vor Conradins unglücklichem Ende war weder die Burg und Herrschaft Hohenstaufen, noch ein anderes Gut unserer Umgebung mehr in seinem Besitze. (Schmid Gesch. d. Deutschen III. 87.) Crusius behauptet, auf urkundliche Nachrichten gestützt, daß bereits 1227 die Burg der Sitz der v. Rechberg gewesen sey. Beachtet man freilich, daß schon zu Conrads III. Zeiten die Burg in zwei Theile getheilt war (Schwäb. Almanach) und wohl auch getheilt blieb, [4] so wird ihr frühzeitiger Verlust für das Haus um so wahrscheinlicher. So treffen wir denn auch 1274 den Schenken Walter v. Limpurg im Besitze einer Hälfte, da er in diesem Jahre |turrem nostram in Stauffen et aream quod vulgo dicitur Burgsez cum omnibus possessionibus et hominibus nostris sitis ex altera parte, quae dicitur Raemse, quocunque modo nobis pertinentibus« – um 450 Pfd. Heller seinem Schwiegersohne, Ulrich von Rechberg, verpfändet.[5] (Prescher Gesch. v. Limpurg II. 389.) Wie lange Rechberg diese Hälfte oder beide Hälften besessen, ließ sich nicht ermitteln und | die Burg muß bald als Reichsburg betrachtet und den Reichsdomänen einverleibt worden seyn. Denn Kaiser Rudolph war nach der sindelfinger Chronik 1288 »in castro suo Stouphen.« Es ist aber räthselhaft, warum gleichwohl noch längere Zeit einige Rechberge hier saßen; so treffen wir, neben dem Vogte, 1365 „Wilhelm v. Rechberg von Furndowe, zu den Ziten gesessen zu Hohenstouffen.“ Kaiser Carl IV. hatte indessen die Burg 1347 an den Grafen Eberhard II. von Württemberg [6] verpfändet, der sie aber in dem vor Schorndorf 1360 geschlossenen Frieden nebst Achalm wieder abtreten mußte. Der Kaiser sagt: »cum victorioso nostre majestatis exercitu partes Suevie super ingressi, castrum Achalm et Hohenstauff, ad jus et proprietatem imperii sacri spectantia, sed ex multo tempore ab ipso alienata, in pristinum jus et proprietatem imperialem recuperavimus et in antiquam reduximus potestatem;« und am nächsten Mittwoch nach Kreuzes-Erhöhung desselben Jahrs bestättigt er den beiden Grafen Eberhard und Ulrich alle Lehen und Pfandschaften, die sie vom Reich haben: „vßgenommen der Vesten Hohenstauff vnd Achalm vnd der Landvogty vnd Alles, daz zu denselben beiden Vesten vnd der Landvogty gehört, die sie Vns vnd dem heiligen Rych loz, fry vnd ledeclichen vffgeben vnd vffgelazzen haben vnd sich darüber verzigen haben eweclich alles Rechten vnd Ansprach etc.“ Beide Vesten überließ der Kaiser 1366 seinem Tochtermann, dem Erzherzog Albrecht von Österreich; dieser und sein Bruder Leopold aber, welche zu Erwerbung der Grafschaft Tyrol von Johann und Wilhelm von Rietheim 12.000 Goldgulden entlehnt hatten, verpfändeten ihnen Montag vor Philippi und Jakobi 1370 beide Burgen. Am Samstag vor Oculi 1371 gestattet der Kaiser, daß der Pfandschilling um 1000 fl. erhöht werde, weil die Burg Hohenstaufen, „die ein erbar Sloz ist“ – an „Mauern vnd Decher gar niedergegangen“ und wieder auszubessern war. Die von Rietheim traten aber am Tage Catharinä 1376 beide Vesten dem Grafen Ulrich von Württemberg ab. Nun blieb Württemberg im Besitze bis 1451, wo die Grafen Ludwig und Ulrich „Hohenstaufen das Schloß mit dem Dorfe Stauffen am Berg gelegen vnd andern Weilern, Höfen, Leuten vnd Guten“ an Ulrich von Hohen-Rechberg um 1300 fl. verpfändeten. | Die Wiederlosung kam erst an St. Laurentii 1470 zu Stande, indem das Ämtlein selbst 600 fl. beisteuerte, wogegen die Grafen versprachen, daß dasselbe nie mehr solle verpfändet werden. Die ehemalige österreichische Regierung hat aber diese Zusage nicht beachtet und vorgeblichen Rechtsansprüchen eines Mannes Gehör geschenkt, für deren Grund wenigstens jetzt kein Document mehr aufzufinden