BLKÖ:Szeberényi, Johann Michael

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Szeberényi, Johann
Band: 41 (1880), ab Seite: 221. (Quelle)
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Szeberényi, Johann Michael (k. k. evangelischer Militär-Superintendent, geb. zu Schemnitz in Ungarn 16. Februar 1825). Ein Sohn des Schemnitzer Superintendenten Johann Sz. [siehe den Vorigen]. Nachdem er die Gymnasialstudien in seiner Heimat beendet hatte, begab er sich nach Eperies, wo er drei Jahre den philosophisch-theologischen Curs hörte. Im Herbst 1845 bezog er die Jenenser Hochschule und studirte daselbst unter den Professoren Guyet, Hase, Reinhold, Rückert[WS 1], Schwarz, Stoy, Weißenborn und Wolf. Im letzten Semester gewann er für eine von der theologischen Facultät ausgestellte Preisaufgabe den zweiten Preis. Auf der Universität Berlin setzte er seine Studien unter Hengstenberg, Neander, Dove, Ritter (dem Geographen), K. Strauß und Trendelenburg fort. Im Herbst 1847 in seine Heimat zurückgekehrt, verrichtete er ein halbes Jahr Secretärsdienste bei[WS 2] seinem Vater, worauf er die Erzieherstelle im Hause eines ungarischen Edelmannes in Pesth übernahm. Am 22. Mai 1849 von seinem eigenen Vater ordinirt, ging er als deutscher Prediger nach Deutsch-Pilsen (Börzsönyi) in Ungarn. 1853 erhielt er die Pfarre zu Egyház-Maróth und hatte daselbst in deutscher, magyarischer und slavischer Sprache zu predigen. Nach dem im Jahre 1857 erfolgten Tode seines Vaters wurde er an dessen Stelle als Superintendent und Stadtpfarrer nach Schemnitz berufen, im Frühling 1859 von der evangelisch-lutherischen Superintendenz zum Consistorialrathe erwählt und 1860 zum Garnisons-Feldprediger in Wien ernannt. Als Superintendent Dr. Karl Kuzmany [Band XIII, S. 437) im Winter 1863 das Superintendenten-Amt des Preßburger evangelischen Kirchendistrictes zu Thurócz in Ungarn antrat, erhielt Szeberényi von dem damaligen Staatsministerium den Auftrag, die Disciplinen der praktischen Theologie das Sommersemester hindurch als Supplent zu dociren. Noch im nämlichen Jahre aber wurde er mit ah. Entschließung vom 23. November zum o. ö. Professor an der evangelisch-theologischen Facultät und mit einer gleichen vom 23. April 1869 zum geistlichen Beirath des Reichs-Kriegsministeriums mit dem Titel eines Militär-Superintendenten ernannt. Als es sich um die Uebertragung des Gymnasiums von Schemnitz nach Neusohl handelte, führte er ebenso wohl in den Fachblättern als in den öffentlichen Sitzungen des evangelischen [222] Convents in dieser Angelegenheit in beredter Weise das Wort, und durch seine Bemühungen flossen aus Deutschland und England mehrere Tausend Gulden dem Schulfonde zu, so daß er als Restaurator des Schemnitzer Gymnasiums anzusehen ist. Wiederholt unternahm er Reisen nach Deutschland, oft in der Eigenschaft eines Deputaten zur Gustav Adolphstiftung. In Angelegenheiten seines Glaubens trat er immer der Unduldsamkeit und dem Zelotismus mit würdevoller Entschiedenheit entgegen. Obwohl bei dem unangenehmen Eindrucke, welchen die Ministerialverordnung, daß künftighin Katholiken und Akatholiken nicht mehr auf gemeinschaftlichen Friedhöfen beerdigt werden sollten, im ganzen Reiche hervorbrachte, das Cultusministerium auf der Generalversammlung des Gustav Adolph-Vereins in Ulm erklären ließ, daß jener