BLKÖ:Scharschmid von Adlertreu, Franz Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Scharmer
Band: 29 (1875), ab Seite: 119. (Quelle)
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Scharschmid von Adlertreu, Franz Freiherr (Staatsbeamter, geb. zu Aussig in Böhmen 25. August 1800). Wohl ein Sohn, Enkel oder doch naher Verwandter des in den Quellen erwähnten Cajetan Scharschmid von Adlertreu. Franz S. beendete seine Rechtsstudien an der Universität in Prag, wurde [120] nach Philipp Mayer [Bd. XVIII, S. 167, Nr. 101] Erzieher im Hause des Landgrafen Joseph Egon von Fürstenberg, und erlangte in Wien die juridische Doctorwürde, anläßlich welcher er die Inaugural-Dissertation: „Von der Alimentation der geschiedenen Ehegatten“ (Wien 1820) veröffentlichte. Als Mayer, der aus dem Hause Fürstenberg als Erzieher des Erzherzogs Friedrich berufen ward, im Jahre 1828 mit Tode abging, wurde Scharschmid als dessen Nachfolger berufen und wirkte im Hause des Erzherzogs Karl als Lehrer und Erzieher der kaiserlichen Hoheiten Erzherzoginen Therese und Maria Karoline, aber auch bei der Erziehung der Erzherzoge Albrecht, Karl Ferdinand, Friedrich und Wilhelm mit. Durch 15 Jahre war S. im erzherzoglichen Hause in genannter Weise thätig und erhielt bei seinem Ausscheiden in Anerkennung seiner geleisteten Dienste am 29. April 1843 das Ritterkreuz des Leopold-Ordens. Früher noch, am 4. October 1832, war er zugleich mit seinem Freunde und in gleicher Eigenschaft im erzherzoglichen Hause bediensteten Ludwig von Köchel [Bd. XII, S. 203], mit dem Titel eines kaiserlichen Rathes ausgezeichnet worden. Bei seinem Austritte im Jahre 1843 wurde S., nachdem er inzwischen eine längere Justizpraxis durchgemacht hatte, von Erzherzog Karl als Herzoge von Teschen zum Landesgerichtspräsidenten und Landeshauptmann in Teschen, sowie zu dessen Deputirten zum schlesischen öffentlichen Convente in Troppau ernannt. In den Jahren 1848–1850 fungirte S. als Ministerial-Commissär für die Organisirung der Justizbehörden in Schlesien, und wurde im letztgenannten Jahre zum Landesgerichts-Präsidenten in Salzburg befördert. Zuletzt bekleidete S. die Stelle eines Präsidenten des Wiener Landesgerichtes und war zugleich Mitglied des Staatsgerichtshofes. Für seine im amtlichen Wirkungskreise erworbenen Verdienste wurde er im Jahre 1854 mit dem Comthurkreuze des Franz Joseph-Ordens und mit kaiserlicher Entschließung vom 16. Juni 1872 mit der Erhebung in den Freiherrnstand ausgezeichnet. Da zur Bekleidung eines Präsidenten der Landrechte und des Landeshauptmannes in Teschen, welche S. im Jahre 1843 erhielt, das böhmische Incolat erforderlich war, wurde ihm dasselbe für Böhmen und die einverleibten Provinzen mit ah. Entschließung vom 3. September 1843 verliehen.

Ritterstands-Diplom ddo. 6. Juni 1843. – Freiherrnstands-Diplom ddo. 26. April 1873. – Bergmann (Jos.), Medaillen auf berühmte und ausgezeichnete Männer des österreichischen Kaiserstaates vom XVI. bis zum XIX. Jahrhunderte (Wien 1844–1857, Tendler, 4°.) Bd. II, S. 572. – Freiherrliches Wappen. In Blau ein zweischwänziger, goldener, roth bezungter und golden gekrönter Löwe, in der rechten Vorderpranke ein natürliches Bergschlageisen, in der linken eine eiserne Pflugschar tragend. Auf dem Hauptrande des Schildes ruht die Freiherrnkrone mit einem darauf in’s Visir gestellten gekrönten Turnierhelme, aus dessen Krone ein schwarzer, roth bezungter, golden gekrönter Adler hervorwächst. Die Helmdecken sind zu beiden Seiten blau mit Gold unterlegt. Schildhalter: Zwei doppelschwänzige, goldene, roth bezungte Löwen, jeder zurücksehend, welche auf einer unterhalb sich verbreitenden Bronze-Arabeske stehen. Devise. Um die Bronze-Arabeske schlingt sich ein blaues Band, das in goldener gothischer Schrift die Devise: „Wahr und treu“ zeigt.