wäre. Es ist dieß Georg Staufer von Blosenstaufen, der, die Verwirrung der damaligen Zustände benützend, eine Verwandtschaft mit dem erloschenen Kaiserhause geltend machte und in der That auch die lebenslängliche Nutznießung des Amtes Hohenstaufen erwirkte. [7] Hinsichtlich des weiteren Wechsels der Herrschaft ist nur noch anzufügen, daß sie 1534 wieder an Württemberg gelangte und nur noch Einmal, nemlich durch die Erzherzogin Claudia (oben S. 101), diesem entfremdet ward. Fragen wir nach den Schicksalen, welche die Burg selbst indessen betroffen, so müssen wir den grausamen Muthwillen der empörten Bauern anklagen, welchem auch dieser alte Kaisersitz als Opfer fiel. Der gemischte Haufen Bauern, aus dem Limpurg’schen, Hall’schen und Gmünd’schen, unter dem sich auch solche von Hohenstaufen selbst befanden (Öchsle, Gesch. d. Bauernkriegs 459), und der einige Tage zuvor das Kloster Lorch, die Ruhestätte der Hohenstaufen, niedergebrannt hatte, war ruchlos genug, auch ihre Wiege zu zertrümmern. Nach einem im J. 1559 vorgenommenen (einen andern Gegenstand betreffenden) Zeugenverhör, verglichen mit sonstigen bekannten Nachrichten, war der Hergang dieser. Georg Staufer war vom Schlosse abwesend und hatte seinem Vetter, Hans Michael Reuß von Filseck, die Bewachung desselben übertragen. Die Besatzung aber war klein; sie bestand aus einigen Landsknechten und einigen Bürgern vom Dorfe Staufen, zusammen 30 bis 32. Der erste Angriff wurde abgeschlagen, denn es „wöhrte sich gedachter Reuß dermaßen vß dem Schloß mit Schießen, daß die Bauern weichen müßen.“ Aber bald darauf, zu Anfang Mai’s – der Tag ließ sich nicht ermitteln – kamen sie wieder, „ein großer gewaltiger Hauff,“ unter dem Schutze der Nacht und den Jörg Bader von Böbingen | als Hauptmann an der Spitze, vor die Burg. Die Besatzung setzte sich zwar zu Wehr, allein da sie „nit sonders zu schießen gehabt,“ so wich sie der Übermacht. Nach der Aussage eines der hier in Besatzung gelegenen Bauern hat der Kommandant Reuß „was für Geschütz droben gewesen, vnter das Thor gestellt, die abgeschossen, vnd ist also im Dampf hinaus kommen vnd entritten, darunter ihm das Pulver das Angesicht übel verbronnen.“ Also nahmen die Bauern das Schloß ein und steckten es in Brand; und als man das Feuer weithin gesehen, da riefen die, so es sahen, „o weh! wo mag der Staufer seyn, weil das Schloß also brennt!“ Dieser war zwar Willens, dasselbe wieder aufzubauen, und die Schuldigen mußten ihm 2000 fl. erlegen; allein der Entschluß kam nicht zur Ausführung. Auch Herzog Christoph soll einen ähnlichen Plan entworfen haben; als er jedoch den Berg besichtigt, „so soll derselbig, etwas Stattlichs darauf zu bauen, zu schmal befunden worden seyn.“ Herzog Carl Alexander aber, der bekanntlich auf der Teck wieder Vestungswerke anlegen ließ (Beschr. des OA. Kirchheim S. 252), hatte auch den Staufen zu bevestigen ausersehen, wurde aber an der völligen Ausführung durch seinen schnellen Tod verhindert. Nach, übrigens unvollständigen, Akten fragte der Keller von Göppingen am 27. August 1736 bei der Rentkammer an: wo er mehrere Eisenwaaren, die er „zu dem Fortifikationsbauwesen zu Hohenstaufen“ nöthig habe, kaufen solle? worauf der Oberfaktor zu Königsbronn zu schleuniger Überlieferung derselben den Befehl erhielt. Der Bau scheint wirklich weit gediehen zu seyn; denn als am 21. August 1769 dem damaligen Amtmann gestattet ward, „daß er 50 – 60 Wagen Mauersteine aus dem Fundament dieses alten Schlosses gratis, jedoch mit der Bedingung, daß er den Platz zu applaniren habe, ausgrabe und zu einem Hausbau verwende,“ geschah dieses, weil „durch die Ausgrabung dieser Mauersteine der dortige Platz wiederum zu einigem Nutzen vnd Ertrag, wie es vor Anno 1737 gewesen, ehe wieder Werker darauf gebaut wurden, gebracht werden könne.