Verordnung die ihr beigelegte Tragweite nicht zukomme, entstanden doch immer wieder Reibungen zwischen den katholischen und evangelischen Priestern. So wurde im Jahre 1862 auch Szeberényi, zu jener Zeit Garnisonsprediger in Stockerau, von dem Stadtpfarrer daselbst bei der betreffenden Armeebehörde wegen Aufreizung angeklagt und von dem Ministerium aufgefordert, sich schriftlich darüber zu äußern. Der dieser Anklage zu Grunde liegende Sachverhalt war aber ungefähr folgender. Die oben erwähnte Ministerialverordnung wurde auch mittelst Armeeverordnung (ddo. 29. Juli 1860) bekannt gemacht. Sie trug insbesondere den Genie-Directionen auf, bei den Militär-Friedhöfen den für Akatholiken bestimmten Theil durch lebendige Hecken abzusondern, und sprach aus, daß die Akatholiken weder Glockengeläute beanspruchen dürfen, noch daß es ihren Geistlichen gestattet sein solle, am Grabe Leichenreden und Weihgesang zu halten. Sie wurde jedoch in ihrem ersten Theile auf eine Vorstellung des Feldzeugmeisters Ritter von Benedek sofort von Seiner Majestät außer Kraft gesetzt und kam auch bezüglich der letzteren Bestimmungen, namentlich bei Officiersleichen, factisch nicht zur Anwendung. Wenigstens hatte der angeklagte Garnisonsprediger Szeberényi in seiner ganzen Amtspraxis Officiersleichen nie ohne Glockengeläute und Leichenrede beerdigt und war dabei nie auf einen Anstand gestoßen. Erst in Stockerau begegnete er bei Gelegenheit der Bestattung eines sehr verdienstvollen Officiers, des Hauptmanns Mocsary, einer sehr schroffen Opposition seitens des dortigen Pfarrers. Dieser ließ nicht nur nicht läuten, sondern untersagte ihm auch durch den Todtengräber die Abhaltung einer Grabrede. Szeberényi kehrte sich nicht daran, sprach einige warme Worte am Grabe des Verstorbenen und rief dadurch die erwähnte Anklageschrift hervor, in welcher der Herr Pfarrer erklärt, er werde für den Fall, als evangelische Geistliche noch weiter Grabreden halten sollten, den Friedhof schließen lassen und keine Beerdigungen auf demselben mehr gestatten. Die bald darauf erfolgte Berufung des Angeklagten an Stelle des Dr. Kuzmany war die Antwort auf diese Unduldsamkeit. Ueberdies war Szeberényi auch schriftstellerisch thätig. Mehrere seiner Arbeiten enthalten die von Hornyansky herausgegebenen „Protestantischen Jahrbücher“. Außerdem veröffentlichte er mehrere Flugschriften, so zur Zeit, als die Protestantenfrage in Fluß kam: „Eszmetöredékek a magyarhoni protestantismus jelen Stadiumán“ (Pesth 1857, 8°.); – „Pseudo-Protestantismus [223] auf kirchenrechtlichem Gebiete“ (Wien 1864, 8°.) [vergleiche darüber Zarncke’s „Literarisches Centralblatt“, 1865, Sp. 894]; – „A két protestáns hitfelekezet föderatiója a cs. és kir. hadseregben etc.“, d. i. Die Föderation der beiden protestantischen Confessionen in der k. k. Armee (Wien 1869, Braumüller, gr. 8°.). Diese letztere Schrift ist ein offener Brief, von Sz. an die Superintendenturen reformirten und Augsburger Bekenntnisses in Ungarn gerichtet.

Haan (A. Ludovica), Jena hungarica sive Memoria Hungarorum a tribus proximis saeculis academiae Jenensi adscriptorum (Gyulae 1858, Leop. Réthy, 8°.) p. 172. – Fremden-Blatt. Von Gust. Heine (Wien, 4°.) 1862, Nr. 160; 1863, Nr. 333.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. R. lehrte damals in Berlin.
  2. Vorlage: be.