“ – Über das ehemalige Aussehen und den Umfang der Burg fehlen uns vollständige Nachrichten, da die einzig vorhandene Beschreibung, jene, welche Crusius (deutsche Ausg. 11. 374) davon gibt, 63 Jahre nach ihrer Zerstörung verfaßt worden ist. Crusius jedoch traf noch ziemlich hohe, aber dem Zerfalle nahe, Mauern. Die äußern Umfassungsmauern waren 7 Fuß dick. Das Ganze bildete ein längliches, 106 Schritte langes, Viereck, mittelst einer Quermauer mit Thor in zwei ungleiche Theile geschieden. Der äußere dieser Theile, der gegen Osten gelegene Vorhof, war 46 Schritte lang und ebenso breit; an diesem befand sich auf der Mittagsseite das Hauptthor. In diesem Vorhofe stand einst die Burgcapelle und ein Brunnen. Der | innere, durch jene Quermauer vom Vorhofe getrennte, Burgraum war 60 Schritte lang und 40 breit. Hier muß die Hauptburg, das eigentliche Schloß, gestanden haben, und hier fand Crusius den damals noch 52 Fuß hohen, zum Gefängniß der Krieger bestimmten, „Mannsthurm,“ der oben, nicht unten, einen Eingang hatte. Daneben war einst die Wohnung des Frauenzimmers und ein Weinkeller. In der äußersten Ecke dieses Raumes stand ein zweiter Thurm, der „Bubenthurm,“ der wohl für Verbrecher bestimmt war. Von weiteren Thürmen spricht Crusius nicht; er bewundert aber die Steine an der Hauptmauer: sorgfältig behauene, gebuckelte, Quader, an denen das mittlere Feld über die 4 Nebenseiten hervorragte. – Soweit der Bericht eines Augenzeugen vom J. 1588. Von der Burgcapelle wissen wir, daß sie Graf Ulrich von Württemberg mit der Dorfkirche dem Kl. Adelberg überließ, worauf sie mit dieser demselben incorporirt ward. Auch sagte einer jener Zeugen von 1559 aus: „es sey vor Jahren vnd ehe Hohenstaufen verbrennt worden, ain Kirchen“ (d. h. eben diese Capelle) „darauf gestanden vnd allwegen am Karfreitag ain Wallfahrt dahin gangen.“ Jener Mannsthurm aber wurde noch vor der Wiederbevestigung abgebrochen, da am 25. Mai 1705 der Keller berichtet: das Dorf sey schon lange in Sorgen, „daß der uff dem Berg noch allein uffrecht stehen gebliebene Thurn vollends niederfallen vnd etwa an Menschen vnd Vieh Schaden bringen werde,“ weil er jüngst aufs Neue einen großen Riß bekommen. Die Rentkammer gestattete nun der Gemeinde den Abbruch, der acht Tage darauf vor sich ging. Der Thurm bestand aus schönen Quadern; von seiner Stärke und Größe aber zeugt, daß mehrere Fröhner und vier Maurer 10 – 12 Tage nur mit dem Aufschlagen des zum Abbruch erforderlichen doppelten Gerüstes beschäftigt waren. Noch bemerken wir, daß die Hohenstaufen hier auf dem S. 236 erwähnten „Burgsez,“ Burgmannen sitzen hatten, die im Ministerialen-Verhältnisse zu ihnen standen. In einer Befreiungsurkunde, die Herzog Friedrich von Schwaben 1189 dem Kl. Adelberg ausstellte, sind genannt: »Fridericus, Cunradus, Gerungus, Bernoldus, omnes castellani in Stouphen.« An ihre Stelle traten nachher Burgvögte; 1357 und 1365 findet sich „Rudolf Vogt von Stauffen;“ 1489 „Conrad Schenk von Winterstetten, Vogt zu Hohenstauffen;“ 1514 „Hans Güß von Güssenberg“ und 1518 „Jerg Egen von Egenhofen, der Zit Vogt zu Hohenstoffen.“ Von der Burg ist jetzt nichts mehr übrig, als einige Reste Futtermauern des Kellers. Der ganze Schloßberg wurde 1839 der Gemeinde als Schafweide verpachtet und ihr die Schonung der Ruine und die Auslieferung etwa zu entdeckender Alterthümer von der Burg zur Pflicht gemacht, von der einst, wie Crusius berichtet, selbst ein | Italiener sagte, sie wäre schon wegen der beiden Kaiser Friedrich einer goldenen Mauer werth.


Die Hohenstaufen.

Der Ursprung des Geschlechtes der Hohenstaufen liegt noch im Dunkeln. Der Annahme, daß sie von Wäschenbeuren stammen, kann zwar nicht widersprochen werden, aber die weitere Vermuthung, daß erst mit Friederich, dem Wiedererbauer der Burg, die hier angesiedelte Linie von der Burg den Namen führte, ist unbegründet. Denn das Alter und daher wohl auch der Name derselben reicht, wie wir S. 236 sahen, mindestens bis in das neunte Jahrhundert, und daß schon vor 906 eine Berta von Hohenstaufen lebte, hat bereits Sattler (älteste Gesch. 611) dargethan. Auch soll es ein Heinrich von Staufen gewesen seyn, der schon 1060 zu Waldhausen saß. Es ist daher wahrscheinlich, daß die Linie zu Wäschenbeuren neben der zu Hohenstaufen lange Zeit blühte, noch ehe wir die Spuren der Letzteren weiter verfolgen können.

a) Nach übereinstimmenden Nachrichten [8] war nun aber jener Wiedererbauer Hohenstaufens der Sohn Friedrichs von Büren oder Beuren, und er tritt sofort unter dem Namen Friedrich von Staufen, mit dem Beisatze „der Alte,“ auf. Diese Familie gehörte aber nicht dem niedern Adel, sondern den Dynasten-Häusern an, da Bischof Otto von Freisingen von ihr sagt: »ex nobilissimis Sueviae Comitibus originem trahens.« Er war ein treuer Anhänger Kaiser Heinrichs IV., der ihm dafür 1080 seine einzige Tochter Agnes zur Gemahlin und das Herzogthum Schwaben zur Mitgift gab. Darüber aber entstanden die bekannten Fehden zwischen den Hohenstaufen einer Seits und den Welfen und Zähringern anderer Seits, indem Berthold von Zähringen Ansprüche auf das Herzogthum erhob und bei Herzog Welf IV. von Bayern, dem alten Feinde Heinrichs IV., Beistand fand. Friederich der Alte starb 1105 und hinterließ 2 Söhne:

b) Friederich, der Einäugige zubenannt, und Conrad, nachmals der Dritte. Jener stand mit größter Tapferkeit dem Herzogthum Schwaben vor; dieser erhielt im J. 1115 von ihrem Oheim, Kaiser Heinrich V., das Herzogthum Ostfranken, so konnte denn auch ein Hohenstaufen sein Auge nach dem Kaiserthron richten. Conrad wurde von den schwäbischen Dynasten zum deutschen König erwählt, hatte aber mit dem Gegenkönige Lothar, dem Sachsen, zu kämpfen. Die Burg Hohenstaufen wurde von diesem, | als eben Conrad sich hier befand, ums J. 1127 belagert, so, daß Conrad dem Hunger und den päpstlichen Bannstrahlen entfliehen mußte. Er fand auf der Burg Hohenberg und in Rottweils Mauern Schutz und Hülfe und schlug von hier aus seinen Feind aufs Haupt. Nach dessen Tod 1137 erhielt er aber durch den Papst einen Gegenkönig in Heinrich dem Welfen, Herzog von Bayern. Conrad starb nach einer weisen und thatenvollen Regierung 1152. Seine Gemahlin war Gertraud, Graf Beringers von Sulzbach Tochter, die ihm zwei Söhne gebar: Heinrich, 1147 zum römischen König erwählt und vor seinem Vater (1150) gestorben, und Friedrich, Herzog von Rotenburg, der 1167 kinderlos in Italien starb.

c) Conrads Bruder, Friedrich der Einäugige, welcher 1147 starb, hinterließ zwei Söhne, Friedrich und Conrad. Conrads III. Nachfolger auf dem deutschen Kaiserthrone war sein ebengenannter Neffe, Friedrich I., Barbarossa oder Rothbart zugenannt und 1121 geboren. Seine Großthaten, seine Kämpfe mit dem Papste und Italien, die er stets in Gehorsam zu halten strebte, sind allbekannt. Auf einem Kreuzzuge begriffen, starb er den 10. Juni 1190 im Morgenland; er ertrank in einem Flusse bei Seleucia, den er durchschwimmen wollte. Er hatte mehrere Kinder. Sein Sohn

d) Heinrich, nachmals der Sechste, den ihm Beatrice von Burgund 1165 geboren, war schon 1169 zum römischen König gekrönt worden und folgte seinem Vater auf dem Throne. Seine Gemahlin Constantia brachte ihm das Anrecht auf das Königreich Sicilien zu; jenes traurige Erbtheil, das in seinem Enkel Conradin dem Hause Hohenstaufen den Untergang bereitete. Nach siebenjähriger Regierung starb Heinrich 1197 zu Messina in Sicilien. Sein Streben, die deutsche Krone erblich an sein Haus zu bringen, mißlang; doch wußte er die Wahl seines einzigen Sohnes Friedrich zum deutschen Könige durchzusetzen.

e) Sein 1181 geborener Bruder Philipp folgte ihm nun, zunächst als Vormund seines minderjährigen Neffen, auf dem Throne. Diesen gegen die schlaue Politik Italiens und gegen die Hinterlist des Papstes, des Feindes seines Hauses, zu behaupten, entwickelte er zwar große Geisteskraft; aber doch mußte er Italien seinen Feinden räumen und bald auch mit einigen Gegenkönigen kämpfen. Wenige Jahre, nachdem er sich mit dem Papste ausgesöhnt, am 21. Juni 1208, wurde er von Otto von Wittelsbach zu Bamberg meuchlings ermordet. Seine Gemahlin, Irene, des griechischen Kaisers Isak Tochter, die ihm drei Töchter geboren, starb – wie wir oben S. 236 sahen – auf Hohenstaufen und wurde im Kl. Lorch, wo viele Hohenstaufen ruhen, begraben.

f) Friedrich, nachmals der Zweite, der vorerwähnte Sohn | Heinrichs VI., geboren 1194, schien in seiner Jugend den Planen des Papstes angenehm gewesen zu seyn, da dieser ihm 1212 durch die geistlichen Fürsten zur Kaiserkrone verhalf. Als aber der Geist seines Großvaters Barbarossa bei ihm durchdrang, als er nicht nur in Deutschland, sondern auch in Italien allein herrschen wollte, wurde er als Ketzer in den Bann gethan und ihm sogar, unter verschiedenen Gegenkönigen, sein eigener Sohn Heinrich entgegengestellt. Den vielen Stürmen erlag endlich Friedrich 1250 zu Fiorentino in Apulien, nachdem es diesem großen, seinem Jahrhunderte vorangeeilten, Geiste gelungen war, die bereits gesunkene Macht und Ehre der Hohenstaufen aufs Neue zu heben. Er war sechs Sprachen mächtig und ein eifriger Beschützer der Künste und Wissenschaften. (Er selbst schrieb ein lateinisches Werk über die Falkenjagd.) Seine großen Plane waren sogar auf eine commercielle Verbindung Deutschlands mit Italien gerichtet.

g) Friedrichs ältester Sohn, der obengenannte Heinrich VII., geboren 1209, wurde, weil er seinen Vater vergiften wollte, von diesem 1234 auf einem Schlosse in Apulien gefangen gehalten und starb hier 1236 als erwählter römischer König. Darauf wurde Friedrichs zweiter Sohn, Conrad, der Vierte zugenannt, geboren 1227, zu dieser Würde erhoben. Schon war Deutschland in eine tiefe Anarchie versunken, welcher Conrad selbst sich nicht gewachsen fühlte. Bedrängt vom Banne des Papstes und von dem Gegenkönige Wilhelm von Holland, hielt er es für räthlicher, seine italienische Erbschaft zu sichern, als die deutsche Krone zu behaupten. Mit Hinterlassung seiner Gemahlin, Elisabetha von Bayern und seines Sohnes, flüchtete er nach Italien und starb am 21. Mai 1254 zu Lavello, nachdem er noch den Untergang seines Hauses, den er schmerzlich vorempfunden, trostlos bejammert hatte. Er hinterließ einen einzigen Sohn:

h) Conradin, geboren am 25. März 1252, welcher, da ihm von den Stammgütern seiner Ahnen nur ein kleiner Rest geblieben, entschlossen war, das reiche Erbe in Italien zu gewinnen, welches Manfred, der unehliche Halbbruder Conrads, nach dessen Tod an sich gerissen hatte. Nachdem aber Manfred vertrieben und Siciliens Krone von dem Papst an Carl von Anjou, den Bruder des Königs Ludwig des Heiligen von Frankreich, verschenkt worden war, eilte Conradin zu Behauptung seiner Rechte dorthin. Er zog zwar triumphirend in Rom ein; allein von seinen Verwandten dem ungetreuen Kriegsglück überlassen, unterlag er in der entscheidenden Schlacht vom 23. August 1268 einer Kriegslist; er fiel in Carls Hände und wurde, weil er dem rechtmäßigen Könige von Sicilien nach dem Leben getrachtet habe, von Carl zum Tode verurtheilt.

| Nachdem er seine Rechte auf Sicilien an Peter von Aragonien, Manfreds Tochtermann, abgetreten, bot er sein Haupt standhaft dem Beile dar, und mit ihm endete am 29. Okt. 1268 der Letzte der Hohenstaufen.

Dieß also ist das Ende des weltberühmten schwäbischen Kaiserhauses; dieß das Schicksal seiner Stammburg. Da, wo einst Minnesänger vor Barbarossa ihre sanften Lieder sangen, wo Trompeten bei festlichen Banketten und Turnieren schmetterten oder zur Schlacht riefen, wo die schöne Kaiserin Irene den Dank austheilte und die Friedriche auf große Unternehmungen sannen, oder Gesandte aus Rom und Constantinopel empfingen – da klingt jetzt die einsame Pfeife des Hirtenknaben und mahnt eine feierlich stille Öde an die Vergänglichkeit des Mächtigsten und Herrlichsten auf Erden.


Die Herrschaft Hohenstaufen.
Das Besitzthum der Hohenstaufen kann hier zunächst nur insoweit besprochen werden, als es nicht von den schwäbischen und fränkischen Herzogthümern und vom Reiche herrührte, also nur insoweit, als es in den Stammgütern des Hauses bestand und insbesondere die Herrschaft Hohenstaufen im engeren Sinne begriff. Das alte Haus Büren oder Beuren, einschließlich der Linie Staufen, besaß aber als erbliches und eigenthümliches Gebiet das nächste Land um Lorch, Adelberg und um die Burgen Welzheim, Wäschenbeuren, Staufen, Staufeneck und Rechberg; denn die Besitzungen der vier letztgenannten Geschlechter waren so innig in einander verflochten, diese wohnten in der Mitte derselben einander so nahe, und auch ihre Geschlechts-Wappen sind so verwandt, daß die oben S. 93 erwähnte und schon von Prescher geäußerte Vermuthung ihrer Stammverwandtschaft hiedurch noch wahrscheinlicher wird. Wie nun die Linien Staufen, Staufeneck und Rechberg sich ausschieden, so bildeten sich auch von andern Burgsitzen, z. B. Ebersbach, Waldhausen und Waldenstein andere Herrschaften so, daß der ursprüngliche Umfang der Stammherrschaft kaum zu erkennen ist. Was nun aber die Linie Staufen selbst betrifft, so mag der Gründer derselben hauptsächlich dadurch den ersten Keim ihrer gemach anschwellenden Bedeutsamkeit gelegt haben, daß er frühzeitig jene freien Hofbesitzer zu Schützen übernahm, welche sich um den Berg her angesiedelt hatten. [9] Der Umfang dieses Gebietes wuchs und wuchs immer mehr an, als der Besitz beider Herzogthümer die Mittel zu größeren Erwerbungen darbot; er dehnte sich weiter aus an der Fils, Rems | und Murr, am Kocher und Neckar hinab; aber ob die Hohenstaufen in diesen Grenzen als Herzoge, oder ob sie als Dynasten geboten – wer vermöchte dieses auszumitteln? Von diesem schönen und weiten Gebiet wurden nun aber allmählig Theile losgetrennt. Schon unter Kaiser Philipp fingen die Zersplitterungen an, da er keine andere Mittel wußte, um sich gegen seine Feinde zu behaupten; von ihm sagt die ursperger Chronik: »sicque factum est, ut nihil sibi remaneret, praeter inane nomen domini terrae, et civitates seu villas, in quibus fora habentur, et pauca castella terrae.« Nach Philips Tod wurden, obgleich noch ein Stammvetter vorhanden war, die Erbgüter des hohenstaufischen Hauses unter seine vier Töchter vertheilt, und König Otto IV., als er sich mit der dritten Tochter Beatrix verlobte, nahm 1209, nachdem er sich mit deren Schwestern abgefunden, sowohl das fränkische als das schwäbische Stammgut in Besitz. (Reyscher, in d. Zeitschrift f. d. R. 1841. III. 274.) Also durch dieses Erbrecht der Töchter und jene Theilung der Herrschaft, das so vielen Häusern den Untergang gebracht und hier ja so weit ging, daß sogar die Stammburg selbst getheilt ward, verarmten die Hohenstaufen, noch ehe der letzte Sprosse verblutete; und so kam es, daß um diese Zeit ihr Stammgut nur noch aus der Burg, dem Dorf und einigen Weilern und Höfen bestand. Dieß waren, seit die Hohenstaufen erloschen, die alleinigen Gegenstände, was unter jener Pfandschaft (S. 237) begriffen ward. Denn nach den Lagerbüchern hatte diese spätere Herrschaft nur folgende Bestandtheile: Burg und Dorf Hohenstaufen, Kerrichhof, 2 Höfe zu Ottenbach, Reichartsweiler, 2 Höfe zu Krummwälden, Maitis, Theile von Hohrein, Burgholz, Radelstetten und Lerchenberg, sowie den Voglershof. Noch ist des Wappens und einiger Würden des hohenstaufenschen Hauses kurze Erwähnung zu thun. Jenes war, als sie noch Dynasten waren, ein links sehender, aufrecht stehender, zum Raub begieriger Löwe. Nachdem sie aber zur Herzogswürde gelangt, bestand das Wappen aus 3 zum Laufe gerichteten, übereinander links gehenden, anfangs rothen, dann schwarzen Löwen, wie sie, als ein Bestandtheil des württembergischen Wappens, noch in diesem zu sehen sind. (So ist es auch ganz deutlich auf dem 1475 errichteten Grabmale der Hohenstaufen in der Kirche des Kl. Lorch abgebildet.) – Von der großen Zahl Ministerialen des Hauses heben wir nur diejenigen hervor, welche sich von dem Sitze ihres Herrn schrieben. Im Gefolge H. Friedrichs erscheinen 1181 Volknandus, Fridericus, Cunradus, Bernoldus de Stowfen. (S. oben S.240.) Ein Cunradus de Stoufen kommt 1193 als Zeuge K. Heinrichs und Conradus et Bernoldus de Stoufen kommen 1215 als solche K. Friedrichs II. vor. In einer | Urkunde von 1235 erscheinen Egeno miles de Stauffen et filius suus Egeno, und Fridericus de Stauffen; in einer solchen von 1236 Egeno de Stuphen, Anselm de Stophen, Cunradus scultetus de Stophen, judex Fridericus de Stophen; 1270 Eberhardus de Stophen und Egeno de Stophen. Im J. 1304 ist Zeuge Wernherus advocatus de Teck, dictus de Stouphen, miles. Der Letzte dieses Geschlechtes scheint 1350 gelebt zu haben. Es ist dieß der schon bei Krummwälden S. 206 genannte Dieterich Willehalm von Stouffen. Die Staufer von Blosenstaufen, welche – wie oben gezeigt – eine Verwandtschaft mit dem Hause vorgegeben, gehören nicht hierher. Sie hatten zwischen Giengen und Neresheim ihren Stammsitz. Der Letzte ihres Geschlechtes war der uns schon bekannte Georg. – Was die Hausämter (die des Schwäbischen Herzogthums) betrifft, so hatten das Marschallamt die Rechberg inne. Eine Urkunde des Herzogs Conrad von 1194 besiegelt: Ulricus marscalcus de Rechperc. Dessen Sohn Hildebrand folgte ihm im Amt; derselbe nennt sich in einer Urkunde Kaisers Philipp von 1202 Hilteprand marschalkh von Rechberg: Nach dessen Tod aber ging das Amt auf Hartmann von Dillingen und 1259 auf Graf Ulrich von Württemberg über. Das Schenkenamt bekleideten mindestens seit 1189 die v. Winterstetten. (Beschr. d. OA. Waldsee 186.) Über das Amt des Kämmerers ließ sich nur beibringen, daß in einer Urkunde Friedrichs II. von 1218 „Dietho der Camerer von Ravensburg“ genannt wird. Das Amt des Truchsessen versahen seit 1190 die v. Waldburg. (OA.-Beschr. von Ravensburg 250.) Als besondere Merkwürdigkeiten der nächsten Umgebung ist endlich Folgendes hervorzuheben. Die Spielburg, ein Hügel unten am Dorfe Hohenstaufen, südwestlich vom Bergkegel, dessen prächtig zerklüftete Dolomitfelsen in der Ferne einer großartigen Burgruine gleichen. Hier, will die Sage wissen, stand, als der Boden noch flacher war, eine Armbrusthütte der jungen Herren v. Hohenstaufen, die auch auf dem Platze ihre Rosse getummelt haben sollen; und hier soll an schönen Sommerabenden die Kaiserfamilie der vortrefflichen Aussicht sich erfreut haben. Auf dem letzten Absatze des Staufengipfels, östlich gegen den Rosenstein hin, liegt der von Crusius erwähnte Tanzplatz, eine etwas vertiefte Fläche, wo in den Kaiserzeiten Tänze gehalten wurden. Da soll Barbarossa manchen schönen Frühlingsabend verbracht haben, sowie er auch von hier aus auf einem noch sichtbaren Fußsteige in die Dorfkirche (oben S. 227) niedergewandelt sey.[10] Die beiden, an der nordwestlichen Seite des | Berges befindlichen, zwei Höhlen: das obere und untere Heidenloch genannt, sind oben S. 7 beschrieben. Die Annahme, daß sie zu Ausfällen aus der Burg gedient, ist ungegründet, da sie nicht bis in das Innere des Berges reichten. Prescher (a. a. O. II. 14) vermuthet, daß das Volk hier in alten Zeiten Feen, Alrunen, weiße Frauen oder Sibyllen gesehen. Vielleicht haben unsere vorchristlichen Vorfahren als „Heiden“ hier geopfert. Bemerkenswerth ist, daß Blitz- oder Hagel-Schlag hier selten sind, weil der Hohenstaufen als eine Wetterscheide wirkt und fast alle Gewitter dem Rems- oder Fils-Thale sich zuwenden; nur wenn das Gewitter niederer als der Bergkegel steht, fällt es über das Dorf und kommt zu fürchterlichem und gefährlichem Ausbruch. Darin und hauptsächlich in dem dabei zur Erscheinung kommenden Saint-Elmefeuer (Castor und Pollux) [11] mag die Sage von dem Staufergeist ihre Erklärung finden, wonach, wenn die abendliche Festglocke geläutet, ein Licht bei Sturm und Regen auf dem kaum 20 Schuh breiten Erdrücken von Hohenstaufen nach Hohenrechberg und wieder zurückwandelt, bis zur Morgenglocke am Hohenstaufen liegen bleibt und sodann verschwindet. [12]

Zur Herrschaft Hohenstaufen gehörte der oben gedachte, nahe bei Maitis gelegene, der Pfarrei Hohenstaufen zinsbare, Hof Kerrichof. Nach dem Lagerbuch war er schon 1553 abgegangen, die Besitzer hatten mit dem Ämtchen zu „reisen,“ d. h. in den Krieg zu ziehen und „vor Alters einen geharnischten Mann gegeben.“

Über Versteinerungen und die hier gefundenen römischen Münzen und die Römerstraße S. oben S. 27, 104 u. S. 106.


  1. Literatur: Außer dem neuerlich in zweiter Auflage erschienenen allgemeinen Werke: „Die Hohenstaufen“ von Fr. v. Raumer und dem gleichnamigen Werke von W. Zimmermann, ist hauptsächlich die Schrift des als vieljährigen Pfarrers hier verstorbenen J. F. Ammermüller: „Hohenstaufen, oder Ursprung und Geschichte der schwäb. Herzoge und Kaiser aus diesem Hause, sammt den Schicksalen der Burg und einer Berg- und Orts-Beschreibung,“ 2. Aufl. 1815, mit einer von Dr. Keller gezeichneten Ansicht des Berges, zu nennen. Sodann sind noch folgende Abhandlungen beachtenswerth: „die Reise nach Hohenstaufen,“ von Prescher (in s. Altgermanien, 1812. I. u. II.). „Die Wallfahrt nach Hohenstaufen,“ um J. G. Pahl (in s. Herba, 1812. II.) „Geschichte des Bauernkriegs in den obern Gegenden des Kocher- und der Rems,“ von ebendemselben (ebend. III.). „Die Denkmäler der Vorzeit,“ von Pfister und Röder (im schwäbischen Taschenbuch auf 1820), mit einer von C. Heideloff nach dem alten Gemälde in der St. Johanniskirche zu Gmünd gezeichneten Ansicht des Schlosses; und G. Schwab, in s. Neckarseite der schwäbischen Alp, 1823. Auch verdienen die „Hohenstaufenlieder“ von A. Knapp hier Erwähnung. Die alte Chronik von Hohenstaufen, welcher Prescher (a. a. O. II, 98) gedenkt, konnte nicht beigebracht werden. An Abbildungen sind, außer den vorerwähnten, zu nennen: der Kupferstich von J. B. Baumeister, von 1810, und der sehr gelungene von Prof. Seyffer, aus derselben Zeit, von welchem dem ersten Bande von Raumers Werk eine Nachbildung beigegeben ist; sowie „Der Hohenstaufen, nach der Natur aufgenommen und gemalt von C. Frommel, in Stahl gestochen von C. Frommel und H. Winkles, mit histor. Texte von W. Menzel,“ 1837. - Übrigens hat der Verfasser für die geschichtlichen Abschnitte der vorliegenden Beschreibung nicht allein obige Schriften und andere Geschichts- und Urkunden-Werke, sondern auch bisher unbekannte Archivalquellen benützt, wodurch denn manche Theile vester begründet und beziehungsweise weiter ausgeführt werden konnten, als indessen möglich war.
  2. Dieser „Abzug“ oder „Nachsteuer“ wurde, als mit dem Tübinger Vertrag im Widerspruche stehend, erst 1628 vom herzogl. Oberrath für aufgehoben erklärt.
  3. S. Sattlers Gesch. Württ. von den ältesten Zeiten S. 644 Anm. Über die auf die Schenkung Kaisers Carl gegründeten, im 12. Jahrhundert von der Abtei St. Denys bei Paris erhobenen, Ansprüche auf Hohenstaufen vergl. Schwäb. Almanach 1820 S. XVII. u. Stälin württ. Gesch. 388.
  4. Conrad besaß einen und sein Neffe, der nachherige Kaiser Friedrich I., einen zweiten Thurm. Auf gleiche Weise mag auch einer dem Kaiser Philipp und der andere seinem Neffen, K. Friedrich II., zugehört haben.
  5. Der eine der Thürme kam also an Rechberg, der andere an Limpurg; und jetzt besaß Rechberg beide, wenn anders Crusius recht berichtet.
  6. Da übrigens Graf Ulrich von Württemberg schon 1250 die Schirmsvogtei über das Kl. Lorch und die Herrschaft Waldhausen besaß, so könnte um so mehr gefolgert werden, daß er auch Hohenstaufen besessen, als der Stiftung jenes Klosters gemäß die Vogtei über dasselbe mit dem Hause Hohenstaufen verbunden bleiben sollte. Allein diese, auch im Übrigen nicht unstatthafte, Folgerung wird durch keine Urkunde unterstützt.
  7. In einem Reverse vom 22. Juni 1520 sagt er: nachdem die Zusage des schwäbischen Bundes, daß ihm, im Fall der Eroberung Württembergs durch diesen, seine erlittenen Kosten und Schaden vergütet würden, vom Kaiser anerkannt worden, und nachdem Österreich versprochen, daß er zum Unterpfand hiefür Hohenstaufen erhalten solle, weil er „vermaint, daß ihm das Schloß Hohenstaufen zum sechsten Theil erblich zugehörig etc.,“ so begnüge er sich mit diesem Pfande bis zur erfolgenden Abbezahlung der Schuld.
  8. Neues kann dieser kurze, genealogische Überblick des Hauses nicht darbieten; er beruht auf bekannten, aber bewährten Schriften.
  9. Diese Vermuthung hat auch jüngst Hr. Prof. Kortüm aus Anlaß der Recension von Kerlers Helfenstein (in den Heidelberger Jahrbüchern. 1842, 43) ausgesprochen.
  10. Diese Sagen erhalten, einige Bestättigung durch den auf Hohenstaufen unlängst gemachten Fund einer arabischen Goldmünze, welche durch Vermittlung des Herrn Stiftsoberhelfers Knapp in Stuttgart in den Besitz Sr. Majestät des Königs gelangte. Sie hat die Größe eines Ducaten und ist mit alten arabischen Schriftzeichen bedeckt, welche Prof. Dr. Tholuk aus Halle und Missionsprediger Theodor Müller aus Alexandrien also übersetzten: „Sultan Murab, Sohn Selim Khans, geschlagen in Bassora im Jahr (der Hegira) 581: Der Sieg kommt von Allah.“ Somit stammt die Münze vom Jahr 1203 und aus den Kreuzzügen. Friedrich II. mag sie aus dem Morgenlande gebracht haben.
  11. S. Brans Miscellen. Jena, 1844 I. 96.
  12. Schon Crusius schreibt: Von dem Schloß Rechberg gehet die Rede, daß wenn ein Donnerwetter sey und drei kleine blaue Lichtlein allda gesehen werden, so habe man sich vor der Gefahr des Gewitters nicht zu fürchten. – Die Sage vom Staufergeist s. in R. F. H. Magenau’s poetischen Volkssagen aus Schwaben, S. 74 und Schwab a. a. O. 229.
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